Anlagenverzeichnis 2017

  • Die Themenbereiche besagen, wo die Anlagen in der im Netz befindlichen Dokumentation vorkommen.
  • Erläuterung:
    • 7-Z bedeutet: Diese Anlage ist aufgeführt in der Zusammenfassung zu Themenbereich 7.
    • 7-F bedeutet: Anlage im Bereich des Fazits zu TB 7.
  • Unter den Anlagen – grün hinterlegt – Kurzbeschreibung, worum es sich handelt.
Anlagen-Nummer Inhalt Datum
1 Themenbereich 7.08/7-Z/Telefax vom Geschäftsführer der DMPG Christoph Graf an Karl-Heinz Seibold

→ Besonders: Seite 2, Abschnitt 2
  • Man könne es alleine schaffen, auch ohne Roeser, denn man wolle kein Bittsteller sein. (Gemeint ist der Bevollmächtigte des an einer Beteiligung interessierten Investors Schockemöhle, siehe Anlage 12).
  • Diese Mitteilung erfolgt zwei Wochen vor Konkursantrag.
29/11/1998
2 Themenbereich 13.05/Seibolds Anwalt reicht beim Bundesverfassungsgericht am 11.09.2007 Sachverhaltsschilderungen ein, die er beim Land- und Oberlandesgericht München versäumt hatte, einzureichen
  • Seibolds Anwälte haben erst in der 3. Instanz die strafrechtlichen Tatbestände eingereicht.
  • Als erfahrene Strafanwälte hätten diese wissen können und müssen, daß diese in der 3. Instanz nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
11/09/2007
3 Themenbereich 7.08/7-Z/Telefax vom Geschäftsführer der DMPG Christoph Graf an Karl-Heinz Seibold
  • DMPG-Kunde Löwenthal bringe bessere Einkaufsmöglichkeiten und auch dadurch eine Gewinnsteigerung auf 50.000 DM pro Auftrag, und zwar ab Januar 1999
  • Bei durchschnittlich 300.000 DM je Auftrag bedeutet dies eine Umsatz-Rendite von 17 %.
  • Auch dies nur zwei Wochen vor Konkursantrag.
30/11/1998
4 Themenbereich 7.06/7-Z/Der Geschäftsführer Christoph Graf und Seibolds persönlicher Berater Wittmark dokumentieren Seibold die äußerst positive Situation der DMPG
  • Im zweiten Halbjahr 1998 steige der Umsatz von 970.000 auf 3.700.000 DM an, und die Produktionskapazitäten müßten verdoppelt werden.
  • Auch diese Entwicklung zeigt, daß es für einen Konkursantrag keinerlei Anlaß gab.
11/11/1998
5 Themenbereich 3.01/6/Telefax von RB&P/Dieter Weiß an die Gesellschafter der DMPG
  • Weiß war von DMPG sehr beeindruckt.
20/03/1997
6 Themenbereich 6.02/Letter of Intend von RB&P Dieter Weiß, Christoph Graf, Bernhard Kall an die DMPG
  • Betrifft Vorbereitung der KWG-Beteiligung an der DMPG.
21/11/1997
7 Themenbereich 6.02/Letter of Intend von RB&P Dieter Weiß, Christoph Graf, Bernhard Kall an die DMPG
  • Betrifft Vorbereitung der KWG-Beteiligung an der DMPG.
09/12/1997
8 Themenbereich 7.03/7-Z/8.05/Commerzbank Lüneburg fordert Seibold aufgrund seiner übernommenen Bürgschaft am 21.09.1998 auf, 955.000 DM zu überweisen
  • Die CoBa-LG bekam kalte Füße, weil de RB&P-Investoren ausblieben.
  • Seibold zahlte dies nur auf Basis der unter Zeugen getätigten Auskunft, daß die 3 Mio. DM von Dr. Schläger eingegangen seien.
  • Diese Auskunft aber hat sich als falsch herausgestellt.
  • Am 31.1.1999 waren bei der Besprechung in München anwesend: Seibold, Sauer, Graf und Grundmann. Verspätet stieß auch Ströbele in Vertretung seines Chefs Weiß hinzu.
  • Siehe auch Anlagen 13 und 53.
21/09/1998
9 Themenbereich 6.02/Letter of Intend von RB&P Dieter Weiß, Christoph Graf, Bernhard Kall an die DMPG
  • Abrede über die KWG-Beteiligung an der DMPG (siehe auch Anlage 33).
  • KWG sollte dazu 3.750.000 DM an Kapital einbringen.
  • Bezahlt aber wurden nur 1.800.000 DM.
21/12/1997
10 Themenbereich 7.14/8.05/Aktennotiz von GF Graf bzgl. des Treffens in München am 31.1.1999 mit Seibold und Sauer, bei dem die Altgesellschafter von dem Konkurs informiert worden sind.

→ Der Konkursantrag wurde sechs Wochen zuvor gestellt.
  • Sechs Wochen nach Konkursantrag (16.12.1998) erfahren Seibold und Sauer in München, daß es die DMPG nicht mehr gibt und daß deren Geschäfte von einer Auffanggesellschaft nahtlos übernommen wurden, an der Seibold und Sauer aber nicht beteiligt waren, obwohl deren Geld von Seibold stammte.
  • Das Gespräch vom 31.1.1999 wurde von Ströbele in Vertretung für seinen verhinderten Chef (Weiß) geführt.
  • Schon daraus ergibt sich, daß die spätere Behauptung, dieser habe zur fraglichen Zeit „als Privatperson“ gehandelt, nicht richtig sein kann.
  • Dies umso mehr, als man, so Graf in seiner Aktennotiz, am 31.1.1999, so verblieben sei, daß Ströbele Graf div. RB&P-Dateien über die DMPG übersenden wolle, und dies hätte er „als Privatperson“ gar nicht tun können bzw. dürfen.
03/02/1999
11 Themenbereich 9.03/Einreichung von Rechtsanwalt Dr. Feldhahn ans Landgericht München I nach dem Konkurs der DMPG
  • Die DMPG habe nur eine vom Markt nicht angenommene, fehlerhafte und nicht verwendungsfähige Produktidee gehabt.
  • Es habe nur vereinzelte Prototypen gegeben, die ohne die Massivwände errichtet worden seien (siehe auch Anlage 29).
30/06/2005
12 Themenbereich 7.08/7.13/7.14/7.16/7-Z/12.03/Schreiben von GF Graf an Seibold über das Interesse der Firma Schockemöhle an einer Beteiligung
  • Schockemöhle erteilt sein OK zur Beteiligung an der DMPG.
  • Doch zwei Wochen später meldet GF Graf Konkurs an, statt Schockemöhle in die Firma aufzunehmen.
01/12/1998
13 Themenbereich 7.11/7.13/8.05/12.03/12.06/Brief von Rechtsanwalt Jürgen Fiehn an das LG-Frankfurt/Oder zum Prozeß gegen Grundmann
  • RA Fiehn bestätigt am 18.5.2001 zum Prozeß gegen Grundmann, daß Seibold von Wittmark „angepumpt“ werden sollte, weil der von RB&P als Investor auserkorene Dr. Schläger seine 3 Mio. nicht bezahlt hatte.
  • Wittmark sei, wenn es um Geld-Beschaffung (im Auftrag von GF Graf) ging, immer der Treibende gewesen.
  • Im übrigen hat GF Graf Teile des Geldes auch für sich selbst verwendet und Seibolds persönlichem Berater Wittmark 20.000 bis 30.000 DM dafür gezahlt, daß dieser Seibold am 07.12.1998 dazu gebracht hat, weitere 460.000 DM zur Verfügung zu stellen (siehe Anlagen 42 und 55).
  • Anwalt Fiehn bestätigt, daß bei der Besprechung vom 31.01.1999 in München, als Seibold und Sauer vom Konkursantrag der DMPG (16.12.1998) erfuhren, mehrere RB&P-Mitarbeiter anwesend waren. Auch daraus ergibt sich, daß RB&P bis zu diesem Tag als Unternehmen beratend für die DMPG tätig war und nicht dessen Mitarbeiter Weiß und Ströbele als Privatperson (siehe Anlage 18)
  • Grundmann war am 31.01.1999 bei der Besprechung dabei.
  • Grundmann wurde am 11.07.2001 dazu verurteilt, an Seibold den Betrag von € 153.387,56 nebst 10,25 % Zinsen seit dem 22.10.2000 zu zahlen (Anlage 32).
  • Grundmann gab jedoch an, unvermögend zu sein, weshalb er das nicht bezahlen könne.
18/05/2001
14 Themenbereich 7.11/7.14/Schreiben vom Anwalt Jürgen Fiehn an das Landgericht Frankfurt/Oder im Prozeß Seibold gegen Grundmann
  • Die Neugesellschafter hatten ganz offensichtlich die Absicht, die zu erwartenden Einnahmen aus der DMPG in die Auffanggesellschaft umzuleiten, und um dies zu ermöglichen, mußte die DMPG durch Konkurs ausgeschaltet werden.
  • U.a. darin ist also der tiefere Grund zu sehen, warum der Konkursantrag zu Lasten von Seibold und der DMPG gestellt wurde: Man wollte Kasse machen, und Seibold sollte alles bezahlen.
  • Hätten dem Konkursverwalter alle entscheidungsrelevanten Informationen und Dokumente vorgelegen, so hätte dieser das Konkursbegehren von GF Graf und auch das Gründen der Auffanggesellschaft ablehnen müssen.
23/01/2002
15 Themenbereich 7.05/7.09/7.11/7.14/7-Z/8.01/Information von GF Graf und Seibolds Berater Wittmark an Altgesellschafter Seibold über die Lage der DMPG
  • Es gebe eine Produktionsauslastung bis ins Jahr 2000.
  • Planungen für die Produktionserweiterung seien abgeschlossen, und man arbeite inzwischen im Zwei-Schicht-Betrieb.
  • Produktionskapazität könne auf das Zwei- bis Dreifache gesteigert werden.
  • Das alles deutet nicht daraufhin, daß die DMPG nur sechs Wochen später hatte Konkurs anmelden müssen, sondern gesund war (s. auch Anlage 4).
  • Dabei ging es auch um die Lizenzvergabe im In- und Ausland.
  • Diese Anlage 15 wurde am 07.12.1998 besprochen und ist deshalb zentraler Bestandteil der positiven Mitteilung über die Zukunft der DMPG, und zwar nur eine Woche vor Konkursantrag.
  • Diese positiven Nachrichten wurden während der Besprechung mit Wittmark von Grundmann durch Anruf bei Seibold bestätigt.
  • Wittmark hat die Zukunftspläne gegenüber Seibold und Sauer im Detail erläutert. Dazu gehörte u.a. der von RB&P befürwortete Bau acht weiterer Fabriken, verteilt auf ganz Deutschland.
  • Die Planung der ersten, neuen Fabrik sei bereits fertig und solle am 31.01.1999 bei einer Besprechung mit RB&P in München abgesegnet werden.
  • Untermauert wurde die positive DMPG-Entwicklung auch durch Anlage 25 (Bank-Belege).
  • Doch am 31.01.1999 wurde nicht die neue Fabrikationsanlage abgesegnet, sondern die Altgesellschafter Seibold und Sauer erfuhren an diesem Tag, daß GF Graf nur eine Woche nach der Besprechung mit Wittmark (am 16.12.1998,. siehe Anlage 81) Konkurs angemeldet hat.
  • Das paßt erkennbar nicht zusammen.
  • Daran wird überdeutlich, wie sehr die Altgesellschafter von Graf und Wittmark – im Auftrag von Weiß/RB&P – getäuscht wurden.
22/10/1998
16 Themenbereich 7.07/7-Z/Schreiben vom Bankhaus Reuschel & Co. an Seibold und Sauer

→ Karl-Heinz Seibold hatte Rechtsanwalt Dr. Feldhahn zwei Lebensversicherungen treuhänderisch als Sicherheiten übergeben, falls die DMPG in einen Liquiditätsengpaß kommen sollte.
  • Auflösung von Seibolds Lebensversicherungen durch Feldhahn ohne Absprache mit Seibold und deren Gutschrift über 250.000 DM auf Feldhahns Konto.
  • Diese 250.000 DM hat Feldhahn der DMPG als Darlehen zur Verfügung gestellt.
23/11/1998
17 Themenbereich 10.06: Patente, registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt in München
  • RA Dr. Feldhahn hatte behauptet, daß die DMPG-Systemtechnik nicht zum Patent angemeldet worden sei.
  • Siehe Anlage 11.
  • Das aber entspricht nicht den Tatsachen, denn die DMPG-Systemtechnik war patentiert.
1997
18 Themenbereich 5.03/6.06/7.08/7.13/7.16/8.05 Eidesstattliche Versicherung von Dr. Harry Rollny (Wolfgang Weiss GmbH & Co. Tiefbau KG, Berlin)

→ Rollny bestätigt das Interesse der Firma Weiss an der DMPG
  • Dieter Weiß/RB&P blieb zwei Besprechungen in Dannenberg und Stolpe unentschuldigt fern, und zuwar im Juni 1998. Graf & Wittmark seien, so Weiß, nicht entscheidungsbefugt, sondern nur RB&P/Weiß.
  • Damit bestätigt Weiß, daß RB&P zu dieser Zeit noch beratend für die DMPG tätig war und nicht – wie von RB&P behauptet – Dieter Weiß „als Privatperson“.
  • Bauunternehmer Weiss hatte sich im Mai 1997 mit 50 % an der DMPG beteiligen und dafür 32 Mio. US-$ zahlen wollen.
  • Das wurde von Dieter Weiß/RB&P abgelehnt.
  • Nach einem Jahr vergeblichen Bemühens hat Weiss dann sein Beteiligungsbegehren entnervt aufgegeben.
26/01/2000
19 Themenbereich 7.14/Ermitteln der Seibold-Investitionen zur Konkurseröffnung.
  • 5,6 Mio. DM Darlehen und Bürgschaften.
  • 3,3 Mio. DM Deutsche-Bank-Kredit für die Fabrikationsanlage von 1997, für die Seibold noch heute haftet incl. 0,3 Mio. Kredit Kreissparkasse-DAN.
15/01/1999
20 Themenbereich 7.08/Aktennotiz von Dr. Harry Rollny (Wolfgang Weiss GmbH & Co. Tiefbau KG) zu einem Gespräch bei der DMPG
  • Dr. Rollny bestätigt, daß Weiss über seine Tochter-Firma Hansa-Bau 400 Häuser mit DMPG-Knowhow bauen wolle.
  • Siehe auch Anlage 51.
19/06/1998
21 Themenbereich 2.02/6.06/Schreiben der Handelsvermittlung Stephanie J. Herwig über das Produkt der DMPG an die Altgesellschafter Seibold und Sauer
  • Man verfüge über jahrzehntelange Vertriebserfahrung im Fertighausbau und kenne diesen Markt deshalb sehr gut.
  • Deshalb könne man die außerordentlichen Chancen der DMPG aufgrund ihres innovativen, konkurrenzlosen Wandsystems sehr gut beurteilen.
  • Man biete deshalb an, den Vertrieb für die DMPG zu übernehmen.
  • Das wurde von RB&P jedoch abgelehnt.
04/01/1998
22 Themenbereich 9.02/11.02/Stellungnahme von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Woelke zum Urteil des Landgerichts München I am 4.12.2002
  • DMPG-Wert 207 Mio. DM per 15.5.1997 durch Ertragswertverfahren.
  • Basis: Info-Memorandum von RB (siehe Anlage 34),
  • Siehe auch Anlage 39.
  • Fazit: Jede Bank hätte auf Basis der faktengestützten Zahlen die DMPG-Zukunft finanziert.
10/03/2003
23 Themenbereich 8.02/Artikel Kritik an Roland Berger
  • Sehr negative Darstellung über die Geschäftspraktiken von RB&P in Capital/Mai 2004.
  • Dokumentation „Irrsinn Beraterrepublik“/3 SAT/30.01.2006
  • Vortrag „Großer Bluff der Unternehmensberater“/SWR 3/04.11.2007 .
2004-2007
24 Themenbereich 7.16: Liste der elf solventen, von Seibold aktivierten Beteiligungsinteressenten
  • Davon standen im Dezember 1998 vier für einen Einstieg in die DMPG bereit:
  • Schockemöhle, Hensel-Brüder, Weiss-Berlin und Weber-Haus.
01/12/1998
25 Themenbereich 7.09/Liquiditätsentwicklung der DMPG (lt. Deutsche Bank)
  • Seibold wurde am 07.12.1998 die positive Entwicklung nicht nur anhand der Anlagen 4 und 15 belegt, sondern auch in Form von Auszügen der Deutschen Bank, wonach sich der Kontokorrentkredit um 189.000 DM unterhalb des Limits befinde, also alles im grünen Bereich sei.
  • Gleichwohl wurde nur eine Woche später von GF Graf – und ohne Wissen von Seibold – Konkurs angemeldet (Anlage 81).
06/12/1998
26 Themenbereich 3.01/8.06/Stellungnahme von RB&P-Anwalt Obermeyer zum Gesellschaftsverhältnis und zu Dieter Weiß
  • Dieter Weiß wurde erst 2002 während des Zivilprozesses gegen RB&P in München entlassen.
  • Er war also noch etwa drei Jahre nach dem DMPG-Konkurs beratend für RB&P tätig.
02/10/2002
27 Themenbereich 7/7.06/7.14/7-Z/12.04/12-Z/13.03/Bau & Grund bestätigt GF Graf, daß sie sich mit 200.000 DM an der Auffanggesellschaft beteiligen wird
  • Dieses Angebot kam drei Tage nach Konkursantrag. Deshalb ist davon auszugehen, daß schon längere Zeit vorher über diese Beteiligung gesprochen wurde.
  • Dabei handelt es sich um ein Täuschungsmanöver. Denn die 200.000 DM von Löwenthal hätten statt in die Auffanggesellschaft in die DMPG investiert werden müssen.
19/12/1998
28 Themenbereich 2.02/Verkehrs- und lohngünstiger Standort Dannenberg
  • Die DMPG lag zwischen Hamburg, Braunschweig und Berlin und somit sehr verkehrsgünstig.
  • Außerdem war das Lohnniveau in Dannenberg sehr niedrig.
1997
29 Themenbereich 2.02/7.08/7.17/7-Z/Schreiben von Rechtsanwältin Barbara Hüsken an die Staatsanwaltschaft Lüneburg in dem Ermittlungsverfahren gegen Klaus Löwenthal (Bau & Grund)

→ Die geplante Beteiligung der Bau & Grund an der DMPG wurde hierin erneut bestätigt.
  • Löwenthal war als größter DMPG-Kunde außerordentlich zufrieden mit deren Produkt.
  • RB indes hat nach dem Konkurs behauptet, die DMPG habe lediglich eine unbrauchbare Idee gehabt (siehe Anlage 11).
  • Vorbesprechung – natürlich ohne Wissen von Seibold – in München mit Graf, Feldhahn und Löwenthal muß laut RAin Hüsken vor dem Konkursantrag (16.12.1998) gewesen sein, weil Löwenthal ja am 19.12.1998 sein Plazet für eine Beteiligung an der Auffanggesellschaft abgegeben hatte (siehe Anlagen 1, 3 und 27).
  • Löwenthals Beteiligungsabsicht vom Dezember 1998 kam jedoch – ohne Seibolds Wissen – nur noch der am 20.01.1999 installierten Auffanggesellschaft zugute, weil die DMPG von Graf in den Konkurs geführt wurde, anstatt diese 200 TDM von Löwenthal für die Fortführung der DMPG zu verwenden.
  • Die Auffanggesellschaft könne, so Graf im Dezember 1998 bei der Vorbesprechung in München zu Löwenthal, ohne Probleme gegründet werden, weil es noch einen „unbelasteten Firmenmantel“ gebe, und zwar in Gestalt der BT/Vermögens-Treuhand. Diese müsse lediglich umfirmiert werden in „Dannenberger Fertigteile GmbH“.
  • Mit BT/Vermögens-Treuhand ist jene Gesellschaft gemeint, über die sich die KWG-Gesellschafter Kall, Weiß und Graf an der DMPG beteiligt hatten (siehe auch Anlage 72).
  • Die Tatsache, daß man für die Auffanggesellschaft als rechtlichen Rahmen auf diesen „unbelasteten Firmenmantel“ zurückgriff, muß als Indiz dafür gewertet werden, daß seitens der Neugesellschafter von Anfang an die Absicht bestand, die DMPG statt an die Börse in den Konkurs zu führen.
  • Im übrigen waren die Neugesellschafter und Löwenthal zerstritten, weshalb es zu diesem Prozeß gegen Löwenthal kam.
11/05/2000
30 Themenbereich 7.10/7-Z/Schreiben des Insolvenzverwalters an das Amtsgericht Uelzen, worin er bestätigt, daß die Gesellschafter der DMPG nicht auf die Zahlungsaufforderung von 500.000 DM reagiert haben
  • Am 11.12.1998 forderte der Konkursverwalter nicht bei den Gesellschaftern, sondern bei GF Graf 500.000 DM an. Davon hat Graf allerdings bei der Besprechung in Biebelsried am 13.12.1998 u.a. mit Seibold nichts verlauten lassen.
  • Zu dieser Zeit hatte Seibold bereits 460.000 DM zur Abwendung eines etwaigen Konkursantrags (durch von Graf nicht bezahlte Handwerker, siehe Anlage 79) avisiert, doch Graf hat davon 160.000 DM dem Konkursverwalter verschwiegen.
  • Diese 460.000 DM wurden von Graf aber nicht – wie mit Seibold am 07.12.1998 besprochen – zur Fortführung der DMPG verwendet, sondern größtenteils in die zeitgleich installierte Auffanggesellschaft transferiert.
  • In Kenntnis der 460.000 DM und der guten Lage der DMPG hätte dieser den Konkursantrag vom 16.12.1999 (siehe Anlage 81) und auch das Gründen der Auffanggesellschaft (siehe Anlage 84) ablehnen müssen.
  • Dies umso mehr, als der Konkursverwalter die noch ausstehenden 2 Mio. DM von den Neugesellschaftern hätte einfordern können und müssen, die diese für ihre Beteiligung an der DMPG (siehe Anlage 33) nicht bezahlt hatten.
  • Außerdem verfügte die DMPG im Dezember 1998 über eine stille Reserve in Höhe von 2,5 Mio. DM, nämlich das abgetretene Bankdepot Seibolds bei der Commerzbank Ludwigshafen (siehe Anlage 58).
9/12/1999
31 Themenbereich 5/6.01/7.02/8.03/Eidesstattliche Versicherung von Thomas Ploss (ehemals kaufmännischer Geschäftsführer der DMPG) bzgl. der Eigentumsverhältnisse

→ besonders: Seite 3, erster Absatz
  • Mit Auftragserteilung an RB&P würden die finanziellen Probleme gelöst.
  • Ströbele ermittelt auf Basis des Info-Memorandums einen Firmenwert von 130 bis 140 Mio. DM .
  • Durch den Einstieg von KWG in die DMPG steige deren Wert beträchtlich an.
  • Alle Bürgschaften sollten nach dem Einstieg der Neuen auf die Alt- und Neugesellschafter aufgeteilt werden.
  • Das ist jedoch nicht geschehen.
08/11/2001
32 Themenbereich 7.14/Urteil vom Landgericht Frankfurt/Oder gegen Grundmann (Berater des DMPG-GF Graf)
  • Dieser wurde zum Leisten von Schadenersatz an Seibold verurteilt.
  • Höhe: 153.400 €.
  • Das betrifft jene 300.000 DM, die Seibold am 14.12.1998 GF Graf zur Abwendung eines möglichen Konkursantrages überwiesen hatte, und zwar auf ausdrücklichen Wunsch von Graf auf das Konto der Grundmann-Tochter, um einen möglichen Zugriff der Bank zu verhindern.
  • Grundmann war von den Konkurs-Strategen als Bauernopfer ausgewählt worden, weil dieser nicht aus dem RB&P-Umfeld stammte. Dadurch sollte bezüglich des DMPG-Konkurses eine Verbindung zu Roland Berger verhindert werden, damit dieser nicht in die Schußlinie gerät.
13/02/2002
33 Themenbereich 6.05/7.01/12.04/Altgesellschafter der DMPG verkauften 30 % ihrer Anteile an Kall, Weiß und Graf (KWG)
  • Dr. Feldhahn verlangt von Seibold 500.000 DM, obwohl die laut Vereinbarung erst fällig werden, wenn die DMPG Gewinne macht.
  • Gewinne machte die DMPG damals deshalb nicht, weil das Geld in Zukunftsinvestitionen gesteckt wurde.
  • Die KWG-/Neugesellschafter bleiben 2 der 3,8 Mio. DM schuldig.
11/02/1998
34 Themenbereich 2.01/4.01/4.02/9.01/10/10.01/10-Z/ Informationsmemorandum von RB&P
  • Dessen positives Resultat war für RB&P die Voraussetzung dafür, das Mandat für die weltweite Vermarktung, das Suchen von Investoren sowie den Börsengang zu übernehmen.
  • Es wurde von Ströbele/RB&P in wochenlanger Recherche vor Ort erarbeitet.
  • Ströbele hat minutiös ermittelt, worin die weltweite Einzigartigkeit des DMPG-Bausystems lag und welch hervorragende Marktpotentiale sich daraus für die DMPG weltweit ergaben.
  • Aus dem Info-Memorandum hat Ströbele später den Firmenwert abgeleitet.
15/05/1997
35 Themenbereich 7.02/7.03/Schreiben von Anwalt Feldhahn an Seibold

→ tätig als Seibolds Anwalt
  • Feldhahn bestätigt, daß die Bürgschaften auf alle Gesellschafter aufgeteilt werden sollen (siehe Anlage 31).
  • Seibolds Haftung sollte durch den Mittelzufluß durch Dr. Schläger deutlich reduziert werden .
  • Genau dies geschah jedoch nicht. Im Gegenteil, Feldhahn verleibte sich die Moos-Anteile für 3 DM ein und verschaffte den RB&P-Gesandten Weiß und Graf zur Kapitalmehrheit, indem Feldhahn nun selbst Neugesellschafter wurde.
  • Die Moos-Anteile aber hätten Seibold zugestanden, nachdem dessen Bürgschaften (bis dato 4,2 Mio. DM) absprachewidrig nicht unter den Alt- und Neugesellschaftern aufgeteilt wurden.
  • Dadurch hat Feldhahn gegen Standesrecht verstoßen.
  • Mit seinem Schreiben vom 30.07.1998 bestätigt Dr. Feldhahn, daß er nicht nur für die Neugesellschafter, sondern auch für den Altgesellschafter Seibold beratend tätig war (siehe auch Anlage 38).
  • Mit diesem Schreiben bestätigt Dr. Feldhahn, daß er nicht nur für die Neugesellschafter, sondern auch für den Altgesellschafter Seibold beratend tätig war (siehe auch Anlage 38).
30/07/1998
36 Themenbereich 8.01/9.01/9.04/9.06/9.11/9.12/10.01/10.07/ 10-Z/11.01/ Einreichung von RB&P an das Landgericht München München 1
  • RB behauptet, das Info-Memorandum habe keinerlei Aussagekraft gehabt (siehe Anlage 34). Gleiches gelte für die Firmenwert-Berechnung, weil auch deren „Aussage-gehalt gleich null“ sei.
  • Die DMPG habe keine Patente gehabt. Hatte sie sehr wohl (Anlage 17).
  • Außerdem habe die DMPG nur über eine unbrauchbare, vom Markt nicht akzeptierte Produktidee verfügt (Widerspruch zu Anlage 34).
  • RB&P behauptet, es sei nicht seine Aufgabe, die DMPG-Unterlagen zu überprüfen, sondern lediglich zu übernehmen.
  • Mit dieser Aussage entwertet RB&P all seine Prüfberichte, und zwar weltweit. Denn natürlich muß ein seriös arbeitender Unternehmensberater die Firmenunterlagen auf deren Plausibilität überprüfen .
14/05/2002
37 Themenbereich 8.03/Schreiben von RB&P-Mitarbeiter Ströbele an das Gericht wegen Belästigung eines Zeugen
  • Ströbele wollte im Prozeß gegen Berger zu Gunsten von Seibold aussagen, wurde jedoch massiv unter Druck gesetzt, und zwar einen Tag vor Beginn des Prozesses.
  • Der Berger- und die Seibold-Anwälte haben dann verhindert, daß Ströbele vom Münchner Gericht als Zeuge geladen und einvernommen wurde.
  • Durch dieses Erpressungsmanöver gegenüber Ströbele hat Seibold den Prozeß verloren (siehe auch Anlage 69).
  • Man muß deshalb von einem ‚Urteil auf Bestellung‘ sprechen.
09/2002
38 Themenbereich 7.07/Bestätigung des Darlehens von Seibold durch Feldhahn
  • Seibold hat seine Lebensversicherung über 250.000 DM an Dr. Feldhahn abgetreten.
  • Mit diesem Schreiben bestätigt Dr. Feldhahn ein weiteres Mal, daß er als Berater für Seibold tätig war.
  • Mit diesem Schreiben bestätigt Dr. Feldhahn ein weiteres Mal, daß er als Berater für Seibold tätig war. (siehe auch Anlage 35).
08/12/1998
<39 Themenbereich 11.01/Gutachten zum Wert des Unternehmens durch Dr. Woelke Treuhandgesellschaft
  • Woelke ermittelte darin einen DMPG-Wert von 207 Mio. DM.
  • Siehe auch Anlage 22.
  • Der Unternehmensberater Uwe Schröder aus Rostock kam angesichts sehr viel höherer Abschläge auf einen DMPG-Wert von 92 Mio. DM.
  • Die Wertermittlung von Ströbele/RB&P liegt mit 140 Mio. DM in der Mitte. Sie diente deshalb als Basis für alle weiteren, diesbezüglichen Betrachtungen.
  • Allen drei Bewertungen liegt das sog. Ertragswertverfahren zugrunde, das üblicherweise mit unterschiedlich hohen Abschlägen gehandhabt wird.
  • Deshalb ist es üblich, daß verschiedene Gutachter zu unterschiedlich hohen Wertermittlungen gelangen.
15/05/1997
40 Themenbereich 7.18/8.03/Seibolds Anwalt Bauer schreibt an RB&P-Anwalt Obermeyer und reagiert auf ein Telefonat mit dem Anwalt am gleichen Tag
  • Schreiben von Seibold-Anwalt Bauer an den RB&P-Anwalt Obermeyer nach seinem Telefonat mit diesem.
  • Denn Obermeyer hatte Seibolds Persönlichkeitsrechte verletzt und diesen als Pornohändler hingestellt, weil Seibold vor seiner Zeit als DMPG-Gesellschafter mal Damenstrumpfhosen importiert hatte.
15/12/1999
41 Themenbereich 3.02/5/5.02/5.03/6.04/6.06/8/8.02/8.06/9.04/ 12.01/Vertrag über den Verkauf von Geschäftsanteilen der DMPG Themenbereich 8/Beratervertrag Seite 3, 2. Absatz, § 2 „Laufzeit und Kündigung“
  • Der Vertrag mit Roland Berger ging am 15.5.1997 bei der DMPG ein, wurde dann von deren Anwälten intensiv geprüft und am 3.8.1997 in München von Seibold und der RB-Geschäftsführung unterschrieben.
  • Die DMPG hat sich verpflichtet, alle Informationen für die Recherche zum Info-Memorandum zur Verfügung zu stellen.
  • Weiß war davon überzeugt, die Vermarktung binnen kürzester Frist bewerkstelligen zu können.
  • Dabei wurde die Vorgehensweise bis ins Detail ausformuliert.
  • RB&P werde die Verkaufsbedingungen optimieren.
  • Ströbele wollte die Vermarktungschancen erhöhen, und zwar durch DMPG-Präsentationen in Frankfurt a.M. und in München.
  • Weiß war erst einverstanden, hat diese dann aber unterbunden und dadurch die eigenen Vermarktungsziele torpediert.
  • Weil der Vertrag zwischen RB&P und der DMPG bis zum 31.1.1999 lief – dem Tag, als Seibold in München vom Konkursantrag (16.12.1998) erfuhr -, hat es in 1998 keine vertragsbeendenden Maßnahmen – wie im Vertrag für den Fall einer vorzeitigen Beendigung vorgesehen – gegeben.
15/05/1997
03/08/1997
42 Themenbereich 7.12/7.16/7-Z/Beleg für Überweisung eines Darlehens für die DMPG (300.000 DM) von Seibold an Treuhänder Grundmann
  • Eingang von 300.000 DM Barmitteln von Seibold bei GF Graf.
  • Auf Wunsch von Graf wurde dieses Geld auf ein Konto der Grundmann-Tochter überwiesen, damit es nicht unter die Konkursmasse der DMPG fällt und somit von Graf für die Auffanggesellschaft verwendet werden konnte.
  • Von diesen Hintergründen und Absichten erfuhr Seibold wohlweißlich nichts.
  • Siehe auch Anlagen 32 und 55.
14/12/1998
43 Themenbereich 2.01/Kurzprospekt der DMPG und ihr System zum Hausbau
  • Voll installiertes, malerfertig und geschoßübergreifend montierbares Wandsystem in ökologischer Qualität.
  • Patentiert (siehe Anlage 17).
  • Sehr kurze Bauzeiten und konkurrenzlos günstiger Preis durch industrielle Vorfertigung.
  • Individuelle Architektenpläne werden durch die Systembauweise in die Praxis umgesetzt (Losgröße 1).
  • Siehe auch Anlage 54.
1997/98
44 Themenbereich 5.04/Brief von Seibold an Dieter Weiß
  • Honorarvereinbarung mit RB&P.
  • 50.000 DM für die erste Phase + Nebenkosten.
  • Für die zweite Phase folgte gesonderte Vereinbarung.
21/03/1997
45 Themenbereich 6/Erster Besuch von Dieter Weiß/RB&P bei der DMPG
  • Dieser war außerordentlich beeindruckt und sprach davon, daß die DMPG „die Bauwirtschaft revolutionieren“ werde.
  • Außerdem sagte er in Bezug auf den geplanten Börsengang, daß „das in die Milliarden“ gehe und „die Welt so was noch nie gesehen“ habe.
19/03/1997
46 Themenbereich 8.06/Schreiben von Hans Moos an Seeger, das Weiß Tätigkeit für RB&P bestätigt
  • Beteiligungsinteressenten, die 1998 nach Dannenberg gebracht wurden (z.B. Dr. Guth und Herr Gartmann), erhielten bei ihrem Besuch von Weiß Visitenkarten von Roland Berger.
  • Dies zeigt, daß Dieter Weiß als RB&P-Gesandter und nicht „als Privatperson“ für die DMPG beratend tätig war.
27/08/2000
47 Themenbereich 9.10/Kurzfassung des Vertrages mit Roland Berger/RB&P
  • Weiß hatte ohne Vertrag für die DMPG zu arbeiten begonnen, weil er auf Grund seiner Begeisterung sofort anfangen wollte.
  • Deshalb setzte er einen kurzen Vertrag auf, der das zu Erarbeitende grob umriß und unterschrieb diesen zusammen mit Seibold.
  • Die bei der Rechtsabteilung von RB&P noch in Arbeit befindliche Langversion des Vertrages sollte diesen kurzen Vertrag dann ablösen.
  • Das geschah am 03.08.1997, siehe Anlage 41.
22/07/1997
48 Themenbereich 7.11/7.14/Vernehmungsprotokoll des Polizeipostens Waldbronn von Seibolds persönlichem Berater Wittmark

→ Wittmark spricht über die 300 000 DM, die Seibold zur Verfügung gestellt hatte
  • Wittmark bestätigt, daß Seibolds Gelder zur Gefahrenabwehr bestimmt gewesen seien, nachdem zwei Handwerker trotz genügender Liquidität von GF Graf im Oktober und November 1998 nicht bezahlt worden waren und diese deshalb am 07.12.1998 Konkursantrag gestellt hatten (siehe Anlage 79).
  • Große Teile dieser Gelder aber wurden unterschlagen.
  • Dieser, von GF Graf provozierte Konkursantrag war zentraler Teil der von Graf im Auftrag seines RB&P-Mentors Weiß betriebenen Vernichtung der DMPG. Denn Graf brauchte gegenüber dem Konkursverwalter ein plausibel klingendes Argument, um die florierende und finanziell gesunde DMPG statt an die Börse in den Konkurs führen zu können.
11/07/2001
49 Themenbereich 4.01/Übergabe des Informationsmemorandums an Seibold durch Dieter Weiß
  • Dieses stelle, so Weiß, ein Zertifikat dar, das alle Türen öffne, und zwar weltweit.
  • Seibold könne deshalb weiter unbesorgt in die Zukunft der DMPG investieren.
15/05/1997
50 Themenbereich 7.08/7.13/7.16/7-Z/12.03/12.06/Schreiben der Hensel-Brüder bzgl. eines Interessenten an der DMPG zwischen Oktober und November 1998
  • Die Hensel-Brüder geben deutlich zu verstehen, daß sie den Eindruck hatten, daß RB &P überhaupt nicht daran interessiert war, Investoren deren Beteiligung an der DMPG zu ermöglichen .
  • Unverständlich sei für diese auch, daß ein Unternehmen Konkurs angemeldet habe, obwohl es entsprechende Beteiligungsangebote gab.
  • Siehe auch Anlage 52/Ehlhardt.
13/12/1999
51 Themenbereich 2.02/Auftragsbestand: Bernd J. Ritscher, freischaffender Architekt, akquirierte für die DMPG Aufträge mit einem Volumen von 65 Mio. DM
  • Dieses Auftragsvolumen erhöht sich um weitere 12 auf 77 Mio. DM, siehe Anlage 20.
  • Laut Bauunternehmer Weiss bzw. dessen Bevollmächtigtem Dr. Rollny wollte die Weiss gehörende Hansa-Bau 400 Häuser mit DMPG-Knowhow in Deutschland bauen, was einem zusätzlichen Auftragsvolumen von etwa 12 Mio. DM entspricht (300.000 DM je Haus).
  • Die Nachfrage nach DMPG-Häusern in ganz Deutschland war so groß, daß es deshalb laut RB&P erforderlich sei, acht Fabriken – verteilt auf ganz Deutschland – zu bauen, um diesen riesigen Bedarf befriedigen zu können.
14/09/1997
52 Themenbereich 7.08/7.16/7-Z/Schreiben von Rolf Ehlhardt an Seibold bzgl. Beteiligungsinteressenten
  • Diesem ging es ähnlich wie den Hensel-Brüdern (siehe Anlage 50).
30/11/1999
53 Themenbereich 7/Z/12.01/Dieter Weiß behauptet , die 3 Mio. von Dr. Schläger seien eingegangen .
  • Anruf von Weiß bei Seibold während eines Abendessens beim Italiener in Dannenberg zusammen mit Heike Sauer: Seibold stellte auf Lauthörer, so daß Sauer mitbekam, was Weiß verkündete:
  • Die 3 Mio. DM des Investors Dr. Schläger seien eingegangen. Auf dem Nachhauseweg kamen Grundmann und Graf Seibold und Sauer auf einer nahegelegenen Brücke entgegen, und diese haben die Weiß-Aussage bestätigt.
  • Auf Basis dieser Aussage – die sich später als dreiste Falsch-Behauptung herausstellte – löste Seibold 955.000 DM bei der Commerzbank-Ludwigshafen ab (siehe Anlage 8), weil die DMPG laut Weiß nur noch mit der Deutschen Bank arbeiten sollte.
  • Dadurch ist Seibold ein weiteres Mal um fast eine Mio. DM erleichtert worden , ohne daß dies seinen Vermögensinteressen und denen der DMPG genutzt hat.
15/10/1998
54 Themenbereich 2.01/10-Minuten-Film über die Präzisionstechnik der DMPG.
  • Darin wird anschaulich gezeigt, wie das ökologische Bausystem in der Fabrik hergestellt und auf der Baustelle montiert wurde.
  • Dieser ist einsehbar in der Rubrik Tatsachen.
  • Zusammenfassung des Films mit Photos in Anlage 54.
  • Siehe auch Anlage 43.
1997
55 Themenbereich 7-F/Verpfändungserklärung von Seibold an die Deutsche Bank Lüneburg über 161.353,30 DM für die DMPG
  • 160.000 DM als Bankbürgschaft sind von Seibold am 14.12.1998 bei GF Graf eingegangen, siehe auch Anlage 42.
  • Dieses Geld hätte – bis auf 40.000 DM – ausgereicht, die Forderung des Konkursverwalters (500 TDM) zu befriedigen. (Diese 160 TDM sind ein Teil der insgesamt 460 TDM; die restlichen 300 TDM wurden von Seibold überwiesen.)
  • Hätte Seibold von der KV-Forderung über 500.000 DM gewußt, er hätte die fehlenden 40.000 DM ebenfalls zur Verfügung gestellt.
  • Diese Bürgschaft – die gemäß Absprache vom 07. und 13.12.1998 (siehe Anlagen 97 und 98) ausschließlich zum Abwenden eines möglichen, weiteren Konkursantrages vorgesehen war – wurde von GF Graf am 04.03.1999 eingelöst, obwohl sie von diesem nicht zum Abwenden des DMPG-Konkurses eingesetzt wurde.
  • GF Graf hätte dieses Geld deshalb an Seibold erstatten müssen, anstatt es zu veruntreuen.
13/12/1998
56 Themenbereich 7.07/RA Dr. Feldhahn löst ohne Absprache mit Seibold dessen Lebensversicherung über 250.000 DM ein.
  • Auflösung zweier Lebensversicherungen durch Feldhahn ohne Absprache mit Seibold i.H.v. 250.000 DM .
  • Das vereinnahmte Geld stellte Feldhahn als Darlehen der DMPG zur Verfügung.
  • Siehe auch Anlagen 16, 19 und 38.
23/11/1998
57 Themenbereich 7.13/7.14/Seibold erfährt bei einer Besprechung mit RB&P in München, daß GF Graf bereits sechs Wochen zuvor Konkurs angemeldet habe.
  • Eine Auffanggesellschaft habe inzwischen den Geschäftsbetrieb der DMPG nahtlos übernommen.
  • Für diesen Konkurs gab es keinen, die DMPG selbst betreffenden Grund, sondern nur das, was Juristen „sachfremde Erwägungen“ nennen: Die strategischen Machtinteressen von RB&P und deren Klientel, den Großen und Konventionellen der deutschen Bauwirtschaft, denen eine bundesweit aktive und vor allem erfolgreiche DMPG auf Grund ihres einzigartigen Knowhows gefährlich geworden wäre und deshalb möglichst geräuschlos entsorgt werden sollte.
  • So etwas nennen Kriminalisten „Auftragsmord„.
31/01/1999
58 Themenbereich 9.07/Abtretung eines Bankdepots bei der Commerzbank Ludwigshafen von Seibold über 2,5 Millionen DM für die DMPG
  • Dieses war gedacht als weitere Sicherheit für die Zukunftsgestaltung der DMPG.
  • Auch durch diese zusätzliche Liquidität war die DMPG zu keiner Zeit in Gefahr.
  • Dies umso mehr, als diese 2,5 Mio. DM zum Zeitpunkt des Konkursantrags von GF Graf (16.12.1998, siehe Anlage 81) noch vollumfänglich als stille Reserve der DMPG zur Verfügung standen.
15/05/1997
59 Themenbereich 7.17/Bericht des Konkursverwalters an das AG-Dannenberg
  • GF Graf hat dem Konkursverwalter wesentliche Fakten vorenthalten , u.a. die vielen Barmittel, die Seibold für die Expansion der DMPG bereitgestellt hatte sowie die Tatsache, daß es im Dezember 1998 vier Investoren gab, die sofort in die DMPG einsteigen wollten.
  • Die Nachforschungen des Konkursverwalters sind unzurechend gewesen, denn sonst wäre diesem – anders als von Graf behauptet – die hervorragende Lage der DMPG – gekennzeichnet von deren einzigartigem Marktpotential – aufgefallen. Offenbar hat GF Graf dem Konkursverwalter das Informationsmemorandum (siehe Anlage 34), aus dem sich dies ergab, vorenthalten.
  • GF Graf hat dem KV zudem jene 14,5 Millionen DM verschwiegen, welche die KWG-/Neugesellschafter der DMPG schuldig geblieben sind. Nur dadurch war es dem KV – wie von KWG gewünscht – möglich, die DMPG für überschuldet zu halten und dem Konkurs zuzustimmen. Der KV hätte jedoch eigene Ermittlungen anstellen müssen, denn dann hätte er die 14,5 Millionen entdeckt. Das Konkursverfahren kam somit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande – der Konkurs hätte nie stattfinden dürfen.
  • Dazu ist desweiteren anzumerken: Die DMPG befand sich in jener Expansionsphase, die Wolfgang Ströbele/RB&P durch sein Informationsmemorandum (siehe Anlage 34) bekräftigt und für notwenig befunden hatte, um die außergewöhnlichen Marktchancen in Folge von deren einzigartigem, ökologischen Bausystem des 21. Jahrhunderts zu nutzen. Deshalb wurde alles Geld in diese Aufbauphase gesteckt. Bereits ab 1999 hätte sich dies aufgrund der hervorragenden Auftragslage mit einer Produktionsauslastung von zwei Jahren auch finanziell ausgewirkt. Doch bevor es dazu kommen konnte, hat RB&P die DMPG in den Konkurs geführt und dadurch das ökologische Bausystem des 21. Jahrhunderts vernichtet.
  • Immerhin hat der Konkursverwalter neben den Patenten die ernormen Kostensenkungen durch die industrielle Vorfertigung erwähnt, die den zentralen Wettbewerbsvorteil der DMPG gegenüber der konventionellen Konkurrenz darstellten.
02/03/1999
60 Themenbereich 14.03/Seibold-Anwalt Bauer an Seibold-Anwalt Baumann.
  • Er benötige dringend die seinerzeit überlassenen Unterlagen.
  • Beide Anwälte waren seit 2000 im Besitz aller Unterlagen und haben diese 2001 erneut durch Frau Sauer erhalten.
07/05/2001
61 Themenbereich 14.03/Seibold macht Druck bei seinem Anwalt Bauer
  • Es sei kein Fortkommen erkennbar;
  • man verliere nur Zeit.
02/11/2000
62 Themenbereich 14.03/Schreiben RA Bauer an Seibold
Verjährung sei schon eingetreten.
  • Das ist, wie Seibold Ende 2013 erfährt, eine
    Falschauskunft.
22/10/2001
63 Themenbereich 14.03/Seibold-Schreiben an RA Bauer
  • Strafrechtliche Vorwürfe müssen in Klage eingebaut werden.
  • Diese Mandantenanweisung ist von Bauer nicht umgesetzt worden .
04/12/2000
64 Themenbereich 14.03/Schreiben RA Bauer an Seibold:
Strafrechtliche Verjährung trete bereits Ende des Jahres 2001 ein.
  • Falschauskunft, wie Seibold Ende 2013 erfährt.
  • Denn es handelt sich um ein noch nicht verjährtes Dauerdelikt, dessen Verjährung erst 2017 eintritt.
  • Denn schwerer Betrug verjährt erst nach 10 Jahren, und diese Frist beginnt erst 2007, wie ein Verjährungsspezialist Ende 2013 festgestellt hat.
  • Durch die div. Rechtsakte seit Juni 2014 ist die Verjährung jedoch erneut unterbrochen worden, so daß dieser Fall auch über das Jahr 2017 hinaus nicht verjährt ist.
  • Siehe auch Anlage 62.
07/05/2001
65 Themenbereich 14.03/Schreiben RA Baumann an RA Bauer
Es stelle sich die Frage, vor welchem Gericht geklagt werden solle.
  • Für den – von Bauer und Baumann abgelehnten – Strafprozeß ist Lüneburg zuständig, in dessen Bezirk der Sitz der DMPG (Dannenberg) liegt.
  • Das hätte diesen erfahrenen Strafanwälten klar sein müssen.
  • Ganz offensichtlich aber lag den Seibold-Anwälten daran, durch den Münchner Gerichtsstandort Roland Berger zu einem Heimvorteil zu verhelfen. Diese Annahme hat sich später als zutreffend erwiesen.
  • Diese Annahme hat sich später als zutreffend erwiesen.
03/07/2002
66 Themenbereich 14.03/Seibold-Schreiben an RA Baumann
  • Lange, bevor die neue Fabrik gebaut werden sollte, war der Konkurs seiner DMPG durch die Neugesellschafter schon beschlossene Sache.
17/02/2003
67 Themenbereich 14.03/Seibold-Schreiben an RA Bauer
  • Er schicke nochmals alle Briefe wegen der straf-rechtlichen Vorwürfe.
  • Trotzdem hat Bauer keinen Strafprozeß gegen Berger geführt und diesen dadurch jahrelang vor Strafverfolgung geschützt .
  • Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand des Parteienverrat es.
03/03/2003
68 Themenbereich 14.03/Schreiben von Anwalt Baumann an Seibold
Vor Eintritt der Verjährung am 31.12.2004 trete Hemmung der Verjährung ein.
  • Was wollte Baumann damit – zwei Jahre später – zum Ausdruck bringen?
  • Siehe auch Anlagen 62 und 64.
20/11/2006
69 Themenbereich 13.01/Beschluß Landgericht München 1
  • Dieses wies die Klage von Karl-Heinz Seibold gegen Roland Berger & Partner ab. Begründung:
  • Die DMPG sei überschuldet gewesen und habe ein nicht ausgereiftes und vom Markt nicht angenommenes Produkt vertrieben.
  • Einen feststellbaren Unternehmenswert habe es nicht gegeben, weshalb auch kein Schaden entstanden sei.
  • Roland Berger hat durch seine Anwälte falsch vortragen lassen, und die Seibold-Anwälte haben dieser Argumentation nichts entgegengesetzt (siehe auch Anlage 15/Ziffern 1-20 zur Strafanzeige gegen Berger).
  • Außerdem wurde Seibolds Kronzeuge Ströbele vom Gericht nicht einvernommen (siehe auch Anlage 37):
  • Seibolds Anwälte hätten darauf bestehen müssen, daß Ströbele vor Gericht zu Gunsten Seibolds aussagen kann.
  • Weil dies unterblieb, ging der Prozeß für Seibold verloren.
  • Hier wirkte sich verhängnisvoll aus, daß GF Graf dem Konkursverwalter wesentliche Informationen vorenthalten hatte , weshalb in dessen Konkursbericht vom 02.03.1999 (siehe Anlage 59) über die tatsächliche – positive – DMPG-Situation nichts erwähnt wird.
  • Somit ist der Bericht des Konkursverwalters in zentralen Punkten falsch, und diese vom Berger-Getreuen Graf bewußt herbeigeführte Tatsache hat der Berger-Anwalt genüßlich ausgeschlachtet.
  • Auch hier haben die Seibold-Anwälte nicht interveniert, um die Dinge richtigzustellen.
04/12/2002
70 Themenbereich 13.02/Kläger Seibold ging in Berufung vor das OLG-München
  • Die Berufung wurde zurückgewiesen.
  • Die Berufung sei nicht begründet.
  • Eine Haftung des Beklagten komme mangels kausalen Schadens nicht in Betracht.
  • Im übrigen sei die DMPG bilanziell überschuldet und konkursreif gewesen.
  • Auch mit weiteren Darlehen hätte der Kläger den Konkurs der DMPG nicht verhindern können.
  • Im übrigen sei eine Beweisaufnahme durch die Vernehmung von Zeugen nicht veranlaßt gewesen.
  • Das Gericht hat die Angaben der Beklagten kritiklos übernommen, anstatt diese zu überprüfen. Sonst hätte es erkannt, daß der Vortrag der Beklagten halt- und substanzlos ist.
  • Die Kausalität der Ereignisse aber wurde von den Seibold-Anwälten nicht dargelegt , weshalb sie vom Münchner Gericht nicht erkannt werden konnte.
  • Siehe auch Anlage 15/Ziffern 1-20 zur Strafanzeige gegen Berger.
  • All diesen Falschbehauptungen des Berger-Anwalts Obermeyer hätten die Seibold-Anwälte Bauer und Baumann mit aller Entschiedenheit entgegentreten müssen. Die Seibold-Anwälte aber zeigten keinerlei Gegenwahr, weil sie von Berger zum Parteienverrat angestiftet wurden, um nicht die Interessen Seibolds, sondern die von Berger zu vertreten.
  • Im übrigen: RB&P-Manager Ströbele hatte die DMPG auf Herz und Nieren geprüft (siehe Anlage 34) und ihr die allerbesten Zukunftsaussichten attestiert.
  • Wenn Berger seinen Anwalt Obermeyer gleichwohl behaupten ließ, die DMPG sei konkursreif gewesen, so bedeutet dies, daß Berger bereit war, Investoren dazu zu veranlassen, in eine konkursreife Firma zu investieren.
  • Mal angenommen, die Berger-Behauptung, wonach die DMPG konkursreif gewesen sei, würde stimmen, dann zeigt dies, daß Berger bereit war, von vornherein und vorsätzlich die Vermögensinteressen der von ihm zu beschaffenden Investoren zu schädigen.
  • Das gesamte Konstrukt der 20 Falschbehauptungen von RA Obermeyer diente und dient nur dazu, Bergers Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
  • Dieses kriminelle Verhalten aber paßt nicht zu einem Mann, der sich in der Öffentlichkeit als Wohltäter feiern läßt und fortwährend davon schwadroniert, wie wichtig ihm Ethik im Geschäftsleben sowie Menschenwürde seien.
  • Erneut wirkt sich der durch GF Graf provozierte, falsche Bericht des Konkursverwalters weiter verhängnisvoll aus. Denn die 5,5 Mio. DM Schulden lesen sich für den die Hintergründe nicht Kennenden so, als sei die DMPG überschuldet gewesen.
  • Der KV hätte 17 Mio. DM Liquidität ausweisen müssen. Nach Abzug der Schulden von 5,5 Mio. verbleiben 11,5 Mio. DM Liquiditäts-Überschuß, weshalb es weder Überschuldung noch Konkursgrund gab (siehe Gutachten/Seite 112 in der Rubrik Begutachtung).
  • Auch hier hätten die Seibold-Anwälte intervenieren und die Dinge richtigstellen müssen. Doch deren Interesse war – siehe Anlagen 60 bis 68 – , RB&P vor Strafverfolgung zu schützen.
26/11/2003
71 Themenbereich 13.03/Beschluß des OLG-Frankfurt/Main
  • Das OLG-Ffm. weist die Auffassung der Münchner Kollegen zurück und bringt klar zum Ausdruck, daß es zu weit gehe, dem Antragsteller (Seibold) Mutwillen zu unterstellen.
  • Die Münchner Richter ließen sich davon jedoch nicht beeindrucken (siehe auch Anlage 73).
03.01.2006
72 Themenbereich 13.03/ Beschluß Landgericht München 1
  • Klage wird abgewiesen . Begründung:
  • Der Kläger habe seine Ansprüche nicht substantiiert vorgetragen.
  • Es fehle die Kausalität , wonach die Neugesellschafter den Konkurs verursacht hätten. Dies allein schon deshalb, weil sich diese nicht an der DMPG beteiligt hätten, um ihr Geld anschließend durch Konkurs zu verlieren.
  • Ein vorsätzliches, strafbares Verhalten der Neugesellschafter sei deshalb nicht zu erkennen.
  • Das mag vordergründig alles so ausschauen. Für Hintergründe und Zusammenhänge aber hat sich das Gericht nicht interessiert.
  • Zu diesen Hintergründen gehört, daß die Beteiligung von Bergers KWG-Leuten an der DMPG von vornherein als feindliche Übernahme geplant war (siehe Anlage 29), um die Macht innerhalb der DMPG an sich reißen und Seibold ausbooten zu können.
  • Die dafür aufgewendeten 1,8 Mio. plus 3 DM stellten „Peanuts“ dar im Vergleich zu den immensen Honorarinteressen Bergers gegenüber seiner angestammten, konventionellen Klientel.
  • Die nämlich wären massiv gefährdet gewesen, wenn Berger durch die Vermarktung der DMPG seiner Stammkundschaft jene ernsthafte Konkurrenz gemacht hätte, der die konventionellen Großen der deutschen Bauindustrie – damals wie heute – nichts entgegenzustellen haben.
  • Wegen dieses Interessenkonflikts aber hätte RB&P den Seibold-Auftrag gar nicht annehmen dürfen, und die Deutsche Bank hätte als damaliger Muttergesellschaft von RB&P diesen Seibold nicht als Expansionsberater empfehlen dürfen.
  • Es wäre die Pflicht der Seibold-Anwälte Bauer und Baumann gewesen, ebendiese Hintergründe aufzuzeigen, doch haben sich diese von Berger zum Schweigen verpflichten lassen.
  • Seibolds Anwälte haben es deshalb verabsäumt, dem Gericht diesbezüglich aufzuhelfen, und auch der KV stand auf Bergers Seite.
16/03/2006
73 Themenbereich 13.03/13.04/Beschluß des OLG-München.
  • Es hält die Rechtsverfolgung durch Seibold für mutwillig und verweigert Seibold die PKH.
  • Siehe auch Anlage 71.
  • Das OLG-M wäre auf Grund seiner Zweifel am Woelke-Gutachten (siehe Anlage 39) verpflichtet gewesen, einen Gerichtsgutachter zu bestellen, um sich ein eigenes Urteil zu bilden .
  • Genau das aber ist unterblieben.
  • Seibolds Anwälte hätte auch darauf dringen müssen.
24/05/2006
74 Themenbereich 12.04/RA Dr. Feldhahn an RA Bauer: Er sei nie Berater oder Anwalt von Seibold, sondern nur der Neugesellschafter gewesen
  • Genau das stimmt nicht, denn Dr. Feldhahn war sehr wohl auch der Berater von Seibold , und zwar in allen Angelegenheiten, die die DMPG betrafen .
  • Siehe Anlagen 33, 35, 38, 42 und 55.
14/06/2004
75 Themenbereich 12.04/Feldhahn-Abmahnung an Seibold wegen angeblich übler Nachrede
  • Seibold betreibe durch die Veröffentlichungen auf seiner Homepage Rufschädigung und verletze somit Feldhahns Persönlichkeitsrechte. Er wolle deshalb Seibold auf Unterlassung und Schadenersatz verklagen.
  • Dabei bezieht sich Feldhahn insbesondere auf den Vorwurf des Parteienverates.
  • Genau der aber ist gegeben, weil Feldhahn hinter Seibolds Rücken zusammen mit Weiß und Graf die DMPG-Vernichtung betrieb .
  • Dazu aber hätte Feldhahn wegen Interessenkonflikts das Seibold-Mandat niederlegen müssen.
  • Später ist Dr. Feldhahn sogar im Prozeß gegen seinen eigenen Mandanten Seibold aufgetreten und hat ganz offen die Interessen von RB&P vertreten (siehe Anlagen 11, 70 und 71).
  • Ein Anwalt aber darf nicht widerstreitende Interessen vertreten; Feldhahn hat somit auch gegen Standesrecht verstoßen .
  • Seibold hat deshalb überhaupt nichts zurückzunehmen und sieht daher einer möglichen Feldhahn-Klage mit großer Gelassenheit entgegen.
26/11/2013
76 Themenbereich 12.047Feldhahn-Schreiben an RA Harms wegen der Abmahnung an Seibold
  • Nach über einem Jahr kam Feldhahn nun auf diese Angelegenheit zurück.
  • Es ist delikat, daß hier ein Jurist versucht, dem eigenen, ehemaligen Mandanten vorzuwerfen, er würde ihn in seinem Ehrgefühl und in seinen Geschäftsinteressen durch unwahre Behauptungen beeinträchtigen.
  • Nein, derjenige, der dreisteste Lügen verbreitet, ist Dr. jur. Michael Feldhahn , und dieser destruktiven Absicht wird massiv entgegengetreten.
  • Es war Roland Berger, der Feldhahn – und Obermeyer – falsch vortragen ließ (siehe Anlagen 11 und 36 sowie Anlage 15/Ziffern 37.2 und 1-20 zur Strafanzeige gegen Berger) und zugleich dafür sorgte, daß von Seibolds Anwälten Bauer und Baumann keinerlei Gegenwehr kam (siehe Anlagen 60 bis 68).
  • Das Gericht hat nicht nachgefragt, und weil von Seibolds Anwälten – wie von Berger gewünscht – keine Gegenwehr kam, hat das Gericht die Falschaussagen von Feldhahn und Obermeyer für wahr befunden, und deshalb hat Berger die Münchner Prozesse gewonnen (siehe Anlagen 11 und 36 sowie Anlage 15/Ziffern 37.2 und 1-20 zur Strafanzeige gegen Berger).
  • Ob man das nun Parteienverrat nennt oder nicht, ist vollkommen gleichgültig. Fakt ist, daß sowohl Feldhahn als auch Bauer und Baumann als Seibold-Anwälte tätig waren, doch zugleich und tatsächlich haben diese die Interessen von RB&P vertreten , um Roland Berger vor Strafverfolgung zu schützen.
  • Feldhahn ist also – wie Obermeyer – derjenige, der falsche Behauptungen aufgestellt hat, nicht Seibold. Denn der wehrt sich nur gegen die dreisten Entgleisungen eines Advokaten, der offenbar Lust dabei empfindet, andere niederzumachen.
  • Der von Feldhahn am 8.1.2015 angedrohten Klage auf Schadenersatz und Unterlassung wird Seibold deshalb mit großer Gelassenheit entgegen-sehen.
  • Siehe auch Anlage 77.
08/01/2015
77 Themenbereich 12.04/Antwort des Wirtschafts-Ethikers Passing an Feldhahn wegen der Abmahnung an Seibold
  • Nach mehreren Telefonaten und Schriftwechsel hat Dr. Feldhahn eingesehen, daß seine Vorwürfe gegen Seibold unhaltbar sind, weshalb er diese nicht weiter aufrechterhält.
  • Dr. Feldhahn hat dann nur noch darauf bestanden, daß die Verlinkung von Seibolds Homepage mit seinem Namen nicht mehr möglich ist.
  • Diesem Wunsch hat Passing mit seinem Schreiben vom 9.2.2015 entsprochen.
  • Das ändert aber nichts daran, daß der gegen Dr. Feldhahn erhobene Vorwurf des Parteienverrats stimmt und deshalb aufrechterhalten bleibt.
09/02./2015
78 Themenbereich 12.08/Zusammenhang zwischen durch Roland Berger verursachtem, volkswirtschaftlichen Milliarden-Schaden und akuter Wohnungsnot
  • Zu diesem Zusammenhang:
  • Durch ihre patentierte, millimetergenaue Präzisions- und Systemtechnik – bei der erstmals das Knowhow des Maschinenbauers zum Bau von Fertighäusern eingesetzt wurde – konnte die DMPG individuelle Architektenpläne in ökologischer Qualität aufgrund industrieller Vorfertigung in nur einem Tag je Haus zu konkurrenzlos niedrigen Preisen und mit nur wenigen Fachkräften auf der Baustelle realisieren (siehe Anlage 54).
  • Das ist nicht nur vom Berger-Manager Wolfgang Ströbele, sondern auch von div. anderen Baufachleuten als das ökologische Bausystem des 21. Jahrhunderts bezeichnet worden, die einfach nur sprachlos waren, als sie der Hausfabrikation in Dannenberg beiwohnten.
  • Diese „Revolution im Baugewerbe“ (RB&P-Manager Dieter Weiß, siehe Anlage 45) ist durch Ströbele zertifiziert und von Roland Berger vernichtet worden.
  • Dadurch wurde nicht nur die Bauwirtschaft um inzwischen 18 Jahre (1999-2017) zurückgeworfen, sondern Millionen von Menschen aller Schichten um die einzigartige Chance betrogen, gesundes Raumklima für sehr wenig Geld im Wohnalltag erleben zu können.
  • Diese bahnbrechende Präzisions- und Systemtechnik könnte auch heute – angesichts der seit Herbst 2015 verschärften Wohnungsnot – den Beitrag zur Linderung des Wohnungsmangels leisten, und zwar schnell, kostengünstig und wegweisend.
  • Details siehe Anlage 14 zur Strafanzeige gegen Berger vom 25.6.2014.
23/02/2017
79 Themenbereich 7.09/Konkursantrag zweier Handwerker
  • Die Handwerker Rüdiger Diehn und Dirk Wittmüss hatten für Oktober und November 1998 trotz vorhandener Liquidität von GF Graf kein Geld bekommen, Dadurch hat Graf diesen Konkursantrag provoziert.
  • Denn er brauchte diesen Konkursantrag, um tags darauf beim Konkursverwalter vorstellig werden und den eigentlichen, längst geplanten Konkursantrag (vom 16.12.1998, siehe Anlage 81) diesem gegenüber strategisch vorbereiten und begründen zu können.
  • Am Abend des 07.12.1998 bat Wittmark im Auftrag von GF Graf Seibold um 460.000 DM , und zwar zum Abwenden eines evtl. weiteren Konkursantrages.
  • Auch daran zeigt sich das doppelte Spiel des Weiß-Vasallen Graf, und Seibolds Berater Wittmark hatte zu dieser Zeit bereits die Fronten gewechselt und sich den Berger-Leuten angedient, weil er – wie er später gegenüber Seibold gestand – Geld brauchte.
07/12/1998
80 Themenbereich 7.09/Konkursantrag von Seeger, dem ehemaligen technischen Berater des im August 1998 ausgeschiedenen Altgesellschafters Hans Moos.
  • Seibold und Sauer erfuhren davon nichts.
  • Dieser stellte sich später als unbegründet heraus (siehe Anlage 94).
08/12/1998
81 Themenbereich 7.13 Konkursantrag von GF Graf gegen die DMPG
  • Absichtsvoll erfuhren die Altgesellschafter Seibold und Sauer erst sechs Wochen später von diesem Konkursantrag.
  • Nämlich während jener Besprechung vom 31.01.1999 in München, auf der die erste der insgesamt acht neuen Fabriken abgesegnet werden sollte.
  • Denn auch Profils brauchen ein paar Wochen Zeit, um ein Konkursverfahren in Gang zu setzen, und deshalb durften Seibold und Sauer davon nicht vorzeitig erfahren.
  • Siehe auch Anlagen 83, 84 und 90.
16/12/1998
82 Themenbereich 8.02/Eidesstattliche Versicherung von Heike Sauer, daß Dieter Weiß auch 1998 noch als RB&P-Manager beratend für die DMPG tätig war.
  • Als Frau Sauer Anfang Dezember 1998 bei RB&P anrief und mit Herrn Ströbele sprechen wollte, wurde ihr unmißverständlich klargemacht, daß nur Herr Weiß der für die DMPG zuständige Berger-Mitarbeiter sei.
  • Damit ist der Nachweis erbracht, daß Dieter Weiß auch nach dem 01.01.1998 noch als Berger-Manager – und nicht wie behauptet „als Privatperson“, siehe Anlage 36 – beratend für die DMPG tätig war.
  • Außerdem wurde Seibold Mitte 1998 von Weiß/RB&P aufgefordert, die Suche nach Investoren RB&P zu überlassen.
  • GF Graf bestätigte am 13.12.1998 anläßlich der Besprechung in Biebelsried, „daß es die DMPG auch alleine schaffen werde. Siehe auch Anlage 98.
  • Damit kann nur gemeint gewesen sein: Ohne Investoren.
  • Die DMPG hätte es in der Tat „alleine schaffen“ können, nämlich ohne RB&P als Expansionsberater. Denn nur drei Tage später meldete Graf – wie mit seinem Mentor Weiß besprochen – Konkurs an.
  • Ferner bestätigt Sauer, daß laut Graf-Aussage vom 13.12.1998 (in Biebelsried nahe Würzburg) das von Wittmark am 07.12.1998 im Auftrag von Graf geforderte Geld (300.000 + 160.000 = 460.000 DM) ausschließlich zum Abwenden eines Konkurses verwendet werde und daß darüber nur nach erfolgter Genehmigung durch Seibold verfügt werden dürfe. Siehe auch Anlage 98.
  • Dagegen hat Graf gleich zweifach verstoßen: Erstens, indem er am 16.12.1998ohne Seibold zu informieren – Konkurs anmeldete sowie zweitens, indem er große Teile der 300.000 DM für die Auffanggesellschaft verwendete und sich die 160.000 DM am 04.03.1999 selbst einverleibte, indem er absprachewidrig die Bürgschaft über diese 160.000 DM einlöste (siehe auch Anlage 55).
12/09/2001
83 Themenbereich 7.14/Eröffnung des Konkursverfahrens gegen die DMPG
  • Der Konkursverwalter hatte mit seinem Schreiben vom 11.12.1998 (siehe Anlage 91) 500.000 DM bei den Gesellschaftern angefordert, und zwar mit Fristsetzung auf den 20.01.1999, weil der Geschäftsbetrieb ohne diesen Nachschuß nicht länger aufrechterhalten werden könne.
  • Dieses Schreiben hat GF Graf den Altgesellschaftern wohlweislich verschwiegen, um die Vernichtung der DMPG nicht zu gefährden.
  • Graf hätte als GF der DMPG sofort eine Gesellschafterversammlung beinberufen müssen, doch daran hatte er in seiner Eigenschaft als Neugesellschafter und Befehlsempfänger von Weiß/RB&P keinerlei Interesse.
  • Denn dann wäre die Konkursstrategie der Berger-Gesandten gegenüber den Altgesellschaftern publik geworden, was Seibold die Chance eröffnet hätte, einzugreifen und die DMPG vor dem Untergang zu retten. Genau das aber mußte aus Sicht der Konkursstrategen verhindert werden.
  • Weil die Altgesellschafter nicht informiert wurden, kam es zu dieser Kapitalzufuhr an die DMPG nicht.
  • An diesen 500.000 DM hätten sich im übrigen die Neugesellschafter mit 66 % beteiligen müssen (siehe Beteiligungsverträge in Anlagen 33 und 87).
  • So hat der Konkursverwalter bereits fünf Tage vor Fristablauf das Konkursverfahren auch offiziell eröffnet.
  • Die Altgesellschafter erfahren davon – wie von Dieter Weiß/RB&P gewünscht – erst am 31.01.1999 in München, siehe Anlage 57.
  • Es gab aber schon das am 07.12.1998 mit Wittmark im Auftrag von GF Graf besprochene Seibold-Avis über 460.000 DM zur Abwendung des Konkurses. Siehe auch Anlage 97.
  • Dieses Geld traf bei Graf am 13.12.1998 (Bürgschaft über 160.000 DM , siehe Anlage 55) und 14.12.1998 (300.000 DM Überweisung, siehe Anlage 42) ein.
  • Erst im KV-Bericht vom 02.03.1999 (siehe Anlage 59) tauchen die 300.000 DM auf.
  • Nicht jedoch die 160.000 DM , denn die hat GF Graf am 04.03.1999 seinen eigenen Konto gutschreiben lassen (siehe Anlage 82).
15/01/1999
84 Themenbereich 7.09, 7.14/Die Auffanggesellschaft „Dannenberger Fertigteile GmbH“ übernimmt den Geschäftsbetrieb der DMPG; Handelsregisterauszug
  • Die Konkursstrategen sind am Ziel: Den ökologischen Konkurrenten namens DMPG der konventionellen Berger-Klientel gibt es nicht mehr.
  • Die Altgesellschafter erfahren auch davon – wie von Dieter Weiß/RB&P gewünscht – erst am 31.01.1999 in München, siehe Anlage 57.
  • Die Auffanggesellschaft wird Rechtsnachfolgerin der DMPG und übernimmt dazu auch deren Patente, so daß diese nicht mehr zugunsten preiswerten, zeitgemäßen und ökologischen Bauens eingesetzt werden können.
  • Denn die konventionellen Großen der deutschen Bauwirtschaft haben dem – damals wie heute – nichts entgegenzusetzen.
  • Roland Berger/RB&P hat die Auffanggesellschaft jedoch später vom Markt genommen. Denn deren Erfolg wäre der Beweis für die von Ströbele qua Info-Memorandum zertifizierten, außergewöhnlichen Marktchancen der DMPG gewesen, und das durfte nicht publik werden.
  • So hat sich Roland Berger/RB&P die geräuschlose Entsorgung dieses – aus Sicht seiner Honorar-Interessen gefährlichen – Konkurrenten seiner Stammkundschaft 1,8 Mio. DM kosten lassen, und das ist für einen weltweit so Erfolgreichen wie Roland Berger nicht viel Geld.
  • Wie bereits in Anlage 78 dargelegt, ist aus dem bewußt und aus niederen Beweggründen herbeigeführten DMPG-Konkurs ein volkswirtschaftlicher Milliarden-Schaden entstanden, weil aufstrebende Mittelschichten weltweit um die Chance betrogen wurden und werden, sich zeitgemäßes und ökologisches Bauen bzw. Wohnen leisten zu können.
  • Denn niemand hat seither das wieder am Markt placiert, was die DMPG bereits ab 1993/94 konnte: Gesundes Bauen bzw. Wohnen mittels industrieller Vorfertigung in Massivbauweise und in Losgröße 1 für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar zu machen.
  • Von diesem HR-Auszug hat Seibold erstmals am 19.05.2017 Kenntnis erlangt, und zwar durch Recherche seines Beraters Passing beim Registergericht Dannenberg.
Dabei ist mehrerlei bemerkenswert:
  • Als alleiniger Geschäftsführer fungiert seit dem 14,03.1999 nicht mehr Christoph Graf, sondern Dipl.-Bau-Ing. Herbert Rockrohr.
  • Zeitgleich erhielten Jochen Grundmann und Klaus Löwenthal jeweils alleinvertretungsberechtigte Prokura. Mit Jochen Grundmann ist der technische DMPG-Berater Joachim Grundmann gemeint. Klaus Löwenthal (Bau und Grund, Düsseldorf) war der größte DMPG-Kunde. Dieser hatte DMPG-GF Graf am 19.12.1998 bestätigt, sich mit 200.000 DM an der Auffanggesellschaft beteiligen zu wollen (siehe Anlage 27).
  • Daß diese Gesellschaft laut HR-Auszug bereits seit 14.10.1975 existiert, liegt daran, daß es sich dabei um die BT-Vermögenstreuhand von Grafs Vater handelt. Also jenem Unternehmen, von dem Graf jr. Anfang Dezember 1998 beim Treffen mit Löwenthal in München sprach und dabei betonte, daß man zum Gründen der Auffanggesellschaft auf einen „unbelasteten Firmenmantel namens BT-Vermögenstreuhand“ zurückgreifen könne, der „lediglich umfirmiert“ werden müsse (siehe Anlage 29).
  • Das ist am 20.01.1999 mit der Umbenennung in „Dannenberger Fertigteile GmbH“ geschehen.
  • Bemerkenswert daran ist, daß die KWG-/Neugesellschafter mit eben diesem „unbelasteten Firmenmantel“ namens BT-Vermögenstreuhand sich an der DMPG beteiligt haben (siehe Anlage 33). Das deutet daraufhin, daß KWG von Anfang an die Absicht hatte, die DMPG nicht an die Börse, sondern in den Konkurs zu führen und deren Vermögen auf die Auffanggesellschaft zu übertragen, was denn auch am 20.01.1999 geschah.
Bemerkenswert ist weiterhin:
  • Über das Vermögen der „Dannenberger Fertigteile GmbH“ wurde bereits am 05.10.1999 das Insolvenzverfahren eröffnet, und zwar beim AG-Uelzen (7 IN 70/99) siehe Anlage 104.
  • Wie kann das sein?
  • Schließlich wurde die schuldenfreie Auffanggesellschaft am 20.01.1999 mit Seibolds Geld (aber ohne dessen Beteiligung) gegründet.
  • Die „vermögenslose Gesellschaft“ sei „am 08.12.2003 gelöscht“ worden.
  • Wo ist deren Geld geblieben?
  • Ganz offensichtlich wurde Seibolds Geld weiter verschoben, die Auffanggesellschaft diente dabei nur als Zwischenlösung.
  • Das ist ein weiterer Beleg für den Konkursbetrug.
20/01/1999
85 Themenbereich 10.01/Der Bau-Ingenieur Hans Moos und der Kaufmann Karl-Heinz Seibold übernehmen die DMPG vom Maschinenbau-Ingenieur Stellarmanns (HR-Auszug 1371/Registergericht Dannenberg).
  • Handelsregisterauszug des Registergerichts Dannenberg.
  • Seibold und Sauer traten stets als Tandem auf, die separate Nennung von Frau Sauer hat nur vermögensrechtliche Gründe.
1995
86 Themenbereich 6.06 Eidesstattliche Versicherung von DMPG-Berater Seeger über Investitions- und Baukontakte nach Algerien
  • Der Berliner Bauunternehmer Weiss (siehe Anlagen 18 und 20) verfügte über Kontakte u.a. in Algerien, wollte dort Fabriken mit DMPG-Knowhow bauen und sich deshalb an der DMPG beteiligen.
  • Dieter Weiß/RB&P versuchte mit allen Mitteln, die Reise von Seeger, und Altgesellschafter Moos vom April 1998 mit Weiss-Berlin zu verhindern.
  • Obwohl die Finanzierung der Weiss-Beteiligung gesichert war, hat Dieter Weiß/RB&P das Investment von Weiss-Berlin – wie auch alle anderen, von Seibold akquirierten Investoren (siehe Anlagen 12, 50 und 24) – unterbunden.
  • Dadurch hat RB&P den Vertrag mit der DMPG (siehe Anlage 41) sabotiert. Denn RB&P wollte nicht, daß die DMPG Investoren aufnimmt und überlebt, sondern man wollte die DMPG ausschalten und hat sie deshalb statt an die Börse in den Konkurs geführt.
1998
87 Themenbereich 7.03 Notarvertrag mit RA Dr. Feldhahn wegen Übernahme der Moos-Anteile
  • Urkunde Nr. 3260-G-98 des Notars Dr. Gerstner in München.
  • Ein Kaufpreis wurde in der Urkunde nicht vereinbart.
  • Für nur 3 DM konnte Dr. Feldhahn die Moos-Anteile (36,45 %) übernehmen und dadurch für die Neugesellschafter die Kapitalmehrheit an der DMPG erlangen (66,45 %).
  • Dadurch konnten die Altgesellschafter ausgebootet und die DMPG in den Konkurs geführt werden.
  • Dieser Schachzug von Dr. Feldhahn ist somit ganz wesentlicher Bestandteil der feindlichen Übernahme zwecks Vernichtung der DMPG.
  • Feldhahn hat dadurch gegen Standesrecht verstoßen; denn ein Anwalt darf sich nicht am Vermögen seines Mandanten vergreifen.
  • Vom Notar Gerstner/Nachfolger angefordert.
27/10/1998
88 Themenbereich 7.14 RA Fiehn im Prozeß gegen Grundmann ans LG-F/O
  • Grundmann bestätigt, daß RB&P noch am 31.01.1999 beratend für die DMPG tätig war (hier in Person von Ströbele in Vertretung von Weiß).
  • RA Fiehn bestätigt, daß die Seeger-Forderung (siehe Anlage 80) nicht berechtigt und nicht tituliert war (siehe Anlage 94).
  • Grundmann bestätigt, daß die Deutsche Bank Hamburg (als Lüneburg übergeordneter Niederlassung) an der Gründung der Auffanggesellschaft mitgewirkt hat, ebenso der Konkursverwalter.
  • Siehe auch Anlagen 13 und 14.
28/01/2002
89 Themenbereich 7.09 Eidesstattliche Versicherung von Heike Sauer zur von Dieter Weiß/RB&P verhinderten Beteiligung des Bauunternehmers Heidkamp
  • Im Sommer 1998 berichtete DMPG-GF Graf in Anwesenheit von Wittmark, Seibold und Sauer, daß soeben Dieter Weiß bestätigt habe, daß Bauunternehmer Heidkamp eine 100 %-Zusage zur Beteiligung an der DMPG gegeben habe.
  • Auch diese Beteiligung wurde von Weiß/RB&P hintertrieben.
  • Sauer war dabei, als Seibold zwischen dem 17. und 21.01.1999 mit Ströbele/RB&P und Graf mehrere Telefonate führte, weil es mit den Betei-ligungen nicht voranging.
  • Seibold wolle deshalb erneut selbst aktiv werden und Investoren gewinnen, z.B. die Firma Goldzack, auf die Seibold von Ströbele /RB&P aufmerksam gemacht wurde.
  • Das wurde von Graf strikt abgelehnt.
  • Die von Seibold aktivierten Investoren erhielten deshalb weder Unterlagen noch Besichtigungs- bzw. Besprechungs-Termine.
  • Rückwirkend ist klar, warum: Mitte Januar 1999 war die DMPG schon vier Wochen in Konkurs, doch die Altgesellschafter Seibold und Sauer erfurren davon erst am 31.01.1999 bei einer Besprechung in München (siehe Anlage 57).
  • Graf begründete sein Verhalten damit, daß „er es sich mit Herrn Weiß nicht verderben wolle.“ Das deutet darauf hin, daß GF Graf nicht die Interessen der DMPG vertrat, sondern die Anweisungen seines Mentors Weiß/RB&P umsetzte.
15/06/2001
90 Themenbereich 7.14/Stellungnahme Seibold zum Bericht des Konkursverwalters vom 02.03.1999 (siehe Anlage 59)
  • Seibold widerlegt die Falschbehauptungen des Berger-Anwaltes Obermeyer.
  • Der Bericht des Konkursverwalters ist in wesentlichen Punkten falsch. Denn er berücksichtigt mit keinem Wort das, was die DMPG ausmachte und worin deren herausragende Marktchancen bestanden, die von Ströbele in seinem Informationsmemorandum (siehe Anlage 34) herausgearbeitet wurden.
  • Vor allem aber erwähnt der Konkursverwalter mit keinem Wort, daß die Neugesellschafter der DMPG 7,9 Mio. DM schuldig geblieben sind.
  • Nach Abzug der Schulden hätte ein Liquiditätsüberschuß von 2,4 Mio. DM ausgewiesen werden müssen.
  • Das lag jedoch nicht im Interesse der Neugesellschafter, und so sind diese 7,9 Mio. DM der DMPG absichtsvoll vorenthalten worden, um sie gegenüber dem Konkursverwalter als überschuldet und pleite darstellen zu können.
  • Auch hierin kommt der Konkursbetrug der Neugesellschafter zum Ausdruck.
  • Weitere Recherchen haben im Sommer 2017 auf Basis neuer Dokumente ergeben, daß die Berger-Gesandten sogar 14,5 Mio. DM schuldig geblieben sind.
31/05/2002
91 Themenbereich 7.10 Zwischenbericht des Konkursverwalters
  • Die DMPG sei überschuldet und konkursreif: Das Anlagevermögen habe nur noch einen „Zerschlagungswert“ von 940.000 DM (siehe Anlage 95).
  • Dabei waren von Seibold 1997 3 Mio. DM in die neue Fabrikationsanlage investiert worden; und zwar finanziert über die Deutsche Bank. Für diese 3 Mio. DM haftet Seibold noch heute.
  • Laut Zusage von DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn (siehe Anlage 35) hätten sich die KWG-/Neugesellschafter mit 66,45 % auch an dem Kredit über 3 Millionen DM beteiligen müssen.
  • Ströbele/RB&P hatte dies in seinem Info-Memorandum vom Mai 1997 als das weltweit Modernste zertifiziert und daher gegenüber Seibold als das ökologische Bausystem des 21. Jahrhunderts bezeichnet.
  • Allein, daß der KV von Zerschlagungswert spricht, zeigt, daß auch dieser nicht am Überleben der DMPG interessiert war.
  • Der KV fordert einen Nachschuß der Gesellschafter über 500 TDM (siehe auch Anlage 83).
  • GF Graf hätte daraufhin sofort eine Gesellschafterversammlung einberufen müssen, und darauf hätte der KV bestehen müssen.
  • Hätte er dies getan, hätte Seibold vom Konkursantrag des 16.12.1998 (siehe Anlage 81) erfahren und sofort alles in seiner Macht Stehende unternommen, um den Konkurs der DMPG abzuwenden. Dazu hätte er u.a. die vier bereitstehenden Investoren angerufen, die Dinge zu Ende besprochen und mit diesen einen Notartermin ausgemacht.
  • Ebendies mußte aus Sicht der Konkursstrategen unter allen Umständen verhindert werden, weshalb Seibold und Sauer von diesem KV-Schreiben nichts erfuhren und wie auch vom Konkursantrag erst bei jener Besprechung vom 31.01.1999 in München mit RB&P (siehe Anlage 57) unterrichtet wurden, bei dem die schon fertiggeplante neue Fabrik abgesegnet werden sollte.
  • Das Verwerfliche im Sinne dessen, was Juristen als niedere Beweggründe bezeichnen, ist, daß die Konkursstrategen die Altgesellschafter selbst in den Wochen zwischen dem 16.12.1998 und 31.01.1999 in dem Glauben ließen, es sei um die DMGP gut bestellt. Denn obwohl GF Graf bereits an jenem 16.12.1998 Konkurs angemeldet hatte, wurde der Besprechungstermin vom 31.01.1999 – bei dem neben der neuen Fabrikationsanlage auch die weiteren Maßnahmen zur Zukunftsgestaltung der DMPG besprochen werden sollten (siehe Anlage 15) – aufrechterhalten.
  • Seibold und Sauer haben deshalb geschockt reagiert, als sie an jenem 31.01.1999 eher en passant erfuhren, daß die DMPG schon vor sechs Wochen in den Konkurs geschickt worden sei.
  • Dieses Verhalten der Berger-Gesandten Weiß, Graf und Dr. Feldhahn ist an Skrupellosigkeit schwerlich zu überbieten.
  • Von diesem KV-Schreiben hat Seibold am 26.04.2017 erstmals Kenntnis erhalten, und zwar durch Recherche seines Beraters Passing beim Konkursgericht Dannenberg.
11/12/1998
92 Themenbereich 7.10/Kurzbericht des Konkursverwalters
  • Dieser Bericht trägt als ursprüngliches Datum den 22.07.1998, es wurde handschriftlich in den 11.12.1998 abgeändert.
  • Dies zeigt, daß GF Graf schon im Juli 1998 Kontakt zum Konkursverwalter gehabt hat, denn ein solches Schreiben setzt entsprechenden Kontakt voraus.
  • Das paßt nicht zu den vielen, positiven Lageberichten Grafs an Seibold vom Sommer und Herbst 1998 (siehe Anlage 105).
  • Der Konkursverwalter hält einen Nachschuß der Gesellschafter von 4,5 Millionen DM für notwendig. Das sind 4 Mio. DM mehr, als in seinem Zwischenbericht (siehe Anlage 91) ausgewiesen. Diese hohe Differenz ist nirgends erläutert.
  • Offenbar ist dieser Bericht aber erst unter dem 11.12.1998 an die DMPG herausgegangen.
  • Seibold und Sauer haben davon ebenfalls nichts erfahren.
  • Auch von diesem KV-Schreiben hat Seibold am 26.4.2017 erstmals Kenntnis erhalten, und zwar durch Recherche seines Beraters Passing beim Konkursgericht Dannenberg.
22/07/1998
11/12/1998
93 Themenbereich 7.10/Beschwerde von DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn gegen die Konkursanträge vom 7. und 8.12.1998 (siehe Anlagen 79 und 80)
  • Die Zahlungsunfähigkeit werde bestritten.
  • Die Handwerker seien inzwischen befriedigt worden.
  • Die Seeger-Forderung sei hinfällig, und zwar durch Aufrechnung für Materiallieferungen für ein Haus (siehe Anlage 94).
  • Es habe keine ordnungsgemäße Anhörung stattgefunden.
  • Das Amtsgericht hätte Ermittlungen anstellen müssen, ob ein Konkursgrund vorliegt.
11/12/1998
94 Themenbereich 7.09/Vergütungsvereinbarung DMPG/Seeger wegen Forderungsverrechnung 90.000 DM
  • Damit ist der Konkursantrag von Seeger hinfällig (siehe Anlage 80).
19/06/1998
95 Themenbereich 714/Roland Bergers willige Helfer beim Konkursbetrug
  • Agitativ: Deutsche Bank
  • Strategisch: Dieter Weiß/RB&P
  • Juristisch: DMPG-Anwalt Dr. Michael Feldhahn
  • Operativ: DMPG-GF Christoph Graf
  • Beihilfe: Konkurs-Verwalter
  • Verräter: Seibold-Anwälte
  • Vertrauens-Mißbrauch: Controller Wittmark
  • Nutznießer: Roland Berger/RB&P.
14/05/2017
96 Themenbereich 12.07/Schreiben von DMPG-Anwalt ans Landgericht Lüneburg im Prozeß Moos gegen DMPG (2 O 388/98)
  • Darin geht es um die Unwirksamkeit der Mietverträge, die Moos ab dem 28.11.1995 mit der DMPG geschlossen hatte. Moss sei weder Eigentümer noch Nutzungsberechtigter.
  • Außerdem sei der Mietzins weder angemessen noch ortsüblich.
  • Moos habe bei seinem Ausscheiden als Gesellschafter der DMPG am 06.03.1998 eine unberechtigte Entnahme vorgenommen, deren Rückführung nicht erfolgt sei.
  • Desweiteren fehle Moos die Aktivlegitimation.
  • Die Stammeinlage von Moos sei allein von Seibold finanziert worden.
  • Allein Seibold – und nicht Moos und die Neugesellschafter – hätte den Finanzaufwand für die weitere Entwicklung der DMPG und deren Produktion betrieben.
  • Die Unregelmäßigkeiten von Moos hätten die Finanzkrise der DMPG verursacht.
  • Aus all diesen Gründen sei der Gesellschaftsanteil von Moos nur mit 3 DM zu veranschlagen.
  • Im Gegenzug sei Moos von Bürgschaften in Millionenhöhe freigestellt worden.
Anmerkungen dazu:
  • Der gesamte Moos-Anteil bei der DMPG-Übernahme 1995 von Stellamans betrug 400.000 DM. Davon hat Moos 260.000 selbst bezahlt und Seibold die restlichen 140.000 DM.
  • Weil Seibold im August 1998 – als Moos offiziell als technischer GF ausschied (siehe Anlage 85) – bereits 4,2 Millionen DM investiert hatte, hätten Seibold die Moos-Anteile zugestanden und nicht dem insolventen Dr. Schläger und vor allem nicht DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn.
25/11/1998
97 Themenbereich 6.06, 7, 7.08, 7.09, 12.03 und 12.06/Seibold-Notiz über die Besprechung mit Wittmark in Birkenau
  • Wittmark berichtet anhand von Anlage 15 über die hervorragende Lage der DMPG.
  • Allerdings hätten zwei Handwerker am 07.12.1998 Konkursantrag gestellt (siehe Anlage 79). Dieser sei laut GF Graf allerdings nicht berechtigt und deshalb von Graf „abgeschmettert“ worden.
  • Vorsorglich und zum Abwenden eines möglicherweise weiteren Konkurs-antrages möge Seibold laut Graf bitte 460.000 DM zur Verfügung stellen.
  • Seibold mahnt zum wiederholten Mal an, daß die Neugesellschafter von den 3,8 Mio. DM seit dem 11.02.1998 (siehe Anlage 33) noch immer 2 Mio. DM nicht bezahlt hätten.
  • Seibold habe incl. des 3 Millionen-Kredits von der Deutschen Bank für die neue Fabrikationsanlage von Anfang 1997 und des Kredits bei der Kreissparkasse-DAN i.H.v. 330.000 DM inzwischen 8,4 Mio. DM in die DMPG investiert.
  • Die Neugesellschafter hätten seit Oktober 1998 (siehe Anlage 87) die Kapitalmehrheit von 66,45 %. Daraus folge, daß sich diese zu zwei Dritteln an diesen 8,4 Mio. DM zu beteiligen hätten, zumal DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn dies am 30.07.1998 zugesagt habe (siehe Anlage 35).
  • Die Neugesellschafter schuldeten Seibold demnach per 07.12.1998 weitere 5,4 Mio. DM.
  • Wittmark sagte zu, sich um diese finanziellen Belange umgehend zu kümmern.
07/12/1998
98 Themenbereich 7.11/Seibold-Notiz über die Besprechung in Biebelsried bei Würzburg vom 13.12.1998
  • Dabei hat GF Graf die Wittmark-Aussagen vom 07.12.1998 über die hervorragende Lage der DMPG bekräftigt. Und daß es die DMPG auch alleine schaffen könne (siehe Anlage 82).
  • Graf bestätigt, daß er den unberechtigten Konkursantrag der Handwerker (siehe Anlage 79) „abgeschmettert“ habe.
  • Seibold hat die am 07.12.1998 von Wittmark angeforderter 460.000 DM (siehe Anlage 97) der DMPG inzwischen zur Verfügung gestellt (siehe Anlagen 42 und 55).
  • Im übrigen hat Wittmark später gegenüber der Polizei bestätigt, daß dieses Geld nur zum Abwenden eines Konkurses verwendet werden durfte (siehe Anlage 48), woran sich Graf aber nicht gehalten hat.
  • Incl. dieser 460.000 DM und der 330.000 DM Kredit bei der Kreissparkasse-DAN hat Seibold inzwischen 8,9 Mio DM in die DMPG investiert, so daß sich die KWG-/Neugesellschafter daran per 13.12.1998 mit 66,45 % (5,9 Mio. DM) beteiligen mußten.
  • Außerdem seien von der Beteiligung der Neugesellschafter an der DMPG (siehe Anlage 33) noch immer 2 Mio. DM nicht bezahlt.
  • Graf sagte zu, daß diese 7.9 Mio. DM umgehend an Seibold erstattet werden.
  • Nur drei Tage nach dieser Besprechung über die hervorragende Lage der DMPG hat GF Graf Konkurs angemeldet (siehe Anlage 81).
  • Das paßt erkennbar nicht zusammen.
  • Die Neugesellschafter sind Seibold die 7,9 Mio. schuldig geblieben. Das ist aber noch nicht alles.
  • Denn diese hätten sich außerdem zu 66,45 % an den 5,5 Mio. DM DMPG-Schulden beteiligen und somit 3,6 Mio. DM an Seibold erstatten müssen.
  • Außerdem haben die KWG-/Neugesellschafter für jene 3 Mio. DM von Dr. Schläger einzustehen, welche dieser auf Grund grober Fahrlässigkeit von KWG nicht bezahlt hat. Denn es wäre die selbstverständliche Pflicht von professionell arbeitenden Unternehmensberatern gewesen, sich von Dr. Schläger eine Bankbürgschaft über diese 3 Mio. DM geben und sich auf diese Weise dessen Zahlungsfähigkeit nachweisen zu lassen. Für diesen Fauxpas haben die KWG-/Neugesellschafter demnach zu haften.
  • Dieses Geld – 7,9 + 3,6 + 3 Mio., also zusammen 14,5 Mo. DM – hätte der Konkursverwalter von den Neugesellschaftern hereinholen oder sich darüber bei RB&P eine Bankbürgschaft geben lassen müssen. Schließlich handelt es sich bei den Neugesellschaftern um Berger-Gesandte, die dem Ansehen und der Stärkung der Finanzkraft der DMPG dienen sollten.
  • Incl. der noch unangetasteten stillen Reserve von 2,5 Mio. DM (siehe Anlage 58) hätten der DMPG – wäre alles mit rechten Dingen zugegangen – demnach 17 Mio. DM an Liquidität zugestanden.
  • Zieht man davon die DMPG-Schulden von 5,5 Mio. DM ab, hätte der Konkursverwalter demnach einen Liquiditätsüberschuß von 11,5 Mio. DM ausweisen müssen, statt von Überschuldung zu sprechen.
  • Der Konkursverwalter hätte deshalb das Konkursbegehren von GF Graf (siehe Anlage 81) und auch das Gründen der Auffanggesellschaft (siehe Anlage 84) ablehnen müssen.
  • Weil der KV das nicht tat, sondern dem DMPG-Konkurs stattgegeben hat, ist auch der KV als williger Helfer von RB&P zu bezeichnen. Klar erkennbar hatte der KV – wie auch RB&P – am Überleben der DMPG kein Interesse.
  • Im übrigen hat GF Graf am 13.12.1998 in Biebelsried verschwiegen, daß der KV die Gesellschafter am 11.12.1998 um einen Nachschuß von 500.000 DM gebeten hat (siehe Anlagen 30 und 91).
14/12/1998
99 Themenbereich 12.08/Merkel-Interview mit der Bild-Zeitung zur Lage der Nation
Dabei hat Merkel u.a. erklärt:
  • Bei all ihren Entscheidungen gehe sie von ihren „Grundüberzeugungen“ und ihrer „Verantwortung für das Ganze“ aus.
  • „Der Staat“ müsse „vor allem für eines Garant sein: Wer unverschuldet in Not gerät, dem wird geholfen.“
  • Das gelte „für den einzelnen und auch, wenn es um sinnvolle Hilfe für Unternehmen und Arbeitsplätze“ gehe.
  • Im Zusammenhang mit „Krisenmanagement“ sagte Merkel: „Hilfen dürften aber nicht wirkungslos verpuffen. Die Regierung wird dann helfen, wenn der Nutzen für alle Menschen in Deutschland größer ist als der Schaden.“
  • Die Grundhaltung der Kanzlerin, wonach Hilfen wirksam sein müssen, ist richtig.
    • Merkel bezog ihre Aussage aber sowohl auf einzelne als auch auf Unternehmen.
    • Und sie sprach davon, daß der Staat „Garant“ dafür sein müsse, daß „jedem, der unverschuldet in Not gerät, geholfen wird.“
  • Genau hier aber muß die Kritik an Merkels Staat ansetzen, denn im Falle von Seibold hat Merkel eben kein „Krisen-Management“ betrieben.
    • Seibolds Öko-Firma namens DMPG wurde 1999 von Roland Berger, dem jahrzehntelangen Berater der Bundes-Regierung, vernichtet, weil diese den strategischen Macht-Interessen der konventionellen Großen der deutschen Bau-Wirtschaft im Weg stand, mit denen Berger aufs engste verbunden ist.
    • Berger täuscht seit 2002 Justiz und Öffentlichkeit mit den immer gleichen, dreisten und in allen Punkten widerlegten Falschaussagen (siehe Anlage 15/Ziffern 1-20 zur Straf-Anzeige gegen Berger in der Rubrik gleichen Namens).
      • Darin aber – in seiner täuschenden Absicht – wird Berger von der gesamten Elite der BR Deutschland – Politik, Justiz und Medien – gedeckt.
      • Das liegt daran, daß zum einen Berger als die Nummer Eins in Deutschland für sakrosankt gehalten wird sowie zum anderen daran, daß Berger überall seine Seilschaften placiert hat, die sogar bis in die Chef-Redaktionen der investigativen Medien hin-einreichen.
      • Mehrere, auch investigative Journalisten hatten 2011 bei Seibold recherchiert und durften das, was sie dabei an Erschütterndem vorfanden, nicht veröffentlichen.
      • Auch die Straf-Anzeige vom 25.6.2014 gegen Roland Berger wird von der Justiz nach allen Regeln der Des-Information und Täuschung boykottiert. Dabei hat die Justiz sogar über vier Instanz hinweg gleich 21 mal die Verfassung gebrochen (siehe Straf-Anzeige gegen Berger sowie Verfassungs-Beschwerden 1 und 2/Navigations-Hilfe).
  • Aus alledem folgt, daß der Staat hier eben nicht als „Garant für Hilfe“ in Erscheinung getreten ist.
        • Ganz im Gegenteil.
        • Es ist der Staat, der – durch Justiz und Politik – jegliche Hilfe an Seibold verweigert.
          • Zum einen, indem die Justiz qua Verfassungs-Bruch Roland Berger vor Straf-Verfolgung schützt und dazu die Grund-Rechte – z.B. das auf rechtliches Gehör – außer Kraft setzt.
          • Und zum anderen, weil die Politik Berger nach wie vor deckt. Denn Merkel hat auf die Aufforderung vom 17.12.2015, Roland Berger nicht weiter zu decken, sondern zur Wiedergutmachung des von ihm angerichteten, volkswirtschaftlichen Milliarden-Schadens aufzufordern, nicht reagiert (siehe Rubrik Politik/Merkel über die Navigations-Hilfe).
        • Merkel täuscht also – wie Berger – die Öffentlichkeit.
          • Das ist ein schwerwiegender Vorwurf.
          • Der aber ergibt sich aus dem Merkel-Versprechen, daß der Staat „als Garant für Hilfe“ in Erscheinung treten müsse.
          • In praxi aber ist Merkel der Staat, und sie mißbraucht ihre Macht dazu, nur sich selbst zu helfen.
          • Denn würde sie sich öffentlich von Berger distanzieren, statt ihn weiter zu decken, müßte sie einräumen, von wem sie sich – wie auch schon ihre Vorgänger – über Jahre hat beraten lassen: Von jemandem, dem schwerste, bandenmäßig organisierte Wirtschafts-Kriminalität zur Last gelegt wird.
        • Merkel bringt mit dieser, in ihrem Macht-Mißbrauch zu Tage tretenden Geistes-Haltung Demokratie und Rechts-Staat in Verruf.
          • Laut Verfassung sind alle vor dem Gesetz gleich.
          • Davon aber kann in praxi leider keine Rede sein, und das haben die beiden Verfassungs-Beschwerden klar gezeigt.
          • Merkel trägt mit ihrer Haltung massiv zu Politik- und Staats-Verdrossenheit bei.
          • Das aber ist gefährlich.
            • Zum einen, weil es das weitverbreitete Vor-Urteil stützt, wonach „der Staat die Kleinen hängt, die Großen aber laufen läßt.“
            • Und zum anderen, weil es Nahrung für die Verächter von Demokratie und Rechts-Staat ist.
        • Merkel ist das offenbar egal, denn sie ist nur am Erhalt ihrer Macht interessiert.
          • Der Staat hätte im Falle der Causa Seibold versus Berger sehr wirksam helfen können.
          • Nämlich durch zweierlei:
            • Erstens, indem die Justiz die Verfassung beachtet und Seibold darin unterstützt, das ihm widerfahrene Unrecht endlich zu sühnen und den Verursacher namens Roland Berger zur Verantwortung zu ziehen.
            • Und zweitens, indem Merkel als Garantin genau dafür in Erscheinung tritt: Für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen.
          • Merkel müßte dazu allerdings die Größe aufbringen, einen Fehler zuzugeben:
            • Daß sie sich von jemandem hat beraten lassen, dem ein kapitales Wirtschafts-Verbrechen zur Last gelegt wird.
            • Das würde ihr selbst von ihrem Gegnern viel Respekt einbringen.
          • Zu dieser Größe indes scheint Merkel nicht in der Lage zu sein.
        • Diese
      Merkel-Ignoranz
        • aber macht die Causa Seibold versus Berger zu einem
      Politikum
        • , und
      dies
        • es Politikum
      muß
        • endlich
      öffentlich zur Sprache kommen
        .
    • Seibold ist „unverschuldet in Not geraten.“
      • Und zwar deshalb, weil Seibolds DMPG nicht – wie viele andere, nach dem Staat Rufende – „am Markt gescheitert ist“, sondern vom Berater der Bundes-Regierung vernichtet wurde.
      • Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied.
    • Merkels bzw. des Staates Hilfe an Seibold würde noch nicht einmal Geld kosten:
      • Merkel müßte sich lediglich öffentlich von Berger distanzieren.
      • Das würde Bergers Hegemonie brechen und zweierlei Wege frei machen:
        • Zum einen hätte die Justiz dann keine Möglichkeit mehr, Berger weiter vor Straf-Verfolgung zu schützen.
        • Und zum anderen gäbe es für die Medien keinen Grund mehr, die Veröffentlichung dieses Polit-Krimis zu verweigern.
    • Merkels bzw. des Staates Hilfe würde – im Gegenteil – dem Staat und der Öffentlichkeit außerordentlich viel Nutzen stiften:
      • Zusammen mit ihrer öffentlichen Distanzierung müßte Merkel von Berger verlangen, den von ihm verursachten, volks-wirtschaftlichen Milliarden-Schaden wenigstens zu lindern.
      • Daß Berger z.B. eine Stiftung gründet und mit deren Geld die vor nunmehr 18 Jahren von seinem Berater-Stab vernichtete DMPG wiederbelebt.
      • Denn auf Grund ihrer patentierten Präzisions- und System-Technik wäre die DMPG wie niemand sonst in der Lage, einen evidenten Beitrag zur Linderung der Wohnungs-Not zu leisten, und das muß doch im Interesse von uns allen sein:
        • Zeitgemäßes, öko-logisches Wohnen für die Masse auch der weniger Verdienenden, die sich so etwas bislang nicht leisten konnten.
        • Und zwar durch weltweit konkurrenzlos kurze Bau-Zeiten und durch ebenfalls konkurrenzlos niedrige Preise infolge indu-strieller Vor-Fertigung (siehe Film über Produktion und Montage der DMPG in der Rubrik Tatsachen sowie Kapitel 01 des Gutach-tens in der Rubrik Begutachtung).
      • Denn vor dem von Roland Berger betriebenen DMPG-Konkurs hatte dessen Berater-Team die DMPG als das „öko-logische Bau-System des 21. Jahrhundertszertifiziert (siehe Anlage 34/Informations-Memorandum des Berger-Managers Wolfgang Ströbele vom 15.5. 1997 ).
        • Das aber, was die DMPG ausmachte und schon ab 1993/94 konnte, hat seit deren Vernichtung niemand mehr geschafft.
        • Darin aber kommt der volks-wirtschaftliche Milliarden-Schaden seit 1999 zum Ausdruck: Daß allein in der BR Deutschland Millionen von Menschen die Möglichkeit genommen wurde, preiswertes und zugleich öko-logisches Wohnen zu realisieren.
    • Merkel betreibt die Reputations-Insolvenz ihrer 12jährigen Kanzlerschaft.
      • Sie ist – das gibt sie durch ihre Ignoranz klar zu verstehen – der „Garant“ des Untergangs, nicht jedoch der von Zukunft durch Hilfe.
      • Sie gibt durch ihre ignorante Haltung klar zu verstehen, daß ihre vollmundige Ankündigung, wonach „jedem, der unverschuldet in Not gerät, geholfen“ werde, nichts als wohlfeile Polit-Lyrik ist, die sie im übrigen seitdem im Fernsehen variantenreich wiederholt und dabei immer wieder betont hat, wie vorbildlich die deutsche Demokratie und deren Rechts-Staat seien.
      • Davon aber kann, wie dargelegt, leider keine Rede sein.
    • Jeder mag für sich entscheiden, ob eine solche Frau geeignet ist, Kanzlerin zu sein. Merkel wird mit ihrer Haltung der von ihr proklamierten „Verantwortung für das Ganze“ jedenfalls nicht gerecht
11/03/2009
100 Themenbereich 8.06 und 15.05/Kontroverse um Roland Berger bei Sabine Christiansen in der ARD
  • Dabei hat der damalige Niedersachsen-Premier Christian Wulff Roland Berger Gefälligkeits-Gutachten, Seilschaften und Verschwendung von Steuer-Geldern“ vorgeworfen.
  • Zwischen Politik und Beratern„, zürnte Wulff, seien „Kartelle und Seilschaften entstanden und Freundschaften, die sich gegenseitig einen Dienst erweisen.“
  • Die (neue) CDU-Landes-Regierung habe „alle Verträge mit Berger gekündigt“ und „denkt jetzt selbst.“ (Gemeint hat Wulff die Verträge der SPD-geführten Landes-Regierung mit Berger aus der Zeit bis 2004.)
  • Der Vorwurf der „Seilschaften“ wurde von der Zeit in ihrem Artikel vom 5.2.2004 untermauert.
  • Der Wirtschafts-Ethiker hat die Sendung damals gesehen und kann daher bestätigen, daß die von Wulff erhobenen Vorwürfe in Bezug auf die „Seilschaften“ zurecht vorgebracht wurden.
  • Diese Sendung – und auch der ergänzende Zeit-Artikel – haben erneut gezeigt, wie intensiv Roland Berger das ganze Land mit seinen „Seilschaften“ durchzogen hat – Roland Berger ist eine Art Staat im Staate.
25/01/2004
101 Dokumentation/Kapitel15.04/Berger-Preis für Menschenwürde 2013
Dieser Preis ist außerordentlich wichtig, denn er ehrt und unterstützt NGOs, die sich mit Frauenrechten in Indien, Pakistan und Afghanistan befassen.
  • BT-Präsident Dr. Norbert Lammert sagte anläßlich seiner Laudatio dazu:
  • „Die Legitimation, über Menschenrechte zu sprechen, ergibt sich aus einer ganz besonderen Verantwortung.“
  • Roland Berger aber hat kein Recht, einen Preis für Menschenwürde zu vergeben, und zwar aus zwei Gründen:
    • Erstens, weil es Berger seit 2002 ablehnt, Verantwortung für den in seinem Namen und Auftrag begangenen Auftrags-Mord zu übernehmen.
    • Und zweitens, weil Berger Menschenwürde und –rechte des von ihm vernichteten KH Seibold mit Füßen tritt.
  • Roland Berger läßt sich durch diese Preisvergabe in der Öffentlichkeit als Wohltäter feiern, der er nicht ist.
  • Es handelt sich deshalb um ein kühlkalkuliertes Täuschungsmanöver, um Öffentlichkeit und Medien für sich einzuvernehmen.
  • Man muß dies deshalb als Ablaßhandel bezeichnen.
21/04/2013
102 Dokumentation/Kapitel15.04/Berger-Preis für Menschenwürde 2017
Für diesen Preis – bei dem es um ausgezeichnete NGOs aus Sierra Leone, Tansania und dem Irak ging – gilt dasselbe.
  • 2017 war die Laudatorin die amtierende Bundesrats-Präsidentin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz, die wohl ebenfalls über die Berger-Hintergründe nichts weiß.
  • Sie ist – nachdem sie das gelesen hat – wie auch Lammert gut beraten, sich öffentlich von Berger zu distanzieren.
  • Diese Distanzierung ist bei Lammert seit vier Jahren überfällig, denn Lammert wurde am 24.4.2013 über die Hintergründe informiert und hat dazu den Kommentar zum Berger-Preis erhalten.
04/05/2017
103 Themenbereich 7-Z/Insolvenzantrag von Ralf Böhme, einem Mitarbeiter der Aufganggesellschaft Dannenberger Fertigteile GmbH/DAN-FT, da er ab April 1999 kein Gehalt mehr bekommen habe.
  • Dasselbe Drehbuch wie beim Konkurs der DMPG (siehe Anlage 79):
  • Trotz vorhandener Liquidität wurden Mitarbeiten nicht bezahlt.
  • Deshalb stellte einer dieser (Ralf Böhme) Konkurs- bzw. Insolvenz-Antrag.
21/07/1999
104 Themenbereich 7-Z/Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die DAN-FT
  • Die Auffanggesellschaft namens DAN-FT hatte den Geschäftsbetrieb der DMPG am 20.1.1999 (siehe Anlage 84) schuldenfrei und mit Seibolds Vermögen übernommen.
  • Dazu gehörte eine Produktionsauslastung von zwei Jahren, das gesamte Knowhow incl. der Patente sowie Fabrikationsanlage, fachkundige Belegschaft und Kundenstamm.
  • Dazu paßt nicht, daß die Mitarbeiter bereits ab April 1999 – also nur drei Monate nach Gründung – nicht mehr bezahlt wurden.
  • Das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren wirft deshalb die Frage auf, wo das von Seibold stammende Vermögen der DAN-FT geblieben ist und wer von deren vorzeitigem Ableben finanziell profitiert hat.
  • Nach Lage der Dinge handelt es sich hier um den zweiten Konkursbetrug von Roland Berger/RB&P.
  • Dadurch ist die Wiederaufnahme des Konkursverfahrens gegen die DMPG (siehe Anlage 83) unausweichlich, um diese Hintergründe zu erhellen.
05/10l/1999
105 Themenbereich 7/Zusammenfassung: Darstellung der Wochen vor und nach dem Konkurs der DMPG.
  • Daraus ergibt sich das doppelte Spiel der Berger-Gesandten mit gezinkten Karten:
  • Gegenüber Seibold wurde bis zum 30.01.1999 nicht nur der hervorragende Ist-Zustand der DMPG anhand vieler Unterlagen schriftlich dokumentiert, sondern vor allem auch so getan, als arbeite man intensiv an deren glorreicher Zukunftsgestaltung.
  • Die einzelnen, dies belegenden Dokumente sind in dieser Anlage 105 zusammengefaßt.
  • Zu diesem doppelten Spiel gehörte auch, daß man Seibold nicht nur den Konkursantrag vom 16.12.1998 (siehe Anlage 81) verschwieg, sondern auch jenen Besprechungstermin vom 31.01.1999 aufrechterhielt, an dem die erste der geplanten, acht neuen Fabriken abgesegnet werden sollte.
  • Seibold und Sauer fielen deshalb aus allen Wolken, als sie am 31.01.1999 erstmals davon erfuhren, daß es die DMPG schon seit dem 16.12.1998 nicht mehr gibt (siehe Anlage 57).
05/10/1998 –
04/03/1999
106 Themenbereich 7/Zusammenfassung: Wie die kerngesunde und florierende DMPG von RB&P in den Konkurs geführt wurde
Seibold schildert den Vertrauensmißbrauch und das doppelte Spiel der Berger-Gesandten. Die DMPG war das krasse Gegenteil von Konkurs allein schon anhand folgender, betriebswirtschaftlicher Kennziffern:
  • Der Konkursverwalter hätte einen Liquiditätsüberschuß von 11,5 Millionen DM ausweisen müssen.
  • Es gab eine Produktionsauslastung von zwei Jahren.
  • Es gab eine Umsatzrendite von 17 %.
  • Im Dezember 1998 standen vier solvente Investoren zur Beteiligung an der DMPG bereit, die das Potential der DMPG erkannt hatten.
15/05/1999
107 Themenbereich 13.06: Strafanzeige gegen Berger
  • Dabei geht es darum, daß Roland Berger endlich zur Verantwortung gezogen wird.
  • Auf 583 Seiten incl. 15 Anlagen wurde dessen Verantwortung nachgewiesen, denn als damaliger Chef der Unternehmensberatung gleichen Namens trägt er – wie jeder andere Chef auch – die Verantwortung für das, was in seinem Namen und Auftrag geschieht.
  • Diese Strafanzeige wurde an die dafür nicht zuständige StA Lüneburg abgegeben.
25/06/2014
108 Themenbereich 13.06: Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Lüneburg/StA-LG zur Strafanzeige gegen Berger
  • StA Dr. Klüger hat das Verfahren eingestellt, weil er nicht erkennen könne, worum es geht.
  • Außerdem sei der Fall längst verjährt.
  • Dadurch hat Klüger das Dauerdelikt mißachtet.
  • Dadurch hat er die Beschwerde beim GStA-CE provoziert.
17/11/2014
109 Themenbereich 13.06: Beschwerde beim Generalstaatsanwalt Celle/GStA-CE gegen die Einstellungsverfügung der StA-LG
  • Ausführlich wird dargelegt, worum es in der Strafanzeige gegen Roland Berger geht.
  • Nämlich bandenmäßig organisierte Wirtschaftskriminalität.
02/12/2014
110 Themenbereich 13.06: Ablehnung der Beschwerde durch die GStA-CE
  • Frau Dr. Ihnen von der GStA-CE behauptet, die Entscheidung von StA Dr. Klüger sei nicht zu beanstanden.
  • Außerdem sei der Fall verjährt.
  • Erneut wird das Dauerdelikt mißachtet.
  • Dadurch wird das Klageerzwingungsverfahren beim OLG-CE provoziert.
27/01/2015
111 Themenbereich 13.06: Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle/OLG-CE wegen der Ablehnung der GStA-CE
  • Vorlage für dieses Beschwerdeverfahren ist die Anlage 15 zur Strafanzeige gegen Berger.
  • Darin geht es u.a. um die 20 Falschbehauptungen von Berger-Anwalt Obermeyer von 2002, zu denen die von Roland Berger zum Parteienverrat angestifteten Seibold-Anwälte – wie von Berger gewünscht – keine Gegenwehr gezeigt haben.
10/03/2015
112 Themenbereich 13.06: Ablehnungsbeschluß des OLG-CE gegen das Klageerzwingungsverfahren
  • Auch das OLG-CE kann – angeblich – nicht erkennen, worum es geht, d.h. was Roland Berger überhaupt vorgeworfen werde.
  • Auch könne man nicht erkennen, daß ein Schaden entstanden ist.
  • Das Klageerzwingungsverfahren erweist sich als Mogelpackung, weil es seinem Namen nicht gerecht wird.
  • Bereits in dritter Instanz ist die Strafanzeige gegen Roland Berger nun torpediert worden.
  • Deshalb ist eine Strafanzeige gegen die Justiz notwendig.
15/04/2015
113 Themenbereich 13.06: Strafanzeige beim Generalbundesanwalt Karlsruhe/GBA-KA gegen die Justiz
  • Die Zuständigkeit des GBA-KA ergibt sich aus der Tatsache, daß Roland Berger aus politischen Gründen vor Strafverfolgung geschützt wird.
  • Das ist auf vier Seiten dezidiert nachgewiesen worden.
  • Es kann nicht sein, daß Staatsanwälte und Richter fortgesetzt das Recht brechen können. Dazu gehört auch der 21-fache Verfassungsbruch der Justiz, um Roland Berger unter allen Umständen straffrei davonkommen zu lassen.
  • Alle Details zu diesem Verfahren sind über die Navigationshilfe in der Rubrik Strafanzeige gegen Justiz nachzulesen.
09/02/2016
114 Themenbereich 13.06: Verfahrenseinstellung des GBA-KA zur Strafanzeige gegen die Justiz
  • Der GBA-KA behauptet, nicht zuständig zu sein.
  • Dabei wurde dessen Zuständigkeit für politisch motivierte Straftaten der Justiz auf vier Seiten dezidiert nachgewiesen.
  • Gegen diese Entscheidung ist entschiedener Protest notwendig.
17/02/2016
115 Themenbereich 13.06: Widerspruch zur Verfahrenseinstellung des GBA-KA
  • Nochmals wird mit neun Anlagen die Zuständigkeit des GBA-KA für politisch motivierte Straftaten der Justiz untermauert.
  • Dies umso mehr, als der GBA-KA am 6.2.2016 im Interview mit dem Spiegel erklärt hatte: „Wir dürfen als Justiz nicht Rechte mit Füßen treten.“
  • Genau das aber hat der GBA-KA mit seinem Ablehnungsbeschluß getan.
12/03/2016
116 Themenbereich 13.06: Erneute Ablehnung des GBA-KA
  • Ohne jede Begründung lehnt der GBA-KA erneut die Strafanzeige ab.
  • Auch der GBA-KA kann bzw. will nicht erkennen, worum es geht.
  • Damit widerspricht er seinen eigenen Einlassungen vom 6.2.2016 im Interview mit dem Spiegel, in dem er u.a. behauptet, die Justiz dürfe das Recht nicht mit Füßen treten.
  • Genau das aber tut der GBA-KA namens Dr. Peter Frank, und er setzt mit seiner Lex Merkel sogar noch eins drauf.
  • Die Ablehnung von Frank kann nur als Staatskomplott bezeichnet werden. Denn durch seine Ablehnung stellt der GBA-KA das Staatsschutzinteresse über die Grundrechte, was erneut Verfassungsbruch der Justiz bedeutet.
  • Dagegen ist eine Verfassungsbeschwerde nötig.
17/03/2016
117 Themenbereich 13.06: Kommentar zur Verfahrenseinstellung des GBA-KA
  • Der GBA-KA betreibt die Reputationsinsolvenz des Rechtsstaates, denn auch er hat die Verfassung gebrochen.
  • Systematisch wird ihm seine Lex Merkel vorgehalten, mit der er das Staatsschutzinteresse der Bundesregierung über die Grundrechte des Klägers Seibold gestellt hat.
  • Denn dabei handelt es sich um ein Sonderrecht, an der Verfassung vorbei. Denn Nothilfe an Merkel ist dem GBA-KA wichtiger als die Grundrechte unserer Verfassung.
  • Dadurch ist Verfassungsbeschwerde 2 gegen den GBA-KA unausweichlich geworden.
21/03/2016
118 Themenbereich 13.07: Verfassungsbeschwerde 1 beim BVG-KA: Gegen die Justiz:
  • Die Justiz hat im Falle Seibold versus Berger die Grundrechte massiv verletzt und insgesamt 21 Verfassungsbrüche zu verantworten, das wird auf 13 Seiten nachgewiesen.
  • Die BVG-Richter möchten nähere Einzelheiten erfahren.
22/05/2015
119 Themenbereich 13.07: Verfassungsbeschwerde 1 beim BVG-KA: Gegen die Justiz:/Nachtrag
  • Die Details der Grundrechtsverletzungen werden auf 18 Seiten nachgeliefert.
  • Punkt für Punkt werden die entsprechenden Verfassungsartikel auf den Fall Seibold/Berger bezogen.
  • Alle Details zu diesem Verfahren sind über die Navigationshilfe in der Rubrik Verfassungsbeschwerde 1 nachzulesen.
17/06/2015
120 Themenbereich 13.07: Annahmebeschluß des BVG-KA zur VB 1
  • Das BVG-KA nimmt die Verfassungsbeschwerde 1 zur Entscheidung an.
  • Das ist insofern sensationell, als 98 % aller BVG-Klagen von KA nicht zur Entscheidung angenommen werden.
25/06/2015
121 Themenbereich 13.07: Ablehnungsbeschluß des BVG-KA zur VB 1 gegen die Justiz
  • Die BVG-Entscheidung ist nicht nachvollziehbar.
  • Offenbar wollen die Karlsruher Richter nicht wahrhaben, daß die Justiz 21-fachen Verfassungsbruch begangen hat.
05/04/2016
122 Themenbereich 13.08: Verfassungsbeschwerde 2 beim BVG-KA: Gegen den Generalbundesanwalt Karlsruhe/GBA-KA
  • Auf 31 Seiten werden 21 Verfassungsverstöße des obersten Anklägers der BR Deutschland nachgewiesen.
  • Diese BVG-Klage ist bislang einmalig in der Rechtsgeschichte der BR Deutschland.
  • Denn der GBA-KA hat das Staatsschutzinteresse der Bundesregierung höher bewertet als die Grundrechte, mit denen wir Bürger vor staatlicher Willkür geschützt werden sollen.
  • Daß der GBA-KA dies tat, liegt auch an einem Konstruktionsfehler des Rechtssystems. Denn obwohl es sich beim GBA-KA um den ranghöchsten Ankläger der Republik handelt, gehört dieser nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive und ist dem Kanzleramt unterstellt.
  • Seine Aufgabe ist es, den Willen der Bundesregierung zu exekutieren, und dazu hat der GBA-KA die Lex Merkel erlassen.
  • Das zeigt, daß der GBA-KA nicht frei ist in seinen Entscheidungen und deshalb seiner Aufgabe als ranghöchstem Ankläger nicht gerecht werden kann. Denn er hätte sich in diesem Fall gegen die Bundesregierung stellen und die Grundrechte verteidigen müssen.
  • Alle Details zu diesem Verfahren sind über die Navigationshilfe in der Rubrik Verfassungsbeschwerde 2 nachzulesen.
10/04/2016
123 Themenbereich 13.08: Annahmebeschluß des BVG-KA zur VB 2
  • Offenbar haben die BVG-Richter die Brisanz dieses außergewöhnlichen Falles erkannt.
  • Denn sonst hätten sie ihn nicht zur Entscheidung angenommen.
  • Das Urteil steht noch aus.
30/05/2016
124 Themenbereich 13.09: AG-Direktor Saffran aus Dannenberg/DAN stimmt Wiederaufnahme/WA zu
  • Recherchen beim AG-DAN hatten bislang unbekannte Dokumente zutage gefördert, mit deren Hilfe sich der Konkursbetrug zu Lasten Seibolds und seiner DMPG auch anhand von Daten und Zahlen nachweisen läßt.
  • Daraus ergab sich die Frage, ob jetzt nicht auch das Konkursverfahren selbst angegriffen und Wiederaufnahme betrieben werden könnte.
  • Die entsprechende Frage des Seibold-Beraters hat AG-Direktor Saffran ohne Einschränkung bejaht und von sich aus sogar von der Möglichkeit der Staathaftung gesprochen, falls der Staat – hier in Gestalt des AG-DAN als damaligem Konkursgericht – einen Fehler gemacht haben sollte.
  • Daraufhin wird die Wiederaufnahme/WA systematisch vorbereitet.
02/06/2017
125 Themenbereich 13.09: Antrag auf WA beim AG-DAN
  • Auf 26 Seiten wird die Notwendigkeit der WA dargelegt und bis ins Detail begründet.
  • Denn die Konkursgründe sind von den Konkursdramaturgen vorgetäuscht und von AG-Richter Stärk 1999 nicht untersucht worden.
  • Stärk hat somit einen Konkurs genehmigt und durchgeführt, der nie hätte stattfinden dürfen.
  • WA und Rückabwicklung sind deshalb unumgänglich notwendig.
  • Am 23.10.2017 erklärt AG-Direktor Saffran dazu am Telephon, daß es sich hierbei um ein schriftliches Tatsachenfeststellungsverfahren/TFV handele, bei dem es ausschließlich darum gehe, die inzwischen vorliegenden Beweise auf Stichhaltigkeit zu überprüfen.
  • Alle Details zu diesem Verfahren sind über die Navigationshilfe in der Rubrik Wiederaufnahme nachzulesen.
15/10/2017
126 Themenbereich 13.09: Juristische Begründung der WA gegenüber dem AG-DAN
  • Auf 16 Seiten und anhand unzähliger Paragraphen wird die Notwendigkeit der WA juristisch begründet.
  • Das rundet das Bild für den Entscheider Saffran vom AG-DAN weiter ab.
04/12/2017
127 Themenbereich 13.09: Nachweis der Staatshaftung gegenüber dem AG-DAN wegen des unrechtmäßig genehmigten Konkursverfahrens von 1999
  • Auf 21 Seiten wird die von Saffran am 2.6.2017 ins Spiel gebrachte Staatshaftung als gegeben nachgewiesen.
  • Denn wäre AG-Richter Stärk seiner Pflicht nachgekommen, die ihm präsentierten Konkursgründe zu überprüfen, hätte sich ihm erschlossen, daß diese vorgetäuscht waren und sind.
  • Stärk hätte demzufolge das Konkursbegehren von GF Graf und dem KV ablehnen müssen.
  • Stattdessen hat Stärk einen Konkurs genehmigt und durchgeführt, der nie hätte stattfinden dürfen.
  • Daraus ergibt sich zwingend die Staatshaftung. Denn diese Fehlentscheidung von Stärk von 1999 hat den Vernichtungsstrategen aus dem Hause Roland Berger zum Sieg verholfen und damit unfaßbares Leid über Seibold gebracht, das noch immer anhält.
29/12/2017
128 Themenbereich 13.09: An AG-DAN: Dieser 19 Jahre alte Fall duldet keinen weiteren Aufschub
  • Weil seit dem WA-Antrag drei Monate ins Land gegangen sind und weil Seibold in Folge permanenter Mißachtung durch die Justiz mehrere, schwere Erstickungsanfälle und auch einen Herzinfarkt nur mit Mühe überlebt hat, wird Saffran deutlich gemacht, daß dieser Fall nach nunmehr 19 Jahren keinen weiteren Aufschub mehr dulde.
  • Dabei wird die bislang kooperative Haltung Saffrans lobend erwähnt.
  • Dies umso mehr, als das AG-DAN als dem damaligen Konkursgericht als Haupttäter anzusehen ist, weil es einen Konkurs genehmigt und durchgeführt hat, der nie hätte stattfinden dürfen.
18/01/2018
129 Themenbereich 13.09: Doppeltes Spiel der Berger-Gesandten von Juli 1998 bis Januar 1999 hinter dem Rücken von Seibold, dem Hauptgesellschafter der DMPG
  • Um Saffran die Arbeit zu erleichtern, werden alle Fakten, die das doppelte Spiel belegen, aus dem Gutachten des Seibold-Beraters rausgezogen und übersichtlich auf neun Seiten zusammengestellt.
  • Dabei macht den Kern aus, daß DMPG-GF Graf bereits vor dem 22.07.1998 (siehe Anlage 92) zusammen mit dem KV den DMPG-Konkurs generalstabsmäßig vorbereitet hat, während er zur gleichen Zeit und noch bis zum 30.01.1999 behauptet hat, an der Zukunftsgestaltung der DMPG zu arbeiten.
  • Dabei hat Graf mehrfach mündlich und schriftlich betont, wie gut es der DMPG gehe (siehe Anlagen 3, 4 und 15), zuletzt am 07.12.1998 (siehe Anlage 97), als erörtert wurde, daß insgesamt acht neue Fabriken gebaut werden müssen, um den riesigen Auftragsbestand von zwei Jahren schneller bewältigen zu können, zumal ständig neue Aufträge hinzukamen.
  • Doch nur neun Tage später (am 16.12.1998, siehe Anlage 81) hat Graf Konkurs angemeldet.
  • Das paßt erkennbar nicht zusammen.
28/01/2018
130 Themenbereich 13.09: Leitfaden für das AG-DAN: Chronologie der Ereignisse
  • Dieser Leitfaden soll AG-Direktor Saffran die Arbeit am TFV erleichtern.
  • Dabei geht es auf fünf Seiten um die Verfehlungen von GF Graf, dem KV sowie AG-Richter Stärk.
28/01/2018
131 Themenbereich 13.09: Unterfütterung der WA durch Zusatzdokumente
  • Der Konkursverwalter hätte einen Liquiditätsüberschuß von 11,5 Millionen DM ausweisen müssen.
  • Saffran erhält die neuen Anlagen 129 und 130 (im WA-Verfahren als Anlagen 52 und 53 bezeichnet).
  • Diese dienen dessen Arbeitserleichterung.
29/01/2018
132 Themenbereich 13.09: Ablehnung der WA durch das AG-DAN
  • AG-Direktor Saffran ist dem TFV nicht gerechtgeworden, denn er hat die Tatsachen nicht gewürdigt, sondern sich die Falschbehauptung von GF Graf zu eigen gemacht, wonach die DMPG überschuldet und zahlungsunfähig gewesen sei.
  • Außerdem behauptet Saffran, daß die WA wegen einer Fünf-Jahres-Frist bereits 2009 hätte gestellt werden müssen, weshalb diese auch aus diesem Grund abgelehnt werden müsse.
  • Damit hat Saffran sich selbst dementiert.
26/02/2018
133 Themenbereich 13.09: Güteversuch ans AG-DAN durch Brückenbau
  • Nochmals wird auf 13 Seiten darauf hingewiesen, daß die vorgelegten Dokumente klar belegen, daß die DMPG kerngesund war und aus sachfremden Erwägungen von GF Graf – wie von Roland Berger gewünscht – in den Konkurs geführt wurde.
  • Auch wird der Nachweis erbracht, daß die von Saffran ins Feld geführte Fünf-Jahres-Frist nicht greift.
  • Denn maßgeblich ist nicht die Beendigung des Konkursverfahrens im Jahr 2004, sondern der Zeitpunkt, zu dem zum ersten Mal die Möglichkeit aufschien, daß WA möglich ist. Denn das besagen Literatur und Rechtsprechung.
  • Dieser maßgebliche Zeitpunkt war und ist der 2.6.2017, an dem Saffran erklärte, daß die WA möglich sei, und zwar auf Basis jener neuen, bislang unbekannten Dokumente, die am 24.4.2017 nach Recherchen beim AG-DAN von Saffran zur Verfügung gestellt wurden.
  • Saffran wird bis zum 12.3.2018 die Möglichkeit gegeben, sein Fehlurteil zu korrigieren.
08/03/2018
134 Themenbereich 13.09: Telephonat mit AG-DAN wegen des Güteversuchs
  • Saffran hat die Frist verstreichen lassen, weshalb er vom Seibold-Berater angerufen wurde.
  • Saffran behauptet allen Ernstes, daß er durch den Güteversuch bedroht worden sei, denn so etwas dürfe nur ein Richter tun.
  • Auch sei er nicht bereit, länger mit dem Seibold-Berater zu sprechen.
  • Das Telephonat dauerte demnach nur fünf Minuten.
13/03/2018
135 Themenbereich ^13.10: Beschwerde beim Landgericht Lüneburg/LG-LG wegen der WA-Ablehnung durch das AG-DAN
  • Durch die Saffran-Ablehnung ist diese Beschwerde notwendig geworden.
  • Ausführlich wird auf 15 Seiten nochmals die Notwendigkeit der WA begründet, denn die Tatsachen sind eindeutig.
14/03/2018
136 Themenbereich 13.10: Zurückweisung der Beschwerde durch das LG-LG
  • Richter pflegen immer dann, wenn ihnen die Argumente ausgehen oder sie einen Fall für unliebsam halten, auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen und sich hinter Paragraphen zu verschanzen.
  • So auch LG-Richter Heintzmann, der sich wie AG-Direktor Saffran auf jene Fünf-Jahres-Frist beruft, deren Unwirksamkeit dezidiert nachgewiesen wurde.
  • So wurde das Ansehen des Rechtsstaates erneut beschädigt.
  • Deshalb ist nun eine dritte Verfassungsbeschwerde beim BVG-KA notwendig, und zwar gegen Stärk, Saffran und Heintzmann wegen der unrechtmäßgen Konkursgenehmigung 1999.
  • Siehe auch Anlage 149.
26/04/2018
137 Themenbereich 13.11: Verfassungsbeschwerde 3 beim BVG-KA: Gegen die Justiz wegen der unrechtmäßigen Genehmigung des Konkursverfahrens von 1999
  • Die Justiz hat sich seit 1999 21 Verfassungsverstöße zuschulden kommen lassen. Dabei hat sie u.a. gegen das Rechtsstaatsgebot des rechtlichen Gehörs verstoßen, wodurch der Geschädigte Seibold in seinen Grundrechten verletzt wurde.
  • Die Konkursgründe wurden von GF Graf und dem KV vorgetäuscht und sind vom AG-DAN 1999 nicht überprüft wurden.
  • Hätte AG-Richter Stärk die ihm präsentierten Konkursgründe – wie es seine Pflicht gewesen wäre – überprüft, hätte er erkannt, daß der DMPG-Konkurs nie hätte stattfinden dürfen.
  • Alle Details zu diesem Verfahren sind über die Navigationshilfe in der Rubrik Verfassungsbeschwerde 3 nachzulesen.
27/05/2018
138 Themenbereich 13.11: Pressestimmen zum Machtmißbrauch der Justiz
  • Mehrere Presseorgane haben sich sehr kritisch zum Machtmißbrauch der Justiz im Fall Gustl Mollath geäußert, der bekanntlich sieben Jahre unschuldig in der Psychiatrie saß.
  • Doch Mollath kam – gottlob – 2013 frei, und es fand die Wiederaufnahme seines Falles statt.
  • Das Glück der Wiederaufnahme hatte Seibold bislang leider nicht.
  • Auch ist sein Fall wegen der gravierenden – inzwischen 19 Jahre währenden – Folgen für das Justiz-Opfer Seibold leider noch sehr viel gravierender als von 2006 bis 2013 bei Mollath.
  • Den Karlsruher BVG-Richtern (siehe Anlage 137) kommt deshalb die Aufgabe zu, der von der Justiz fahrlässig herbeigeführten Reputationsinsolvenz des Rechtsstaates entgegenzuwirken, indem das BVG-KA dafür sorgt, daß das Recht endlich im Sinne unserer Verfassung – die Grundrechte wahrend – angewendet wird.
  • Ein Kommentar des Wirtschafts-Ethikers dazu befindet sich am Ende der Anlage 138.
06/08/2013
139 Kap. 15/Bilanz des Wirtschafts-Ethikers: Grupp-Interview mit der Badischen Zeitung
  • Darin geht es um Verantwortung und Haftung von Entscheidungsträgern.
  • Also genau um das, was Roland Berger seit 1999 verweigert.
  • Siehe auch Gutachten/Kap. 04.
28/05/2018
140 Themenbereich 13.09: Stellungnahme von Seibold zur Falschbehauptung des AG-DAN vom 26.02.2018, die DMPG sei überschuldet und zahlungsunfähig gewesen
  • Die angebliche Überschuldung der DMPG war eine von den Vernichtungsstrategen gewollte, optische Täuschung.
  • Denn die Neugesellschafter und Konkursdramaturgen aus dem Hause Roland Berger hatten ihre Zahlungsverpflichtung in Höhe von 14,5 Millionen DM für die Kapitalbeteiligung nicht erfüllt.
  • Diese bewußt nicht bezahlten 14,5 Millionen DM wurden von GF Graf gegenüber dem KV absichtsvoll unterschlagen, um die DMPG als zahlungsunfähig präsentieren zu können. Denn dies war die Voraussetzung dafür, den Konkursantrag des 16.12.1998 (Anlage 81) gegenüber dem KV begründen zu können.
  • Der KV hat – entgegen seiner Pflicht – keine eigenen Ermittlungen angestellt, denn dann hätte er diese offene Rechnung entdeckt und dieses Geld – wie es ebenfalls seine Pflicht gewesen wäre – bei den KWG-/Neugesellschaftern hereingeholt bzw. sich hilfsweise von RB&P darüber eine Bankbürgschaft geben lassen.
  • Hätte der KV seine Pflicht erfüllt, hätte er in seiner Konkursbilanz vom 02.03.1999 (Anlage 59) einen Liquiditätsüberschuß von 11,5 Millionen DM ausweisen können und müssen (Gutachten/Seite 112).
  • Der bewußte Liquiditätsentzug diente also dem Zweck, eine florierende und kerngesunde Firma aus sachfremden Erwägungen in den Konkurs führen zu können.
07/06/2018
141 Themenbereich 7.02: AG-DAN verweigert Amtshilfe zum Notarvertrag von DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn
  • Feldhahn hatte am 27.10.1998 den KWG-/Neugesellschaftern für nur 3 DM zur Kapitalmehrheit von 66,45 % verholfen (Anlage 87).
  • Das Notariat Dr. Fronhöfer in München verweigert bis heute die Herausgabe dieses Vertrages, weshalb das AG-DAN am 1.12.2017 um Amtshilfe gebeten wurde (Anlage 141).
  • Denn weil dieser Notarvertrag zentraler Bestandteil der feindlichen Übernahme ist und somit einen weiteren Baustein auf dem Weg zur DMPG-Vernichtung darstellt, ist dieser rechtswidrig und muß deshalb für ungültig erklärt werden.
  • Diese Amtshilfe wird bis heute vom AG-DAN verweigert, und dadurch wird der Konkursbetrug der Berger-Gesandten vom AG-DAN gedeckt.
  • Dazu paßt auch, daß das AG-DAN am 26.2.2018 die WA abgelehnt hat (Anlage 132).
01/12/2017
142 Themenbereich 7.19: Seibold unternimmt gegenüber Roland Berger einen letzten Güteversuch
  • Dieser dient dem Zweck, Roland Berger die Wiederaufnahme des Konkursverfahrens zu ersparen.
  • Doch auch darauf reagiert Roland Berger mit Ignoranz.
19/06/2017
143 Themenbereich 7.19: Anlage zum letzten Güteversuch
  • Am Inhalt dieser Anlage wird deutlich, wie sehr sich Roland Berger um Kopf und Kragen redet.
  • Offenbar geht Berger aber nach wie vor davon aus, von ganz oben gedeckt zu werden.
  • Denn sonst hätte er diesen Güteversuch – angesichts eines Seibold entstandenen Schadens von 264 Mio. Euro mit lediglich 20 Mio. Euro oder acht Prozent davonzukommen – nicht ausgeschlagen.
  • Auch diese Zahlenrelation zeigt, daß Roland Berger das krasse Gegenteil jenes Wohltäters ist, für den er sich noch immer gegenüber der Öffentlichkeit ausgibt.
  • Siehe auch Gutachten des Wirtschafts-Ethikers/Kap. 11/Seite 215 in der Rubrik Begutachtung.
19/06/2017
144 Themenbereich 7.20: 24 Mittel, mit denen die Berger-Gesandten Seibold hinters Licht geführt haben
  • Daran wird überdeutlich, daß Tricksen und Täuschen das Geschäftsmodell von Roland Berger ist.
  • Jeder, der sich diese 24 Mittel zu Gemüte geführt hat, wird erkennen, wie systematisch die Berger-Gesandten Weiß, Graf und Dr. Feldhahn vorgegangen sind, um ihr Ziel der DMPG-Vernichtung zu erreichen, ohne daß Seibold davon etwas mitbekommt.
  • Dazu gehört auch, daß GF Graf den KV zur Bilanzfälschung angestiftet hat, indem er diesen dazu brachte, keine eigenen Ermittlungen anzustellen – wie dies die selbstverständliche Pflicht eines jeden KV gewesen wäre – als Voraussetzung dafür, die DMPG auch gegenüber dem Konkursgericht als pleite präsentieren zu können.
  • Jedenfalls ist die Konkursbilanz des KV vom 2.3.1999 (siehe Anlage 59) in allen wesentlichen Punkten falsch, u.a. wegen der fehlenden 14.5 Mio. Mark, welche Graf auf Geheiß von Weiß gegenüber dem KV unterschlagen hat (siehe auch Gutachten/Kap. 06/Seiten 109-114 in der Rubrik Begutachtung).
  • Nicht nur der KV, sondern auch Konkursrichter Stärk hat sich strafbar gemacht, weil er die ihm präsentierten, vorgetäuschten Konkursgründe nicht überprüft hat (siehe Anlage 130).
28/06/2018
145 Themenbereich 13.11: Annahme von Verfassungsbeschwerde 3 durch das BVG-KA
  • Damit ist auch die dritte BVG-Klage zur Entscheidung angenommen worden.
  • Das BVG-KA wurde ersucht, alle drei Verfassungsbeschwerden als einen Komplex zu betrachten, weil es sich in Kern um dieselbe Angelegenheit handelt.
  • Außerdem wurde KA ersucht, bis Ende 2018 eine abschließende Würdigung und Entscheidung herbeizuführen.
16/07/2018
146 Themenbereich 12.03 und 13.12: Investor Weber-Haus
  • Auch Werber-Haus stand – in der Woche vor Weihnachten 1998 – bereit, sich sofort an der ebenso kerngesunden wie zukunftsträchtigen DMPG zu beteiligen.
  • Er wurde jedoch von GF Graf und jenem Dieter Weiß/RB&P, der Graf als neuen DMPG-GF verlangt und eingesetzt hatte, abgewiesen, weil es nur RB&P obliege, Investoren zu beschaffen.
  • Tatsache aber ist, daß RB&P keinen einzigen Investor beschafft hat, wohl aber Seibold, und zwar neben Weber-Haus auch Schockemöhle (Anlage 12), Weiss-Berlin (Anlage 18) und Hensel-Brüder (Anlage 50).
  • Delikat ist, daß die Beteiligungsabsicht von Weber-Haus zu einer Zeit erfolgte, als GF Graf seinen Konkursantrag vom 16.12.1998 (Anlage 81) schon gestellt hatte.
    • Auch Weber-Haus hätte durch seine Beteiligung Millionen in die Kasse der DMPG gespült.
    • Als GmbH-GF wäre Graf deshalb dazu verpflichtet gewesen, die Weber-Beteiligung als Chance zu begreifen, doch genau das paßte Graf als Vollstreckungsgehilfe von Weiß nicht in den Kram.
    • Denn hätte Graf den vier Beteiligungen von Schockemöhle, Weiss-Berlin, Hensel-Brüder und Weber-Haus zugestimmt, wäre die hinter Seibolds Rücken schon seit dem 22.07.1998 (Anlage 92) betriebene Vernichtung der DMPG aufgeflogen.
    • Das aber mußte aus Sicht der Vernichtungsstrategen aus dem Hause Roland Berger unter allen Umständen verhindert werden.
  • Auch an diesem Zusammenhang wird klar, daß es sich im Falle der DMPG um einen in jeder Hinsicht atypischen Konkurs handelt.
    • Ein Konkurs läuft gemäß Konkursordnung völlig transparent ab und findet deshalb auf offener Bühne statt.
    • Dazu gehört u.a., daß der Eigentümer bzw. Hauptgesellschafter davon informiert wird, um seine Interessen wahrnehmen zu können, und dazu hätte zweierlei gehört: Erstens darauf hinzuweisen, daß die DMPG kerngesund war (Anlagen 3, 4 und 15) und zweitens, daß vier solvente Unternehmer bereitstanden, weil sie die Zukunftschancen der DMPG klar erkannt hatten und für sich nutzen wollten.
    • Aber genau deshalb, weil die DMPG nicht pleite, sondern kerngesund war und trotzdem oder gerade deshalb vernichtet werden sollte, durfte Seibold als Hauptgesellschafter davon nichts erfahren.
    • Genau darin aber kommt der Konkursbetrug zum Ausdruck: Daß ein florierendes Unternehmen aus fremdem Interesse vernichtet wurde.
  • Kennzeichen des atypischen Konkurses ist demnach:
    • Er wird gegen den Willen und ohne Kenntnis des Eigentümers betrieben.
    • Und zwar deshalb, damit dieser keine Interventionsmöglichkeit hat.
    • Und dies wiederum deshalb, weil es sich um Konkursbetrug handelt, da eine kerngesunde Firma vernichtet wird.
  • Klarerweise haben sich GF Graf und dessen Mentor Weiß dabei strafbar gemacht.
  • In diesem Zusammenhang verweist Seibold auf jene Besprechung mit den Berger-Gesandten vom 31.01.1999 in München (Anlage 57), bei der die erste der acht neuen Fabriken abgesegnet werden sollte:
    • Graf zu Seibold: Er habe stets nur den Weiß-Willen vollstreckt, weil er diesem zu Dank verpflichtet sei.
    • Daran wird deutlich, warum Weiß/RB&P ausgerechnet Graf als neuen DMPG-GF eingesetzt hat: Weil dieser von Weiß abhängig und deshalb als Erfüllungsgehilfe von Weiß besonders gut geeignet war.
07/02/1999
147 Themenbereich 13.09: Sehr persönlicher Seibold-Brief an AG-Direktor Saffran
Darin weist Seibold auf Folgendes hin:
  • Durch sein Befürworten der Wiederaufnahme/WA habe ihm Saffran am 02.06.2017 große Hoffnungen gemacht (Anlage 124).
  • Durch seine WA-Ablehnung vom 26.02.2018 (Anlage 132) habe Saffran nicht nur diese Hoffnungen zerstört, sondern in Kenntnis von Seibolds schlechtem Gesundheitszustand (Anlage 128) sogar dessen Tod billigend in Kauf genommen.
  • Den durch nichts belegten Falschbehauptungen von Berger und GF Graf habe er Glauben geschenkt, die mit WA-Antrag vom 15.10.2017 (Anlage 125) erwiesenen Tatsachen – wonach die DMPG kerngesund war – jedoch ignoriert.
  • Deshalb fordere er Saffran auf, sein Fehl-Urteil vom 26.02.2018 zu korrigieren, weil er sonst strafrechtlich gegen diesen vorgehen müsse, und das wolle er Saffran ebenso ersparen wie sich selbst.
Leider hat Saffran auch auf diesen Appell nicht reagiert, weshalb Seibold am 11.12.2018 Strafanzeige erstattet hat (Anlage 155).
02/07/2018
148 Themenbereich 13.10, 13.12 und 13.13: Judikatives Staatskomplott: Vertuschung auf höchster Ebene
  • Anhand von 5 Kern-Thesen und 22 Kern-Aussagen wird nachgewiesen, daß und warum es sich um ein judikatives Staatskomplott handelt.
  • In Form von 10 Kern-Aussagen wird die systematische Vertuschung dieser wirtschaftlichen Großkriminalität durch die Justiz ebenfalls nachgewiesen.
  • Aus gegebenem Anlaß wurde diese Kurz-Fassung des Gutachtens am 24.06.2019 um die jüngsten Ereignisse ergänzt.
11/12/2018
24/06/2019
149 Themenbereich 13.10: LG-Richter Heintzmann ist Konkursspezialist und Mediator
  • Als Konkursspezialist kennt sich Heintzmann in der Materie besonders gut aus.
  • Deshalb hätte er erkennen können und müssen, daß die Beschwerde berechtigt war und ist (Anlage 135), weil die Konkursgründe vorgetäuscht wurden und der DMPG-Konkurs von 1998/99 deshalb nie hätte stattfinden dürfen.
  • Dies umso mehr, als sich Heintzmann als Mediator präsentiert. Denn ein Mediator ist ein an Konfliktentschärfung interessierter Vermittler, während Heintzmann durch seine Beschwerdeablehnung (Anlage 136) Öl ins Feuer gießt und Konfliktverschärfung betreibt.
13/07/2018
150 Themenbereich 13.12: Konkursrichter Stärk heuert beim KV als Anwalt an
  • Stärk hat nach seiner Pensionierung in der Kanzlei des KV-Gründers Christoph v.d. Bussche als Anwalt angeheuert.
  • Das läßt aufhorchen.
  • Denn wenn Stärk ausgerechnet bei jener Kanzlei als Anwalt anheuert, liegt – in Bezug auf den DMPG-Konkurs – Interessen-Identität nahe (Anlagen 81/Konkursantrag, 83/Konkursgenehmigung und -durchführung, 84/Auffanggesellschaft DAN-FT als Rechtsnachfolgerin der DMPG und 59/falsche Konkursbilanz). Und es zeigt, daß nicht nur der KV und GF Graf, sondern auch der KV und Konkursrichter Stärk ein sehr gutes Verhältnis hatten.
  • Dies umso mehr, als Recherchen ergeben haben, daß die beiden KV-Kanzleien von Senior und Junior v.d. Bussche als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.
  • Der DMPG-Konkurs zeigt eindringlich, wie notwendig es aus Sicht der Firmenvernichter war. daß wirklich – wie bei einem Getriebe – alle Zahnräder tatsächlich ineinandergreifen, damit das angestrebte Ziel der Vernichtung auch erreicht wird.
  • Erst die Konkursgenehmigung und –durchführung seitens Richter Stärk hat somit den Vernichtungsstrategen aus dem Hause Roland Berger/RB&P zum Sieg verholfen.
März 2017
151 Themenbereich 13.12: LG-LG verurteilt Richter des AG-DAN zu fünf Jahren Gefängnis
  • Tatvorwurf: Bestechlichkeit und Nötigung.
  • Tatfolge: Lebenslanges Berufsverbot.
  • Delikat ist, daß es sich um einen Mitarbeiter jenes AG-Direktors aus DAN handelt, der 2018 Wiederaufnahme und Rückabwicklung des DMPG-Konkurses boykottiert hat: Detlef Saffran (Anlage 132).
  • Das Urteil des LG-LG zeigt, daß es durchaus möglich ist, gegen straffällig gewordene Richter vorzugehen.
  • Weil das Verbrechen, das Saffran begangen hat – Decken schwerster, bandenmäßig organisierter Wirtschaftskriminalität durch Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung – sehr viel schwerer wiegt als das des hier zur Verantwortung gezogenen Richters, droht Saffran ebenso wie diesem lebenslanges Berufsverbot.
  • Das ist auch notwendig.
  • Denn die Justiz hat eine Vorbildfunktion, und kriminelle Richter haben im Staatsdienst nichts zu suchen.
26/02/2015
152 Themenbereich 13.12: Bericht der Badischen Zeitung über die Freilassung von Gustl Mollath vor sechs Jahren
  • Mollath war sieben Jahre (2006-13) unschuldig in der Psychiatrie und aufgrund erfolgreicher Wiederaufnahme 2013 freigekommen.
  • Das beweist, daß der Rechtsstatt funktioniert, sofern er will, doch im Fall Roland Berger will der Rechtsstaat erkennbar nicht, und das schon seit 1999.
  • Der Fall Seibold versus Berger und Justiz ist aber noch viel schwerwiegender als der von Mollath, weil dabei nicht nur bei Seibold ein Vermögensschaden von 264 Millionen Euro entstanden ist (Gutachten/Kap. 11/Seite 215).
  • Sondern hierbei handelt es sich um 19 Jahre faktischer Freiheitsberaubung eines vorsätzlich durch den Staat Geschädigten. Denn dem 1999 61jährigen Seibold wurde ein Viertel seiner inzwischen 80 Lebensjahre geraubt, weil er seitdem zu einer Kümmerexistenz auf Sozialhilfe-Niveau verdammt ist.
  • Und dies vor dem Hintergrund, daß Kanzlerin Merkel am 11.3.2009 im Interview mit der Bild-Zeitung (Anlage 99) vollmundig erklärt hat: „Jedem, der unverschuldet in Not gerät, wird geholfen.“ Dabei müsse „der Staat als Garant für Hilfe“ in Erscheinung treten. Merkel hat dies seitdem variantenreich im Fernsehen wiederholt und dabei stets betont, wie vorbildlich Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland seien.
  • Jeder Konkursantrag ist zunächst einmal wertlos, denn er muß vom Konkursgericht auf seine Substanz und Schlüssigkeit überprüft werden.
  • Wäre Konkursrichter Stärk seiner Verpflichtung nachgekommen (Anlage 83), hätte es das Seibold-Leid von inzwischen 19 Jahren nie gegeben.
  • Deshalb ist Stärk der judikative Haupttäter, weil Stärk Roland Berger zum Sieg verholfen hat, indem er die ihm präsentierten, vorgetäuschten Konkursgründe nicht überprüft hat.
  • Im Fall Seibold hat sich der Staat als Garant für Vernichtung hervorgetan und dadurch das krasse Gegenteil des von Merkel Behaupteten getan.
06/08/2018
153 Themenbereich 13.12: OVG-Richterin Richarda Brandts zum effektiven Rechts-schutz im Interview mit der Badischen Zeitung
Frau Brandts ist in Personalunion Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Münster sowie des Verfassungsgerichts des Landes NRW.
  • Es träten Fragen zu Demokratie und Rechtsstaat auf, wenn Gewaltenteilung und effektiver Rechtsschutz nicht gewährleistet werden.
  • Dabei gehe es um das Vertrauensverhältnis im Umgang mit den handelnden (oder wie im Fall Seibold unterlassenden) Behörden.
  • Krasses Fehlverhalten der Justiz führe zu entsprechendem Unverständnis in der Bevölkerung.
  • Die Rechtsstaatsprinzipien müßten auch in der Praxis gelebt werden.
  • Wir lebten in einem soliden Rechtsstaat, und deshalb müßten Dinge, die schieflaufen, entsprechend deutlich zur Sprache kommen.


  • Zum effektiven Rechtsschutz:
  • Gegen dieses Rechtsstaatsgebot wird durch die Justiz seit 19 Jahren fortwährend und über alle Instanzen hinweg verstoßen.
  • Effektiver Rechtschutz bedeutet, daß der Rechtsstaat als Anwalt für jene Bürger in Erscheinung zu treten hat, denen – wie Seibold – schweres Unrecht zugefügt wurde. Nämlich dadurch, daß die Gerichte die klagenden Bürger anhören und ernstnehmen.
  • Dazu gehört:
    • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dabei sind die Menschen-rechte unverletzlich und unveräußerlich. Auch die Justiz ist daran gebunden (Artikel 1 GG).
    • Es gilt die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 GG).
    • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf deshalb benachteiligt oder bevorzugt werden (Artikel 3 GG).
    • Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (Artikel 19 GG).
  • Gegen diese Grundrechte wird im Falle Seibold versus Berger und Justiz seit 1999 fortlaufend verstoßen, wie die drei Verfassungsbeschwerden auf erschütternde Weise zeigen (Anlagen 118/119, 122 und 137).
  • Seibold wünscht sich deshalb eine öffentliche Stellungnahme von Frau Brandts zu alledem, was ihm durch den die Bürgerrechte mit Füßen tretenden Rechtsstaat zugefügt wurde und wird.
17/08/2018
154 Themenbereich 13.12: Bericht in der Badischen Zeitung über die Selbstkritik der Justiz im Mißbrauchsfall von Staufen i.Br.
  • Dazu hat eine unabhängige Kommission die Versäumnisse der Justiz unter Leitung von Helmut Perron, Vize-Präsident des OLG-KA, aufgearbeitet.
  • Anläßlich der dazu einberufenen Pressekonferenz warb Alexander Riedel, Präsident des OLG-KA, dafür, dies als Selbstkritik anzusehen, denn ein solcher Fall dürfe sich nicht wiederholen.
  • Dies umso mehr, als schon angesichts der Vorgeschichte alle Alarmglocken hätten schrillen müssen.
    • Auch bei Saffran und Heintzmann hätten angesichts der Vorgeschichte (Stärk) die Alarmglocken schrillen müssen.
    • Doch anstatt dafür zu sorgen, daß das von Konkurs-Richter Stärk begangene Unrecht endlich gesühnt wird, haben Saffran und Heintzmann ihren Richter-Kollegen von jeglicher Schuld freigesprochen und das judikative Leid zu Lasten von Seibold fortgesetzt.
  • Perron konnte auch auf Nachfrage bei der Pressekonferenz nicht sagen, ob die hochbrisanten Akten vom Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen worden sind. Dabei hätten die Gerichte, so Perron, eine Holschuld.
    • Auch im Fall Seibold/Berger sind die hochbrisanten Akten mit den Beweisen von der Justiz nicht zur Kenntnis genommen worden, obwohl diese dort auf dem Tisch lagen.
    • Das erfüllt den Tatbestand der Rechtssabotage.
  • Das Gericht habe Gebote zu überprüfen und zu überwachen.
    • Im Fall von Konkurs-Richter Stärk bestand dieses Gebot erstens darin, einen eigenen, neutralen Gutachter mit der Überprüfung der Konkursgründe zu betrauen. Und zweitens darin, den KV bei seiner Tätigkeit zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, daß dieser korrekt arbeitet, wozu auch gehört, Hauptgesellschafter Seibold vom Konkurs zu unterrichten.
    • Doch offensichtlich hatte Stärk genau daran keinerlei Interesse, denn er führte einen Konkurs durch, der nach Lage all jener Dinge, für die sich Stärk erkennbar nicht interessiert hat, nie hätte stattfinden dürfen.
  • Im Fall Seibold/Berger ist seit 1999 seitens der Justiz alles falsch gemacht worden, was man nur falsch machen kann.
    • Deshalb muß dieses judikative Staatskomplott von einer unabhängigen Kommission aufgearbeitet werden.
    • Der Wirtschafts-Ethiker und Autor dieser Kommentare wird deshalb bei Riedel und Perron dafür werben, öffentlich für die Notwendigkeit einer solchen Kommission einzutreten.
07/09/2018
155 Themenbereich 13.13: Strafanzeige gegen die drei Richter Stärk, Saffran und Heintzmann, weil diese bandenmäßig organisierte Wirtschaftskriminalität decken.
Diese Strafanzeige stützt sich auf drei Aspekte:
  • Stärk hat den Vernichtungsstrategen zum Sieg verholfen, indem er einen Konkurs genehmigte und durchführte, der nicht zu rechtfertigen war und ist weil die DMPG ausweislich der Anlagen 3, 4 und 15 kerngesund war.,
  • Saffran hat Wiederaufnahme/WA und Rückabwicklung boykottiert, obwohl ihm alle Beweise auf dem Tisch lagen und er die WA zuvor ohne jede Einschränkung befürwortet hatte.
  • Heintzmann hat die Beschwerde gegen die Fehlentscheidung von Saffran zurückgewiesen, obwohl auch ihm bekannt war und ist, daß Stärk durch seine Fehlentscheidung von 1999 19 Jahre judikatives Leid beim Geschädigten Seibold heraufbeschworen hat.
  • Siehe auch Anlagen 160 und 164.
11/12/2018
156 Themenbereich 13.12:: Brief des Wirtschafts-Ethikers an LVG-Präsidentin Brandts aus Münster/Westfalen.
  • Darin wurde diese um ein Telefonat ersucht, weil sie sich am 17.08.2018 (siehe Anlage 153) u.a. zum effektiven Rechtsschutz geäußert hatte, der in einem ihr bislang noch unbekannten Fall systematisch ausgehebelt worden sei.
  • Brandts sollte – als Ergebnis des Telefonats – zu einer öffentlichen Stellungnahme bewegt werden.
  • Der Kontakt zur LVG-Präsidentin wurde jedoch von einem ihrer Mitarbeiter unterbunden,
19/12/2018
157 Themenbereich 13.12: Brief des Wirtschafts-Ethikers an OLG-Präsident Riedel in Karlsruhe
  • Dieser hatte in der Pressekonferenz zur Sonderkommission – als Reaktion zum Staufener Mißbrauchsfall (siehe Anlage 154) – am 07.09.2018 davon gesprochen, daß sich solches Justizversagen nie mehr wiederholen dürfe, weshalb die von ihm und seinem Stellvertreter geleitete Sonderkommission eingesetzt worden sei.
  • Weil im Fall Seibold/Berger/Justiz eine solche Sonderkommission ebenso dringend erforderlich ist, sollte Riedel dafür gewonnen werden, sich für diese Sonderkommission einzusetzen.
  • Doch auch der Kontakt zu Riedel wurde von einer seiner Mitarbeiterinnen unterbunden.
19/12/2018
158 Themenbereich 13.12:: Telefonat des Wirtschafts-Ethikers mit dem Vorzimmer von OVG-/LVG-Präsidentin Brandts
  • Protokoll über die unfaßbare Ignoranz und Arroganz eines Subalternen der Justiz.
  • Siehe Anlagen 153 und 156.
07/01/2019
159 Themenbereich 13.12: Telefonat des Wirtschafts-Ethikers mit dem Vorzimmer von OLG-Präsident Riedel
  • Protokoll über die unfaßbare Ignoranz und Arroganz einer Subalternen der Justiz.
  • Siehe Anlagen 154 und 157.
07/01/2019
160 Themenbereich 13.13: Begleitbrief des Wirtschafts-Ethikers zur Strafanzeige gegen die drei Richter
  • Darin wurde nicht nur auf die besondere Brisanz dieses Falles hingewiesen, sondern auch darauf, daß die Justiz den Tod des Justiz-Opfers Seibold billigend in Kauf nehme.
  • Siehe auch Anlage 155.
13/12/2018
161 Themenbereich 13.11 und 13.14: Ablehnung Verfassungsbeschwerde 3/VB-3
  • Mit diesem Dokument der Ungeheuerlichkeit billigen die – angeblichen – Hüter der Verfassung den fortgesetzten, bereits seit 1999 betriebenen Verfassungsbruch der Justiz.
  • Damit zeigen die BVG-Richter, daß auch sie die Verfassung und die in ihr verbrieften Grundrechte der Bürger nicht ernstnehmen.
  • Siehe auch Anlage 137.
11/10/2018
162 Themenbereich 13.11 und 13.14: Erwiderung des Wirtschafts-Ethikers an das BVG-KA wegen Ablehnung der VB-3
  • Darin werden die Richter des Zweiten BVG-Senats aufgefordert, ihre Entscheidung zu revidieren, weil sie damit den Verächtern von Demokratie und Rechtsstaat in die Hände spielen.
  • Siehe Anlage 161.
11/12/2018
163 Themenbereich 13.11 und 13.14: Schreiben des Wirtschafts-Ethikers an BVG-Präsident Prof. Dr. Voßkuhle wegen Ablehnung der VB-3
  • • Darin wird der BVG-Präsident aufgefordert, diese brisante Angelegenheit zur Chefsache zu erklären.
  • Siehe Anlage 161.
14/01/2019
164 Themenbereich 13.13: Zurückweisung der Strafanzeige gegen die drei Richter
  • Auch OStA Nitz aus Stade hat die Tatsachen nicht gewürdigt, sondern die StA-LG das Verfahren einstellen lassen.
  • Damit bekundet Nitz, daß der Rechtsstaat nicht bereit ist, den Berater der Bundesregierung für das von ihm zu verantwortende Wirtschaftsverbrechen zur Verantwortung zu ziehen.
  • Siehe auch Anlagen 155 und 160.
13/03/2019
165 Themenbereich 13.11 und 13.14: Erneute Ablehnung von VB-3
  • Der Zweite BVG-Senat und deren Vorsitzender Voßkuhle haben die Brisanz des Falles entweder nicht begriffen oder wider besseres Wissen ignoriert.
  • Damit beweist Karlsruhe, daß die deutsche Justiz – anders als von der Heilbronner Stimme 2013 behauptet (siehe Anlage 138) – zur Selbstkorrektur weder bereit noch in der Lage ist.
  • Das ist für jeden rechtsstaatlich Denkenden und Handelnden ein Schlag ins Gesicht.
  • Siehe auch Anlagen 161 bis 163.
17/01/2019
166 Themenbereich 13.11: Der scheidende BVG-Präsident Prof. Dr. Benda über die Mißstände beim Karlsruher Verfassungsgericht
  • Bereits vor inzwischen 36 Jahren hat der damalige Chef des BVG auf eklatante Mißstände hingewiesen, u.a. auf die für uns Bürger nicht akzeptable Verfahrensdauer.
  • Daran hat sich bis heute nichts geändert, und das ist – leider – politisch gewollt, denn die lange Verfahrensdauer soll abschreckend wirken.
26/12/1983
167 Themenbereich 13.15: Seibold-Notiz über die Ereignisse nach dem Konkurs
  • Bei Kenntnis sechs Wochen nach Konkursantrag war laut Auskunft seiner Anwälte die Rückabwicklung nicht mehr möglich.
  • Durch den Konkurs standen Seibold die Geschäftsunterlagen nicht mehr zur Verfügung, so daß er sich diese für die Dokumentation mühsam zu beschaffen hatte. Das hat – ohne PC und auf der Reiseschreibmaschine – drei Jahre Zeit in Anspruch genommen, so daß der erste Prozeß gegen Berger erst 2002 beginnen konnte.
  • Den hat Berger nur gewonnen durch Einflußnahme auf die Münchner Gerichte, weil Seibolds Kronzeuge nicht aussagen durfte und Berger die Seibold-Anwälte zum Parteienverrat angestiftet hatte und diese dafür sorgten, daß Berger mit seinen 20 Falschbehauptungen bei Gericht durchkam.
  • Die Justiz hat von 1999 bis 2019 über neun Instanzen hinweg durch Bruch der Verfassung Berger fortwährend vor Strafverfolgung geschützt, weshalb drei Verfassungsbeschwerden nötig wurden.
  • Das BVG-KA hat 2018/19 den Verfassungsbruch der Justiz für rechtens erklärt und dadurch selbst die Verfassung verraten.
  • So bleibt jetzt nur noch, über eine Online-Petition eine unabhängige Untersuchungskommission zu fordern, die den Fall untersucht und dabei zu der Erkenntnis gelangt, daß der Konkurs nie hätte stattfinden dürfen, weil die DMPG kerngesund war.
16/02/2021
Dieses ursprünglich 73 Dokumente umfassende Anlagen-Verzeichnis wurde im Laufe der Zeit und aus gegebenem Anlaß fortgeschrieben.

Text-Dokumentation: Helmut Passing, Wirtschafts-Ethiker

Freiburg im Breisgau, 03. Mai 2021
Thuner Weg 18