Kommentar „unglaubwürdiger Rechts-Staat“

Helmut Passing

Rechts-Staat
BR Deutschland

System-immanente
Unglaubwürdigkeit

Narren-Freiheit
für die Saboteure des Rechts

Kommentar zur Verfassungs-Wirklichkeit

Diejenigen, die sich mit dem Komplott-Artikel befaßt haben, werden sich fragen, wie es zu einem solchen, alle Dimensionen des bislang Vorstellbaren sprengenden Komplott kommen konnte.

  • Das hat seinen Grund, denn der Fall Seibold/Berger/Justiz hat System-Relevanz.
  • Und zwar deshalb, weil die Bundes-Regierung und deren Staatsschutz-Interesse betroffen sind.
Um diese System-Immanenz und deren fatale Folgen zu verstehen, muß man erneut ziemlich tief in diese abenteuerliche Materie einsteigen. Dabei wird ein Abgrund systematischen Staats-Versagens deutlich, und dieser zeigt, wie leicht Demokratie und Rechts-Staat ausgehebelt werden können, wenn – aus Sicht der Akteure – dreistes Macht-Interesse dies gebietet.

Dieses dreiste Macht-Interesse aber stellt eine der Grund-Regeln von Demokratie und Rechts-Staat auf den Kopf: Das Gebot von Gewalten-Teilung und Macht-Kontrolle.

Dieser Kriminal-Fall der Extra-Klasse, in den die höchsten Spitzen der BR Deutschland verstrickt sind, stellt deshalb einen besonders obszönen Fall von Macht-Mißbrauch dar, und zwar in Form von Straf-Taten, begangen von Verfassungs-Organen gegen den eigenen Bürger. Fälle wie Middelhoff, Hoeneß oder VW oder Deutsche Bank hingegen zeigen, daß der Rechts-Staat kann, sofern er will, denn die Instrumente sind ja vorhanden.

Das Problem ist nur:
  1. Er will nicht immer, und das hat seine Gründe.
  2. Middelhoff, Hoeneß oder VW oder Deutsche Bank sind nicht system-relevant, denn der Staat selbst ist dabei nicht betroffen.
  3. Das ist im Fall Seibold/Berger anders, weil er system-relevant ist (und vor allem nicht verjährt, siehe letzte Seite).
  4. Denn Merkel ist davon betroffen, weil Berger Berater der Bundes-Regierung ist.
Der Blick auf Tatsachen genügt, um zu erkennen, daß der Rechts-Staat in praxi nicht funktioniert, sofern der Fall, um den es bei Gericht geht, system-relevant ist.

Was bedeutet System-Relevanz in Bezug auf die Justiz?
  • Aus Sicht der Eliten in Politik und Gesellschaft kann und darf es nicht sein, daß Merkels Berater ein Firmen-Vernichter ist und einen milliardenschweren, volks-wirtschaftlichen Schaden angerichtet hat, siehe Rubrik volks-wirtschaftlicher Schaden auf dieser Homepage.
  • Demnach kann und darf es nicht sein, daß die Bundes-Regierung von einem Mann beraten wird, der sich öffentlich für Menschen-Würde, Ethik im Geschäfts-Leben und für die Vergabe von Innovations-Preisen feiern läßt, zugleich aber schwerster, bandenmäßig organisierter Wirtschafts-Kriminalität beschuldigt wird.
  • Deshalb wird Roland Berger von ganz oben gedeckt, durch Einflußnahme und/oder vorauseilenden Gehorsam.
  • Denn würde Berger angeklagt oder gar verurteilt, fiele das auf jene zurück, die sich von einem brutalen Wirtschafts-Saboteur haben beraten lassen.
Daß sich Roland Berger in der Öffentlichkeit als Wohltäter feiern läßt, ist delikat:
  • Er hat das innovativste, von ihm zertifizierte Unternehmen der Bau-Wirtschaft statt an die Börse in den Konkurs geführt.
  • Nach dem Konkurs hat Berger vor Gericht falsch vortragen lassen und mit kriminellen Methoden erreicht, daß der von ihm vernichtete Karl-Heinz Seibold die Münchner Zivil-Prozesse verloren hat.
  • Berger hält die Öffentlichkeit zum Narren, indem er sich mit diesem Erfolg brüstet, dabei jedoch verschweigt, wie er diesen Erfolg errungen hat: Durch Obstruktion und kriminellste Energie.
Warum kann sich Roland Berger ein solches Verhalten erlauben?
  • Weil die Bundes-Regierung unter Merkel ein Interesse daran hat, daß Berger ungeschoren davonkommt
  • Denn sonst stünde Merkel in Feuer.
Das ist die Dimension, die diesen Fall aus dem täglichen Allerlei heraushebt, und all das hat Methode:
  • Wohlfeile Sonntags-Reden, mit denen der Öffentlichkeit Stand in die Augen gestreut wird.
  • Alles wird nur „vom Ende her bedacht“ (Merkel).
  • Das aber bedeutet:
    • Es zählt nur der Erfolg.
    • Dieser muß in jedem Fall erreicht werden.
    • Der Zweck heiligt darum die Mittel.
    • Da darf man nicht zimperlich sein, und der Verfassungs-Bruch erscheint legitim.
Das Recht jedoch steht solchem Ansinnen klarerweise im Weg.
  • Es muß deshalb ausgehebelt werden.
  • Das aber soll von der Öffentlichkeit unbemerkt bleiben.
  • Dazu droht Berger den Medien, falls diese sich erdreisten sollten, zu veröffentlichen.
  • Und die Justiz erweist sich als „williger Helfer“, anstatt diesem Komplott in den Arm zu fallen.
Berger, Merkel und die Justiz sind demnach im Geiste vereint:
  • Tricksen und Täuschen als Geschäfts-Modell.
  • Es soll nur keiner merken.
Wie skrupellos Berger dabei zu Werke ging, ist nachzulesen in Anlage 15/Resümee/Komplott/Teil 1-5 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014 auf dieser Homepage, und zwar in der Rubrik Straf-Anzeige gegen Berger.

Haarsträubende Entgleisungen des Rechts-Staates über alle Instanzen hinweg:
  • Trotz vorliegender und angeblich geprüfter Beweise können die ersten drei Instanzen nicht erkennen, daß Seibold ein Schaden entstanden ist, und sie vermögen desweiteren nicht zu erkennen, was Roland Berger vorgeworfen wird.
  • Um das Ziel – Roland Berger, den Berater der Bundes-Regierung, vor Straf-Verfolgung zu schützen – zu erreichen, wird von diesen drei Instanzen – StA-Lüneburg, GStA-Celle und OLG-Celle – gleich 21 mal die Verfassung gebrochen, nachzulesen in der Verfassungs-Beschwerde vor dem BVG-KA in der gleichnamigen Rubrik.
  • Daß dies geschah, ist klarerweise politisch motiviert, denn sonst stünde Merkel im Feuer. Dieser politisch motivierte Verfassungs-Bruch erschließt sich jedem, der die Verfassungs-Beschwerde und den Komplott-Artikel gelesen hat.
  • Aber der für politisch motivierte Straf-Taten zuständige, oberste Ankläger der Republik scheint des Lesens nicht mächtig zu sein. Denn der GBA-KA hat das Straf-Verfahren eingestellt, anstatt Anklage gegen jene zu erheben, die 21 mal die Verfassung gebrochen haben: Staats-Anwälte und Richter der zuvor benannten drei Instanzen.
Daraus folgt:
  • Die Beschwerde- und Kontroll-Instanzen versagen und sind de facto nicht existent.
  • Die Verfassung wird dem Opportunitäts-Prinzip unterworfen und damit ihres Kerns entkleidet.
  • Weil es opportun erscheint, das alles zu vertuschen, sanktioniert der GBA-KA als vierte und oberste Instanz den Verfassungs-Bruch der drei Vor-Instanzen
  • und macht eine weitere Verfassungs-Beschwerde notwendig.
Mit seinem skandalösen Verhalten dokumentiert der GBA-KA als oberster Ankläger der Republik, daß er seine öffentlichen Verlautbarungen aus dem Interview mit dem Spiegel vom 6.2. nicht ernstgemeint hat, sondern ad absurdum führt:
  • „Wofür ich stehe, ist die konsequente Straf-Verfolgung.“
  • „Die Rechte des Bürgers sind wichtig.“
  • „Unsere Werte-Gemeinschaft lebt davon, daß wir sie verteidigen.“
  • Und zwar „im Rahmen unserer rechtsstaatlichen Verfahren. Wir dürfen als Justiz nicht Rechte mit Füßen treten.“
  • Es „muß ein Gegen-Fanal gesetzt werden.“
Das alles aber ist zu ernst, als daß man es mit einem Lächeln abtun könnte.
  • Denn es handelt sich um ein Offizial-Delikt, bei dem der Staat verpflichtet ist, zu ermitteln und – sofern die vorgelegten Beweise stichhaltig sind – einen Straf-Prozeß gegen Roland Berger zu führen.
  • Es wurde aber noch nicht einmal ermittelt, geschweige denn ein Straf-Verfahren eröffnet, obwohl der Staats-Anwaltschaft insgesamt 73 Beweise vorgelegt wurden, die die Wirtschafts-Kriminalität des Beraters der Bundes-Regierung belegen, siehe Anlagen 7 und 8 zur o.e. Straf-Anzeige gegen Berger.
  • Demnach muß man von einem Komplott sprechen, denn es wurde seitens der Justiz nicht nur mehrfach das Recht gebeugt, sondern außerdem Straf-Vereitelung im Amt begangen. Das aber sind die schwersten Kapital-Verbrechen, die man einem Staats-Anwalt oder Richter in Ausübung seines Berufes vorwerfen kann und nicht ohne Grund mit hohen Haft-Strafen bewehrt.
  • Deshalb wurde im Mai/Juni 2015 Verfassungs-Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, in der vom Autor dieses Kommentars auf 31 Seiten insgesamt 21, von der angeblich so rechts-staatlichen Justiz begangene Verfassungs-Verstöße dezidiert nachgewiesen wurden, nachzulesen in der Rubrik Verfassungs-Beschwerde.
  • Die Verfassungs-Beschwerde wurde inzwischen zur Entscheidung angenommen, was für die Substanz dieser Klage spricht, weil 98 % aller Klagen vom BVG-KA nicht zur Entscheidung angenommen werden.
  • Die Entscheidung selbst steht noch aus; sie wird für Frühjahr 2016 erwartet.
Aus alledem folgt: Umkehrung der Verhältnisse
  • Der Rechts-Staat ist dazu da, uns Bürger vor Übergriffen – gleich, von wem – zu schützen.
  • Nun aber wird die Verfassung de facto außer Kraft gesetzt.
  • Denn im Falle Seibold versus Berger glaubt der Staat, einen Privilegierten namens Roland Berger – und letztlich sich selbst – vor einem Bürger wie Seibold und dessen berechtigtem Anliegen – Straf-Verfolgung, Wiedergutmachung und Sühne – schützen zu müssen.
  • Das aber hat mit Recht nichts zu tun, sondern ist Willkür.
Verblüffende Parallelen zwischen Berger und der Justiz, denn beide tun dasselbe:
  • Entscheidungen und Handlungen auf Basis sachfremder Erwägungen.
  • Obstruktions-Politik, um Verantwortlichkeit bzw. Zuständigkeit abzuwehren.
  • Täuschung der Öffentlichkeit.
Zufall?

Jeder mag sich sein eigenes Urteil bilden.

Demokratie muß – sofern sie wert darauf legt, ernstgenommen zu werden – von unten nach oben organisiert werden, also von der Polis her.
  • Dazu müssen die Politiker als Repräsentanten des Volkes im Souverän, dem Volk, verankert sein.
  • Sie sind dem Volk gegenüber rechenschaftspflichtig – und müssen sich deshalb immer wieder neu legitimieren -, denn sie werden vom Souverän auf Zeit gewählt, um Schaden vom Volk abzuwenden.
  • Die Repräsentanten unseres Staates werden – auch im Zusammenhang mit den zu uns strömenden Bürgerkriegs-Flüchtlingen und jüngst auch aus Anlaß der Terror-Anschläge des IS in Paris vom November 2015 und vom März 2016 in Brüssel – nicht müde, die Vorzüge unseres demokratischen Rechts-Staates zu würdigen. Dazu gehört auch das Merkel-Statement aus ihrem Exclusiv-Interview mit der Bild-Zeitung vom 11.3.2009 – „Jedem, der unverschuldet in Not gerät, wird geholfen“ -, das sie seitdem variantenreich im Fernsehen wiederholt.
  • Seibold aber wurde nicht nur nicht geholfen, und Seibold wurde auch nicht vom IS ein Schaden zugefügt, sondern er wurde von diesem Staat massivst geschädigt, und das widerspricht in krasser Weise dem, was Merkel immer wieder behauptet, wonach der Rechts-Staat uns Bürger schütze.
  • Um dies zu gewährleisten, müßte die BR Deutschland von unten nach oben – also transparent und durchlässig – organisiert sein.
Um dies zu gewährleisten, müßte die BR Deutschland von unten nach oben – also transparent und durchlässig – organisiert sein.
  • Genau das Gegenteil aber ist der Fall, denn unser Staat ist – wie zu Kaiser Wilhelms Zeiten – von oben nach unten organisiert, weil das Obrigkeits-Regime nur formal durch die Hülle namens Demokratie und Rechts-Staat ersetzt wurde.
  • Denn es existiert noch immer das System von Befehl und Gehorsam, meist auf subtile und deshalb nicht so leicht erkennbare Art und Weise.
Seibold – Jahrgang 1938 – hat diesen Staat mit aufgebaut, und als erfolgreicher Unternehmer hat er hohe, zweistellige Millionen-Beträge an Steuern bezahlt, und anders als viele, auch sehr prominente andere, es taten, hat er diese Steuern ausnahmslos in der BR Deutschland entrichtet. Doch seit 2002 wird er von genau diesem Staat, den er immer unterstützt hat, im Regen stehengelassen.

Dafür, daß der Rechts-Staat in Seibolds Fall ausgehebelt wurde, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
  • Entweder auf Weisung von ganz oben.
  • Und/oder durch vorauseilenden Gehorsam.
Das eine aber ist so schlimm wie das andere, nämlich eines demokratischen Verfassungs- und Rechts-Staates unwürdig.

Daß wir de facto noch immer in einem vor-demokratischen Obrigkeits-Staat leben, merkt man immer wieder, wenn man es mit Behörden – gleich, welcher Art – zu tun bekommt.
  • In einer Demokratie haben die Behörden des Staates als Dienstleister für den Bürger zu fungieren, und dazu ist es notwendig, daß der Bürger in seinen Anliegen ernstgenommen wird und auf gleicher Augen-Höhe kommunizieren kann.
  • Mehrheitlich aber wird der Bürger als Störenfried empfunden und von oben herab behandelt, daß es nur so kracht.
  • Der Staat fordert Gehorsam ein, ohne selbst vorbildlich zu sein, und er wirkt nicht einladend, sondern abstoßend – und wundert sich, wenn sich immer mehr Bürger entgeistert abwenden und nicht nur in die Wahl-Enthaltung abgleiten.
  • Das ebenso törichte wie befremdliche Verhalten der Staats-Organe führt jeden Tag tausendfach zu Ärger, Frust, Ohnmacht, Wut und Entsetzen, das sich bis zu blanken Haß steigern kann, wenn es die Bürokraten – was allzuoft vorkommt – auf die Spitze treiben.
Daß dem so ist, zeigt der Fall einer sehr erfolgreichen Unternehmerin, die der Autor dieses Kommentars Anfang 2015 gegen die Willkür-Praxis staatlicher Genehmigungs- und Aufsichts-Behörden beraten und unterstützt hat. Erst die massive Intervention hat dazu geführt, daß die Behörden – nach monatelangem Kampf, bei dem die Existenz dieser Unternehmerin durch staatliche Ignoranz auf dem Spiel stand – schließlich eingelenkt haben.

Eine Angehörige des öffentlichen Dienstes – mit diesem Fall konfrontiert – ließ sich zu folgender Entgegnung herab:
  • Es sei eine Unverschämtheit, wie hier ein Bürger – und das auch noch mit Erfolg – den Staat genötigt habe.
  • Als Bürger hätten wir den Entscheidungen der Staats-Organe mit Respekt zu begegnen.
  • Denn wenn der Staat gegen den Bürger entscheide, habe dies gute Gründe.
  • Und: Beamte würden nie irren, sondern ausschließlich zum Wohle des Landes handeln.
Diese Frau hat offenbar den Verfassungs-Auftrag der Demokratie gründlich mißverstanden. Auch der Fall der Unternehmerin zeigt, daß – anders als von Merkel behauptet – von staatlicher Fürsorge und Dienst am Bürger keine Rede sein kann.

Im Gegenteil: Dieser Staat de-legitimiert sich fortlaufend selbst.
  • Er untergräbt seine Autorität durch Inkompetenz, Arroganz und Unwillen immer wieder selbst.
  • Er schafft kein Vertrauen, sondern mißtraut seinen Bürgern.
  • Er setzt die völlig falschen Prioritäten und sendet ebenso törichte wie falsche Signale aus.
  • Und er öffnet all jenen Tür und Tor, die ihn – wenn wir nicht aufpassen – eines Tages hinwegfegen und durch eine Diktatur ersetzen werden. Denn die Vorläufer einer neuen SA, die ganze Stadt-Viertel okkupieren und für Angst und Schrecken – namentlich in Ost-Deutschland – sorgen, sind bereits aktiv.
Actio est reactio, alles hat seinen Grund. Noch ist es Zeit, innezuhalten und eine Kurs-Korrektur vorzunehmen.
  • Leider aber haben wir alle die Erfahrung gemacht, daß die etablierte Politik nur auf massiven Druck reagiert, ja sogar nur die Sprache der Gewalt respektiert, weil sie selbst gewalttätig agiert, wie zum Beispiel der 2003 von Merkel befürwortete Krieg im Irak und der unmittelbar daraus entstandene IS-Terror belegen.
  • Ignoranz aber provoziert Gegenwehr, und massive Ignoranz provoziert Gewalt in Form von Terror. Und auch jetzt reagiert die etablierte Politik – in Paris ebenso wie in Berlin – mit Eskalation statt De-eskalation.
  • Das aber will die etablierte Politik nicht wahrhaben und stilisiert sich deshalb zum Opfer. Genauer: Sie präsentiert sich als Täter im Opfer-Gewande.
  • Der Täter jedoch ist die ignorante, etablierte Politik, die uns Bürger in die Resignation treiben möchte.
Verschrobene Maßstäbe seitens der Justiz

Die renommierte Gerichts-Reporterin Gisela Friedrichsen berichtet im Spiegel vom 28.11.2015 über eine Justiz-Posse aus Saarbrücken:
  • Eine 98jährige Frau habe in einem Saarbrücker Kaufhaus Schokolade und Frisch-Käse im Wert von 6,25 Euro ohne Bezahlung an sich genommen, woraufhin sie wg. Laden-Diebstahls angezeigt worden sei.
  • Die Amts-Richterin habe die Staats-Anwaltschaft gebeten, den Fall gemäß § 153a StPO wg. Geringfügigkeit einzustellen, doch diese habe konstatiert, daß ein „besonderes, öffentliches Interesse“ existiere und sie deshalb auf einer Straf-Verfolgung bestehe. Denn es sei „zu befürchten, daß sonst die Laden-Theken von ähnlichen Rechts-Brechern gestürmt“ werden.
  • Daraufhin sei die alte Frau zu einer „Geld-Strafe von 90 Tagessätzen zu je 12 Euro“ verurteilt worden.
  • Daraus resultiert eine Straf-Zahlung von 1.080 Euro, nach Adam Riese das 173-fache des angerichteten Schadens.
Schon für sich genommen ist es grotesk – und läßt am Geistes-Zustand von Gericht und Staats-Anwaltschaft zweifeln -, wenn aus einem Schaden von sechs Euro ein „öffentliches Interesse an Straf-Verfolgung“ hergeleitet wird.

  • Völlig irre aber wird es, wenn man betrachtet, daß im Vergleich dazu dem von Roland Berger/RB&P angerichteten Milliarden-Schaden eben kein öffentliches Interesse zugesprochen wurde mit der Folge, daß die Staats-Anwaltschaft den Fall Seibold versus Berger eingestellt hat.
  • Das ist Klassen-Justiz vom Feinsten, und diese zeigt, daß bei der deutschen Justiz ganz offensichtlich die Maßstäbe so verrückt sind, daß es angemessene Worte dafür nicht gibt.
Der Autor dieses Kommentars wird Frau Friedrichsen deshalb bitten, nachzuholen, was die Justiz versäumte, nämlich die Causa Seibold versus Berger öffentlich zu machen.

Roland Berger: Lebens-Leistung mit Untiefen

Aus Anlaß seines 70. Geburtstags am 22.11.2007 wurde eine Biographie über die in der Tat beeindruckende Lebens-Leistung Roland Bergers veröffentlicht (https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_ Berger).

Aus gegebenem Anlaß kann diese jedoch nicht unkommentiert bleiben.

Von außen besehen handelt es sich um eine Bilderbuch-Karriere.
  • Mal abgesehen davon, daß die Niederlagen und Fehl-Leistungen des Roland Berger dem Autor dieser Laudatio offenbar nicht bekannt waren, eines scheint sicher: Niederlagen und Kritik an ihm gehören nicht zum Selbst-Verständnis des Roland Berger.
  • Denn wer wie er weltweit auf so viel Erfolg zurückschauen kann und dabei so viel Ehrungen erhalten hat, kann sich einfach nicht vorstellen, daß auch Fehl-Leistungen zu seinem Leben gehören könnten.
  • Zu diesen Berger-Ehrungen gehören u.a.:
    • Politik-Berater auf Bundes- und Landes-Ebene, z.B. Innovations-Beirat und Rürup-Kommission.
    • Zahlreiche internationale Auszeichnungen und Orden.
    • Bundes-Verdienstkreuz Erster Klasse.
    • Ehren-Doktor der TU München.
    • Honorar-Professor an der Brandenburgischen TU in Cottbus.
  • Der renommierte, investigative Journalist Dr. Thomas Leif hat in seinem Artikel vom 21.11.2012 im Freitag nachgeholt, was die Wikipedia-Autoren 2007 versäumten und eine ganze Reihe, skandalöser Fehl-Leistungen Roland Bergers kritisch hinterfragt. Der Autor dieses Kommentars steht mit Leif in Kontakt.
Die Lebens-Leistung des Roland Berger ist von außen besehen in der Tat beeindruckend, und weil diese durch die vielen Ehrungen besonderes, öffentlichkeitswirksames Gewicht erhalten hat, führt das bei den meisten Menschen leider dazu, kritiklos auf Roland Berger zu schauen und/oder über dessen skandalöse Entgleisungen hinwegzusehen. Der Focus ist deshalb auf die Fehl-Leistungen zu richten.

  • Vor dem Hintergrund des Berger-Komplotts werden sich zudem all jene, die Roland Berger immer wieder geehrt haben, peinlichste Fragen stellen und vor allem gefallen lassen müssen, nämlich, wen sie da eigentlich geehrt haben.
    • DMPG-Konkurs aus sachfremden Erwägungen.
    • Falsches Vortragen vor Gericht nach dem Konkurs ohne Gegenwehr der Seibold-Anwälte, weil diese von RB&P zum Schweigen verpflichtet wurden.
    • Näheres dazu in Anlage 15/Komplott/Teil 5 zur Straf-Anzeige wie vor.
    • Straf-Vereitelung im Amt und Rechts-Beugung seitens der Justiz, ebenfalls aus sachfremden Erwägungen. Dies sind die beiden schwersten Verbrechen, die man einem Richter oder Staats-Anwalt in Ausübung seines Berufes vorwerfen kann, mit mehreren Jahren Knast bewehrt.
  • Und das alles auf Grund einer Macht-Fülle Bergers, die ihresgleichen sucht.
Man kann über eine Justiz nur staunen, die das alles nicht zu erkennen vermochte und stattdessen lieber das Recht gebeugt und Straf-Vereitelung im Amt begangen hat. Und zwar auch in der vierten Instanz in Gestalt des GBA-KA.

Ja, es klingt gut, daß es zum Selbst-Verständnis des Roland Berger gehört, „zum Fortschritt der Gesellschaft beizutragen“, wie er „frei nach Hegel“ bekundet hat.
  • Doch in praxi tut er das Gegenteil des von ihm Proklamierten.
  • Zwar sieht er in sich den personifizierten Motor des gesellschaftlichen Fortschritts.
    • Die Frage aber ist, welchen konkreten Fortschritt er meint und
    • welcher Nutzen damit für wen verbunden ist.
  • Die Frage aber ist, welchen konkreten Fortschritt er meint und welcher Nutzen damit für wen verbunden ist.
  • Berger kommt allerdings immer wieder zugute, daß er ein begnadeter Selbst-Darsteller in eigener Sache ist und das Geschäft mit PR perfekt beherrscht.
  • Daß mit dieser Begabung jedoch Macht-Mißbrauch verbunden ist, wird selbst von denen, die es besser wissen müßten, leichtfertig übergangen.
Menschen, die wie Roland Berger auf so viel Erfolg zurückschauen können, aber werden zudem häufig immun gegenüber selbstkritischen Reflexionen, und wer Kritik übt, wird deshalb als jemand wahrgenommen, der eine Art Gottes-Lästerung begeht.
  • Deshalb ist es umso notwendiger, auch die Schatten-Seiten der Berger-Vita zu beleuchten.
  • Seibolds DMPG – von der Unternehmens-Beratung Roland Berger/RB&P zertifiziert – verkörperte das Bau-System des 21. Jahrhunderts, und durch deren Präzisions- und System-Technik hatte die DMPG in der Tat weiter „zum Fortschritt der Gesellschaft beitragen“ können, wäre sie nicht von Roland Berger vernichtet worden.
  • Diesen evidenten Widerspruch in der Vita des Dr. Roland Berger läßt dessen in den eigenen Erfolg verliebtes Ego ganz offensichtlich nicht zu. Denn in seinem Namen wurde das innovativste Unternehmen der deutschen Bau-Wirtschaft vernichtet und dadurch ein Milliarden-Schaden angerichtet, der zudem eine eklatante volks-wirtschaftliche Dimension hat.
    • Denn Seibolds DMPG bot für breite Schichten der Bevölkerung im In- und Ausland die Chance, den Traum vom eigenen Haus in öko-logischer Massivbau-Qualität und gesundem Raum-Klima zu konkurrenzlos günstigem Preis und in ebenso konkurrenzlos kurzer Bau-Zeit zu realisieren.
    • Die DMPG verkörperte somit den „gesellschaftlichen Fortschritt“, und zwar für das 21. Jahrhundert.
    • Siehe Anlage 14 zur Straf-Anzeige wie vor.
    • Das war in der Tat ein „Beitrag zum Fortschritt der Gesellschaft“, doch ausgerechnet der hochdekorierte Roland Berger hat genau dies vereitelt, indem er das innovativste und von RB&P zertifizierte Unternehmen des eigenen Klienten Karl-Heinz Seibold geräuschlos entsorgte und dem Tod überantwortete.
    • Kriminologen nennen so etwas „Auftrags-Mord“; denn man kann nicht nur Menschen, sondern auch Unternehmen töten.
Roland Berger aber läßt sich noch immer in der Öffentlichkeit als Wohltäter feiern. Und zwar über seine Stiftung, die regelmäßig u.a. Preise für Menschen-Würde vergibt sowie besonders innovative Unternehmen auszeichnet.
  • In der Tat: Vorbilder würden dringend gebraucht, doch Berger ist keines.
  • In seinem Buch „The Light and the Shadow – How Breakthrough Innovation is Sharpening European Business“ von 1997 schreibt Roland Berger selbst vom Licht und vom Schatten.
    • Es wird deshalb Zeit, den Schatten des Roland Berger ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen.
    • Denn er ist nicht der, für den er sich ausgibt.
  • Dabei ist es die Pflicht des Rechts-Staates, Berger endlich zur Verantwortung zu ziehen; denn es handelt sich um ein Offizial-Delikt.
    • Angesichts dieser Tatsache ist es empörend, daß der Recht suchende und deshalb klagende Bürger Seibold von der Justiz zum Bittsteller degradiert wird.
    • Denn die Justiz hat – wie zuvor dargelegt – in einer Demokratie als Dienstleister für uns Bürger zu fungieren.
    • Demzufolge wurde, wie ausgeführt, Verfassungs-Beschwerde beim BVG-KA eingelegt und insgesamt 21 Verfassungs-Verstöße der Justiz nachgewiesen.
  • Zu den Pflichten des Rechts-Staates gehört im übrigen auch, jene Staats-Anwälte und Richter aus dem Amt zu entfernen, die angesichts erdrückender Beweise gleichwohl behauptet haben, nicht erkennen zu können, was Berger vorgeworfen werde und ob Seibold überhaupt ein Schaden entstanden sei.
    • Deshalb wurde beim GBA-KA am 9.2. Straf-Anzeige gegen diese Staats-Anwälte und Richter erstattet.
    • Doch der General-Bundes-Anwalt führt in seinen beiden Ablehnungs-Bescheiden vom 17.2. und 17.3. jene verhängnisvolle Tradition der drei Vor-Instanzen fort, indem er nicht zu erkennen vermag, warum er für deren politisch motivierte Straf-Taten zuständig sein sollte.
    • Dabei wurde dessen Zuständigkeit auf vier Seiten der Straf-Anzeige dezidiert nachgewiesen.
    • Diese ablehnende Haltung des GBA-KA wirkt umso befremdlicher, als dieser seinen eigenen, im Spiegel-Interview vom 6.2. proklamierten Maßstäben auf eklatante Art und Weise widerspricht.
Sinn und Notwendigkeit dieses Kommentars zur system-immanenten Unglaubwürdigkeit des Rechts-Staates bestehen darin, aufzuzeigen, daß es sich hier um ein Komplott allergrößten Ausmaßes handelt, weil höchste Repräsentanten unseres Staates macht- und interessegeleitet denjenigen meinen decken zu müssen, von dem sie – in welcher Form auch immer – jahre- oder gar jahrzehntelang profitiert haben.

Zuletzt wurden wir zu Weihnachten und Neujahr Zeuge vor diesem Hintergrund hohlklingender Phrasen von Bundes-Präsident und Kanzlerin, bei denen diese höchsten Repräsentanten unseres Staates nicht müde wurden, die Vorzüge unserer wertebasierten Demokratie sowie unseres Rechts-Staates gebührend herauszustellen.

  • Es wäre jedoch die Aufgabe genau dieser Repräsentanten, zur Rechts-Staatlichkeit aufzurufen.
  • Dies setzte allerdings voraus, daß die Repräsentanten unseres Staates bereit werden, die qualitativen Inhalte unserer Verfassung endlich ernstzunehmen und – durch entsprechende Handlungen – mit uns Bürger überzeugendem Inhalt zu füllen.
  • Denn genau dafür wurden sie von uns – dem Souverän – auf Zeit gewählt.
Präsident und Kanzlerin wurden vor dem Hintergrund der bevorstehenden Weihnachts- bzw. Neujahrs-Ansprachen mit Schreiben vom 15. bzw. 17.12.2015 genau dazu aufgefordert, um als glaubwürdige Vorbilder in Erscheinung zu treten.
  • Der Präsident hat ausweichend geantwortet.
  • Die Kanzlerin zog es – wie so oft – vor, gar nichts verlauten zu lassen.
  • Diese Korrespondenz ist auf der o.e. Homepage unter der Rubrik Politik einsehbar.
Delikate Ehrung für Kanzlerin Merkel

Anfang Dezember 2015 wurde bekannt, daß Kanzlerin Merkel vom Time-Magazin der USA zur „Frau des Jahres 2015“ gekürt wurde.

Diese Wahl stellt für Merkel neben der Ehrung vor allem eine sie verpflichtende Herausforderung dar, und zwar wg. ihrer persönlichen Glaubwürdigkeit.
  • In dem bereits erwähnten Exclusiv-Interview mit der Bild-Zeitung vom 11.3.2009 hatte sie vollmundig erklärt: „Jedem, der unverschuldet in Not gerät, wird geholfen.“
  • Diese Voraussetzung für Hilfe ist im Falle Seibold, wie dargelegt, zweifelsfrei gegeben.
  • Angesichts dieser Ehrung hätte Merkel jetzt die Gelegenheit, die Ernsthaftigkeit ihres Statements unter Beweis zu stellen:
    • Öffentliche Distanzierung von Roland Berger.
    • Aufforderung an Berger, Wiedergutmachung an Seibold zu leisten.
    • Befolgen ihres Amts-Eides – Schaden vom deutschen Volk abzuwenden -, indem sie Berger auffordert, für den von seinem Unternehmen RB&P angerichteten volks-wirtschaftlichen Schaden geradezustehen.
    • Denn alle Bürger und auch der Staat selbst – siehe verschärfte Wohnungs-Not – werden seit 17 Jahren von Roland Berger um die Chance betrogen, in den Genuß von preiswertem und zudem öko-logischem Wohnraum in Massiv-Bauweise zu gelangen.
    • Was das im einzelnen bedeutet, ist nicht nur in der schon erwähnten Anlage 14 nachzulesen, sondern auch als 10-Minuten-Film über Produktion und Umsetzung der millimetergenauen Präzisions- und System-Technik der DMPG anzuschauen, siehe Rubrik Tatsachen.
  • Zur Wiedergutmachung des von Roland Bergers Unternehmens-Beratung RB&P angerichteten volks-wirtschaftlichen Schadens müßte auch die Verpflichtung von Berger gehören, die Patente der von ihm in den Konkurs getriebenen DMPG zu reaktivieren, damit dieses Knowhow endlich für breite Schichten der Bevölkerung angewendet und umgesetzt werden sowie die Wohnungs-Not ebenso preiswert wie schnell behoben werden kann.
Im übrigen ist bekannt, daß der inzwischen 78jährige Roland Berger seit Jahren darum bemüht ist, nicht nur als einer der erfolgreichsten Unternehmens-Berater der Welt, sondern vor allem auch als guter Mensch in Erinnerung zu bleiben. Jetzt hätte er Gelegenheit, die Voraussetzungen dafür selbst zu schaffen, indem er endlich Verantwortung übernimmt und Wiedergutmachung leistet, und zwar an Seibold ebenso wie an den Staat.

Aufsichts-Rat und Vorstand von VW zeigen gerade, wie so etwas geht, indem man gravierende – auch juristisch relevante – Fehl-Leistungen öffentlich eingesteht und Besserung gelobt.
  • Genau darum geht es auch hier.
  • Nämlich, daß auch die höchsten Repräsentanten unseres Staat Größe zeigen, Fehler zugeben und die notwendigen Verhaltens- und Handlungs-Änderungen in die Tat umsetzen.
  • Dazu sind die Regierenden laut Verfassung und Amts-Eid sogar verpflichtet.
  • Der um Ansehen bemühte Roland Berger sollte sich daran ein Beispiel nehmen.
Es könnte im übrigen eine wichtige Aufgabe für unseren Bundes-Präsidenten – der bekanntlich höchsten, moralischen Instanz, die unser Staat aufzubieten hat – sein, dafür einzutreten, daß wir endlich eine vom Staat unabhängige und nur dem Bürger-Interesse verpflichtete Schlichtungsstelle namens Ombudsmann nach skandinavischem Vorbild erhalten. Denn diesen einzurichten, stellt eine der notwendigen Konsequenzen dar, die sich aus dem eklatanten Staats-Versagen in Gestalt der deutschen Justiz ergeben.

Eine Kurz-Fassung in Form von Kern-Thesen bzw. –Aussagen darüber, daß und wodurch der Rechts-Staat sich selbst und uns Bürger durch Ignoranz verrät, finden Sie in Form einer Seite auf dieser Homepage unter der Rubrik Kommentar Wirtschafts-Ethiker.

Ein juristischer, auch für die Presse wichtiger Hinweis zum Schluß:
  • Es ist bekannt, daß Roland Berger sofort gegen jeden vorgeht, der Dinge über ihn behauptet, die ihm nicht passen.
  • Seit 2011 veröffentlicht Seibold auf seiner Homepage, was Berger vorzuwerfen ist.
  • Daß Roland Berger dagegen nicht längst juristisch vorgegangen ist und Unterlassungs-Klage erhoben hat, ist der faktische Beweis dafür, daß Berger ganz genau weiß, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stimmen und wasserdicht sind.
  • Der Grund, dagegen nicht längst geklagt zu haben, liegt jedoch auf der Hand.
    • Denn würde Berger auf Unterlassung klagen, käme es zu genau dem Prozeß, den er unter allen Umständen vermeiden möchte.
    • Seibolds neuer Anwalt würde nämlich diesen Prozeß sofort in Form einer Gegen-Klage in ein Tribunal gegen Berger verwandeln.
    • Diese Gefahr aber scheut Roland Berger wie der Teufel das Weih-Wasser.
  • Im übrigen ist dieser Fall – wie bereits zu Beginn erwähnt – durch den Fortsetzungs-Zusammenhang nicht verjährt (Dauer-Delikt), was Seibold Ende 2013 durch einen renommierten Verjährungs-Spezialisten hat feststellen lassen. Siehe dazu weitergehende Ausführungen in der schon erwähnten Anlage 15/Resümee/Ziffer 8 sowie im Themen-Bereich 14 der Lang-Fassung der Dokumentation in der Rubrik Tatsachen.
Das links-liberale couragierte Bürgertum ist angesichts des beschämenden Zustands von Demokratie und Rechts-Staat gefordert, sich öffentlich Gehör zu verschaffen, und es ist die Aufgabe der Qualitäts-Medien, es darin zu unterstützen.

Diese haben, wie dargelegt, juristisch nichts zu befürchten, wenn sie ihr Wächter-Amt wahrnehmen und die Causa Seibold versus Berger einer breiteten Öffentlichkeit zugänglich machen.
  • Ein Fall, welcher dereinst als Firmen-Vernichtung begann und sich inzwischen zu einer veritablen Glaubwürdigkeits-Krise unserer Verfassungs-Organe ausgewachsen hat.
  • Denn durch seine Lex Merkel hat der GBA-KA das Staatschutz-Interesse der Bundes-Regierung über die verbrieften Grund-Rechte des Bürgers, Klägers und Anzeigen-Erstatters Seibold gestellt und somit die Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt.
  • Die Grund-Rechte aber gehören zum essentiellen und somit unveräußerlichen Kern unserer Grund-Gesetz genannten Verfassung.
  • Einzelheiten dazu siehe Kommentar in der Rubrik Straf-Anzeige gegen Justiz.
Die eingangs erwähnte System-Relevanz ist in ihren Auswirkungen so gravierend, daß es eines kollektiven Aufschreis bedarf. Denn die Feinde der Demokratie warten nur darauf, diese sturmreif zu schießen.

Viel Zeit zur Umkehr bleibt nicht mehr. Denn der Unmut der autoritäts-gläubigen Mehrheit hat schon einmal einen Diktator an die Macht gewählt.

Das sollte uns allen eine Warnung sein.

Freiburg im Breisgau, 28. März 2016
Thuner Weg 18


Redaktionelle Anmerkung: Dieser Artikel entstand in mehreren Stufen seit dem 25.11..2015 und wurde mehrfach aktualisiert und ergänzt.