Ethisches Gutachten:
Bilanz des Wirtschafts-Ethikers: Roland Berger ist verantwortlich für den angerichteten Schaden
Unter Bezugnahme und intensiver Prüfung der mir ausgehändigten Dokumente und den im Internet auf der Seite www.unternehmensberater-skandal.de veröffentlichten Recherchen durch den in den Konkurs ge-triebenen Unternehmer Karl-Heinz Seibold und den daraus folgenden Klagen gegen die Unternehmens-Beratung Roland Berger & Partner (RB&P) komme ich zu folgendem Ergebnis:
Seibolds Dokumentation mit über 45 Dokumenten ist in sich schlüssig und belegt in allen Punkten eindeutig, daß die Unternehmens-Beratung RB&P für die Vernichtung der DMPG, bei der Seibold Gesellschafter war, die volle Verantwortung zu übernehmen hat.
15.01 Peinliche Ausreden von Roland Berger, um sich der Verantwortung zu entziehen
Um den existenzgefährdenden Vorwürfen, ein florierendes Unternehmen vernichtet zu haben, zu entgehen, bedient sich die Unternehmens-Beratung RR&P nach dem Konkurs der DMPG – offenbar aus Verzweiflung – nachstehender, unglaublich peinlicher Ausreden:- Der Vertrag zwischen der Unternehmens-Beratung RR&P und der DMPG sei zum Zeitpunkt des Konkurses bereits abgelaufen gewesen.
- Stattdessen sei in der Zeit vor dem DMPG-Konkurs der für die Vermarktung von RB&P eingesetzte Top-Manager Dieter Weiß als Privat-Person für die DMPG tätig gewesen, weshalb nicht Roland Berger, sondern Dieter Weiß für diesen Konkurs verantwortlich sei.
- Entgegen seinem eigenen Informations-Memorandum behauptet RB&P nach dem Konkurs, die DMPG sei völlig wertlos und nicht vermarktbar gewesen.
- Seibold habe alle Prozesse in München verloren, und allein deshalb könne es keinen Schaden-Ersatz geben.
15.02 Stellungnahme
Nach eingehender Prüfung steht für mich außer Frage, daß es sich bei diesen RB&P-Einlassungen um Schutz-Behauptungen handelt, um sich der eigenen Verantwortlichkeit zu entziehen.Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
- Zur Behauptung, der Vertrag sei bereits abgelaufen gewesen:
- Wie bei umfangreichen Beratungs-Aufträgen dieser Art üblich, beinhaltet der zwischen RB&P und der DMPG geschlossene Geschäfts-Besorgungs-Vertrag u.a. eindeutige Regelungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Mandats, nämlich die im Themen-Bereich 8 erwähnten „vertrags-beendenden Maßnahmen„
- Diese erfordern grundsätzlich Schriftlichkeit und Rückgabe aller zwecks Prüfung überlassenen Firmen-Unterlagen an die DMPG.
- Zu keinem Zeitpunkt aber hat es Besprechungen über die vorzeitige Beendigung des Beratungs-Auftrages oder gar schriftliche Dokumente darüber gegeben.
- Demnach stellt die „RB&P-Behauptung“, der Vertrag sei zum Zeitpunkt des DMPG-Konkurses bereits abgelaufen gewesen, nichts als den untauglichen Versuch dar, sich der Verantwortlichkeit für die vorsätzlich geplante und begangene Firmen-Vernichtung zu entziehen.
- Dies umso mehr, als es in größeren Unternehmen wie dem von Roland Berger ebenso notwendig wie üblich ist, alle Geschäfts-Vorgänge schriftlich zu dokumentieren. Denn anders ist eine ordnungs-gemäße und vor allem auch transparente Beratungs-Arbeit zu erbringen gar nicht möglich.
- Es ist deshalb ebenso abenteuerlich wie weltfremd, wenn Roland Berger meint, die interessierte Öffentlichkeit in dieser Weise täuschen und von seiner Verantwortlichkeit ablenken zu können.
- Zudem stellt die „RB&P-Behauptung“, sein Vertrag mit der DMPG sei auf mündlichem Wege vorzeitig beendet worden, die Professionalität Bergers in Frage. Das kann deshalb nur als veritables Eigen-Tor bezeichnet werden.
- Zur Behauptung, der RB&P-Angestellte Dieter Weiß sei als „Privat-Person“ für die DMPG tätig gewesen:
- Mit dieser Behauptung rückt sich der weltweit erfahrene und außerordentlich erfolgreiche Roland Berger ins Zwielicht. Denn abgesehen davon, daß auch diese Behauptung unwahr ist und lediglich ein weiteres Schutz-Manöver zwecks Ablenkung von der eigenen Verantwortlichkeit darstellt, ist es ebensowenig vorstellbar wie professionell, wenn ein von RB&P als Projekt-Verantwortlicher eingesetzter Angestellter wie Dieter Weiß plötzlich nur als „Privat-Person“ beratend für die DMPG tätig gewesen sein soll.
- Unterstellt man, die RB&P-Behauptung wäre richtig, dann hätte dessen Angestellter Weiß bei ihm ausscheiden und als ein-Mann-Unternehmer einen eigenen Beratungs-Vertrag mit der DMPG schließen und demzufolge seine Honorare und Aufwendungen (Spesen und dergleichen) an die DMPG fakturieren müssen. Es hat jedoch zu keiner Zeit weder einen solchen Separat-Vertrag noch Honorar- und Spesen-Abrechnungen des Dieter Weiß mit der DMPG gegeben.
- Im Gegenteil, der Projekt-Verantwortliche Dieter Weiß war während der ganzen Zeit – 1.6.1997 bis 31.1.1999 – als R&P-Beauftragter beratend in Dannenberg tätig und stand im übrigen auch in der Zeit nach dem DMPG-Konkurs noch etwa zwei Jahre auf der Gehalts-Liste von Roland Berger.
- Selbst wenn man unterstellt, daß es sich bei der Person Dieter Weiß um einen erfahrenen Berater handelte, so war dieser doch auf Organisation, Logistik und weltweite Geschäfts-Verbindungen von RB&P angewiesen.
- Nach alledem kann die „RB&P-Behauptung“, sein Mitarbeiter Dieter Weiß sei als „Privat-Person“ für die DMPG beratend tätig gewesen, nur als abenteuerliches, untaugliches und vor allem Berger als der Lächerlichkeit preisgebendes Täuschungs-Manöver klassifiziert werden.
- Zur Behauptung, die DMPG sei völlig wertlos und nicht vermarktbar gewesen:
- Mit dieser Behauptung dementiert RB&P sich selbst.
- Denn es war das von seinem Mitarbeiter Wolfgang Ströbele erarbeitete, 51-seitige Informations-Memorandum, das die DMPG als weltweit einmalig und deshalb mit einer grandiosen Zukunft versehen bewertete.
- Diese Bewertung fand anschließend ihren Niederschlag in der von Ströbele – im Auftrag der Deutschen Bank – auf Basis des Informations-Memorandums vorgenommenen Firmen-Wert-Berechnung, siehe Themen-Bereiche 8 und 9. Diese Firmen-Wert-Berechnung wies allein auf Basis der einen, vorhandenen und produzierenden Fabrik einen DMPG-Wert von 130 bis 140 Mio. Mark aus.
- Dieses im besten Sinne werthaltige Informations-Memorandum war für die Unternehmens-Beratung RB&P ausschlaggebend dafür, die DMPG weltweit zu vermarkten. Für die Beteiligungs-Interessenten stellte es zudem die wesentliche Entscheidungs-Hilfe dar.
- Die Deutsche Bank hatte 1997 Seibold gegenüber davon gesprochen, daß ein von RB&P erstelltes Informations-Memorandum ein außerordentliches Güte-Siegel im Sinne eines Zertifikats darstelle, das dabei helfe, alle Türen zu öffnen, und zwar weltweit.
- Diese Bewertung der Deutschen Bank war für Seibold seinerzeit ein wesentlicher Grund, RB&P mit der Expansion der DMPG zu betrauen.
- Seibold vertraute der Bewertung einer der größten Unternehmens-Beratungen der Welt und investierte etwa sieben Millionen Mark in die Zukunfts-Gestaltung seines Unternehmens.
- Im übrigen war die positive Einschätzung der Zukunfts-Chancen der DMPG für den Top-Manager und RB&P-Beauftragten Dieter Weiß Grund genug, sich an diesem Unternehmen zu beteiligen und Gesellschafts-Anteile zu erwerben. Das hätte er wohl kaum getan, wenn die DMPG völlig wertlos gewesen wäre.
- Es kann deshalb nicht richtig sein, wenn RB&P das von seinem Hause erstellte Informations-Memorandum sowie die daraus – ebenfalls von seinem Hause – gezogenen, wertmäßigen Schlußfolgerungen nach dem Konkurs der DMPG als völlig wertlos hinstellt.
- Dies ist ein rein taktisch motivierter, weiterer – allerdings untauglicher – Versuch Roland Bergers, sich der Verantwortlichkeit für die in seinem Namen begangene Vernichtung der DMPG und deren Gesellschafter Karl-Heinz Seibold zu entziehen.
- Eine solche Vorgehensweise kann aus meiner Sicht nur als ausgesprochen peinlich und als eines Mannes unwürdig angesehen werden, der sich in der Öffentlichkeit für seine Aussagen zu Menschen-Würde und Ethik im Geschäfts-Leben feiern läßt und dazu regelmäßig Preise verleiht.
- In völligem Kontrast dazu steht die konkrete Beratungs-Praxis des Roland Berger, und so ist zu fragen, worin dessen Beratungs-Qualität besteht und wie es um sein Berufs-Ethos bestellt ist, zumal sich die Honorare, die die DMPG an Roland Berger bezahlte, im hohen, sechsstelligen DM-Bereich bewegten.
- Ein weiterer Aspekt, den es hervorzugeben gilt: Wenn RB&P ein von seinem Hause erstelltes Informations-Memorandum und die Schlüsse, die daraus in Bezug auf die besonderen Chancen der DMPG gezogen wurden, aus taktischen Gründen selbst entwertet und in sein Gegenteil verkehrt, dann stellt sich die Frage, was künftige Ratsuchende dazu veranlassen könnte, ausgerechnet RB&P um Rat zu fragen. Mit anderen Worten: Was Seibold widerfahren ist, kann auch jedem anderen durch Roland Berger passieren; denn dieser ist auf Grund seiner Macht-Fülle nicht bereit, für Fehler, die in seinem Namen gemacht wurden, einzustehen. Ratsuchende aber müssen sich darauf verlassen können, daß ihr Berater auch meint, was er von sich gibt und auch dann dazu steht, wenn es für ihn selbst etwas ungemütlich werden sollte.
- Die peinlichen, geradezu dummen Ausreden der Unternehmens-Beratung nach dem Konkurs der DMPG lassen eindeutig erkennen, daß Roland Berger davon überzeugt war, eine Veröffentlichung seines Unternehmens-Berater-Skandals auf Grund seiner Macht und seiner weltweiten Verbindungen verhindern zu können. Meine Lebens- und Berufs-Erfahrung als Wirtschafts-Ethiker jedenfalls legen nahe, daß RB&P diese letztlich nur sich selbst diskreditierenden Aussagen sonst nicht gemacht hätte.
- Zum Verweis auf die von Seibold verlorenen Prozesse:
- Mit der Behauptung, Seibold habe alle Prozesse in München gegen RB&P verloren, täuscht die Unternehmens-Beratung alle, die sich für die Firmen-Vernichtung der DMPG interessieren.
- Denn den Roland Berger-Anwälten ist es nach einigen, inhaltlich geheimgehaltenen Gesprächen mit den Anwälten von Seibold gelungen, daß diese den Einsatz der Staats-Anwaltschaft verhinderten. Deshalb ist es naheliegend, hier von Parteien-Verrat zu sprechen.
- Daß Seibold die Prozesse in München verlor, liegt daran, daß sein Hauptbelastungs-Zeuge Ströbele nicht vor Gericht aussagen konnte. Denn auch dies wurde von den Seibold-Anwälten verhindert, um Roland Berger zu schützen. Auch hier ist es deshalb naheliegend, von Parteien-Verrat zu sprechen.
- Der Sieg Bergers sieht formal nach einem Sieg für RB&P über seinen Kontrahenten Karl-Heinz Seibold aus. In Wahrheit jedoch handelt es sich dabei bestenfalls um einen Pyrrhus-Sieg.
- Was jeder Kriminologe tut, um einen Fall aufzuklären, nämlich nach dem Tat-Motiv zu fragen, ist auch hier angebracht. Nach Lage der Dinge hatte RB&P ein klares Motiv, strafrechtliche Ermittlungen und einen Straf-Prozeß gegen ihn um jeden Preis zu verhindern, da – anders als im Zivil-Prozeß – im Straf-Verfahren nicht so einfach mit wohlfeilen Behauptungen durchzukommen ist. Denn im Gegensatz zur ZPO ist das Schwert des StGB scharf.
- Weil die Anwälte von Seibold nach ihren Gesprächen mit den Berger-Anwälten – auch für jeden juristischen Laien erkennbar – umgefallen sind und ihr Verhalten gegenüber ihrem Mandanten Seibold änderten, ist deshalb die Frage sowohl zwingend als auch legitim, nach dem Grund für dieses Wende-Manöver der eigenen Juristen zu suchen.
- Dieser Grund ist in der Person Roland Berger zu suchen und zu finden. Roland Berger ist ebenso erfolgsverwöhnt wie eitel, und zu seinem Selbst-Verständnis gehört die absolute Unverwundbarkeit auf Grund seiner weltweiten Verbindungen und Seilschaften, die Verantwortungs-Träger aus Politik, Wirtschaft und Gerichtsbarkeit umfaßt.
- Roland Berger hatte und hat einen guten Ruf zu verlieren, und da ist es naheliegend, alles in seiner Macht Stehende dafür zu tun, Schaden abzuwenden und Gegner, die ihm gefährlich werden könnten, mundtot zu machen.
- Da er diese Methode der Einflußnahme und Einschüchterung auch seinem eigenen Mitarbeiter Ströbele gegenüber anwandte – nämlich nicht gegen ihn vor Gericht auszusagen -, ist die Frage zwingend, ob RB&P durch seine Anwälte den Versuch unternommen hat, Einfluß auf die Anwälte seines Gegners Karl-Heinz Seibold zu nehmen.
- Wenn man sich dieser Frage vom Ergebnis her zuwendet – daß die Seibold-Anwälte darauf verzichtet haben, strafrechtlich gegen Berger vorzugehen -, kommt man an der Schlußfolgerung nicht vorbei, daß RB&P seine Anwälte diesen Einfluß auf die Seibold-Anwälte hat nehmen lassen.
- Damit aber steht der Verdacht des gekauften Gegners im Raum, und das ist ein strafrechtlich relevanter Vorwurf. Meine Lebens- und Berufs-Erfahrung als Wirtschafts-Ethiker jedenfalls lassen die Annahme nicht zu, daß die Seibold-Anwälte – nach ihren Gesprächen mit den Berger-Anwälten – ohne Gegen-Leistung umgefallen sind.
- RB&P versucht den Eindruck zu erwecken, als handelte es sich bei den kriminellen Machenschaften seines Projekt-Verantwortlichen Dieter Weiß um einen bedauerlichen Einzel-Fall. Nach Lage der Dinge ist jedoch davon auszugehen, daß dahinter Methode und System steckt. Berger ist auch nicht davor zurückgeschreckt, Seibold durch seine Anwälte in ehrverletzender Art und Weise zu diffamieren; entsprechender Schrift-Verkehr liegt vor.
- Es hat den Anschein, als sei es Roland Berger auf Grund seiner Wirkungs-Macht und seiner überall präsenten Seilschaften gelungen, die traditionellen Medien mundtot zu machen. Die Kraft des Internets wird Roland Berger jedoch nicht brechen können.
- Roland Berger bewegt sich demnach mit seiner Behauptung – Seibold könne ihm gar nichts, weil der schließlich die Zivil-Prozesse gegen ihn verloren habe -, auf sehr dünnem Eis.
- In diesem Zusammenhang dürfen die Richter vom LG- und OLG-München nicht unerwähnt bleiben. Diese haben darauf verzichtet, den RB&P-Mitarbeiter Ströbele als Zeugen zu laden und zu vernehmen. Zufall? Nein, nach allem, was dieser Skandal zutage gefördert hat, ist es außerordentlich schwer, an einen solchen Zufall zu glauben. Eher ist wahrscheinlich, daß hier entweder Einfluß genommen wurde oder aber die Richter selbst es waren, die es für verzichtbar hielten, Seibolds wichtigsten Zeugen einzuvernehmen.
- Was aus diesen naheliegenden Vermutungen auch zutreffen mag, entweder handelte es sich um Einflußnahme oder um Straf-Vereitelung im Amt, und das ist – neben Rechts-Beugung – das schwerste Verbrechen, dessen ein Richter oder Staats-Anwalt sich in Ausübung seines Berufes schuldig machen kann.
- Auffällig jedenfalls ist, daß immer nur die Berger-Seite obsiegte. Nach meiner Einschätzung ist dies ohne Einflußnahme nicht möglich gewesen.
- Nicht ohne Grund fragen sich immer mehr Bürger, was von einem Rechts-Staat zu halten ist, bei dem es ganz offensichtlich nicht mit rechten Dingen zugeht. Daß dem so ist, läßt sich seit mehr als 20 Jahren immer wieder beobachten, der Skandal RB&P ist hier – leider – kein Einzel-Fall. Insbesondere, wenn die Nummer eins in Deutschland mit ihrer bis dato absoluten Vorbild-Funktion ihren eigenen Maßstäben – öffentliche Reden über Ethik und dazu nicht passendes Handeln – nicht gerecht wird.
15.03 Aus alledem folgt
Allein schon die Tatsache, daß die Unternehmens-Beratung RB&P auf höchster Ebene jemanden beschäftigte, der auch vor Methoden nicht zurückschreckte, die nach Lage der Dinge als kriminell zu bezeichnen sind, ohne für dessen Fehl-Verhalten einem Klienten gegenüber die Verantwortung zu übernehmen, ist ein existenzgefährdendes Eigen-Tor.Daß Roland Berger bzw. dessen Anwälte nicht längst Unterlassungs-Klage gegen die von Seibold aufgestellten Behauptungen und massiven Vorwürfe, die sich seit 2012 im Internet befinden und somit weltweit zugänglich sind, erhoben haben, beweist im Umkehr-Schluß, daß sich Roland Berger seiner Schuld sehr wohl bewußt ist und Seibolds Darstellungen zum Geschehens-Verlauf deshalb richtig sind.
Roland Berger, bislang mit Hilfe seiner Anwälte stets sehr erfolgreich im Verfolgen seiner Interessen, steht in diesem Fall ganz offensichtlich mit dem Rücken an der Wand.
Er weiß deshalb, daß er nach Lage der Dinge diese Auseinandersetzung nicht gewinnen kann.
- Auf Grund von Seibolds Öffentlichkeits-Arbeit via Internet – alle IHKs und AHKs sind informiert, namhafte Politiker, Wirtschafts-Führer und Journalisten werden laufend kontaktiert – sind sein Ruf und die Existenz seines Beratungs-Unternehmens, welche derzeit untrennbar mit einander verbunden sind, in allergrößter Gefahr.
- Potentielle Klienten von RB&P sollten erkennen, daß ihnen durch RB&P dasselbe drohen kann wie Karl-Heinz Seibold: Nämlich aus taktischen Gründen fallengelassen und der Pleite überantwortet zu werden. Wer kann oder will sich von solch einer Gesellschaft beraten lassen?
Es wird deshalb in seinem ureigensten Interesse sein, weiteren Schaden von sich abzuwenden, auf Seibold zuzugehen und Wiedergutmachung an diesen zu leisten.
Seibold geht es keineswegs darum, Berger zu vernichten. Seibold fordert einen Mann dazu heraus, sich selbst und das von ihm öffentlich Verlautbarte ernstzunehmen und deshalb zu dem zu stehen, was in seinem Namen angerichtet wurde.
Es sollte dringend in Roland Bergers Interesse liegen, einzulenken und Seibold einen konkreten Vorschlag zwecks Wiedergutmachung zu unterbreiten. Die Größenordnung, um die es dabei mindestens geht, ist ihm seit langem bekannt.
Als Wirtschafts-Ethiker habe ich mich aus sehr grundsätzlichen Überlegungen heraus dazu entschlossen, Karl-Heinz Seibold in seinem Bestreben nach Rehabilitation zu unterstützen.
15.04 Lehr-Beispiel für systemisches, kollektives Versagen auf allen Ebenen
Dieser Fall ist in all seinen Verästelungen und Tatsachen-Beschreibungen so eindeutig, daß man kein Jurist zu sein braucht, um dessen Relevanz zu begreifen. Doch Roland Berger, die Nummer eins in Deutschland, verfügt über sehr viel Macht, und der damit korrespon-dierende Einfluß führt dazu, daß alle – Politiker, Wirtschaft, Medien, Justiz und Gesellschaft – ihn hofieren, anstatt kritische Distanz zu wahren. Dieser Eindruck jedenfalls zwingt sich jedem auf, der sich unbefangen mit der Person Roland Berger und dem von ihm geschaffenen Netzwerk befaßt:- Einer Instanz, die sich für unangreifbar und unfehlbar hält und deshalb Widerspruch nicht duldet.
- Das verträgt sich nicht mit einem demokratischen Gemeinwesen, das sich der Polis – dem Souverän, dem Volk – verpflichtet fühlt.
- Denn Demokratie lebt von den Checks and Balances, und die setzen Macht-Begrenzung und –Kontrolle voraus.
15.05 Schluß-Betrachtungen
Seit 13 Jahren kämpft Seibold um seine Rehabilitation, und dabei geht es ihm natürlich um seinen eigenen Fall, doch keineswegs allein darum.- Denn er sieht sich als Bürger und ehemaliger Unternehmer verpflichtet, andere vor einem ähnlichen Schicksal zu bewahren.
- Die weltweite Wirtschafts-Krise hat gezeigt, was passieren kann, wenn man zuläßt, daß einige Leute auf Grund ihrer Macht, ihres Kapitals und ihrer weltweiten Verbindungen uneingeschränkt herrschen können und im Gegensatz zum Rest der Welt ungestraft über das Schicksal anderer bestimmen dürfen.
- Die Deutsche Bank, damals Mutter-Gesellschaft von Roland Berger, hatte Seibold dringend empfohlen, die Dienste des weltweit erfahrenen Roland Berger in Anspruch zu nehmen, und zwar mit dem Hinweis, „keine Fehler“ zu machen. Diesem Rat seiner Hausbank gefolgt zu sein, stellte sich im Nachhinein als der größte Fehler heraus. Denn der von der Deutschen Bank Empfohlene führte Seibolds Firma nicht an die Börse, sondern in den Konkurs.
- Selbst der ehemalige Bundes-Präsident Christian Wulff hat als vormaliger Minister-Präsident im Beisein von Roland Berger bei Sabine Christiansen in der ARD die Machenschaften und Seilschaften der Unternehmens-Beratung Roland Berger angeprangert.
- Die Zeitschrift Capital berichtete im Mai 2004 unter dem Titel „RB&P in der Imagefalle“ über den Schaden, den diese Unternehmens-Beratung der Branche zugefügt hatte.
- RB&P beschäftigte auf höchster Ebene einen Partner, der nicht wie vereinbart eines der innovativsten Produkte auf dem Bausektor weltweit vermarktete, sondern dies systematisch und zusammen mit weiteren Berger-Gesandten verhinderte. Man muß deshalb vom Tatbestand des bandenmäßig organisierten Betrugs sprechen.
- Die finanzielle und gesundheitliche Vernichtung von Seibold nahmen diese skrupellosen Berger-Berater billigend in Kauf.
- Besonders dreist aber ist, daß die Unternehmens-Beratung Roland Berger dafür – nämlich für ihre falsche Personal-Politik – keine Verantwortung übernehmen will.
- Dazu gehört auch, daß die Seibold-Anwälte im Gleichschritt mit den Berger-Anwälten verhinderten, daß der Berger-Mitarbeiter Wolfgang Ströbele als Haupt-Belastungszeuge vom Münchner Gericht einvernommen wurde und deshalb nicht zu Gunsten von Seibold aussagen konnte. Denn nach Lage der Dinge hätte Seibold auf Basis der Ströbele-Aussage den damaligen Zivil-Prozeß gewonnen.
- RB&P versucht unter Einsatz seines ganzen Macht-Apparates alles, um zu verhindern, daß die auf mehr als 100 Seiten von Seibold dokumentierten und vom Wirtschafts-Ethiker kommentierten, strafrechtlichen Vorwürfe nicht doch noch öffentlich werden. Denn diese Vorwürfe belegen eindeutig, daß RB&P für die Vernichtung der DMPG verantwortlich ist. Das Internet aber kann Berger nicht kontrollieren, und das ist Seibolds Chance.
- Gleichwohl präsentiert sich Berger in der Öffentlichkeit als Wohltäter, und die von ihm gegründete Stiftung verleiht jährlich sogar einen Preis für Menschen-Würde.
Dazu hat Seibold am 22.4.2014 einen letzten, außergerichtlichen Güte-Versuch an Roland Berger – mit Frist-setzung auf den 7.5.2014 und Kopie an dessen Geschäftsführer Prof. Schwenker – gerichtet und ihn darin aufgefordert, Wiedergutmachung zu leisten.
Daß Seibold – vor dem Hintergrund des ihm von Berger Zugefügten – zu diesem Schritt bereit war, kann nur als außerordentlich fair bezeichnet werden. Doch statt diese Chance einer gütlichen Einigung zu nutzen, hat Berger die ihm gesetzte Frist unkommentiert verstreichen lassen.
Das ist – bezüglich der damit verbundenen Risiken auch und gerade für sein Beratungs-Unternehmen und dessen Gesellschafter und Mitarbeiter – sehr unverständlich. Denn durch diese abermalige Ignoranz zwingt Berger Seibold nun einen öffentlichen Straf-Prozeß auf. Die Folgen dieser Ignoranz werden Roland Berger und sein GF Schwenker zu tragen haben.
Denn der Fall ist – wie in Themen-Bereich 14 dargelegt – nicht verjährt.
Aus Interesse am Thema – auf Basis der von Seibold verfaßten 14 Themen-Bereiche – zusammengestellt, hinterfragend redigiert, mit Fett-Markierungen, weiteren Einrückungs-Zeichen, Einleitung, Kommentaren sowie Begriffs-/Namens-Ergänzungen (z.B. Roland Berger, HP) und einem Prüfungs-Bericht versehen.
18. November 2012 bis 24. Juni 2014
Helmut Passing
Wirtschafts-Ethiker
79108 Freiburg im Breisgau – Thuner Weg 18
TEL: 0761 / 355 87 – FAX: 0761 / 371 84