Kurzfassung Dokumentation

Karl-Heinz Seibold

Vernichtung der DMPG

Der Rechtsstaat hat versagt
Als Unternehmer hat Seibold jahrelang weltweit sehr erfolgreich Geschäfte gemacht. Ausgerechnet in Deutschland wurden sein Unternehmen, viele Arbeitsplatze und sein gesamtes Lebenswerk vernichtet. Bei dem Firmenvernichter handelt es sich um den Berater der Bundesregierung und vieler Landesregierungen, der Nr. 1 in unserem Land, der in über 30 Ländern tätigen Unternehmensberatung Roland Berger & Partner/RB&P.

Seibolds Hausbank, die Deutsche Bank, empfahl ihm 1997, die weltweite Vermarktung seines konkurrenzlos einzigartigen Bausystems ihrer damaligen Tochtergesellschaft Roland Berger & Partner anzuvertrauen. Laut Deutscher Bank müßte die DMPG angesichts der enormen Größenordnung einen seriösen Berater nehmen, „um keine Fehler zu machen“.

  • Schon bei seinem ersten Besuch des Unternehmens – der Dannenberger Massivwand Produktions GmbH, kurz DMPG – sprach Dieter Weiß, der Projektverantwortliche von RB&P für die Bauwirtschaft, von einer Sensation im Baugewerbe
  • und einem Milliardengeschäft bei einem Börsengang durch RB&P innerhalb von zwei Jahren.
  • Voraussetzung für eine Mandatsübernahme durch RB&P sei allerdings, so Weiß zu Seibold, die Überprüfung aller DMPG-Unterlagen durch RB&P; die Prüfungsergebnisse stelle man dann in einem Informationsmemorandum zusammen.
Nach positivem Abschluß der DMPG-Überprüfung entschloß sich die Unternehmensberatung, für die DMPG tätig zu werden.

  • Das auf 51 Seiten äußerst positiv ausgefallene Informationsmemorandum veranlaßte Seibold, etwa sieben Millionen DM in die Expansion seiner DMPG zu investieren.
  • Denn er vertraute dem Informationsmemorandum von RB&R, das laut Deutscher Bank ein Zertifikat darstelle, das weltweit die Türen öffne.
Für Beteiligungsinteressenten diente dieses Papier als die wichtigste Entscheidungshilfe.

  • Der Roland-Berger-Topmanager Dieter Weiß entschied sich auf Grund dieses Ergebnisses zusammen mit zwei Leuten aus seinem Umfeld zu einer Beteiligung an der DMPG und wurde dadurch Neugesellschafter.
  • Dabei besetzte Weiß die kaufmännischen und technischen Toppositionen der DMPG mit eigenen Leuten, denn für einen Börsengang sei dies erforderlich.
Wie sich später herausstellte, bedeutete die Empfehlung der Deutschen Bank das Todesurteil für Seibold.

  • Denn Roland Berger & Partner hat das florierende Unternehmen DMPG statt an die Börse in den Konkurs geführt.
  • Seibolds persönlicher Berater Wittmark, den er zur Kontrolle der Neugesellschafter in seinem Unternehmen eingesetzt hatte, wurde von den Neugesellschaftern gekauft, wechselte daraufhin die Seiten und hebelte dadurch Seibolds Sicherungssystem aus.
  • Der für das Unternehmen und alle Gesellschafter von Roland Berger eingesetzte Anwalt Dr. Feldhahn behauptete nach dem Konkurs der DMPG, nicht der Anwalt der Alt-, sondern lediglich der der Neugesellschafter und somit der Seibold-Gegner gewesen zu sein.
  • Diese Gegner gründeten zusammen mit Feldhahn und ohne Wissen von Seibold eine Auffanggesellschaft, die nahtlos die Geschäfte der von den Neugesellschaftern in den Konkurs getriebenen DMPG übernahm.
  • Dies alles, obwohl die Planung einer zweiten, dringend erforderlichen Fabrikation fertig war auf Basis eines Auftragsbestandes von 77 Millionen DM und einer Produktionsauslastung von zwei Jahren incl. der dafür notwendigen Liquidität.
  • Vier solvente, in der Öffentlichkeit als namhaft bekannte und von Seibold akquirierte Beteiligungs-interessenten, die im Dezember 1998 nur darauf warteten, sich sofort bei der DMPG einzukaufen, bekamen eine Absage vom neuen GF Graf, weil dieser – entgegen seinen Verlautbarungen gegenüber Seibold – zusammen mit Weiß und Feldhahn längst die Vernichtung der DMPG plante.
  • Dabei hat der von Weiß RB&P eingesetzte GF Graf entgegen üblicher Praxis den Konkursverwalter nicht über die tatsächliche Lage der DMPG in Kenntnis gesetzt, denn dann hätte dieser den Konkursantrag vom 16.12.1998 und die Gründung der Auffanggesellschaft sofort zurückweisen müssen.
  • Ganz offensichtlich handelte GF Graf in Täuschungsabsicht; denn es wäre seine selbstverständliche Pflicht als GF gewesen, sofort eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen und die Alt- und Neugesellschafter zu informieren.
    • Denn dann hätte Seibold unverzüglich vom Konkursantrag erfahren und jene vier Beteiligungsinteressenten aktiviert, um mit diesen die Details zu besprechen und zum Notar zu gehen.
    • Das aber lag nicht im strategischen Interesse von GF Graf und dessen Mentor Weiß, weshalb Seibold von der DMPG-Vernichtung erst sechs Wochen später erfahren sollte, und zwar anläßlich einer Besprechung in München am 31.1.1999, wo es u.a. um den Bau der neuen Fabrikationsanlage gehen sollte.
  • Nur wenige Tage vor dem Konkursantrag (am 7.12.1998) wurde Seibold von GF Graf um weitere 460.000 DM für die DMPG gebeten. Zwei Tage, nachdem dieses Geld bei Graf einging, stellte Graf Konkursantrag über das Vermögen der DMPG (16.12.1998) und verwendete dieses Geld nicht wie besprochen für die Zukunftsgestaltung der DMPG, sondern für eine zeitgleich – ohne Seibolds Wissen – gegründete Auffanggesellschaft, an der Seibold nicht beteiligt wurde, obwohl deren Geld von Seibold stammte.
  • GF Graf, Weiß, Grundmann, Wittmark und Dr. Feldhahn haben mit dem sachlich durch nichts zu begründenden Konkursantrag gewartet, bis das letzte Geld von Seibold eingegangen war.
  • Die Altgesellschafter Seibold und Sauer wurden im übrigen erst nach sechs Wochen davon unterrichtet, daß GF Graf Konkursantrag gestellt hatte, siehe oben:
    • Diese Auffanggesellschaft mußte später allerdings von Roland Berger vom Markt genommen werden.
    • Denn deren wirtschaftlicher Erfolg wäre der Beweis für die von Berger testierte Zukunftsfähigkeit der DMPG gewesen.
  • Weil die DMPG nicht mehr existierte, wurde den von Seibold akquirierten Beteiligungsinteressenten die Möglichkeit einer Kapitalbeteiligung an der DMPG verwehrt. Denn die neue Auffanggesellschaft hatte bereits nahtlos den Geschäftsbetrieb der DMPG übernommen, und zwar ohne, daß Seibold davon unterrichtet wurde. Von deren Existenz erfuhr er erst sechs Wochen nach Konkursantrag, nämlich an jenem 31.1.1999 anläßlich einer Besprechung mit den Berger-Leuten in München.
  • Und: Eine Beteiligung seiner Interessenten an der Auffanggesellschaft wäre für Seibold ohne Nutzen gewesen, weil Seibold von den Neugesellschaftern an der Auffanggesellschaft nicht beteiligt wurde, obwohl deren Geld von ihm stammte.
  • Im übrigen: Für den Auftrag, die DMPG weltweit zu vermarkten und an die Börse zu führen, zahlte die DMPG Roland Berger monatlich 50.000 DM. RB&P hat demnach eineinhalb Jahre lang Honorar für eine Leistung kassiert, die er gar nicht erbrachte. Denn die einzige ‚Leistung‘, die er vollbrachte, war und ist die, die DMPG statt an die Börse in den Konkurs geführt zu haben.
  • Die Aussage der Deutschen Bank gegenüber Seibold, er müsse sich der Dienste ihrer Tochter-Gesellschaft RB&P bedienen, um „keine Fehler zu machen“, kann rückwirkend nur als zynisch bezeichnet werden.
Konkursbedingt war Seibold für zwei Jahre aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig und deshalb für viel Geld auf die Hilfe von Anwälten angewiesen.

  • Nachdem Seibolds neue Anwälte zwei Einigungsgespräche mit den Rechtsberatern von RB&P geführt hatten, verhinderten sie – ganz zur Freude von Roland Berger – das Einschalten der Staatsanwaltschaft und führten lieber einen vollkommen unnützen Zivilprozeß in München, wo RB&P Heimrecht hat.
  • Zufall?
    • Obwohl Seibold seine Anwälte ab 2001 pausenlos aufforderte, strafrechtliche Vorwürfe anzuzeigen, wurden diese erst in der dritten Instanz eingereicht, wo sie natürlich keine Beachtung mehr finden konnten.
    • Durch anwaltliche Fehlberatungen bis in die dritte Instanz hinein entstand Seibold zusätzlich ein Schaden von 75.000 Euro durch Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Was die Verjährung betrifft, wurde Seibold ebenfalls belogen.
    • Denn 2007, als Seibold seine Anwälte erneut aufforderte, endlich einen Strafprozeß gegen Roland Berger zu führen, teilten diese ihm mit, daß dies wegen der bereits nach nur fünf Jahren eingetretenen Verjährung nicht mehr möglich sei.
    • Tatsächlich aber beträgt, wie Seibold als Nicht-Jurist Ende 2013 durch einen namhaften Verjährungsspezialisten erfuhr, die Verjährung bei schwerem Betrug 10 Jahre, und dies erst recht dann, wenn – wie in diesem Fall – dieser schwere Betrug bandenmäßig organisiert und herbeigeführt worden ist.
    • Seibold hätte also 2007 noch ein paar Jahre Zeit gehabt, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, doch seine eigenen Anwälte haben dies wegen angeblich eingetretener Verjährung als aussichtslos hingestellt.
    • Im Gegensatz zu Seibold, der als Nicht-Jurist erst im Jahr 2013 davon erfuhr, daß es den Tatbestand des Dauerdelikts überhaupt gibt, hätten Seibolds damalige Anwälte Bauer und Baumann erkennen können und müssen, daß es sich beim Fall Seibold gegen Berger um ein Dauerdelikt handelt, das nicht verjährt ist.
  • Demnach sieht es ganz danach aus, als sei dieses anwaltliche Fehlverhalten zu Gunsten von RB&P geplant gewesen.
    • Statt die wirklich Schuldigen – den Roland-Berger-Manager Dieter Weiß und den von ihm bei der DMPG eingesetzten GF Graf – anzuklagen, wurde ein Handlanger der Herren (Herr Grundmann) zum Bauernopfer.
    • Denn es wurde alles getan, damit das Image der Unternehmensberatung RB&P nicht angekratzt werden konnte, und dazu mußte RB&P vor Strafverfolgung geschützt werden.
Weitere Vorwürfe gegen Seibolds Anwälte (Bauer & Baumann):

  • Seibold erfuhr erst drei Jahre später, daß diese hinter seinem Rücken dafür gesorgt haben, daß die Produktionsanlage, für die Seibold bei der Deutschen Bank haftet, von seinem ehemaligen Partner, der aus seinem Unternehmen ausgeschieden war, verkauft wurde.
  • Dabei handelt es sich um standeswidriges Verhalten, denn die Seibold-Anwälte hätten den Ex-Gesellschafter der DMPG nicht gegen ihren eigenen Mandanten vertreten dürfen.
  • Seibolds Anwälte verhinderten zudem die Herausgabe wichtiger Dokumente und Beweisstücke gegen die Unternehmensberatung Roland Berger & Partner, die sich im Besitz des ehemaligen DMPG-Geschäftsführers Ploss befinden.
  • Seibolds Anwälte haben vor Gericht nicht vorgetragen, daß die von den Neugesellschaftern gegründete Auffanggesellschaft Seibold gehörte, denn sie wurde ausschließlich von den Geldern finanziert, die ihm entwendet wurden.
Das wahre Gesicht der Unternehmensberatung Roland Berger

  • Dieser dementierte sich selbst, indem er nach dem Konkurs das Gegenteil hat verlauten lassen wie vorher:
    • Laut Informationsmemorandum hatte die DMPG über 600 Wohneinheiten errichtet, und zwar
    • auf Basis eines darin detailliert beschriebenen Wettbewerbsvorteils.
  • Von RB&P erstellte Unternehmensbewertungen und Informationsmemoranden stellen keinen Wert an sich dar, sondern dienen nur als taktische Manövriermasse, um je nach Situation völlig unterschiedlich interpretiert zu werden.
    • Vor dem Konkurs: Weltwelt einmalig und mindestens 140 Mio. DM wert.
    • Nach dem Konkurs: Lediglich eine wertlose, weil am Markt nicht umsetzbare Produktidee.
  • Statt eine Schadensregulierung vorzunehmen und für die Missetaten seiner Untergebenen einzustehen, verweigerte Roland Berger jegliche Haftung.
    • Begründung: Die DMPG sei bereits vor Prüfung durch RB&P konkursreif gewesen.
    • Dies verträgt sich allerdings nicht mit der Tatsache, daß RB&P vor dem Konkurs bereit war, diese – angeblich konkursreife – Firma Dritten als Investment zu empfehlen. Denn dann hätte RB&P massiv gegen deren Kapitalinteressen verstoßen und Anlegerbetrug begangen.
    • Wolfgang Ströbele, Autor des Informationsmemorandums aus dem Hause RB&P, wollte diese Dinge im übrigen als Seibolds Kronzeuge vor Gericht bestätigen, doch wurde dieser dazu nicht in den Zeugenstand berufen, und die Seibold-Anwälte Bauer und Baumann haben nicht darauf bestanden, Ströbele vor Gericht als Kronzeugen einzuvernehmen und aussagen zu lassen.
    • Desweiteren behauptet Roland Berger, der Berger-Manager Dieter Weiß habe „als Privatperson“ gehandelt, weil der Vertrag der DMPG mit RB&P angeblich abgelaufen war. Außerdem brauche man für die Verfehlungen eines privat tätigen Beraters nicht zu haften.
    • Das für die „private“ Tätigkeit des Dieter Weiß Erforderliche hat es allerdings nie gegeben:
      • Vertragsbeendende Maßnahmen
      • separater Vertrag zwischen Dieter Weiß und der DMPG
      • Honorarrechnungen des Dieter Weiß an die DMPG.
    • Bei Ströbeles Firmenwertberechnung handele es sich, so RB&P nach dem Konkurs der DMPG, lediglich um dessen Privatmeinung, die völlig irrelevant sei.
    • Außerdem wurde Ströbele sogar dafür gerüffelt, die Altgesellschafter sowie die Deutsche Bank über den von ihm ermittelten DMPG-Wert – 140 Mio. DM nur für die eine, bis dato in Deutschland tätige Fabrik – unterrichtet zu haben.
  • Ströbele als Kronzeuge hätte genügt, den Prozeß für Seibold zu entscheiden. Alle Fragen zum Produkt der DMPG, deren Firmenwert und alle anderen, entscheidenden Fragen wären zu Gunsten von Seibold beantwortet worden.
  • Es kristallisiert sich immer stärker heraus, daß Roland Berger – weil Berater der Bundesregierung – unter keinen Umständen für die in seinem Namen durchgeführte Unternehmensvernichtung verantwortlich sein durfte, und in diesem Ansinnen wurde er von Seibolds Anwälten nachhaltig unterstützt.
  • Spätestens jetzt erkennt man:
    • Bei alledem handelt es sich nicht nur um die Verfehlungen einiger Manager der Unternehmensberatung Roland Berger, sondern dahinter steckt System:
    • Konsequent die Haftung der RB&P-Geschäftsführung für Handlungen bzw. Unterlassungen ihrer Untergebenen zu verweigern.
  • Obwohl Seibold seit ca. zwei Jahren auf seiner Homepage schonungslos alle seine nachweisbaren Anschuldigungen gegen die Unternehmensberatung Roland Berger & Partner anprangert, gibt es keine Gegenwehr.
Roland Berger

  • vergibt jährlich den Preis für Menschenwürde und
  • fördert und prämiert innovative Produkte bzw. deren Firmen.
  • Die innovative DMPG aber hat Roland Berger nicht prämiert, sondern statt an die Börse in den Konkurs geführt.
Fazit:

All dies sowie die Tatsache, daß Roland Berger auch den letzten, außergerichtlichen Güteversuch vom April 2014 ausgeschlagen hat, machte und macht es notwendig, Roland Berger nunmehr bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Denn anders, als von Berger jahrelang behauptet, ist der Fall auf Grund seines Charakters (Dauerdelikt) nicht verjährt.

Der Rechtsstaat hat sich, auch das gehört – leider – zu den Tatsachen dieses Kriminalfalles, bislang nicht eben mit Ruhm bekleckert. Gerade auch vor dem Hintergrund, daß es sich hierbei um ein Offizialdelikt handelt, hat die jetzt tätig werdende Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, diese Scharte auszuwetzen.


Birkenau/Odenwald, 24. Juni 2014
Fichtenweg 7