Helmut Passing – Wirtschafts-Ethiker
Komplott
Roland Berger hat vor Gericht falsch vortragen lassen
Dadurch hat Seibold die Münchner Prozesse verloren
Denn von Seibolds Anwälten kam keine Gegenwehr
Aus kriminologischer Sicht – bei der es bekanntlich um Motiv-Forschung geht – handelt es sich bei der Vernichtung der DMPG um ein von langer Hand strategisch äußerst geschickt geplantes sowie bandenmäßig organisiertes und durchgeführtes Komplott.Der Nachweis dafür läßt sich nicht allein aus einzelnen Dokumenten ableiten, zumal es zur Lebens-Wirklichkeit gehört, daß viele Dinge persönlich besprochen werden und es dafür meist weder Zeugen noch schriftliche Dokumente gibt. Der Nachweis, daß es sich bei der DMPG-Vernichtung um ein Komplott handelt, ergibt sich jedoch aus einer Fülle von Indizien, die sich einem dann erschließen, wenn man bereit ist, den Fall in seinen weit verzweigten Verästelungen und Hintergründen eingehend zu betrachten.
Diese Ausarbeitung dient deshalb dem Bemühen, Licht in das Dunkel jener Finsternis zu bringen, die von Roland Berger und dessen Helfern über das Leben von Seibold und dessen DMPG und auch über unser Land gebracht wurde, weil das innovativste Unternehmen der deutschen Bau-Wirtschaft aus sachfremden Erwägungen heraus in den Konkurs geführt wurde. Denn die DMPG stand den strategischen Macht-Interessen der konventionellen Konzerne der deutschen Bau-Wirtschaft im Weg, weil diese dem bahnbrechenden Bau-System des 21. Jahrhunderts außer Macht-Interessen nichts entgegenzusetzen hatten und haben.
Diese Ausarbeitung schreibt im übrigen fort, was als Anlagen 3 und 4 bereits Gegenstand der Seibold’schen Straf-Anzeige gegen Roland Berger pp. vom 25.6.2014 ist.
Anmerkung:
- Die erste Unter-Ziffer (z.B. 1.1) bezieht sich auf die vorgebrachten Behauptungen.
- Die zweite Unter-Ziffer (z.B. 1.2) bezieht sich auf die Widerlegung durch Fakten und benennt die dafür Ver-antwortlichen.
| N° | Behauptung und deren Widerlegung durch Fakten | Behaupter bzw. Verantwortlicher |
Anlage |
| 1.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Die DMPG liege verkehrsungünstig. |
RA Obermeyer | 36 |
| 1.2 | Fakten:
|
RB&P | 28 |
| 2.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Die DMPG habe einen hohen Investitions-Bedarf |
RA Obermeyer | 36 |
| 1.1 | Fakten:
|
RB&P | 24 34 |
| 3.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Die DMPG habe kein Management und keine gesicherten betriebs-wirtschaftlichen Daten gehabt. |
RA Obermeyer | 36 |
| 3.2 | Fakten
|
RB&P | 34 |
| 4.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Die DMPG habe keinen gesicherten Absatz. Dies umso mehr, als die DMPG nicht in der Lage gewesen sei, ihre Markt-Chancen selbst wahrzunehmen, zumal sie nur über eine Produkt-Idee verfügt habe. Es habe sogar die Produktions-Genehmigung gefehlt. |
RA Obermeyer | 36 |
| 4.2 | Fakten:
|
RB&P | 34 45 5 20 51 |
| 5.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG- Behauptung: Außerdem habe die DMPG keine Patente gehabt. |
RA Obermeyer | 36 |
| 5.2 | Fakten:
|
RB&P | 17 34 |
| 6.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Die DMPG habe über keine bau-physikalischen Erfahrungen verfügt. |
RA Obermeyer | 36 |
| 6.2 | Fakten:
|
RB&P | 34 54 |
| 7.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Dennoch habe man sieben strategisch geeignete Partner präsentiert. |
RA Obermeyer | 36 |
| 7.2 | Fakten:
|
RB&P | 54 14/Straf-Anzeige |
| 8.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Damit habe RB&P den Vertrag erfüllt, denn RB&P habe keinen Erfolg geschuldet. |
RA Obermeyer | 36 |
| 8.2 | Fakten:
|
RB&P | 41 4/Straf-Anzeige 33 31 |
| 9.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Ebenfalls hätten Seibold und Moos Weiß gefragt, ob er Verstärkungen für das Management habe. Weiß habe daraufhin Leute aus seinem privaten Umfeld angesprochen und sich wg. der Seibold- bzw. Moos-Bitte an der DMPG beteiligt. |
RA Obermeyer | 36 |
| 9.2 |
Fakten:
|
RB&P | 45 31 |
| 10.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Das Informations-Memorandum sei eine rein hypothetische Marktpotential-Einschätzung gewesen und deshalb nicht geeignet, als Grund-lage für eine Unternehmens-Bewertung zu dienen. |
RA Obermeyer | 36 |
| 10.2 |
Fakten:
|
RB&P | 34 31 37 |
| 11.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Man habe den Rat von RB&P in Anspruch genommen, nachdem man mit anderen Unternehmens-Beratern (z.B. Angemann) gescheitert war |
RA Obermeyer | 36 |
| 11.2 |
Fakten:
|
RB&P | 45 |
| 12.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG- Behauptung: Im übrigen habe das Info-Memorandum nicht dem Zweck gedient, den Ist-Zustand der DMPG festzustellen. Es sei nicht die Aufgabe von RB&P gewesen, die DMPG-Unterlagen zu überprüfen. Außerdem habe RB&P zur Erstellung des Info-Memorandums lediglich die von der DMPG bereitgestellten Informationen und Zahlen übernommen, denn deren Überprüfung sei nicht Gegenstand des Beratungs-Auftrages gewesen. |
RA Obermeyer | 36 |
| 12.2 |
Fakten:
|
RB&P | 34 |
| 13.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Es entbehre zudem jeglicher Realität, wenn Seibold als Kläger behaupte, neue Produktionsstätten hätten jemals mit Ziel-Auslastung betrieben werden können. |
RA Obermeyer | 36 |
| 13.2 |
Fakten:
|
RB&P | 51 20 4 1 3 5 15 |
| 14.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M Behauptung: Außerdem sei das vorgelegte Gutachten von WP Dr. Woelke zum DMPG-Wert am Bewertungs-Stichtag 15.5.1997 gleich null. |
RA Obermeyer | 36 |
| 14.2 |
Fakten
|
RB&P | 22 39 |
| 15.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M: Behauptung: Obermeyer behauptet auf Seite 7, allein der Vertrag vom 22.7. 1997 sei gültig. |
RA Obermeyer | 36 |
| 15.2 |
Fakten:
|
RB&P | 47 41 |
| 16.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M: Behauptung: Dieser Vertrag sei ordnungsgemäß erfüllt worden und am 31. November 1997 ausgelaufen |
RA Obermeyer | 36 |
| 16.2 |
Fakten:
|
RB&P | 7 41 |
| 17.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M: Behauptung: Die Seibold-Aussage, der Vertrag vom 3.8.1997 sei gültig, sei versuchter Prozeß-Betrug und Urkunden-Fälschung. |
RA Obermeyer | 36 |
| 17.2 |
Fakten:
|
RB&P | — |
| 18.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M: Behauptung: Deshalb habe Weiß „die DMPG ab 1.1.1998 als Privat-Person beraten“ und nicht mehr als Repräsentant von RB&P. Dazu habe es mehrere Besprechungen mit Moos gegeben. |
RA Obermeyer | 36 |
| 18.2 |
Fakten:
|
RB&P | 4/Straf-Azeige 41 10 13 18 26 46 Th-B 8.02 |
| 19.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M: Behauptung: Es sei falsch, wenn Seibold behaupte, RB&P hätte bis zum Erfolg – DMPG-Verkauf an sog. richtige Partner – und somit über den 31.11.1997 hinaus weiterarbeiten müssen. |
RA Obermeyer | 36 |
| 19.2 | Fakten:
|
RB&P | 41 4/Straf-Anz 31 |
| 20.1 | Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M: Behauptung: Es habe keine Beteiligungs-Interessenten gegeben. Denn die Kläger-Versuche, selbst Investoren zu finden (z.B. Dr. Rollny/Weiss-Berlin), seien gescheitert. Seibold und Moos hätten daraufhin Weiß gefragt, ob er nicht selbst einsteigen wolle. Im übrigen sei es nur um die Suche von max. 10 geeigneten Partnern gegangen, und es seien sieben präsentiert worden, die jedoch an der DMPG kein Interesse gehabt hätten. RB&P habe somit seinen Vertrag erfüllt. |
RA Obermeyer | 36 |
| 20.2 |
|
RB&P | 18 12 24 50 52 |
| 21.1 | Das von Mitarbeiter Ströbele erstellte Info-Memorandum stelle, so Weiß bei dessen Übergabe am 15.5.1997 zu Seibold, eine Art Zertifikat dar, das welt-weit als Tür-Öffner diene, weshalb Seibold weiter unbesorgt in die Zukunft der DMPG investieren könne (Anlage 49). | Projekt-Leiter Weiß | 49 |
| 21.2 |
|
RB&P | 23 |
| 22.1 | Notar-Vertrag über den Einstieg von KWG am 11.2.1998 in die DMPG: Weiß hatte in den Monaten zuvor immer wieder behauptet, für den späteren Börsen-Wert sei es außerordentlich positiv, wenn sich die Berger-Gesandten Kall, Weiß und Graf (KWG) an der DMPG beteiligen. |
Projekt-Leiter Weiß | 33 |
| 22.2 | Die DMPG wurde von Weiß jedoch nicht an die Börse, sondern in den Konkurs geführt.
|
RB&P | 31 |
| 23.1 | Weiß-Behauptung, die 3 Mio. Mark von Dr. Schläger seien eingegangen: Anruf von Weiß bei Seibold während eines Abend-Essens am 15.10.1998 beim Italiener in Dannenberg zusammen mit Heike Sauer: Seibold stellte auf Laut-Hörer, so daß Sauer mitbekam, was Weiß verkündete: Die 3 Mio. Mark des Investors Dr. Schläger seien eingegangen. Auf dem Nach-hauseweg kamen Grundmann und Graf Seibold und Sauer auf einer nahege-legenen Brücke entgegen, und diese haben die Weiß-Aussage bestätigt (Anla-ge 53). |
Projekt-Leiter Weiß | 53 |
| 23.2 |
|
RB&P | 53 8 |
| 24.1 | Zum Prozeß gegen den ehemaligen DMPG-Kunden Löwenthal 2000: | GF Graf RA Dr. Feldhahn |
29 |
| 24.2 | RAin Hüsken in ihrem, Schriftsatz vom 10.5.2000 an die StA-Lüneburg:
|
RB&P | 29 |
| 25.1 | Zum Prozeß gegen den technischen Berater Joachim Grundmann 2001: | GF Graf | 13 |
| 25.2 |
|
RB&P | 13 32 |
| 26.1 | Zur Situation unmittelbar vor und nach dem DMPG-Konkurs | RA Dr. Feldhahn GF Graf |
— |
| 26.2 |
Fakten:
|
RB&P | 56 16 25 15 27 29 30 42 55 Th-B 7.17 57 10 48 59 36 3/Straf-Anzeige |
| 27.1 | Quelle: Schriftsatz RA Dr. Feldhahn vom 30.6.2005 an LG-München: Behauptung: Die DMPG habe nur ein vom Markt nicht angenommenes, nicht fertig entwickeltes, nicht massives und zudem nicht patentiertes Produkt gehabt. Die DMPG habe nur vereinzelte Prototypen vorweisen können. Deshalb habe das Produkt der DMPG keinerlei Wert gehabt. |
RA Dr. Feldhahn | 11 |
| 27.2 |
Fakten:
|
RB&P | 17 20 21 29 43 54 18 14/Straf-Anzeige Kommentar Homepage 59 34 |
| 28.1 | Quelle: Feldhahn-Brief vom 14.6.2004 an RA Bauer Behauptung: Er sei nie Berater oder Anwalt von Seibold gewesen, sondern nur der Neu-Gesellschafter. |
RA Dr. Feldhahn | 74 |
| 27.2 |
|
RB&P | 35 38 42 55 33 |
| 29.1 | Notar-Vertrag über den Einstieg von KWG am 11.2.1998 in die DMPG: Evtl. vorhandene Verluste werden bis zum Höchst-Betrag von 500.000 Mark ausschließlich durch Verrechnung mit Gewinn-Ausschüttungen ausgeglichen. |
RA Dr. Feldhahn | 33 |
| 29.2 |
|
RB&P | 19 |
| 30.1 | Beschluß LG-München vom 4.12.2002: | RA Obermeyer | 69 |
| 30.2 |
|
RB&P | 36 37 59 63 65 67 |
| 31.1 | Das von Seibold angerufene OLG-München weist als Revisions-Instanz in seinem Urteil vom 26.11.2003 die Berufung zurück: | RA Obermeyer RA Dr. Feldhahn |
70 |
| 31.2 |
|
RB&P | 61 59 60 62 63 64 65 66 67 68 |
| 32.1 | Beschluß des OLG-Frankfurt/Main vom 3.1.2006: | RA Obermeyer RA Dr. Feldhahn |
71 |
| 32.2 |
|
RB&P | 73 |
| 33.1 | Beschluß LG-München vom 16.3.2006: Klage-Abweisung | RA Obermeyer | 72 |
| 33.2 |
|
RB&P | 60-68 3+4/Straf-Anzeige |
| 34.1 | Beschluß des OLG-München vom 24.5.2006: Mutwillige Rechts-Verfolgung | RA Obermeyer | 73 |
| 34.2 |
|
RB&P | 71 39 60-68 73 |
| 35.1 | Quelle: Verfassungs-Beschwerde von Seibolds Anwalt Baumann vom 11.9.2007 beim BVG-KA:
|
RA Baumann | 2 |
| 35.2 |
Fakten:
|
RB&P | 60 61 62 63 64 65 66 67 68 |
| 36.1 | Quelle: Feldhahn-Abmahnung vom 26.11.2013 an Seibold Behauptung: Seibold betreibe durch die Veröffentlichungen auf seiner Homepage Ruf-Schädigung und verletze somit Feldhahns Persönlichkeits-Rechte. |
RA Dr. Feldhahn | 75 |
| 36.2 | Fakten:
|
RB&P | 11 ThB 7.04 |
| 37.1 | Quelle: Feldhahn-Schreiben vom 8.1.2015 an RA Harms wg. der Abmahnung an Seibold vom 26.11.2013 | RA Dr. Feldhahn | 76 |
| 37.2 |
|
RB&P | 11 36 |
| 37.1 | Behauptung: Der Fall sei längst verjährt. | RAe Bauer und Baumann | 62 64 |
| 38.2 |
Fakten:
|
RB&P | 2 60-68 |
Resümee
1. Positives Info-Memorandum als Voraussetzung für die Mandats-Übernahme durch RB&P
Die äußerst positiven, von Ströbele dokumentierten Fakten über die DMPG waren für RB&P die Voraussetzung dafür, den Beratungs-Auftrag zu übernehmen:- Weltweite Vermarktung.
- Beschaffen von Investoren incl. deren Aufnahme als Mit-Gesellschafter in die DMPG.
- Außerdem – zwei Jahre später – der Börsengang.
- Als Weiß das Info-Memorandum am 15.5.1997 an Seibold übergab, hat er die Aussage über den Charakter des Info-Memorandums nicht nur wiederholt, sondern zudem davon gesprochen, daß Seibold nun weiter unbesorgt in die Zukunft seiner DMPG investieren könne.
- Seibold fühlte sich demnach bei RB&P in guten Händen und vertraute den Aussagen des hochrangigen RB&P-Managers Dieter Weiß.
2. Kriminologische Spuren-Suche: Komplott
Man kann sich, wie eingangs erwähnt, diesem Fall nur aus kriminologischer Sicht nähern, um zu begreifen, was hier geschehen ist – und deshalb nach dem Motiv forschen.Schaut man sich diesen Kriminal-Fall der Extra-Klasse aus der Vogel-Perspektive des Zusammenhangs an, dann erkennt man unschwer, daß es sich hierbei um ein systematisch geplantes und bandenmäßig organisiertes Komplott handelt.
- Das patentierte, öko-logische Bau-System der DMPG war sehr wohl vom Markt angenommen, und das Unternehmen verfügte über genügend liquide Mittel.
- Es gab deshalb keinerlei Anlaß für den von RB&P betriebenen Konkurs.
- Diese gründen in der strategischen Interessen-Lage von RB&P und dessen Klientel: Den Großen der konventionellen, deutschen Bau-Wirtschaft.
- Denn diese sahen in der – aufstrebenden und binnen kurzem bundesweit erfolgreich tätigen – DMPG einen sehr gefährlichen Konkurrenten, dem man außer Macht-Interessen nichts entgegenzusetzen hatte und hat.
- Diesen lästigen Konkurrenten galt es deshalb auszuschalten.
3. Komplott, Teil 1: Vorsätzliche DMPG-Vernichtung durch feindliche Übernahme
Sicherlich war der Bau-Fachmann Dieter Weiß des Hauses RB&P bei seinem ersten Besuch in Dannenberg im März 1997 hellauf begeistert von dem, was er dort zu Gesicht bekam. Er war jedoch eingebunden in die Konzern-Struktur einer weltweit agierenden Unternehmens-Beratung mit entsprechend weitreichenden Interessen.RB&P wußte von Anfang an um den veritablen Interessen-Konflikt. Denn RB&P hätte sich durch die erfolgreiche Vermarktung der DMPG gegenüber seiner angestammten Klientel selbst das Wasser abgegraben, und deshalb wird der begeisterte Weiß-Bericht vom März 1997 die Geschäfts-Führung von RB&P alarmiert haben.
Folge: Entwickeln und Umsetzen einer Abwehr-Strategie, um die eigene Markt-Position nicht zu gefährden.
- Ziel: Ausschalten dieses lästigen Konkurrenten der angestammten Klientel.
- Grund: Wahren eigen-wirtschaftlicher Beratungs- und Honorar-Interessen gegenüber den Großen, Konventionellen der deutschen Bau-Wirtschaft.
- Mittel: Feindliche Übernahme der DMPG durch Erlangen der Macht über diese und deren anschließende, möglichst geräuschlose Entsorgung durch Konkurs-Betrug.
- Aufbau einer außerordentlich freundlichen Gesprächs- und Beratungs-Atmosphäre, um das Vertrauen der Alt-Gesellschafter zu gewinnen.
- Erstellen eines Informations-Memorandums, das der DMPG eine glänzende Zukunft attestierte. Dieses wurde Seibold am 15.5.1997 von Weiß mit den Worten präsentiert, jetzt könne er weiter unbesorgt in die Zukunft der DMPG investieren, weil das Info-Memorandum aus dem Hause Roland Berger wie ein Zertifikat wirke, das alle Türen öffne, und zwar weltweit.
- Daraufhin übernahm RB&P den Auftrag, die DMPG weltweit zu vermarkten, Beteiligungs-Interessenten als Investoren zu gewinnen und das Unternehmen binnen zweier Jahre an die Börse zu führen.
- Besetzen der Positionen des Geschäftsführers und des Anwaltes der DMPG mit Leuten aus dem Umfeld von RB&P (Graf und Dr. Feldhahn).
- Einkauf von KWG – Kall als Spezialist für den geplanten Börsengang, Weiß als Projekt-Verantwortlicher und Graf als neuer Geschäftsführer – in die DMPG als erster, strategischer Schritt einer feindlichen Übernahme:
- 30 % für nur 1,8 Mio. Mark. Seibolds Widerstand wurde durch des glaubwürdig klingende Weiß-Argument, wonach sich der Wert der DMPG durch den Einstieg von KWG vervielfachen werde, was schlußendlich entsprechende Auswirkungen auf den Börsen-Wert habe, gebrochen.
- Der Alt-Gesellschafter Moos lieferte RB&P im August 1998 die Steil-Vorlage zu Gunsten des zweiten, strategischen Schrittes einer feindlichen Übernahme. Dessen – vergleichsweise – kleine Verfehlung bestand darin, daß dieser Häuser für sich und einige Freunde zum Vorzugs-Preis und somit zu Lasten der DMPG errichtet hatte.
- RB&P präsentierte sich folglich als Saubermann und erpreßte Seibold: Falls sich dieser nicht sofort von Moos trenne, werde man das Mandat niederlegen.
- Als man auch diesen Widerstand gebrochen hatte, folgte der dritte Teil der Strategie zwecks feindlicher Übernahme: Präsentation des insolventen Dr. Schläger als Übernehmer der 36,45 % Moos-Anteile, obwohl Seibold diese Anteile auf Grund mehrerer Mio. Mark, die er zu diesem Zeitpunkt schon in die Zukunfts-Gestaltung seiner DMPG investiert hatte, zugestanden hätten.
- Husaren-Stück von DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn als viertem Teil der bandenmäßig organisierten und durchgeführten feindlichen Übernahme: Feldhahn verleibte sich die 36,45 % Moos-Anteile für nur eine Mark ein, nachdem Dr. Schläger nicht zahlte und Weiß am Abend des 15.10.1998 noch die Falsch-Aussage gemacht hatte, daß Dr. Schläger die vereinbarten 3 Mio. Mark bezahlt habe, wodurch Seibold ein weiteres Mal vorsätzlich getäuscht wurde.
- Er und die KWG-/Neu-Gesellschafter verfügten nach vollzogener, in vier strategischen Schritten erfolgter, feindlicher Übernahme über die zur Vernichtung der DMPG notwendige Mehrheit von 66,45 %, um Seibold ausbooten zu können.
- Diese Mehrheit erlangte man für nur 1,8 Mio. plus eine Mark, obwohl RB&P-Mitarbeiter Ströbele den DMPG-Wert auf 140 Mio. Mark taxiert hatte.
- Die Neu-Gesellschafter hätten somit nach Adam Riese für die Mehrheit von 66,45 % 93 Mio. Mark bezahlen müssen.
- Feldhahn verstieß gegen Standes-Recht.
- Denn kein Anwalt darf sich am Vermögen des eigenen Mandanten vergreifen.
- Doch solche ‚Kleinigkeiten‘ interessieren offenbar nicht, wenn man einen schmutzigen Vernichtungs-Krieg führt, um die eigen-wirtschaftlichen Interessen rücksichts- und skrupellos durchzusetzen.
- Verbreiten permanent guter Stimmung und Untermauerung dieser mit immer neuen, ebenso positiven wie schriftlichen Berichten an die verbliebenen Alt-Gesellschafter Seibold und Sauer, um Seibold weiter in Sicherheit zu wiegen. (Heike Sauer spielte insofern keine Rolle, als diese als Seibolds Partnerin im Tandem mit diesem auftrat und handelte und deshalb mit ihrem Partner Seibold an einem Strang zog.)
- Daß die Berger-Getreuen diese positiven – und im übrigen ja den Tatsachen entsprechenden – Berichte Seibold sogar in schriftlicher Form darreichten, diente nicht nur dazu, diesen gewogen zu halten, um keinen Verdacht aufkommen zu lassen.
- Die Berger-Gesandten gingen auf Grund der gegebenen Macht-Fülle und des immensen Einflusses von Roland Berger zudem davon aus, daß dieses Schurken-Stück der Extra-Klasse nie öffentlich werden würde. (Das ist auch der Grund, warum Roland Berger ab 2011 – nachdem Seibold damit begonnen hatte, diesen Skandal des Beraters der Bundes-Regierung im Internet publik zu machen – keine Unterlassungs-Klage gegen Seibold führte: Dadurch hätte es genau den Prozeß gegeben, den Roland Berger – aus seiner Sicht nicht ohne Grund – seit Jahren fürchtet wie der Teufel das Weih-Wasser. Denn dieser Prozeß hätte Seibold erlaubt, dieses Husaren-Stück bandenmäßig organisierten und durchgeführten Konkurs-Betrugs öffentlich für sich und sein Begehren auf Rehabilitation zu nutzen. Roland Berger und dessen Anwälte wissen nämlich nur zu genau, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stimmen.)
- Zeitgleich aber die systematische Vernichtung der DMPG.
- GF Graf hat, folgt man der kriminologischen Spuren-Suche weiter, im Oktober und November 1998 – obwohl es genügend Liquidität gab – mehrere Handwerker absichtsvoll nicht bezahlt und dadurch deren Konkurs-Antrag vom 7.12.1998 provoziert.
- Am Abend eben dieses 7.12.1998 hat Graf durch Wittmark bei Seibold weitere 460.000 Mark loseisen lassen, und zwar mit dem ausdrücklichen Argument, dieses Geld zur Abwehr eines möglichen, weiteren Konkurs-Antrags zu verwenden.
- In seinem Gespräch mit dem Konkurs-Verwalter vom 9.12.1998 hat Graf den hervorragenden und Seibold gegenüber mehrfach schriftlich belegten Zustand der DMPG verschwiegen. Der Bericht des Konkurs-Verwalters vom 3.2.1999 ist deshalb in wesentlichen Punkten falsch.
- Wäre der Konkurs-Verwalter von GF Graf über den hervorragenden Zustand der DMPG informiert gewesen, hätte dieser sowohl das Konkurs-Begehren vom 16.12.1998 als auch die Installation einer Auffang-Gesellschaft ablehnen müssen.
- Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang allerdings wichtig:
- Erstens: Warum hat der Konkurs-Verwalter nicht eigene Ermittlungen im Hause der DMPG angestellt? Dann wäre ihm der äußerst positive Zustand der DMPG nicht verborgen geblieben.
- Zweitens: GF Graf wäre nicht nur verpflichtet gewesen, die Alt-Gesellschafter über seinen Konkurs-Antrag vom 16.12.1998 zu unterrichten. Er wäre auch verpflichtet gewesen, eine Gesellschafter-Versammlung einzuberufen.
- Dann aber hätte Seibold nicht nur den Konkurs-Verwalter über den hervorragenden und von Graf verschwiegenen Zustand der DMPG und auch über seine 460.000 Mark unterrichtet.
- Seibold hätte außerdem Schockemöhle – der ja bereits am 1.12.1998 sein OK für die Beteiligung an der DMPG gegeben hatte – angerufen und mit diesem einen Notar-Termin vereinbart.
- Seibold hätte auch die drei anderen – Hensel-Brüder, Weiss-Berlin und Weber-Haus – angerufen, die Modalitäten eines Investments zu Ende besprochen und auch mit diesen einen Notar-Termin vereinbart.
- Genau das aber sollte – so der Plan der KWG-/Neu-Gesellschafter – unter allen Umständen unterbleiben, um das Ziel – die möglichst geräuschlose DMPG-Entsorgung durch deren Konkurs – in Ruhe erreichen zu können.
- Denn selbst Profis brauchen für das Ingangsetzen eines Konkurs-Verfahrens und das Installieren einer Auffang-Gesellschaft ein paar Wochen Zeit.
- Deshalb durfte Seibold aus Sicht der Vernichtungs-Strategen vom Konkurs-Antrag des 16.12.1998 wochenlang nichts erfahren, weil Seibold sonst nämlich alle Hebel in Bewegung gesetzt hätte, um deren Vernichtungs-Plan zu durchkreuzen.
- Daß Graf diese Gesellschafter-Versammlung nicht einberief, stellt somit eine grobe Pflicht-Verletzung dar. Denn als GF war ihm die DMPG zu treuen Händen anvertraut worden, weshalb er als deren GF erstens alles dafür hätte tun müssen, Unheil von der DMPG abzuwenden sowie zweitens, die Interessen nicht nur der Neu-, sondern auch der Alt-Gesellschafter zu wahren.
- Auch hieran wird deutlich, daß der Einstieg von KWG in die DMPG allein dem Zweck diente, die Herrschaft über die DMPG zu erlangen, um diese dann geräuschlos entsorgen zu können. denn das war der Plan von RB&P.
- Daß Seibold demnach systematisch und vorsätzlich daran gehindert wurde, das Überleben seiner DMPG zu ermöglichen, zeigt sehr konkret, daß es sich bei der Vernichtung der DMPG um ein sorgfältig organisiertes und bandenmäßig durchgeführtes Komplott handelt.
- So aber konnte das Konkurs-Verfahren am 15.1.1999 auf Basis falscher Informationen eröffnet werden, und zeitgleich übernahm die Auffang-Gesellschaft namens „Dannenberger Fertigteile GmH“ den Geschäfts-Betrieb von Seibolds Firma.
- Sie trat somit die Rechts-Nachfolge der DMPG an und ist deshalb auch im Besitz von deren Patenten.
- Dieser letzte Punkt ist besonders wichtig.
- Denn dadurch wurde das strategische Ziel, das DMPG-Knowhow für immer vom Markt verschwinden zu lassen, erreicht.
- Denn in Bergers Panzer-Schrank verstaubende Patente stellen für die Großen der deutschen Bau-Wirtschaft – damals wie heute – keine Gefahr dar.
- Durch die DMPG-Vernichtung – Kriminalisten würden bei einem solchen Drehbuch von Auftrags-Mord sprechen, von Weiß/RB&P an GF Graf erteilt – wurde die Bau-Wirtschaft um inzwischen 16 Jahre zurückgeworfen.
- Denn bis heute hat es kein Unternehmen der Bau-Wirtschaft geschafft, das zu realisieren und praktisch umzusetzen, was die DMPG schon 1997 in einzigartiger Weise – siehe Info-Memorandum – konnte:
- Das Knowhow des millimetergenau arbeitenden Maschinenbauers durch Präzisions-Technik für den Bau von Häusern zu nutzen.
- Dieses am Markt nicht mehr verfügbare Knowhow aber hat Tausende von Bauherren um die Möglichkeit gebracht, öko-logisches Bauen mit entsprechendem Raum-Klima zu einem konkurrenzlos günstigen Preis zu verwirklichen.
- Die Auffang-Gesellschaft wurde zwar mit Seibolds Geld gegründet, Seibold an dieser jedoch nicht beteiligt.
- Die Auffang-Gesellschaft aber gehörte Seibold, weil sie mit seinem Geld gegründet wurde.
- Der lapidare Hinweis, er könne nur an dieser, seiner eigenen Gesellschaft beteiligt werden, wenn er sich in diese einkaufe, ist an Zynismus und Dreistigkeit schwerlich zu überbieten (siehe Ziffer 25.2).
- Doch Seibold sollte ja nicht nur die DMPG – die das Bau-System des 21. Jahrhunderts verkörperte – entwendet, sondern auch finanziell ausgetrocknet werden.
- Das ist den Scharlatanen mit Schlips und Kragen dank der gekonnten Regie von Dr. Feldhahn auch gelungen
- Denn seither lebt Seibold in Armut, weil ihm das gesamte Vermögen entwendet wurde, die Schulden und vor allem die Bank-Bürgschaften aber bei ihm verblieben, so daß er eine EV ablegen mußte.
- Seitdem lebt Seibold von dem, was die Pfändungs-Freigrenze hergibt (etwas mehr als tausend Euro), und das reicht bestenfalls zum nackten Überleben, zu mehr aber nicht.
- Die Berger-Getreuen haben nicht nur Seibolds Lebens-Werk zerstört, sondern ihm auch 16 wertvolle Lebens-Jahre geraubt, deren Verlust durch keine Entschädigung dieser Welt ausgeglichen werden kann.
- Im Grunde müßte man – im übertragenen Sinn – von Körper-Verletzung sprechen; denn seit nunmehr 16 Jahren wird Seibold daran gehindert, ein Leben in Würde und freier Selbst-Bestimmung zu führen.
- Vom Konkurs-Antrag des 16.12.1998 hat Seibold erst sechs Wochen später – bei einer Besprechung mit RB&P am 31.1.1999 in München, als es u.a. um die neue Produktions-Anlage ging, um den Auftrags-Bestand von zwei Jahren Produktions-Auslastung bewältigen zu können – erfahren.
- Feldhahn war der juristische Berater der KWG-Gesellschafter, bevor diese in die DMPG eintraten. Er war auch, wie Seibold erst sehr viel später und per Zufall erfuhr, Golf-Partner von Weiß und Graf.
- Weiß hat Dr. Feldhahn nicht ohne Grund als neuen DMPG-Anwalt installiert. Denn ohne dessen juristisches Knowhow und dessen Skrupellosigkeit wäre das Komplott zu Gunsten von Roland Berger nicht gelungen.
- Denn die KWG-/Neu-Gesellschafter haben sich mittels der „BT/Vermögens-Treuhand“ an der DMPG beteiligt.
- Daraus läßt sich unschwer Vorsatz ableiten.
- Und zwar deshalb, weil sich – völlig anders, als stets von Dieter Weiß/ RB&P behauptet – die Berger-Getreuen eben nicht an der DMPG beteiligt haben, um deren Wert in Folge des behaupteten RB&P-Renommees zu steigern.
- Sondern deren Einstieg in die DMPG war von vornherein als feindliche Übernahme konzipiert mit dem Ziel, Seibold auszubooten und dessen DMPG zu vernichten.
- Es ist sogar denkbar, daß Weiß und dessen Mitstreiter diese 1,8 Mio. Mark gar nicht selbst aufbrachten, sondern diese von RB&P bezahlt wurden.
- Dabei hätten dann Weiß & Co. als Strohmänner für Roland Berger fungiert.
4. Komplott, Teil 2: Kein Wert, kein Schaden
Als erfahrener Unternehmens-Berater wußte Roland Berger, daß Seibold gegen ihn juristisch vorgehen würde.Den zweiten Akt an Dreistigkeit und Unlauterkeit macht aus, daß RB&P nach dem DMPG-Konkurs alles daran setzte, die berechtigten Schadenersatz-Ansprüche Seibolds gegenüber RB&P im Keim zu ersticken:
- Die positiven Aussagen des Info-Memorandums wurden in ihr Gegenteil verkehrt und so der Eindruck erweckt, als habe die DMPG keinen Wert gehabt, weshalb auch kein Schaden entstanden sein könne.
- Dieser Ansicht – wonach Seibold kein Schaden entstanden sei – ist im übrigen im November 2014 auch der Lüneburger Staats-Anwalt Dr. Klüger, gegen den deshalb eine Beschwerde läuft.
- Denn selbstverständlich ist es die Aufgabe jedes seriös arbeitenden Unternehmens-Beraters, sich das Zahlen-Material über den Ist-Zustand und das Zukunfts-Potential selbst zu erarbeiten.
- Genau das tat RB&P-Manager Ströbele über Wochen und ließ all das dabei Ermittelte in sein Info-Memorandum einfließen.
- Roland Berger schreckte noch nicht mal davor zurück, seinen eigenen Mitarbeiter Ströbele bloßzustellen, indem er seinen Anwalt Obermeyer behaupten ließ, das von Ströbele erarbeitete Info-Memorandum habe keinerlei Aussage-Kraft gehabt (siehe Ziffer 10).
- Deshalb wollte Ströbele, der sich von Berger in seinem Ehr-Gefühl als ehrlicher Kaufmann schwer verletzt fühlte, im Prozeß zu Gunsten von Seibold aussagen, wurde daran jedoch gehindert.
- Und Seibolds Anwälte haben nicht darauf bestanden, daß Seibolds wichtigster Belastungs-Zeuge gegen RB&P aus-sagen konnte.
5. Komplott, Teil 3: Keine Gegenwehr von Seibolds Anwälten
Durch die „Einigungs-Gespräche“ zwischen den Seibold-Anwalten Bauer und Baumann sowie dem RB&P-Anwalt Obermeyer wollte Roland Berger sicherstellen, im Prozeß gegen Seibold zu obsiegen.Denn die RB&P-Strategie konnte nur aufgehen, wenn von den Seibold-Anwälten keine Gegenwehr kommt.
- Demnach mußten die Voraussetzungen
enau dafür geschaffen werden. - Das geschah in Form der geheimgehaltenen „Einigungs-Gespräche“ zwischen RB&P-Anwalt Obermeyer und den beiden Seibold-Anwälten Bauer und Baumann
- Danach lief alles wie von RB&P gewollt und darum geplant, und des Komplottes dritter Teil konnte konkrete Formen annehmen.
- Denn Seibolds Anwälte unterstützten durch ihre mit Obermeyer verabredete Passivität das RB&P-Drehbuch, Seibold die Prozesse in jedem Fall verlieren zu lassen.
- Ab diesem Zeitpunkt konnte Roland Berger sicher sein, im Prozeß gegen Seibold zu obsiegen, und so geschah es dann ja auch.
- Denn weil die Seibold-Anwälte keinerlei Gegenwehr zeigten, machten es sich die Münchner Richter nach der wenn, dann-Logik einfach und gaben Roland Berger recht.
- Man muß RB&P und dessen Anwalt Obermeyer attestieren, daß diese ihr Handwerk – Kriegs-Führung durch Des- und Falsch-Information sowie mit Hilfe von Intrige, Erpressung, Einschüchterung und Nötigung – perfekt beherrschen und es deshalb schafften, in wg. der Fakten auswegloser Lage dennoch juristisch in München zu obsiegen.
- Denn es ist die Aufgabe eines Anwaltes, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und nicht die des Gegners.
- Daß die Seibold-Anwälte Bauer und Baumann jedoch Berger-Interessen vertraten, ergibt sich sehr konkret aus deren Verhalten, und zwar über Jahre.
- Dieses läßt sich dahingehend zusammenfassen:
- Es ging darum, RB&P vor Straf-Verfolgung zu schützen.
- Dafür nahmen Bauer und Baumann in Kauf, daß Seibold erstens alle Zivil-Prozesse verlor sowie zweitens nie gegen RB&P strafrechtlich vorgegangen wurde.
tattdessen wäre es die Aufgabe von Seibolds Anwälten gewesen, die Kausalität der Ereignisse nachzuweisen , was mit dieser Ausarbeitiung sowie mit den Anlagen 3 und 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014 nachgeholt wurde.- Der Vorwurf des Parteien-Verrates gilt auch für den ehemaligen DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn.
- Dieser nahm die Interessen der DMPG als Ganzes wahr sowie die der Alt- und Neu-Gesellschafter und hat somit auch Seibold anwaltlich beraten, und zwar in allen Dingen, die die DMPG betrafen.
- Feldhahn ließ es sich jedoch nicht nehmen, im Prozeß gegen Seibold aufzutreten (siehe Ziffern 26, 30 und 31).
- Feldhahn hätte deshalb zuvor das Seibold-Mandat niederlegen müssen.
- Man kann es drehen und wenden, wie man will; Fakt ist: Seibold wurde von jenem Mann in allen DMPG-Angelegenheiten anwaltlich beraten, der zugleich der juristische Berater jener war, die ihn und sein flo-rierendes Unternehmen vernichtet haben.
6. Komplott, Teil 4: Legenden-Bildung
Seit Jahren ist Roland Berger mit Legenden-Bildung befaßt, und darin ist er bis dato außerordentlich erfolgreich.- Zu seinem Standard-Repertoire gehört das süffisant verbreitete Statement, Seibold habe alle Prozesse gegen ihn verloren.
- Das ist – vom Ende her betrachtet – richtig.
- Berger unterschlägt dabei aber, daß diese Urteile durch Straf-Vereitelung im Amt und Rechts-Beugung sowie Erpressung und Nötigung zustande kamen.
- Und ohne den Parteien-Verrat der Seibold-Anwälte Bauer und Baumann sowie Dr. Feldhahn wäre das alles gar nicht möglich geworden.
- Denn erst durch deren Verhalten konnte das Pendel zu Gunsten von Berger ausschlagen, weil die Richter den für sie bequemen Weg einschlugen und nicht nachgefragt haben.
- Man könnte im Falle des Roland Berger fast von ‚Fehl-Urteilen auf Bestellung‚ sprechen.
- So viel zum Verhalten eines Mannes, der so viel Wert darauf legt, in der Öffentlichkeit als Ehren-Mann und Wohltäter gefeiert zu werden.
- Der sogar regelmäßig Preise zur Menschen-Würde vergibt und nicht müde wird, zu behaupten, wie wichtig ihm Ethik auch im Geschäfts-Leben sei.
- Und der sogar regelmäßig besonders innovative Unternehmen auszeichnet.
- Seibolds DMPG war – laut Bergers Info-Memorandum – das innovativste Unternehmen der deutschen Bau-Wirtschaft, wurde aber von Berger nicht prämiert, sondern statt an die Börse in den Konkurs geführt.
- Roland Berger hätte besser Schauspieler werden sollen.
7. Komplott, Teil 5: Schlüsse, die daraus zu ziehen sind
Die Vernichtung der DMPG erfolgte aus sachfremden Erwägungen, und jeder der nachfolgenden Punkte hätte schon allein ausgereicht, um zu erkennen, daß der DMPG-Konkurs durch nichts zu rechtfertigen war und ist:- Auftrags-Bestand von 77 Mio. Mark. <
- Die DMPG arbeitete im Zwei-Schicht-Betrieb, um den riesigen Auftrags-Bestand schneller bewältigen zu können.
- Die Planung für die erste der insgesamt acht geplanten Zusatz-Fabriken war bereits fertig und sollte am 31.1.1999 in München abgesegnet werden.
- Genügend liquide Mittel, von Seibold mehrfach bereitgestellt, zuletzt am 14.12.1999 in Höhe von 460.000 Mark und somit nur zwei Tage vor dem ’sachfremden‘ Konkurs-Antrag.
- Elf solvente, von Seibold akquirierte Beteiligungs-Interessenten, von denen im Dezember 1998 vier für einen sofortigen Einstieg in die DMPG bereitstanden : Schockemöhle, Hensel-Brüder, Weiss-Berlin und Weber-Haus.
- Diese war von RB&P in dessen Info-Memorandum als ausgezeichnet klassifiziert worden.
- RB&P aber hat die DMPG statt an die Börse in den Konkurs geführt.
- Diese Passivität der Seibold-Anwälte war zentraler Teil des mit RB&P im Rahmen der o.e. „Einigungs-Gespräche“ verabredeten Komplotts.
- Denn wenn Seibolds Anwälte, so der Plan, zu Obermeyers und Feldhahns Falsch-Behauptungen keine Gegenwehr zeigen, werden die Richter davon ausgehen, daß die – unwahren – Behauptungen der RB&P-Anwälte stimmen.
- Seibold die Prozesse also unter allen Umständen verlieren und Roland Berger als Sieger vom Platz gehen zu lassen, diesen also vor Straf-Verfolgung zu schützen.
Fazit:
- Das öko-logische Bau-System des 21. Jahrhunderts der DMPG stand – mit seiner millimetergenauen, das Knowhow des Maschinenbauers erfordernden Präzisions-Technik – den strategischen Interessen der konventionellen Großen der deutschen Bau-Industrie im Weg, weil diese dem nichts entgegenzusetzen hatten und haben.
- Diese konventionellen Großen aber wurden von RB&P vertreten, denn sie gehörten zu dessen Stamm-Kundschaft.
- Deshalb hat Roland Berger – um seine Position diesen Konventionellen gegenüber nicht zu gefährden – den als lästig eingestuften Konkurrenten seiner Stamm-Kundschaft durch Konkurs-Betrug vom Markt gedrängt.
- Das ist jener Situation vergleichbar, in der ein Angeklagter jemanden damit beauftragt, den wichtigsten Zeugen der Anklage zu beseitigen und somit auszuschalten.
- Kriminologen nennen so etwas Auftrags-Mord.

Hier entsteht die o.e. ‘Schublade‘; es wird gerade ein Wasser-Rohr verlegt (Quelle: Film über die DMPG)

Vorinstallierte Wasser-, Heizungs- und Elektro-Leitungen sowie Fenster, schon mit Glas (Quelle: Film über die DMPG)

Alles paßt millimetergenau auf- und zueinander. Hier sieht man die Fermazell-Platte, die als malerfertige Innen-Wand fungiert. (Quelle: Film über die DMPG)
8. Dauer-Delikt: Als Folge der RB&P-Strategie
Die Seibold-Anwälte Bauer und Baumann haben das Verfahren über Jahre verschleppt und dadurch das Dauer-Delikt (durch den Fortsetzungs-Zusammenhang) begründet.- Weil der Fall erst im Jahr 2007 juristisch seine Beendigung gefunden hat, tritt Verjährung erst in 2017 ein (siehe Ziffern 34 und 37).
- Denn die Verjährungs-Frist für schweren, bandenmäßig organisierten und durchgeführten Betrug beträgt zehn Jahre.
9. Straf-Anzeige: Die Konsequenz aus allem
Roland Berger – damals oberster Chef der Unternehmens-Beratung gleichen Namens – hat sich jedoch verrechnet; denn er ist keineswegs aus dem Schneider.- Zum einen nicht, weil der Fall – anders als von ihm und den Seibold-Anwälten über Jahre behauptet – nicht verjährt ist.
- Und zum anderen nicht, weil Seibold jetzt für das Unumgängliche sorgt: Daß Roland Berger zur Verantwortung gezogen und deshalb strafrechtlich belangt wird.
- Deshalb hat am 25.6.2014 nachgeholt, was seine Anwälte Bauer und Baumann vor mehr als zehn Jahren verweigerten: Straf-Anzeige gegen Roland Berger zu erstatten.
- Denn Roland Berger ist als damaliger Chef der Unternehmens-Beratung gleichen Namens für das verantwortlich, was in seinem Namen getan und/oder unterlassen wurde.
- Denn es handelt sich um ein Offizial-Delikt, für das Roland Berger als damals oberster Chef die Veranwortung trägt.
- Zwar tragen diejenigen, die den ‚Auftrags-Mord‘ befahlen und durchführten, Teil-Verantwortung.
- Die Gesamt-Verantwortung – und allein die ist letztlich entscheidend – aber liegt bei Roland Berger als dem damals obersten Chef der Unternehmens-Beratung gleichen Namens.
- Und zwar deshalb, weil Roland Berger – wie jeder andere Selbständige auch – für das, was in seinem Namen getan bzw. unterlassen wurde, zu haften hat.
Seit 16 Jahren kämpft der inzwischen 76jährige Seibold um sein Recht. Er hat – im Gegensatz zu vielen, auch namhaften anderen – seine hohen, zweistelligen Millionen-Beträge an Steuern ausnahmslos in Deutschland veranlagen lassen und bezahlt. Als Staats-Bürger hat er deshalb ein Recht darauf, von der Justiz als einem wesentlichen Staats-Organ endlich Unterstützung zu erfahren in seinem Kampf um Rehabilitation. Dies umso mehr, als alle RB&P-Behauptungen – siehe Ziffern 1 bis 19 – klar widerlegt sind.
Freiburg im Breisgau, 25. Januar 2015
Thuner Weg 18
Anmerkung vom 23.3.2016: Weitere Details dazu, wie skrupellos die Konkurs-Dramaturgen zu Werke gingen, siehe Komplott/Lang-Fassung/Ziffern 10 bis 13 in dieser Rubrik.