Anlagen-Verzeichnis: Langfassung mit Erläuterungen

  • Die Themenbereiche besagen, wo die Anlagen in der im Netz befindlichen Dokumentation vorkommen.
  • Erläuterung:
    • 7-Z bedeutet: Diese Anlage ist aufgeführt in der Zusammenfassung zu Themenbereich 7.
    • 7-F bedeutet: Anlage im Bereich des Fazits zu TB 7.
  • Unter den Anlagen – grau hinterlegt – Kurzbeschreibung, worum es sich handelt.
Anlagen-Nummer Inhalt Datum
1 Themenbereich 7.08/7-Z/Telefax vom Geschäftsführer der DMPG Christoph Graf an Karl-Heinz Seibold

→ Besonders: Seite 2, Abschnitt 2
  • Beteiligung des DMPG-Kunden Löwenthal bringe bessere Einkaufsmöglichkeiten und auch dadurch eine Gewinnsteigerung auf 50.000 DM pro Auftrag, und zwar ab Januar 1999.
  • Diese Mitteilung erfolgt zwei Wochen vor Konkursantrag.
29/11/1998
2 Themenbereich 13.05/Seibolds Anwalt reicht beim Bundesverfassungsgericht am 11.09.2007 Sachverhaltsschilderungen ein, die er beim Land- und Oberlandesgericht München versäumt hatte, einzureichen
  • Seibolds Anwälte haben erst in der 3. Instanz die strafrechtlichen Tatbestände eingereicht.
  • Als erfahrene Strafanwälte hätten diese wissen können und müssen, daß diese in der 3. Instanz nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
11/09/2007
3 Themenbereich 7.08/7-Z/Telefax vom Geschäftsführer der DMPG Christoph Graf an Karl-Heinz Seibold
  • Graf bestätigt nochmals die positiven Aussichten durch die Löwenthal-Beteiligung (siehe Anlage 1).
  • Auch dies nur zwei Wochen vor Konkursantrag.
30/11/1998
4 Themenbereich 7.06/7-Z/Der Geschäftsführer Christoph Graf und sein Berater Wittmark dokumentieren Seibold die äußerst positive Situation der DMPG
  • Im zweiten Halbjahr 1998 steige der Umsatz von 970.000 auf 3.700.000 DM an.
  • Auch diese Entwicklung zeigt, daß es für einen Konkursantrag keinerlei Anlaß gab.
11/11/1998
5 Themenbereich 3.01/6/Telefax von RB&P Dieter Weiß an die Gesellschafter der DMPG
  • Weiß war von DMPG sehr beeindruckt.
20/03/1997
6 Themenbereich 6.02/Letter of Intend von RB&P Dieter Weiß, Christoph Graf, Bernhard Kall an die DMPG
  • Betrifft die Lang-Version des Vertrages mit R. Berger
21/11/1997
7 Themenbereich 6.02/Letter of Intend von RB&P Dieter Weiß, Christoph Graf, Bernhard Kall an die DMPG
  • Betrifft die Lang-Version des Vertrages mit RB.
09/12/1997
8 Themenbereich 7.03/7-Z/8.05/Commerzbank Lüneburg fordert Seibold aufgrund seiner übernommenen Bürgschaft am 21. 9.1998 auf, 955.000 DM zu überweisen
  • Seibold zahlte dies nur auf Basis der unter Zeugen getätigten Auskunft, daß die 3 Mio. DM von Dr. Schläger eingegangen seien.
  • Diese Auskunft aber hat sich als falsch herausgestellt.
  • Am 31.1.1999 waren bei der Besprechung in München anwesend: Seibold, Sauer, Graf und Grundmann. Verspätet stieß auch Ströbele in Vertretung seines Chefs Weiß hinzu.
  • Siehe auch Anlage 13.
21/09/1998
9 Themenbereich 6.02/Letter of Intend von RB&P Dieter Weiß, Christoph Graf, Bernhard Kall an die DMPG
  • Betrifft die Lang-Version des Vertrages mit RB.
01/12/1997
10 Themenbereich 7.14/8.05/Aktennotiz von GF Graf bzgl. des Treffens in München am 31.1.1999 mit Seibold und Sauer, bei dem die Altgesellschafter von dem Konkurs informiert worden sind.

→ Der Konkursantrag wurde sechs Wochen zuvor gestellt.
  • Sechs Wochen nach Konkursantrag erfahren Seibold und Sauer in München, daß es die DMPG nicht mehr gibt und daß deren Geschäfte von einer Auffanggesellschaft nahtlos übernommen wurden, an der Seibold und Sauer aber nicht beteiligt waren, obwohl deren Geld von Seibold stammte.
  • Das Gespräch vom 31.1.1999 wurde von Ströbele in Vertretung für seinen verhinderten Chef (Weiß) geführt.
  • Schon daraus ergibt sich, daß die spätere Behauptung, dieser habe zur fraglichen Zeit „als Privatperson“ gehandelt, nicht richtig sein kann.
  • Dies umso mehr, als man, so Graf in seiner Aktennotiz, am 31.1.1999, so verblieben sei, daß Ströbele Graf div. RB&P-Dateien über die DMPG übersenden wolle, und dies hätte er „als Privatperson“ gar nicht tun können bzw. dürfen.
03/02/1999
11 Themenbereich 9.03/Einreichung von Rechtsanwalt Feldhahn ans Landgericht München nach dem Konkurs der DMPG
  • Das DMPG-Produkt sei vom Markt nicht angenommen, fehlerhaft und nicht verwendungsfähig gewesen.
  • Es habe nur vereinzelte Prototypen gegeben, die ohne die Massivwände errichtet worden seien.
30/06/2005
12 Themenbereich 7.08/7.13/7.14/7.16/7-Z/12.03/Schreiben von GF Graf an Seibold über das Interesse der Firma Schockemöhle an einer Beteiligung
  • Schockemöhle erteilt sein OK zur Beteiligung an der DMPG.
  • Doch zwei Wochen später meldet GF Graf Konkurs an, statt Schockemöhle in die Firma aufzunehmen.
01/12/1998
13 Themenbereich 7.11/7.13/8.05/12.03/12.06/Brief von Rechtsanwalt Jürgen Fiehn an das LG-Frankfurt/Oder zum Prozeß gegen Grundmann
  • RA Fiehn bestätigt am 18.5.2001 zum Prozeß gegen Grundmann, daß Seibold von Wittmark „angepumpt“ werden sollte, weil der von RB&P als Investor aus-erkorene Dr. Schläger seine 3 Mio. nicht bezahlt hatte.
  • Wittmark sei, wenn es um Geld-Beschaffung (im Aufrag von GF Graf) ging, immer der Treibende gewesen.
  • Im übrigen hat GF Graf Teile des Geldes auch für sich selbst verwendet und Seibolds persönlichem Berater Wittmark 20.000 bis 30.000 DM dafür gezahlt, daß dieser Seibold am 7.12.1998 dazu gebracht hat, weitere 460.000 DM zur Verfügung zu stellen (siehe Anlagen 42 und 55).
  • Anwalt Fiehn bestätigt, daß bei der Besprechung vom 31.1.1999 in München, als Seibold und Sauer vom Konkursantrag der DMPG (16.12.1998) erfuhren, mehrere RB&P-Mitarbeiter anwesend waren. Auch daraus ergibt sich, daß RB&P bis zu diesem Tag als Unternehmen beratend für die DMPG tätig war und nicht dessen Mitarbeiter Weiß und Ströbele als Privatperson (siehe Anlage 18)
  • Grundmann war am 31.1.1999 bei der Besprechung dabei.
18/05/2001
14 Themenbereich 7.11/7.14/Schreiben vom Anwalt Jürgen Fiehn an das Landgericht Frankfurt/Oder im Prozeß Seibold gegen Grundmann
  • Die Neugesellschafter hatten ganz offensichtlich die Absicht, die zu erwartenden Einnahmen aus der DMPG in die Auffanggesellschaft umzuleiten, und um dies zu ermöglichen, mußte die DMPG durch Konkurs ausgeschaltet werden.
  • U.a. darin ist also der tiefere Grund zu sehen, warum der Konkursantrag zu Lasten von Seibold und der DMPG gestellt wurde: Man wollte Kasse machen, und Seibold sollte alles bezahlen.
  • Hätten dem Konkursverwalter alle entscheidungsrelevanten Informationen und Dokumente vorgelegen, so hätte dieser das Konkursbegehren von GF Graf und auch das Gründen der Auffanggesellschaft ablehnen müssen.
23/01/2002
15 Themenbereich 7.05/7.09/7.11/7.14/7-Z/8.01/Information von GF Graf und seinem Berater Wittmark an Altgesellschafter Seibold über die Lage der DMPG
  • Es gebe eine Produktionsauslastung bis ins Jahr 2000.
  • Planungen für die Produktionserweiterung seien abgeschlossen, und man arbeite inzwischen im Zwei-Schicht-Betrieb.
  • Produktionskapazität könne auf das Zwei- bis Dreifache gesteigert werden.
  • Das alles deutet nicht daraufhin, daß die DMPG nur sechs Wochen später hatte Konkurs anmelden müssen, sondern gesund war.
  • Dabei ging es auch um die Lizenzvergabe im In- und Ausland.
  • Diese Anlage 15 wurde am 7.12.1998 besprochen und ist deshalb zentraler Bestandteil der positiven Mitteilung über die Zukunft der DMPG, und zwar nur eine Woche vor Konkursantrag.
  • Untermauert wurde die positive DMPG-Entwicklung auch durch Anlage 25 (Bank-Belege).
  • Die Betrugs-Absicht zu Lasten von Seibold und dessen DMPG wird allein schon am Geschehen dieses 7.12.1998 sehr deutlich.
22/10/1998
16 Themenbereich 7.07/7-Z/Schreiben vom Bankhaus Reuschel & Co. an Seibold und Sauer

→ Karl-Heinz Seibold hatte Rechtsanwalt Feldhahn zwei Lebensversicherungen treuhänderisch als Sicherheiten übergeben, falls die DMPG in einen Liquiditätsengpaß kommen sollte.
  • Auflösung von Seibolds Lebensversicherungen durch Feldhahn ohne Absprache mit Seibold und deren Gutschrift über 250.000 DM auf Feldhahns Konto.
  • Diese 250.000 DM hat Feldhahn der DMPG als Darlehen zur Verfügung gestellt.
23/11/1998
17 Themenbereich 10.06: Patente, registriert beim Deutschen Patent- und Mar-kenamt in München
  • RA Dr. Feldhahn hatte behauptet, daß die DMPG-Systemtechnik nicht zum Patent angemeldet worden sei.
  • Siehe Anlage 11.
  • Das aber entspricht nicht den Tatsachen, denn die DMPG-Systemtechnik war patentiert.
1997
18 Themenbereich 5.03/6.06/7.08/7.13/7.16/8.05 Eidesstattliche Versicherung von Harry Rollny (Wolfgang Weiss GmbH & Co. Tiefbau KG)

→ Rollny bestätigt das Interesse der Firma Weiss an der DMPG
  • Dieter Weiß/RB&P blieb zwei Besprechungen in Dannenberg und Stolpe unentschuldigt fern, und zuwar im Juni 1998. Graf & Wittmark seien, so Weiß, nicht entscheidungsbefugt, sondern nur RB&P/Weiß.
  • Damit bestätigt Weiß, daß RB&P zu dieser Zeit noch beratend für die DMPG tätig war und nicht – wie von RB&P behauptet – Dieter Weiß „als Privatperson“.
  • Bauunternehmer Weiss hatte sich im Mai 1997 mit 50 % an der DMPG beteiligen und dafür 32 Mio. US-$ zahlen wollen.
  • Das wurde von Dieter Weiß/RB&P abgelehnt.
  • Nach einem Jahr vergeblichen Bemühens hat Weiss dann sein Beteiligungsbegehren entnervt aufgegeben.
26/01/2000
19 Kostenauflistung zur Konkurseröffnung
  • 3 Mio. DM Bar-Investitionen durch Seibold und
  • 4 Mio. Investitionen in Form von Bürgschaften.
15/01/1999
20 Themenbereich 7.08/Aktennotiz von Dr. Harry Rollny (Wolfgang Weiss GmbH & Co. Tiefbau KG) zu einem Gespräch bei der DMPG
  • Dr. Rollny bestätigt, daß Weiss über seine Tochter-Firma Hansa-Bau 400 Häuser mit DMPG-Knowhow bauen wolle.
  • Siehe auch Anlage 51.
19/06/1998
21 Themenbereich 2.02/6.06/Schreiben der Handelsvermittlung Stephanie J. Herwig über das Produkt der DMPG an die Altgesellschafter Seibold und Sauer
  • Man verfüge über jahrzehntelange Vertriebserfahrung im Fertighausbau und kenne diesen Markt deshalb sehr gut.
  • Deshalb könne man die außerordentlichen Chancen der DMPG aufgrund ihres innovativen, konkurrenzlosen Wandsystems sehr gut beurteilen.
  • Man biete deshalb an, den Vertrieb für die DMPG zu übernehmen.
04/01/1998
22 Themenbereich 9.02/11.02/Stellungnahme von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Woelke zum Urteil des Landgerichts München I am 4.12.2002
  • DMPG-Wert 207 Mio. DM per 15.5.1997 durch Ertragswertverfahren.
  • Basis: Info-Memorandum von RB (siehe Anlage 34),
  • Siehe auch Anlage 39.
  • Fazit: Jede Bank hätte auf Basis der faktengestützten Zahlen die DMPG-Zukunft finanziert.
10/03/2003
23 Themenbereich 8.02/Zeitungsartikel zu Roland Berger & Partner in „Capital“
  • Sehr negative Darstellung über die Geschäftspraktiken von RB&P.
05/2004
24 Themenbereich 7.16: Liste der elf solventen, von Seibold akquirierten Beteiligungsinteressenten
  • Davon standen im Dezember 1998 vier für einen sofortigen Einstieg in die DMPG bereit:
  • Schockemöhle, Hensel-Brüder, Weiss-Berlin und Weber-Haus.
01/12/1998
25 Themenbereich 7.09/Liquiditätsentwicklung der DMPG (lt. Deutsche Bank)
  • Seibold wurde am 7.12.1998 die positive Entwicklung nicht nur anhand der Anlage 15 belegt, sondern auch in Form von Auszügen der Deutschen Bank, wonach sich der Kontokorrentkredit um 189.000 DM unterhalb des Limits befinde, also alles im grünen Bereich sei.
  • Gleichwohl wurde nur eine Woche später von GF Graf – und ohne Wissen von Seibold – Konkurs angemeldet.
06/12/1998
26 Themenbereich 3.01/8.06/Stellungnahme von RB&P-Anwalt Obermeyer zum Gesellschaftsverhältnis und zu Dieter Weiß
  • Dieter Weiß wurde erst während des Zivilprozesses gegen RB&P in München entlassen.
  • Er war also noch etwa drei Jahre nach dem DMPG-Konkurs beratend für RB&P tätig.
02/10/2002
27 Themenbereich 7/7.06/7.14/7-Z/12.04/12-Z/13.03/Bau & Grund bestätigt GF Graf, daß sie sich mit 200.000 DM an der Auffanggesellschaft beteiligen wird
  • Dieses Angebot kam drei Tage nach Konkursantrag. Deshalb ist davon auszugehen, daß schon längere Zeit vorher über diese Beteiligung gesprochen wurde.
  • Dabei handelt es sich um ein Täuschungsmanöver. Denn die 200.000 DM von Löwenthal hätten statt in die Auffanggesellschaft in die DMPG investiert werden müssen.
19/12/1998
28 Themenbereich 2.02/Verkehrs- und lohngünstiger Standort Dannenberg
  • Die DMPG lag zwischen Hamburg, Braunschweig und Berlin und somit sehr verkehrsgünstig.
  • Außerdem war das Lohnniveau in Dannenberg sehr niedrig.
1997
29 Themenbereich 2.02/7.08/7.17/7-Z/Schreiben von Rechtsanwältin Barbara Hüsken an die Staatsanwaltschaft Lüneburg in dem Ermittlungsverfahren gegen Klaus Löwenthal (Bau & Grund)

→ Die geplante Beteiligung der Bau & Grund an der DMPG wurde hierin erneut bestätigt.
  • Löwenthal war als größter DMPG-Kunde außerordentlich zufrieden mit deren Produkt.
  • RB indes hat nach dem Konkurs behauptet, die DMPG habe lediglich eine unbrauchbare Idee gehabt.
  • Diese Vorbesprechung – natürlich ohne Wissen von Seibold – muß laut RAin Hüsken vor dem Konkursantrag (16.12.1998) gewesen sein, weil Löwenthal ja am 19. 12.1998 sein Plazet für eine Beteiligung an der Auffanggesellschaft abgegeben hatte (siehe Anlagen 1, 3 und 27).
  • Löwenthals Beteiligungsabsicht vom Dezember 1998 kam jedoch – ohne Seibolds Wissen – nur noch der im Dezember 1998 installierten Auffanggesellschaft zugute, weil die DMPG von Graf in den Konkurs geführt wurde, anstatt diese 200 TDM von Löwenthal für die Fortführung der DMPG zu verwenden.
  • Die Auffanggesellschaft könne, so Graf im Dezember 1998 bei einer Vorbesprechung in München zu Löwenthal, ohne Probleme gegründet werden, weil es noch einen „unbelasteten Firmenmantel“ gebe, und zwar in Gestalt der BT/Vermögens-Treuhand. Diese müsse lediglich umfirmiert werden in „Dannenberger Fertigteile GmbH“.
  • Mit BT/Vermögens-Treuhand ist jene Gesellschaft gemeint, über die sich die KWG-Gesellschschafter Kall, Weiß und Graf an der DMPG beteiligt hatten.
  • Die Tatsache, daß man für die Auffanggesellschaft als rechtlichen Rahmen auf diesen „unbelasteten Firmenmantel“ zurückgriff, kann als Indiz dafür gewertet werden, daß seitens der Neugesellschafter von Anfang an die Absicht bestand, die DMPG statt an die Börse in den Konkurs zu führen.
  • Im übrigen waren die Neugesellschafter und Löwenthal zerstritten, weshalb es zu diesem Prozeß gegen Löwenthal kam.
11/05/2000
30 Themenbereich 7.10/7-Z/Schreiben des Insolvenzverwalters an das Amtsgericht Uelzen, worin er bestätigt, daß die Gesellschafter der DMPG nicht auf die Zahlungsaufforderung von 500.000 DM reagiert haben
  • Am 11.12.1998 forderte der Konkursverwalter nicht bei den Gesellschaftern, sondern bei GF Graf 500.000 DM an. Davon hat Graf allerdings bei der Besprechung in Biebelsried am 13.12.1998 u.a. mit Seibold nichts verlauten lassen.
  • Zu dieser Zeit hatte Seibold bereits 460.000 DM zur Abwendung eines etwaigen Konkursantrags (durch von Graf nicht bezahlte Handwerker) bereitgestellt, doch dies hat Graf dem Konkursverwalter verschwiegen.
  • Diese 460.000 DM wurden von Graf aber nicht – wie mit Seibold am 7.12.1998 besprochen – zur Fortführung der DMPG verwendet, sondern größtenteils in die zeitgleich installierte Auffanggesellschaft transferiert.
  • Hätte der Konkursverwalter über das Vorhandensein der 460.000 DM und die gute Lage der DMPG Bescheid gewußt, hätte dieser den Konkursantrag vom 16.12.1998 und auch das Gründen der Auffanggesellschaft ablehnt.
9/12/1999
31 Themenbereich 5/6.01/7.02/8.03/Eidesstattliche Versicherung von Thomas Ploss (ehemals kaufmännischer Geschäftsführer der DMPG) bzgl. der Eigentumsverhältnisse

→ besonders: Seite 3, erster Absatz
  • Mit Auftragserteilung an RB seien die finanziellen Probleme alle gelöst.
  • Ströbele ermittelt auf Basis des Info-Memorandums einen Firmenwert von 130 bis 140 Mio. Mark.
  • Durch den Einstieg von KWG in die DMPG steige deren Wert beträchtlich an.
  • Alte Bürgschaften sollten nach dem Einstieg der Neuen auf die Alt- und Neugesellschafter aufgeteilt werden.
08/11/2001
32 Urteil vom Landgericht Frankfurt/Oder gegen Grundmann (Berater des DMPG-GF Graf)
  • Dieser wurde zum Leisten von Schadenersatz an Seibold verurteilt.
  • Höhe: 153.400 Euro.
  • Das betrifft jene 300.000 DM, die Seibold am 14.12.1998 GF Graf zur Abwendung eines möglichen Konkursantrages überwiesen hatte, und zwar auf ausdrücklichen Wunsch von Graf auf das Konto der Grundmann-Tochter, um einen möglichen Zugriff der Bank zu verhindern.
13/02/2002
33 Themenbereich 7.01/12.04/Altgesellschafter der DMPG verkauften 30 % ihrer Anteile an Kall, Weiß und Graf (KWG)
  • Dr. Feldhahn verlangt von Seibold 500.000 DM, obwohl die laut Vereinbarung erst fällig werden, wenn die DMPG Gewinne macht.
  • Gewinne machte die DMPG damals deshalb nicht, weil das Geld in Zukunftsinvestitionen gesteckt wurde.
11/02/1998
34 Themenbereich 2.01/4.01/4.02/9.01/10/10.01/10-Z/ Informationsmemorandum von RB&P
  • Dessen positives Resultat war für RB&P die Voraussetzung dafür, das Mandat für die weltweite Vermarktung sowie den Börsengang zu übernehmen.
  • Es wurde von Ströbele/RB&P in wochenlanger Recherche vor Ort erarbeitet.
  • Ströbele hat minutiös ermittelt, worin die weltweite Einzigartigkeit des DMPG-Bausystems lag und welch hervorragende Marktpotentiale sich daraus für die DMPG weltweit ergaben.
  • Aus dem Info-Memorandum hat Ströbele später den Firmenwert abgeleitet.
15/05/1997
35 Themenbereich 7.02/7.03/Schreiben von Anwalt Feldhahn an Seibold

→ tätig als Seibolds Anwalt
  • Feldhahn bestätigt, daß die Bürgschaften auf alle Gesellschafter aufgeteilt werden sollen (siehe Anlage 31).
  • Seibolds Haftung sollte durch den Mittelzufluß durch Dr. Schläger deutlich reduziert werden.
  • Genau dies geschah jedoch nicht.
  • Mit diesem Schreiben bestätigt Dr. Feldhahn, daß er nicht nur für die Neugesellschafter, sondern auch für den Altgesellschafter Seibold beratend tätig war (siehe auch Anlage 38).
30/07/1998
36 Themenbereich 8.01/9.01/9.04/9.06/9.11/9.12/10.01/10.07/ 10-Z/11.01/ Einreichung von RB&P an das Landgericht München
  • RB behauptet, das Info-Memorandum habe keinerlei Aussagekraft gehabt (siehe Anlage 34).
  • Gleiches gelte für die Firmenwert-Berechnung, weil auch deren „Aussagegehalt gleich null“ sei.
  • Außerdem habe die DMPG nur über eine unbrauchbare, vom Markt nicht akzeptierte Produktidee verfügt (Widerspruch zu Anlage 34).
  • RB&P behauptet, es sei nicht seine Aufgabe, die DMPG-Unterlagen zu überprüfen, sondern lediglich zu übernehmen.
  • Mit dieser Aussage entwertet RB&P all seine Prüfberichte, und zwar weltweit. Denn natürlich muß ein seriös arbeitender Unternehmensberater die Firmenunterlagen auf deren Plausibilität hin überprüfen.
14/05/2002
37 Themenbereich 8.03/Schreiben von RB&P-Mitarbeiter Ströbele an das Gericht wegen Belästigung eines Zeugen
  • Ströbele wollte im Prozeß gegen Berger zu Gunsten von Seibold aussagen, wurde jedoch massiv unter Druck gesetzt, und zwar einen Tag vor Beginn des Prozesses.
  • Die Berger- und Seibold-Anwälte haben dann verhindert, daß Ströbele vom Münchner Gericht als Zeuge geladen und einvernommen wurde.
09/2002
38 Bestätigung des Darlehens von Seibold durch Feldhahn
  • Seibold hat seine Lebensversicherung über 250.000 DM an Dr. Feldhahn abgetreten.
  • Mit diesem Schreiben bestätigt Dr. Feldhahn ein weiteres Mal, daß er als Berater für Seibold tätig war.
08/12/1998
39 Themenbereich 11/Gutachten zum Wert des Unternehmens durch Dr. Woelke Treuhandgesellschaft
  • Woelke ermittelte darin einen DMPG-Wert von 207 Mio. DM.
  • Siehe auch Anlage 22.
15/05/1997
40 Themenbereich 7.18/8.03/Seibolds Anwalt Bauer schreibt an RB&P-Anwalt Obermeyer und reagiert auf ein Telefonat mit dem Anwalt am gleichen Tag
  • Schreiben von Seibold-Anwalt Bauer an den RB&P-Anwalt Obermeyer nach seinem Telefonat mit diesem.
  • Denn Obermeyer hatte Seibolds Persönlichkeitsrechte verletzt und diesen als Pornohändler hingestellt, weil Seibold vor seiner Zeit als DMPG-Gesellschafter mal Damenstrumpfhosen importiert hatte.
15/12/1999
41 Themenbereich 3.02/5/5.02/5.03/6.04/6.06/8/8.02/8.06/9.04/ 12.01/Vertrag über den Verkauf von Geschäftsanteilen der DMPG Themenbereich 8/Beratervertrag Seite 3, 2. Absatz, § 2 „Laufzeit und Kündigung“
  • Der Vertrag mit Roland Berger ging am 15.5.1997 bei der DMPG ein, wurde dann von deren Anwälten intensiv geprüft und am 3.8.1997 in München von Seibold und der RB-Geschäftsführung unterschrieben.
  • Die DMPG hat sich verpflichtet, alle Informationen für die Recherche zum Info-Memorandum zur Verfügung zu stellen.
  • Weiß war davon überzeugt, die Vermarktung binnen kürzester Frist bewerkstelligen zu können.
  • Dabei wurde die Vorgehensweise bis ins Detail ausformuliert.
  • RB&P werde die Verkaufsbedingungen optimieren.
  • Ströbele wollte die Vermarktungschancen erhöhen, und zwar durch DMPG-Präsentationen in Frankfurt a.M. und in München.
  • Weiß war erst einverstanden, hat diese dann aber unterbunden und dadurch die eigenen Vermarktungsziele torpediert.
  • Weil der Vertrag zwischen RB&P und der DMPG bis zum 31.1.1999 lief – dem Tag, als Seibold in München vom Konkursantrag (16.12.1998) erfuhr -, hat es in 1998 keine vertragsbeendenden Maßnahmen – wie im Vertrag für den Fall einer vorzeitigen Beendigung vorgesehen – gegeben.
15/05/1997
03/08/1997
42 Themenbereich 7.12/7.16/7-Z/Beleg für Überweisung eines Darlehens für die DMPG (300.000 DM) von Seibold an Treuhänder Grundmann
  • Eingang von 300.000 DM Barmitteln von Seibold bei GF Graf.
  • Siehe auch Anlagen 32 und 55.
14/12/1998
43 Themenbereich 2.01/Kurzprospekt der DMPG und ihr System zum Hausbau
  • Voll installiertes, malerfertig und geschoßübergreifend montierbares Wandsystem in ökologischer Qualität.
  • Patentiert.
  • Sehr kurze Bauzeiten und konkurrenzlos günstiger Preis durch industrielle Vorfertigung.
  • Individuelle Architektenpläne werden durch die Systembauweise in die Praxis umgesetzt.
  • Siehe auch Anlage 54.
1997/98
44 Brief von Seibold an Dieter Weiß
  • Honorarvereinbarung mit RB&P.
  • 50.000 DM für die erste Phase + Nebenkosten.
  • Für die zweite Phase folgte gesonderte Vereinbarung.
21/03/1997
45 Themenbereich 6/Erster Besuch von Dieter Weiß/RB&P bei der DMPG
  • Dieser war außerordentlich beeindruckt und sprach davon, daß die DMPG „die Bauwirtschaft revolutionieren“ werde.
  • Außerdem sagte er in Bezug auf den geplanten Börsengang, daß „das in die Milliarden“ gehe und „die Welt so was noch nie gesehen“ habe.
19/03/1997
46 Themenbereich 8.06/Schreiben von Hans Moos an Seeger, das Weiß Tätigkeit für RB&P bestätigt
  • Beteiligungsinteressenten, die 1998 nach Dannenberg gebracht wurden (z.B. Dr. Guth und Herr Gartmann), erhielten bei ihrem Besuch von Weiß Visitenkarten von Roland Berger.
  • Dies zeigt, daß Dieter Weiß als RB&P-Gesandter und nicht „als Privatperson“ für die DMPG beratend tätig war.
27/08/2000
47 Themenbereich 9.10/Kurzfassung des Vertrages mit Roland Berger
  • Weiß hatte ohne Vertrag für die DMPG zu arbeiten begonnen, weil er auf Grund seiner Begeisterung sofort anfangen wollte.
  • Deshalb setzte er einen kurzen Vertrag auf, der das zu Erarbeitende grob umriß und unterschrieb diesen zusammen mit Seibold.
  • Die bei der Rechtsabteilung von RB&P noch in Arbeit befindliche Lang-version des Vertrages sollte diesen kurzen Vertrag dann ablösen.
  • Das geschah am 03.08.1997, siehe Anlage 41.
22/07/1997
48 Themenbereich 7.11/7.14/Vernehmungsprotokoll des Polizeipostens Waldbronn von Berater Wittmark

→ Wittmark spricht über die 300 000 DM, die Seibold zur Verfügung gestellt hatte
  • Wittmark bestätigt, daß Seibolds Gelder zur Behebung von Liquiditätsproblemen der DMPG bestimmt gewesen seien.
  • Große Teile davon aber wurden unterschlagen.
11/07/2001
49 Themenbereich 6/Übergabe des Informationsmemorandums an Seibold durch Dieter Weiß
  • Dieses stelle, so Weiß, eine Art Zertifikat dar, das alle Türen öffne, und zwar weltweit.
  • Seibold könne deshalb weiter unbesorgt in die Zukunft der DMPG investie-ren.
15/05/1997
50 Themenbereich 7.08/7.13/7.16/7-Z/12.03/12.06/Schreiben der Hensel-Brüder bzgl. eines Interessenten an der DMPG zwischen Oktober und November 1998
  • Die Hensel-Brüder geben deutlich zu verstehen, daß sie den Eindruck hatten, daß RB&P überhaupt nicht daran interessiert war, Beteiligungsinteressenten deren Beteiligung an der DMPG zu ermöglichen.
  • Unverständlich sei für diese auch, daß ein Unternehmen Konkurs angemeldet habe, obwohl es entsprechende Beteiligungsangebote gab.
  • Siehe auch Anlage 52/Ehlhardt.
13/12/1999
51 Themenbereich 2.02/Auftragsbestand: Bernd J. Ritscher, freischaffender Architekt, akquirierte für die DMPG Aufträge mit einem Volumen von 65 Mio. DM
  • Dieses Auftragsvolumen erhöht sich um weitere 12 auf 77 Mio. DM, siehe Anlage 20.
  • Laut Bauunternehmer Weiss bzw. dessen Bevollmächtigtem Dr. Rollny wollte die Weiss gehörende Hansa-Bau 400 Häuser mit DMPG-Knowhow in Deutschland bauen, was einem zusätzlichen Auftragsvolumen von etwa 12 Mio. DM entspricht.
  • Die Nachfrage nach DMPG-Häusern in ganz Deutschland war so groß, daß es deshalb laut RB&P erforderlich sei, acht Fabriken – verteilt auf ganz Deutschland – zu bauen, um diesen riesigen Bedarf befriedigen zu können.
14/09/1997
52 Themenbereich 7.08/7.16/7-Z/Schreiben von Rolf Ehlhardt an Seibold bzgl. Beteiligungsinteressenten
  • Diesem ging es ähnlich wie den Hensel-Brüdern (siehe Anlage 50).
30/11/1999
53 Themenbereich 7/Z/12.01/Dieter Weiß behauptet, die 3 Mio. von Dr. Schläger seien eingegangen.
  • Anruf von Weiß bei Seibold während eines Abendessens beim Italiener in Dannenberg zusammen mit Heike Sauer: Seibold stellte auf Lauthörer, so daß Sauer mitbekam, was Weiß verkündete:
  • Die 3 Mio. Mark des Investors Dr. Schläger seien eingegangen. Auf dem Nachhauseweg kamen Grundmann und Graf Seibold und Sauer auf einer nahegelegenen Brücke entgegen, und diese haben die Weiß-Aussage bestätigt.
  • Auf Basis dieser Aussage – die sich später als dreiste Falsch-Behauptung herausstellte – löste Seibold 955.000 Mark bei der Commerzbank-Ludwigshafen ab (siehe Anlage 8), weil die DMPG laut Weiß nur noch mit der Deutschen Bank arbeiten sollte.
  • Dadurch ist Seibold ein weiteres Mal um fast eine Mio. Mark erleichtert worden, ohne daß dies seinen Vermögensinteressen und denen der DMPG genutzt hat.
15/10/1998
54 Themenbereich 2.01/10-Minuten-Film über die Präzisionstechnik der DMPG.
  • Darin wird anschaulich gezeigt, wie das ökologische Bausystem in der Fabrik hergestellt und auf der Baustelle montiert wurde.
  • Siehe auch Anlage 43.
1997
55 Themenbereich 7-F/Verpfändungserklärung von Seibold an die Deutsche Bank Lüneburg über 161.353,30 DM für die DMPG
  • 160.000 DM als Bankbürgschaft sind von Seibold am 14.12.1998 bei GF Graf eingegangen, siehe auch Anlage 42.
  • Dieses Geld hätte – bis auf 40.000 DM – ausgereicht, die Forderung des Konkursverwalters (500 TDM) zu befriedigen. (Diese 160 TDM sind ein Teil der insgesamt 460 TDM; die restlichen 300 TDM wurden von Seibold überwiesen.)
  • Hätte Seibold von dessen 500.000-Forderung gewußt, er hätte die fehlenden 40.000 DM ebenfalls zur Verfügung gestellt.
  • Diese Bürgschaft – die gemäß Absprache vom 07.12.1998 ausschließlich zum Abwenden eines möglichen, weiteren Konkurs-Antrages vorgesehen war – wurde von GF Graf am 04.03.1999 eingelöst, obwohl sie von diesem nicht zum Abwenden des DMPG-Konkurses eingesetzt, sondern für die Auffanggesellschaft verwendet wurde.
  • GF Graf hätte dieses Geld deshalb an Seibold erstatten müssen, anstatt es zu veruntreuen.
13/12/1998
56 Themenbereich 7.07/RA Dr. Feldhahn löst ohne Absprache mit Seibold dessen Lebensversicherung über 250.000 DM ein.
  • Auflösung zweier Lebensversicherungen durch Feldhahn ohne Absprache mit Seibold i.H.v. 250.000 DM.
  • Das vereinnahmte Geld stellte Feldhahn als Darlehen der DMPG zur Verfügung.
  • Siehe auch Anlage 16.
23/11/1998
57 Themenbereich 7.13/7.14/Seibold erfährt bei einer Besprechung mit RB&P in München, daß GF Graf bereits sechs Wochen zuvor Konkurs angemeldet habe.
  • Eine Auffanggesellschaft habe inzwischen den Geschäftsbetrieb der DMPG nahtlos übernommen.
  • Für diesen Konkurs gab es keinen, die DMPG selbst betreffenden Grund, sondern nur das, was Juristen „sachfremde Erwägungen“ nennen: Die strategischen Machtinteressen von RB&P und dessen Klientel, den Großen und Konventionellen der deutschen Bauwirtschaft, denen eine bundesweit aktive und vor allem erfolgreiche DMPG auf Grund ihres einzigartigen Knowhows gefährlich geworden wäre und deshalb möglichst geräuschlos entsorgt werden sollte.
  • So etwas nennen Kriminalisten „Auftragsmord“.
31/01/1999
58 Themenbereich 9.07/Abtretung eines Bankdepots bei der Commerzbank Ludwigshafen von Seibold über 2,5 Millionen DM für die DMPG
  • Dieses war gedacht als weitere Sicherheit für die Zukunftsgestaltung der DMPG.
  • Auch durch diese zusätzliche Liquidität war die DMPG zu keiner Zeit in Gefahr.
15/05/1997
59 Themenbereich 7.17/Bericht des Konkursverwalters an das AG-Dannenberg
  • GF Graf hat dem Konkursverwalter wesentliche Fakten vorenthalten, u.a. die vielen Barmittel, die Seibold für die Expansion der DMPG bereitgestellt hatte sowie die Tatsache, daß es im Dezember 1998 vier Beteiligungsinteressenten gab, die sofort in die DMPG einsteigen wollten.
  • Immerhin hat der Konkursverwalter neben den Patenten die ernormen Kostensenkungen durch die industrielle Vorfertigung erwähnt, die den zentralen Wettbewerbsvorteil der DMPG gegenüber der konventionellen Konkurrenz darstellten.
03/02/1999
60 Themenbereich 14.03/Seibold-Anwalt Bauer an Seibold-Anwalt Baumann.
  • Er benötige dringend die seinerzeit überlassenen Unterlagen.
  • Beide Anwälte waren seit 2000 im Besitz aller Unterlagen und haben diese 2001 erneut durch Frau Sauer erhalten.
07/05/2001
61 Themenbereich 14.03/Seibold macht Druck bei seinem Anwalt Bauer
  • Es sei kein Fortkommen erkennbar;
  • man verliere nur Zeit.
02/11/2000
62 Themenbereich 14.03/Schreiben RA Bauer an Seibold
Verjährung sei schon eingetreten.
  • Das ist, wie Seibold Ende 2013 erfährt, eine
    Falschauskunft.
22/10/2001
63 Themenbereich 14.03/Seibold-Schreiben an RA Bauer
  • Strafrechtliche Vorwürfe müssen in Klage eingebaut werden.
  • Diese Mandantenanweisung ist von Bauer nicht umgesetzt worden.
04/12/2000
64 Themenbereich 14.03/Schreiben RA Bauer an Seibold:
Strafrechtliche Verjährung trete bereits Ende des Jahres 2001 ein.
  • Falschauskunft, wie Seibold Ende 2013 erfährt.
  • Denn es handelt sich um ein noch nicht verjährtes Dauerdelikt, dessen Verjährung erst 2017 eintritt.
  • Denn schwerer Betrug verjährt erst nach 10 Jahren, und diese Frist beginnt erst 2007, wie ein Verjährungsspezialist festgestellt hat.
  • Siehe auch Anlage 62.
07/05/2001
65 Themenbereich 14.03/Schreiben RA Baumann an RA Bauer
Es stelle sich die Frage, vor welchem Gericht geklagt werden solle.
  • Für den – von Bauer und Baumann abgelehnten – Strafprozeß ist Lüneburg zuständig, in dessen Bezirk der Sitz der DMPG (Dannenberg) liegt.
  • Das hätte diesen erfahrenen Strafanwälten klar sein müssen.
  • Ganz offensichtlich aber lag den Seibold-Anwälten daran, durch den Münchner Gerichtsstandort Roland Berger zu einem Heimvorteil zu verhelfen. Diese Annahme hat sich später als zutreffend erwiesen.
03/07/2002
66 Themenbereich 14.03/Seibold-Schreiben an RA Baumann
  • Lange, bevor die neue Fabrik gebaut werden sollte, war der Konkurs seiner DMPG durch die Neugesellschafter schon beschlossene Sache.
17/02/2003
67 Themenbereich 14.03/Seibold-Schreiben an RA Bauer
  • Er schicke nochmals alle Briefe wegen der straf-rechtlichen Vorwürfe.
  • Trotzdem hat Bauer keinen Strafprozeß gegen Berger geführt und diesen dadurch jahrelang vor Strafverfolgung geschützt.
  • Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand des Parteienverrates.
03/03/2003
68 Themenbereich 14.03/Schreiben von Anwalt Baumann an Seibold
Vor Eintritt der Verjährung am 31.12.2004 trete Hemmung der Verjährung ein.
  • Was wollte Baumann damit – zwei Jahre später – zum Ausdruck bringen?
  • Siehe auch Anlagen 62 und 64.
20/11/2006
69 Themenbereich 13.01/Beschluß Landgericht München 1
  • Dieses wies die Klage von Karl-Heinz Seibold gegen Roland Berger & Partner ab. Begründung:
  • Die DMPG sei überschuldet gewesen und habe ein nicht ausgereiftes und vom Markt nicht angenommenes Produkt vertrieben.
  • Einen feststellbaren Unternehmenswert habe es nicht gegeben, weshalb auch kein Schaden entstanden sei.
  • Roland Berger hat durch seine Anwälte falsch vortragen lassen, und die Seibold-Anwälte haben dieser Argumentation nichts entgegengesetzt.
  • Außerdem wurde Seibolds Kronzeuge Ströbele vom Gericht nicht einvernommen.
  • Seibolds Anwälte hätten darauf bestehen müssen, daß Ströbele vor Gericht zu Gunsten Seibolds aussagen kann.
  • Weil dies unterblieb, ging der Prozeß für Seibold verloren.
  • Hier wirkte sich verhängnisvoll aus, daß GF Graf dem Konkursverwalter wesentliche Informationen vorenthalten hatte, weshalb in dessen Konkursbericht vom 3.2.1999 (siehe Anlage 59) über die tatsächliche – positive – DMPG-Situation nichts erwähnt wird.
  • Somit ist der Bericht des Konkursverwalters in zentralen Punkten falsch, und diese vom Berger-Getreuen Graf bewußt herbeigeführte Tatsache haben die Berger-Anwälte genüßlich ausgeschlachtet.
  • Auch hier haben die Seibold-Anwälte nicht interveniert, um die Dinge richtigzustellen.
04/12/2002
70 Themenbereich 13.02/Kläger Seibold ging in Berufung vor das OLG-München
  • Seibold-Berufung vor dem OLG-M.
  • Diese wurde zurückgewiesen.
  • Die Berufung sei nicht begründet.
  • Eine Haftung des Beklagten komme mangels kausalen Schadens nicht in Betracht.
  • Im übrigen sei die DMPG bilanziell überschuldet und konkursreif gewesen.
  • Auch mit weiteren Darlehen hätte der Kläger den Konkurs der DMPG nicht verhindern können.
  • Im übrigen sei eine Beweisaufnahme durch die Vernehmung von Zeugen nicht veranlaßt gewesen.
  • Das Gericht hat die Angaben der Beklagten kritiklos übernommen, anstatt diese zu überprüfen. Sonst hätte es erkannt, daß der Vortrag der Beklagten halt- und substanzlos ist.
  • Die Kausalität der Ereignisse aber wurde von den Seibold-Anwälten nicht dargelegt, weshalb sie vom Münchner Gericht nicht erkannt werden konnte.
  • Erneut wirkt sich der durch GF Graf provozierte, falsche Bericht des Konkursverwalters weiter verhängnisvoll aus. Denn die 7,9 Mio. DM Schulden lesen sich für den die Hintergründe nicht Kennenden so, als handele es sich dabei um Bank- oder Lieferantenschulden.
  • Sieben der 7,9 Mio. DM aber stammten vom Altgesellschafter Seibold und haben somit Eigenkapital-Charakter.
  • Auch hier hätten die Seibold-Anwälte intervenieren und die Dinge richtigstellen müssen. Doch deren Interesse war – siehe Anlagen 60 bis 68 – , RB&P vor Strafverfolgung zu schützen.
26/11/2003
71 Themenbereich 13.03/Beschluß des OLG-Frankfurt/Main
  • Das OLG-Ffm. weist die Auffassung der Münchner Kollegen zurück und bringt klar zum Ausdruck, daß es zu weit gehe, dem Antragsteller (Seibold) Mutwillen zu unterstellen.
  • Die Münchner Richter ließen sich davon jedoch nicht beeindrucken (siehe auch Anlage 73).
03.01.2006
72 Themenbereich 13.03/ Beschluß Landgericht München 1
  • Klage wird abgewiesen. Begründung:
  • Der Kläger habe seine Ansprüche nicht substantiiert vorgetragen.
  • Es fehle die Kausalität, wonach die Neugesellschafter den Konkurs verursacht hätten. Dies allein schon deshalb, weil sich diese nicht an der DMPG beteiligt hätten, um ihr Geld anschließend durch Konkurs zu verlieren.
  • Ein vorsätzliches, strafbares Verhalten der Neugesellschafter sei deshalb nicht zu erkennen.
  • Das mag vordergründig alles so ausschauen. Für Hintergründe und Zusammenhänge aber hat sich das Gericht nicht interessiert.
  • Und Seibolds Anwälte haben es verabsäumt, dem Gericht diesbezüglich aufzuhelfen.
16/03/2006
73 Themenbereich 13.03/13.04/Beschluß des OLG-München.
  • Es hält die Rechtsverfolgung durch Seibold für mutwillig.
  • Siehe auch Anlage 71.
  • Das OLG-M wäre auf Grund seiner Zweifel am Woelke-Gutachten (siehe Anlage 39) verpflichtet gewesen, einen Gerichtsgutachter zu bestellen, um sich ein eigenes Urteil zu bilden.
  • Genau das aber ist unterblieben.
  • Seibolds Anwälte hätte auch darauf dringen müssen.
24/05/2006
74 Themenbereich 12.04/Feldhahn an RA Bauer: Er sei nie Berater oder Anwalt von Seibold, sondern nur der Neugesellschafter gewesen
  • Genau das stimmt nicht, denn Dr. Feldhahn war sehr wohl auch der Berater von Seibold, und zwar in allen Angelegenheiten, die die DMPG betrafen.
  • Siehe Anlagen 33, 35, 38, 42 und 55
14/06/2004
75 Themenbereich 12.04/Feldhahn-Abmahnung an Seibold wegen angeblich übler Nachrede
  • Seibold betreibe durch die Veröffentlichungen auf seiner Homepage Rufschädigung und verletze somit Feldhahns Persönlichkeitsrechte und wolle deshalb Seibold auf Unterlassung Schadenersatz verklagen.
  • Dabei bezieht sich Feldhahn insbesondere auf den Vorwurf des Parteienverates.
  • Genau der aber ist gegeben, weil Feldhahn hinter Seibolds Rücken zusammen mit Weiß und Graf die DMPG-Vernichtung betrieb. Dazu aber hätte Feldhahn wegen Interessenkonflikts das Seibold-Mandat niederlegen müssen.
  • Später ist Dr. Feldhahn sogar im Prozeß gegen seinen eigenen Mandanten Seibold aufgetreten und hat ganz offen die Interessen von RB&P vertreten (siehe Anlagen 11, 70 und 71).
  • Ein Anwalt aber darf nicht widerstreitende Interessen vertreten; Feldhahn hat somit auch gegen Standesrecht verstoßen.
  • Seibold hat deshalb überhaupt nichts zurückzunehmen und sieht daher einer möglichen Feldhahn-Klage mit großer Gelassenheit entgegen.
26/11/2013
76 Themenbereich 12.047Feldhahn-Schreiben an RA Harms wegen der Abmahnung an Seibold
  • Nach über einem Jahr kam Feldhahn nun auf diese Angelegenheit zurück.
  • Es ist delikat, daß hier ein Jurist versucht, dem eigenen, ehemaligen Mandanten vorzuwerfen, er würde ihn in seinem Ehrgefühl und in seinen Geschäftsinteressen durch unwahre Behauptungen beeinträchtigen.
  • Nein, derjenige, der dreisteste Lügen verbreitet, ist Dr. jur. Michael Feldhahn, und dieser destruktiven Absicht wird massiv entgegengetreten.
  • Es war Roland Berger, der Feldhahn – und Obermeyer – falsch vortragen ließ (siehe Anlagen 11 und 36) und zugleich dafür sorgte, daß von Seibolds Anwälten Bauer und Baumann keinerlei Gegenwehr kam (siehe Anlagen 60 bis 68).
  • Das Gericht hat nicht nachgefragt, und weil von Seibolds Anwälten keine Gegenwehr kam, hat das Gericht die Falschaussagen von Feldhahn und Obermeyer für wahr befunden, und deshalb hat Seibold die Münchner Prozesse verloren (siehe Anlagen 11 und 36).
  • Ob man das nun Parteienverrat nennt oder nicht, ist vollkommen gleichgültig. Fakt ist, daß sowohl Feldhahn als auch Bauer und Baumann als Seibold-Anwälte tätig waren, doch zugleich und tatsächlich haben diese die Interessen von RB&P vertreten, um diesen vor Strafverfolgung zu schützen.
  • Feldhahn ist also – wie Obermeyer – derjenige, der falsche Behauptungen aufgestellt hat, nicht Seibold. Denn der wehrt sich nur gegen die dreisten Entgleisungen eines Advokaten, der offenbar Lust dabei empfindet, andere niederzumachen.
  • Der von Feldhahn am 8.1.2015 angedrohten Klage auf Schadenersatz und Unterlassung wird Seibold deshalb mit großer Gelassenheit entgegen-sehen.
  • Siehe auch Anlage 77.
08/01/2015
77 Themenbereich 12.04/Antwort des Wirtschafts-Ethikers Passing an Feldhahn wegen der Abmahnung an Seibold
  • Nach mehreren Telefonaten und Schriftwechsel hat Dr. Feldhahn eingesehen, daß seine Vorwürfe gegen Seibold unhaltbar sind, weshalb er diese nicht weiter aufrechterhält.
  • Dr. Feldhahn hat dann nur noch darauf bestanden, daß die Verlinkung von Seibolds Homepage mit seinem Namen nicht mehr möglich ist.
  • Diesem Wunsch hat Passing mit seinem Schreiben vom 9.2.2015 entsprochen.
  • Das ändert aber nichts daran, daß der gegen Dr. Feldhahn erhobene Vorwurf des Parteienverrats stimmt und deshalb aufrechterhalten bleibt.
09/02./2015
Dieses ursprünglich 73 Dokumente umfassende Anlagen-Verzeichnis wurde im Laufe der Zeit und aus gegebenem Anlaß fortgeschrieben.

Text-Dokumentation: Helmut Passing, Wirtschafts-Ethiker

Freiburg im Breisgau, 6. Februar 2015
Thuner Weg 18