Komplott – Langfassung

Helmut Passing

Kriminelle Banden-Energie

Das Komplott

Wie der Rechts-Staat sich selbst und uns Bürger durch Ignoranz verrät

Roland Berger, Berater der Bundes-Regierung:
Tricksen und Täuschen als Geschäfts-Modell
Von der Justiz sanktioniert

Hinweis:
  • Der nachfolgende Text bezieht sich insbesondere auf die Anlage 10/Themen-Bereich 7 der Seibold-Dokumentation „Fehl-Beratung auf höchstem Niveau“ zur Straf-Anzeige gegen Berger vom 25.6.2014.
    • Diese ist einsehbar unter der Rubrik Tatsachen/Dokumentation/Lang-Fassung.
  • Diese Ausarbeitung bezieht sich auch auf Anlage 15/Seiten 17 und 18 sowie die Ziffer 22.2 dieser Anlage 15 zur Straf-Anzeige gegen Berger vom 25.6.2014.
    • Die Anlage 15 ist identisch mit der synoptischen Beweis-Führung, siehe Rubrik Kommentar Wirtschafts-Ethiker.
  • 583 Seiten Text werden hier verdichtet auf nur zwölf Seiten, also lediglich zwei Prozent.
Übersicht
  1. Sieben Kern-Thesen veranschaulichen, worum es konkret geht
  2. In nur sieben Worten
  3. Berger-Komplott zu Seibolds Lasten, fußend auf vier Säulen
  4. Berger-Komplott in drei Kern-Aussagen
  5. Verratenes Recht durch Justiz-Komplott
  6. Dauer-Delikt, als Folge der RB&P-Strategie
  7. Die Justiz ist deshalb gefordert, endlich Ihre Pflicht zu tun
  8. DMPG: Revolution im Bau-Gewerbe
  9. Roland Bergers Info-Memorandum bestätigt: DMPG ist Bau-System des 21. Jahrhunderts
  10. Herzstück organisierter Banden-Kriminalität: Konkurs-Dramaturgie:
  11. Auf einen Blick: Die Taten der Komplott-Dramaturgen
  12. Herzstück der Konkurs-Dramaturgie: Feindliche DMPG-Übernahme in vier Akten
  13. Wie die Firmen-Vernichter dabei im Detail vorgingen
  14. Vernichtung statt Vermarktung
  15. Dies zu tun, setzt ein gerüttelt Maß an krimineller Energie voraus
  16. Weitere Folge: Milliarden-Schaden für die Volks-Wirtschaft
  17. Komplott: Verworrenes Intrigen-Spiel auf mehreren Ebenen
  18. Verfassungs-Beschwerde wegen kläglichen Versagens der deutschen Justiz
  19. Straf-Anzeige wegen politisch motivierter Straf-Taten der Justiz
  1. Sieben Kern-Thesen veranschaulichen, worum es konkret geht:
    1. Die öko-logische, millimetergenaue Präzisions-Technik der DMPG verkörperte das Bau-System des 21. Jahrhunderts.
    2. Die Deutsche Bank empfahl Roland Berger/RB&P als Expansions-Berater, und zwar mit den Worten „damit Sie keine Fehler machen.“
    3. Die florierende DMPG aber führte Roland Berger in kürzester Zeit statt an die Börse in den Konkurs, und zwar aus sachfremden Erwägungen.
    4. Denn die DMPG stand den strategischen Macht-Interessen der Berger-Klientel im Weg: Den großen Konventionellen der deutschen Bau-Industrie.
    5. Auf Grund dieses veritablen Interessen-Konfliktes hätte Roland Berger den Seibold-Auftrag gar nicht annehmen dürfen.
    6. Kriminologen nennen die Missetaten des Roland Berger und dessen Gesandten Auftrags-Mord. Denn man kann nicht nur Menschen, sondern auch Unternehmen umbringen.
    7. Die Justiz hat diesen bandenmäßig organisierten – und in Folge Dauer-Deliktes nicht verjährten – Betrug mit DMPG-Todesfolge sanktioniert.
  2. In nur sieben Worten:
    • Auftrag: Weltweite Expansion.
    • Resultat: Vernichtung statt Vermarktung.
  3. Berger-Komplott zu Seibolds Lasten, fußend auf vier Säulen:
    1. Feindliche Übernahme als Voraussetzung für die vorsätzliche DMPG-Vernichtung.
    2. Haftungs-Verweigerung nach dem Konkurs: Kein Wert, kein Schaden.
    3. Obstruktion: Straf-Prozeß verhindern und. keine Gegenwehr von Seibolds Anwälten.
    4. Legenden-Bildung: Roland Berger täuscht über Jahre die Öffentlichkeit, und zwar mit Erfolg.
  4. Berger-Komplott in drei Kern-Aussagen:
    1. Roland Berger hat – wie mit Seibolds Anwälten besprochen – vor Gericht falsch vortragen lassen.
    2. Denn von Seibolds Anwälten kam – wie von Berger gewünscht – dazu keine Gegenwehr.
    3. Dadurch hat Seibold die Münchner Zivil-Prozesse verloren, und es gab keinen Straf-Prozeß.
  5. Verratenes Recht durch die Justiz-Komplott:
    • Trotz Prüfung der Unterlagen und Beweise behauptet die Justiz, Seibold sei kein Schaden entstanden.
    • Trotz 583 Seiten Text könne sie nicht erkennen, was Roland Berger vorgeworfen werde.
    • Die Justiz hat dem Kläger Seibold das rechtliche Gehör verweigert und die Verfassung gebrochen.
  6. Dauer-Delikt: Als Folge der RB&P-Strategie
    • Auch dies wird bis heute von der Justiz bestritten.
    • Darin kommt ein besonders gravierender Justiz-Skandal zum Ausdruck.
    • Daß der Fall Seibold/Berger aber erst 2017 verjährt, ist durch die Dokumente 60 bis 68 (siehe Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige gegen Berger vom 25.6.2014) belegt.
    Die Chronologie dessen, was in den Tagen und Wochen vor und nach dem Konkurs geschah, ergibt sich aus der eingangs erwähnten Dokumentation , nämlich der Zusammenfassung von Themen-Bereich 7.

    Nachfolgend eine Empfehlung an alle, die sich für diesen Fall schwerster, bandenmäßig organisierter und systematisch betriebener Wirtschafts-Kriminalität – begangen vom Berater der Bundes-Regierung – interessieren. Aus heutiger Sicht empfiehlt es sich, die Anlagen zur Straf-Anzeige in nachstehender Reihenfolge zu lesen bzw. anzuschauen (siehe Rubrik Straf-Anzeige gegen Berger): Mit N° ist die jeweilige Anlagen-Nummer gemeint.
    Datum Kurz-Beschreibung Anzahl Seiten
    25.06.14 Straf-Anzeige an Schwerpunkt-StA-Braunschweig* 12
    15 25.01.15 Synoptische Beweis-Führung zum RB&P-Komplott 23
    14 19.06.14 Kommentar zum Gesamt-Geschehen: Von der Justiz sanktioniert 12
    9 23.06.14 Film über die DMPG (Produktion & Montage)
    2 20.06.14 RB&P-Behauptungen nach dem Konkurs, von Seibold widerlegt 10
    3 20.06.14 Kausalität: RB&P ist für DMPG-Konkurs verantwortlich/Kurz-Fassung 5
    4 19.06.14 Kausalität: RB&P ist für DMPG-Konkurs verantwortlich/Lang-Fassung 13
    5 24.06.14 Tat-Vorwürfe an die Adresse der Haupt-Verantwortlichen 9
    1 07.06.14 Berger-Komlott: DPG-Konkurs aus sachfremden Erwägungen 20
    10 24.06.14 Dokumentation über die DMPG-Vernichtung mit Kommentaren 116
    7 23.06.14 Anlagen-Verzeichnis/Kurz-Fassung 4
    8 23.06.14 Anlagen-Verzeichnis/Lang-Fassung mit Inhalts-Beschreibungen 12
    6 23.06.14 Anlagen-Ordner 6: 76 Dokumente belegen RB&P-Verantwortung** 318
    11 22.04.14 Letzter Güte-Versuch an Roland Berger 3
    12 22.04.14 Anlage zum letzten Güte-Versuch an Roland Berger 11
    13 22.04.14 Brief an RB&P-GF Schwenker mit letztem Güte-Versuch 15
    Seiten-Anzahl aller 15 Anlagen demnach 583
    * Auf Grund einer Falsch-Information wurde die Straf-Anzeige nicht in Stade, sondern in Braunschweig eingereicht.
    ** Einige Anlagen wurden erst nach dem 25.6.2014 zusammengestellt. Sie befinden sich auf dieser Homepage unter der Rubrik Straf-Anzeige gegen Berger.

    Laut Verfassung sind vor dem Gesetz alle gleich. Das gilt aber leider nicht in der Praxis.
    • Wenn Deutsche im Ausland als Geiseln genommen werden, ist die Bundes-Regierung sofort zur Stelle, um diese freizukaufen oder sonstwie zu unterstützen.
      • Das ist gut so und geschieht, weil ein solcher Fall in den Medien präsent ist.
      • und zwar auf allen Kanälen.
    • In ihrem Exclusiv-Interview mit der Bild-Zeitung vom 11.3.2009 sagte Kanzlerin Angela Merkel:
      • „Wer unverschuldet in Not gerät, dem wird geholfen.“
      • Seitdem hat Merkel diesen Satz auch im Fernsehen variantenreich wiederholt, doch in Bezug auf Seibolds Post wurde noch nicht einmal der Eingang bestätigt, geschweige denn eine Antwort verfaßt.
    • Obwohl Journalisten mehrerer, namhafter Presse-Organe den Fall Seibold/Berger recherchierten und danach persönlich keinerlei Zweifel an Berechtigung und Richtigkeit der gegen Berger erhobenen Vorwürfe hatten, durften diese ihre Recherchen nicht veröffentlichen.
      • Zufall? Wohl kaum.
      • Denn der lange Arm von Roland Berger reicht nicht nur in die Justiz, sondern auch in die Chef-Redaktionen der Presse.
    • Davon, daß vor dem Gesetz alle gleich sind, kann demnach keine Rede sein.
    Thomas Middelhoff, der ehemalige Karstadt- bzw. Arcandor-Chef, wurde im November 2014 wg. ‚lediglich‘ 500.000 Euro Untreue bzw. Steuer-Hinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
    • Die deutsche Justiz kann also durchaus, wenn sie will.
    • Im Fall Seibold versus Berger aber will sie erkennbar nicht. Denn seit mehr als eineinhalb Jahren erfolgt auf die Straf- Anzeige von Seibold eine Ausrede nach der anderen, warum man kein Ermittlungs-Verfahren einleiten könne.
    • Die Gründe liegen auf der Hand:
      • Käme es zum Straf-Verfahren gegen Roland Berger und dessen Gesandte, müßten sich unsere Eliten in Wirtschaft, Politik, und Medien peinliche Fragen gefallen lassen.
      • Denn dann würde offenbar, daß Roland Berger nicht der Wohltäter ist, für den er sich in der Öffentlichkeit durch die Medien feiern läßt.
      • Denn daß Roland Berger regelmäßig Preise für Menschen-Würde sowie für besonders innovative Unternehmen vergibt, paßt nicht zu der Tatsache, das Unternehmen DMPG des eigenen Klienten Seibold vernichtet zu haben.
    • Nicht ohne Grund besagt eine alte Weisheit, daß der Fisch immer vom Kopf her stinke.

    Deshalb war und ist es geboten, gegen dieses offensichtliche Komplott der Justiz – die gleich 21 mal die Verfassung gebrochen hat – Beschwerde beim BVG einzulegen (siehe Rubrik Verfassungs-Beschwerde).

  7. Die Justiz ist deshalb gefordert, endlich Ihre Pflicht zu tun

    Nämlich diesem Offizial-Delikt den Stellenwert einzuräumen, der ihm gebührt und das Straf-Verfahren gegen Roland Berger pp. zu eröffnen.

    • Im übrigen ist die Tatsache, daß Roland Berger nicht längst gegen die Seibold-Veröffentlichungen im Internet juristisch vorgegangen ist, der Beleg dafür, daß man im Hause RB&P ganz genau weiß, daß diese Anschuldigungen zutreffen.
    • Denn Roland Berger ist dafür bekannt, jeden gnadenlos zu verfolgen, der über ihn Dinge verbreitet, die nicht stimmen.
    Als Leser haben Sie die Wahl:
    • Entweder, Sie steigen jetzt – wie gerade vorgeschlagen – in die Lektüre von Anlage 15 pp. ein.
    • Falls Ihnen das für den Moment zu mühsam ist, finden Sie nachfolgend eine Zusammenfassung der Ereignisse, aus der sich Ihnen die Tragweite der Causa Seibold versus Berger im Sinne einer schnellen Übersicht erschließt.
  8. DMPG: Revolution im Bau-Gewerbe

    Einem Maschinenbau-Ingenieur war es erstmals gelungen, massiven, öko-logischen Wohnraum für breite Bevölkerungs-Schichten bezahlbar zu machen, und zwar durch millimetergenaue Präzisions- und System-Technik.
    • Der Kaufmann Seibold und der Architekt Moos haben deshalb die DMPG übernommen, um diese bundesweit und auch im Ausland bekanntzumachen, weil diese z.B. kinderreichen Familien ganz neue Chancen eröffnete.
    • Denn diese konnten sich so etwas bislang nicht leisten.
    Das Kern-Element der Präzisions- und System-Technik machte dabei aus:
    • Eine massive, voll installierte, malerfertig verputzte und geschoßübergreifend montierbare, in der Fabrik vorgefertigte Wand (siehe Anlage 9/Film über DMPG-Produktion und -Montage).
    • Durch Arbeits-Systematik und entsprechende Organisation konnte ein Haus binnen eines Tages errichtet werden, und zwar in ganz anderer Qualität als noch heute üblich.
    • Und zwar mit nur wenigen Hilfs-Kräften auf der Baustelle, weil alles bereits montagefertig angeliefert wurde.
    • Der konkurrenzlos günstige Preis resultierte aus den kurzen Bau-Zeiten auf Basis der industriellen Vor-Fertigung
      >> Siehe Anlage 14 zur Straf-Anzeige/Kommentar zum Gesamt-Geschehen mit Erläuterung dieses Hintergrundes.
    Die DMPG war weltweit für alle Länder von Bedeutung:
    • Erstmals war es gelungen, gesunden, öko-logischen und massiven Wohnraum für die breite Masse der Bevölkerung bezahlbar zu machen, die sich so etwas bislang nicht leisten konnte.
    • Das galt insbesondere auch für Schwellen-Länder wie z.B. Korea, die einen enormen Bedarf an Wohnraum hatten, jedoch nicht über genügend Fach-Kräfte verfügten.
    • Durch die System-Technik wurde es möglich, diesen strategischen Engpaß zu beseitigen. Denn massenhaft verfügbaren Hilfs-Kräften konnte das Montage-Knowhow binnen nur drei Wochen beigebracht werden.
      >> Hintergrund zu diesen drei Punkten siehe Anlage 14 zur Straf-Anzeige/Kommentar zum Gesamt-Geschehen.
    Die Deutsche Bank Lüneburg, Hausbank der DMPG, riet deren Gesellschaftern dringend, sich von ihrer damaligen Tochter-Gesellschaft Roland Berger & Partner/RB&P beraten zu lassen, und zwar mit den Worten „damit Sie keine Fehler machen“. Begründung:
    • Bei Roland Berger handele es sich um den Berater der Bundes-Regierung und vieler Landes-Regierungen.
    • Außerdem sei RB&P eine der größten Unternehmens-Beratungen der Welt, deren Zertifikat alle Türen öffnet, und zwar weltweit.
      >> Siehe dazu Anlage 10/Themen-Bereich 9.01/erläuternder Kommentar sowie Themen-Bereich 3.01/Rolle der Deutschen Bank zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    Nachdem der bei RB&P für die Bau-Wirtschaft verantwortliche Dieter Weiß am 19.3.1997 in Dannenberg Produktion und Umsetzung in Form ganzer Siedlungen in Augenschein genommen hatte, war dieser hellauf begeistert.
    • Er sprach von einer „Sensation im Bau-Gewerbe“.
    • Dabei hat Weiß von „einem in die Milliarden gehenden Börsen-Wert“ gesprochen, denn die DMPG werde „die Bau-Wirtschaft revolutionieren.“
    • Die weltweite Vermarktung könne binnen weniger Monate realisiert und
    • die DMPG binnen zwei Jahren an die Börse geführt werden.
      >> Siehe Anlage 45 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014/Seibold-Notiz dazu.
    Zuvor, so Weiß, müsse RB&P allerdings die unternehmerische Substanz der DMPG auf Herz und Nieren prüfen.
    • Resultat dieser Überprüfung sei das Informations-Memorandum.
    • Sollte es die DMPG-Behauptungen bestätigen, werde das Info-Memorandum wie ein Zertifikat wirken und alle Türen öffnen, und zwar weltweit.
    • RB&P werde dann den Auftrag übernehmen, die DMPG weltweit zu vermarkten und an die Börse zu führen.
  9. Roland Bergers Info-Memorandum bestätigt: Die DMPG ist das Bau-System des 21. Jahrhunderts

    Das 51-seitige Info-Memorandum hat all das bestätigt, was Dieter Weiß am 19.3.1997 in Augenschein genommen hatte.
    • Es wurde Seibold am 15.5.1997 von Weiß persönlich mit den Worten überreicht, daß Seibold „nun weiter unbesorgt in die Zukunft der DMPG investieren könne“.
    • Das Info-Memorandum hat alle Erwartungen übertroffen. Denn Wolfgang Ströbele, dessen Verfasser, hat darin die weltweite Einzigartigkeit dieser millimetergenauen Präzisions-Technik gewürdigt.
    • Dabei kam Ströbele zu dem Schluß, daß es sich bei der DMPG um das Bau-System des 21. Jahrhunderts handele.
      >> Siehe Anlage 34/Info-Memorandum sowie Anlage 49 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014/Akten-Notiz Seibold dazu.
    Das von Ströbele verfaßte Info-Memorandum hatte weitreichende Folgen:
    • Zum einen stellte es für die von RB&P zu akquirierenden Beteiligungs-Interessenten die wichtigste Entscheidungs-Hilfe dar.
    • Und zum anderen war dieses, von RB&P und der Deutschen Bank als Zertifikat bezeichnete Info-Memorandum für Seibold die entscheidende Voraussetzung, insgesamt sieben Millionen Mark für die Expansion seiner DMPG bereitzustellen.
      >> Siehe Anlagen 45 und 49 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6. 2014.
  10. Herzstück organisierter Banden-Kriminalität: Konkurs-Dramaturgie

    Das herausragende Ergebnis des Info-Memorandums zeitigte weitere Folgen:
    • Dieter Weiß/RB&P war so sehr begeistert, daß er die  Alt-Gesellschafter zu einer Weiß-Beteiligung an der DMPG überredete, und zwar mit zwei weiteren Herren aus dem Umfeld von RB&P (KWG: Kall, Weiß und Graf, später auch RA Dr. Feldhahn).
    • Denn dies würde seiner Meinung nach das Vertrauen der Beteiligungs-Interessenten in die DMPG enorm steigern.
    • Um erfolgreich die Börsen-Planung umzusetzen, sei es allerdings, so Dieter Weiß, erforderlich, zwei Schlüssel-Positionen der DMPG mit Leuten aus dem Umfeld von RB&P zu besetzen:
      • Die Position des kaufmännischen DMPG-Geschäftsführers durch den  Neu-Gesellschafter Christoph Graf.
      • Neuer Anwalt der DMPG wurde ebenfalls ein Mann aus dem Umfeld von Weiß/ RB&P: Dr. Michael Feldhahn.
      • >> Siehe Anlage 10/Themen-Bereich 6.01 und 6.05 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    • Die Weiß-Beteiligung allerdings geschah, wie sich zeigen sollte, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.
    Dieter Weiß/RB&P torpediert DMPG-Vermarktung
    • Weiß hat seinen Team-Mitarbeiter Ströbele von der Tätigkeit für die DMPG im Jahr 1998 entbunden.
    • Die mit Ströbele und Seibold abgestimmten Verkaufs-Präsentationen in München und Frankfurt am Main wurden von Weiß ohne Begründung wieder abgesagt.
    • In München und Frankfurt a.M. aber sollten den Beteiligungs-Interessenten Einzigartigkeit und Vorteilhaftigkeit der DMPG als Investment gezeigt werden.
      >> Siehe Anlage 14 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014/Kommentar zu den Hintergründen.
    Alt-Gesellschafter Moos beging eine Torheit, indem er für sich und ein paar Freunde Häuser zum Vorzug-Preis und somit zu Lasten der DMPG errichten ließ.
    • Dadurch lieferte er Herrn Weiß einen Vorwand, von Seibold zu verlangen, sich umgehend von Moos zu trennen, weil RB&P sonst das Mandat sofort niederlegen werde.
    • Alt-Gesellschafter Seibold wurde überredet, für kurze Zeit die Moos’schen Bank-Bürgschaften zu übernehmen.
    • Diese wurden später allerdings nicht wie besprochen auf die Alt- und Neu-Gesellschafter aufgeteilt, so daß Seibold auf diesen sitzenblieb.
      >> Siehe Anlage 10 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014/Themen-Bereich 7.02/sechs Monate vor Konkurs-Antrag.
    RB&P indes ist seinem Beratungs-Auftrag nicht gerecht geworden:
    • Weiß/RB&P lehnte sämtliche, von Seibold akquirierte Beteiligungs-Interessenten mit der Begründung ab, die Unternehmens-Beratung Roland Berger habe weltweit viel größere Konzerne, die an der DMPG starkes Interesse haben. 
      • Seibold wurde gebeten, sich nicht um die Vermarktung der DMPG zu kümmern, dies sei alleinige Aufgabe von RB&P.
      • Keiner der von RB&P präsentierten Interessenten zeigte jedoch konkretes Interesse an einer Beteiligung.
      • Siehe Anlage 10/Themen-Bereich 7.08/Beteiligungs-Interessenten wurden abgelehnt.
    • Seibold hingegen verfügte über insgesamt elf solvente Investoren, von denen im Dezember 1998 vier bereitstanden, sich sofort an der DMPG zu beteiligen
      • >> Siehe Anlage 2 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014/Ziffer 2.09/Schockemöhle/Hensel-Brüder, Weiss-Berln und Weber-Haus.
        Diese wurden jedoch von GF Graf auf Geheiß von Weiß/RB&P abgewiesen.
      • Denn zu diesem Zeitpunkt war der Konkurs der DMPG bereits beschlossene Sache, eingeleitet mit dem Konkurs-Antrag vom 16.12.1998, von dem Seibold allerdings erst am 31.1.1999 anläßlich jener Besprechung in München erfuhr, auf der die erste von insgesamt acht weiteren Fabriken abgesegnet werden sollte.
    Dieter Weiß/RB&P torpediert DMPG-Vermarktung Seibold wurde systematisch hinters Licht geführt:
    • Durch tägliche, schriftliche und mündliche Mitteilungen über den hervorragenden Ist-Zustand der DMPG durch Weiß/RB&P und den von ihm eingesetzten GF Graf sowie Anwalt Dr. Feldhahn wurde bei Seibold Vertrauen aufgebaut, weitere Millionen in die sehr gut dastehende DMPG zu investieren.
    • Der bei der DMPG zur Überwachung der neuen Geschäfts-Führung von Seibold eingesetzte Unternehmens-Berater Wittmark bestätigte die Richtigkeit dieser fortlaufenden Mitteilungen.
    • Eines muß man diesen Profis lassen: Sie beherrschen ihr Handwerk aus Tricksen und Täuschen perfekt.
      • Deshalb gab es für Seibold auf Grund dieser perfekten Inszenierung keinerlei Grund, Verdacht zu schöpfen.
      • Denn es lag außerhalb jeglicher Vorstellung, daß es sich beim Berater der Bundes-Regierung und dessen Gesandten um jemanden handeln könnte, der zu jenen Mitteln greift, die später offenbar wurden.
    • >> Siehe Anlage 10/Themen-Bereich 7.09/verlogene Weihnachts-Grüße, Themen-Bereich 7.17/wie die DMPG vorsätzlich vernichtet wurde, und Anlage 15/Resümee/Komplott/Teil 1 der Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    Nachfolgend die wichtigsten Ereignisse wenige Tage vor dem aus sachfremden Erwägungen herbeigeführten Konkurs der DMPG.

    14 Tage vor Konkurs-Antrag
    • Laut GF Graf hat sich ein namhaftes Unternehmen am 2.12.1998 für eine Beteiligung an der DMPG entschieden.
    • Dabei handelte es sich um Paul Schockemöhle.
      >> Siehe Anlage 2/Ziffer 2.09 und Anlage 12 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    9 Tage vor Konkurs-Antrag
    • Am 7.12.1998 besuchte der bei der DMPG von Seibold als persönlicher Kontrolleur eingesetzte Unternehmens-Berater Wittmark Seibold an dessen Wohnort. Er arbeitete mit Seibold die mitgebrachte, sehr positive Anlage 15 (von Anlagen-Ordner 6) durch, die von GF Graf und Wittmark erstellt wurde.
      • Dabei ging es um den unglaublich positiven Ist-Zustand der DMPG und die für sofort geplanten Aktivitäten des Unternehmens zu dessen Zukunfts-Gestaltung incl. der mit RB&P und der Deutschen Bank abgestimmten Expansion.
      • Die wichtigsten Vereinbarungen betrafen den sofortigen Bau einer neuen Fabrikations-Anlage, deren Planung bereits abgeschlossen war, um den enormen Auftrags-Bestand (77 Mio. Mark) zeitnah abarbeiten zu können.
        >> Siehe Anlagen 51 und 20 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6. 2014. Diese sind mit Erläuterungen auch in Anlage 8 aufgeführt.
      • Weitere sieben Produktions-Anlagen sollten deutschlandweit folgen.
      • Als erste Maßnahme wurde sofort mit dem Zweischicht-Betrieb begonnen.
      • Ab Januar 1999 werde die DMPG pro Wohn-Einheit 50.000 Mark erwirtschaften, denn wichtige Artikel wie Fenster und Dächer wurden ab sofort wesentlich günstiger eingekauft
        >> Siehe Anlage 3 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
      • Bei einem durchschnittlichen Auftrags-Volumen von 300.000 Mark entsprachen diese 50.000 Mark einer Umsatz-Rendite von 17 %, und allein schon diese Kern-Ziffer besagt, wie gut es der DMPG ging, es also keinen, diese selbst betreffenden Grund für deren Konkurs gab.
    • Die Produktion müsse verdoppelt werden
      >> siehe Anlage 4 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    • Die Produktions-Kapazität sei bis ins Jahr 2000 ausgelastet, und täglich kamen – auf Empfehlung und ohne eigene Werbung – neue Aufträge hinzu
      >> siehe Anlage 15 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    • Die Produktions-Kapazitäten müßten auf ca. 250 Einheiten ausgebaut werden.
    • Am gleichen Tag (7.12.1998) stellen zwei Handwerker der DMPG Konkurs-Antrag, weil diese von GF Graf trotz vorhandener Liquidität nicht bezahlt wurden.
      • Aus heutiger Sicht muß dieser von Graf provozierte Konkurs-Antrag der Handwerker als Teil des Komplotts angesehen werden.
      • Alt-Gesellschafter Seibold erfuhr davon nichts.
        >> Siehe Anlage 10erläuternder Kommentar zu Themen-Bereich 8.05 der Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    • Zum Abwenden eines möglicherweise weiteren Konkurs-Antrages bat Wittmark Seibold deshalb auf Geheiß von GF Graf, der DMPG 460.000 Mark zur Verfügung zu stellen.
    5 Tage vor Konkurs-Antrag
    • Der Konkurs-Verwalter wurde von GF Graf nicht über den hervorragenden Zustand der DMPG unterrichtet, auch nicht über das Seibold-Avis von 460.000 Mark zum Abwenden eines möglicherweise weiteren Konkurs- ntrages. Das stellt die erste, grobe Pflicht-Verletzung von GF Graf dar. Doch es sollten noch vier weitere folgen.
    • Falsch informiert, forderte der Konkurs-Verwalter GF Graf deshalb auf, die Gesellschafter mögen der DMPG 500.000 Mark bereitstellen.
    • Alt-Gesellschafter Seibold wurde von GF Graf darüber nicht informiert; das stellt die zweite, grobe Pflicht-Verletzung dar.
      >> Siehe Anlage 30 von Anlagen-Ordner 6 sowie Anlage 15/Ziffer 26.2 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    3 Tage vor Konkurs-Antrag
    • Bei einer Besprechung in Biebelsried nahe Würzburg bestätigte GF Graf die am 7.12.1998 mit Wittmark in Seibolds Privat-Haus erörterte, außerordentlich positive Situation der DMPG.
    • Daraufhin war Seibold bereit, die am 7.12.1998 von Wittmark erbetenen 460.000 Mark – ausdrücklich zum Abwenden eines eventuellen, weiteren Konkurs-Antrages – treuhänderisch zur Verfügung zu stellen (TDM 300 in Form einer Überweisung, TDM 160 in Form einer Bürgschaft).
      >> Siehe Anlagen 42 und 55 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6. 2014.
    1 Tag vor Konkurs-Antrag
    • Das bereitgestellte Geld wurde von GF Graf nicht – wie mit Seibold vereinbart und vom Konkurs-Verwalter gefordert – zum Abwenden eines Konkurs-Antrages eingesetzt, sondern für die neue Auffang-Gesellschaft. Somit hat GF Graf Seibolds 460.000 Mark zweckentfremdet und somit unterschlagen (Untreue). Das ist die dritte, grobe Pflicht-Verletzung.
      • An der Auffang-Gesellschaft wurde Seibold allerdings nicht beteiligt, obwohl diese von seinem Geld gegründet wurde.
        >> Siehe Anlage 15/Ziffer 26.2 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
      • Außerdem erfuhr Seibold von Konkurs und Auffang-Gesellschaft erst wie erwähnt am 31.1.1999 in München.
      • Denn selbst Profis brauchten als Firmen-Vernichter ein paar Wochen Zeit, um das Konkurs-Verfahren über das Vermögen der DMPG in Gang zu setzen und die Auffang-Gesellschaft namens „Dannenberger Fertigteile GmbH“ zu installieren
        >> Siehe Anlage 15/Resümee/Komplott/Teil 1 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
    • Daß Seibold davon nichts erfuhr, stellt die vierte grobe Pflicht-Verletzung von GF Graf dar.
      • Als GF wäre Graf dazu verpflichtet gewesen, auf Grund der 500.000 Mark-Forderung des Konkurs-Verwalters unverzüglich eine Gesellschafter-Versammlung einzuberufen, um die Situation zu besprechen.
      • Diese Unterlassung stellt die fünfte, grobe Pflicht-Verletzung von GF Graf dar.
      • Denn hätte Seibold bereits Mitte Dezember 1998 von der 500.000 Mark-Forderung und vom Konkurs-Antrag erfahren, hätte er alle Hebel in Bewegung gesetzt, das Überleben der DMPG sicherzustellen, und dazu hätte er mit Schockemöhle und den drei anderen Bereitstehenden Notar-Termine vereinbart.
      • Genau das aber durfte aus Sicht der Firmen-Vernichter eben nicht geschehen, weshalb Seibold von alledem imcDezember 1998 nichts erfuhr.
        >> Siehe Anlage 15/Resümee/Komplott/Teil 1, Anlage 2/Ziffer 2.09 und Anlage 10/Themen-Bereich 7.16/was den Konkurs abgewendet hätte.
        >> Siehe ebenfalls Anlagen 3 und 4/Kausalität der Ereignisse und daraus folgend die Verantwortlichkeit von Roland Berger & Partner/RB&P bzw. der Person Roland Berger als deren damaligem, obersten Chef.
    Der Konkurs der bestens aufgestellten und zu keiner Zeit gefährdeten DMPG wurde bandenmäßig organisiert und gezielt betrieben, und zwar durch eine feindliche Übernahme
    >> siehe Anlage 15/Resümee/Komplott/Teil 1 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    • Durch Briefe kann Seibold belegen,  daß zu der Zeit, als ihm immer wieder der positive Ist-Zustand der DMPG mitgeteilt wurde, GF Graf, der Anwalt der DMPG/ Dr. Feldhahn und ein Kunde der DMPG/Herr Löwenthal über die Gründung einer Auffang-Gesellschaft verhandelten (siehe z.B. Anlage 29 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014. Diese Anlage 29 ist auch in Anlage 8 aufgeführt, und zwar mit Erläuterungen zu deren Hintergrund).
    • All dies bestätigt die skrupellose Vorgehensweise dieser Herren, die nicht nur für die Zerschlagung der DMPG verantwortlich sind, sondern darüber hinaus auch die finanzielle und gesundheitliche Vernichtung von Seibold billigend in Kauf genommen haben (siehe Anlage 10/Kommentar am Ende von Themen-Bereich 7).
    • Die DMPG war durch Seibold finanziell abgesichert, und jede Bank hätte ein Unternehmen mit 17 % Unsatz-Rendite gerne begleitet, wie das die Deutsche Bank im übrigen ja zugesagt hatte.
    • Auch das von Seibold in Person seines Kontrolleurs Erich Wittmark eingebaute Sicherungs-System wurde von GF Graf – der sich später damit brüstete, nur auf Geheiß seines Mentors Weiß/RB&P gehandelt zu haben unterlaufen.
    • Denn Wittmark lief zu den Berger-Leuten über und wurde dafür von Graf bezahlt (siehe Anlage 13 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25. 6.2014, auch in Anlage 8 verzeichnet).
    Dreh- und Angelpunkt waren und sind dabei die fünf groben Pflicht-Verletzungen von GF Graf:
    1. Graf hat den Konkurs-Verwalter nicht über den hervorragenden Zustand der DMPG unterrichtet.
    2. Seibold wurde von GF Graf nicht über die 500.000 Mark-Forderung des Konkurs-Verwalters informiert.
    3. Das von Seibold bereitgestellte Geld wurde absprachewidrig nicht zum Abwenden des Konkurses verwendet, sondern für die Auffang-Gesellschaft, an der Seibold aber nicht beteiligt wurde.
    4. Seibold erfuhr erst sechs Wochen später vom Konkurs und der Gründung der Auffang-Gesellschaft.
    5. GF Graf hat keine Gesellschafter-Versammlung einberufen.
    Juristen sprechen in einem solchen Fall von Heimtücke als der besonderen Verwerflichkeit der Tat:
    • Der Seibold und dessen Partnerin Heike Sauer am 7.12.1998 von Wittmark überreichte Weihnachts-Stollen muß deshalb als besonders dreistes Ablenkungs-Manöver bezeichnet werden.
    • Vor allem aber dessen Begründung, wonach es der DMPG ohne Seibolds Engagement nie so gut gegangen wäre.
    • Die Heimtücke kommt darin zum Ausdruck, daß GF Graf nur neun Tage später (nach dem denkwürdigen Wittmark-Auftritt in Seibolds Privat-Haus) Konkurs-Antrag gestellt hat.
    • M.a.W.: Seibold wurde über Monate durch gezielte und vorsätzliche Täuschungs-Manöver in falscher Sicherheit gewogen, damit er keinen Verdacht schöpfte und die Konkurs-Dramaturgen hinter Seibolds Rücken dessen Vernichtung durchführen konnten.
    Weiß, Graf, RA Dr. Feldhahn, Wittmark und Grundmann waren – als Bande in verteilten Rollen – an diesem Komplott beteiligt.
    • Durch Briefe kann Seibold belegen, daß zu der Zeit, als ihm immer wieder der positive Ist-Zustand der DMPG mitgeteilt wurde, GF Graf, der Anwalt der DMPG/Dr. Feldhahn und ein Kunde der DMPG/Herr Löwenthal – natürlich ohne Wissen von Seibold – über die Gründung einer Auffang-Gesellschaft verhandelten.
      >> Siehe z.B. Anlage 29 von Anlagen-Ordner 6 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
      Diese Anlage 29 ist auch in Anlage 8 zur Straf-Anzeige aufgeführt, und zwar mit Erläuterungen zu deren Hintergrund.
    • All dies bestätigt die skrupellose Vorgehensweise dieser Herren, die nicht nur für die Zerschlagung der DMPG verantwortlich sind, sondern darüber hinaus auch die finanzielle und gesundheitliche Vernichtung von Seibold billigend in Kauf genommen haben. >> Siehe Anlage 10/Kommentar am Ende von Themen-Bereich 7 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    • Die DMPG war durch Seibold finanziell abgesichert, und jede Bank hätte ein Unternehmen mit 17 % Unsatz-Rendite gerne begleitet, wie das die Deutsche Bank im übrigen ja zugesagt hatte und als damalige Mutter-Gesellschaft bestens über RB&P informiert war.
    • Auch das von Seibold in Person seines Kontrolleurs Erich Wittmark eingebaute Sicherungs-System wurde von GF Graf – der sich später damit brüstete, nur auf Geheiß seines Mentors Weiß/RB&P gehandelt zu haben unterlaufen.
    • Denn Wittmark lief zu den Berger-Leuten über und wurde dafür von Graf bezahlt.
      >> Siehe Anlage 13 von Anlagen-Ordner 6, auch in Anlage 8 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014 verzeichnet.
  11. Auf einen Blick: Die Taten der Komplott-Dramaturgen auf einen Blick:
    Person und deren Funktion Tat-Beitrag am Komplott
    1. Dieter Weiß/Projekt-Beauftragter RB&P für die Expansion der DMPG. Dieser erteilte den Auftrags-Mord.
    2. Christoph Graf, von Weiß eingesetzter neuer DMPG-GF. Dieser führte den Auftrags-Mord durch.
    3. Dr. Feldhahn, von Weiß eingesetzter neuer Anwalt der DMPG als Ganzes sowie der Alt- und Neu-Gesellschafter: Er führte die juristische Regie dieser Firmen-Vernichtung und behauptete nach dem Konkurs, nur Anwalt der Neu-Gesellschafter gewesen zu sein, obwohl er den Alt-Gesellschafter Seibold in allen Fragen der DMPG beraten hat. Seibold wurde somit vom Anwalt jener, die ihn vernichtet haben, beraten.
    4. Erich Wittmark, von Seibold als persönlicher Kontrolleur engagierter Unternehmens-Berater, der den Neuen über die Schulter schauen und Seibold ständig berichten sollte. Dieser hat Seibolds Sicherungs-Maßnahme unterlaufen, indem er auf die Seite der Berger-Leute gezogen und dafür von Graf honoriert wurde.
    5. Joachim Grundmann, von Graf als technischer Berater engagiert: Dieser unterstützte die Konkurs-Dramaturgen dahingehend, als er die positiven Verlautbarungen der Neu-Gesellschafter, wie gut es der DMPG gehe und wie hervorragend diese aufgestellt sei, immer wieder bestätigte und dadurch als Verstärker der Firmen-Vernichter wirkte, deren Haupt-Anliegen darin bestand, Seibold in – falscher – Sicherheit zu wiegen, damit dieser keinen Verdacht schöpft und man deshalb die DMPGVernichtung – gefahrlos, weil hinter Seibolds Rücken – durchführen konnte.
    » Siehe auch Anlage 5 zur Straf-Anzeige gegen Berger vom 25.6.2014.
  12. Herzstück der Konkurs-Dramaturgie: Feindliche DMPG-Übernahme in vier Akten
    1. Einkauf der Berger-Gesandten in die DMPG unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
      • Der Börsen-Wert der DMPG steige massiv an, wenn sich RB&P am Unternehmen des eigenen Klienten beteilige, denn dieser gehe „in die Milliarden“.
      • Mit diesem Weiß-Argument wurde Seibolds Widerstand gegen eine Beteiligung der Berger-Gesandten gebrochen.
      • Man zahlte jedoch nur 1,8 Mio. Mark für 30 % an einem Unternehmen, das RB&P selbst zuvor auf 140 Mio. Mark taxiert hatte.
      • Seibold wurde also gleich zu Beginn um 40,2 Mio. Mark betrogen, denn für 30 % hätten die Berger-Leute 42 Mio. anstelle von nur 1,8 Mio. Mark bezahlen müssen.
    2. Falscher Saubermann RB&P drängte Alt-Gesellschafter Moos aus der Firma
      • Dieser hatte für sich und ein paar Freunde Häuser zum Vorzugs-Preis errichtet.
      • Dadurch lieferte Moos Dieter Weiß und dessen Getreuen den Vorwand, sich selbst als Saubermann präsentieren zu können.
      • Seibold wurde deshalb von Weiß erpreßt: Wenn er sich nicht sofort von seinem Partner Moos trenne, werde RB&P das Mandat niederlegen.
      • Die Verfehlung von Moos aber sollte sich als sehr gering herausstellen im Vergleich zu dem, was noch kommen sollte.
    3. Ergaunerte Mehrheit betreibt bandenmäßig organisierten Konkurs
      • Die Moos-Anteile hätten Seibold zugestanden, und zwar auf Grund der vielen Millionen, die er schon in die Zukunfts-Gestaltung der DMPG investiert hatte.
      • Das Interesse der Berger-Gesandten indes war das Erringen der DMPG-Mehrheit als strategische Voraussetzung dafür, Seibold ausbooten und dessen Firma statt an die Börse in den Konkurs führen zu können.
      • Dazu präsentierten die Berger-Gesandten den – wie sich zeigen sollte – insolventen Dr. Schläger als Übernehmer der Moos-Anteile.
      • Desweiteren verlangte Weiß/RB&P von Seibold, 955.000 Mark bei der Commerzbank abzulösen, weil die DMPG nur noch mit der Deutschen Bank arbeiten solle. Die Ablösung dieser 955.000 Mark durch Seibold wurde von Weiß auch damit begründet, daß Dr. Schläger die drei Millionen Mark für die Moos-Anteile bezahlt habe.
      • Letzteres hat sich später als dreiste Falsch-Aussage herausgestellt, die ganz offensichtlich nur einem Zweck diente: Seibold um eine weitere, knappe Million zu erleichtern, ohne daß dieser einen Vorteil davon hatte.
        » An dieser Weiß-Forderung zeigt sich im übrigen die strategisch enge Verflechtung zwischen RB&P und der Deutschen Bank, die die Berger-Klientel – die konventionellen Großen der deutschen Bau-Wirtschaft – gut kannte. Wegen dieses Interessen-Konfliktes hätte die Deutsche Bank RB&P der DMPG niemals empfehlen dürfen. Sie tat dies gleichwohl, und zwar mit den an Seibold gerichteten Worten „damit Sie keine Fehler machen.“ Diese Begründung kann im Nachgang nur als besonders zynisch klassifiziert werden. Denn auch mit dieser Aussage der – damals noch gut beleumundeten – Deutschen Bank wurde Seibold eine Sicherheit vor-gegaukelt, die es – wie man seit dem von RB&P initiierten und bandenmäßig durchgeführten DMPG-Konkurs weiß – von Anfang an nicht gab. Deshalb ist die Deutsche Bank am Konkurs der florierenden – jedoch den strategischen Interessen der konventionellen Berger-Klientel im Weg stehenden DMPG mitschuldig.
        Denn als strategisch ausgerichtete und entsprechend aufgestellte Groß-Bank hätte die Deutsche Bank, als sie Seibold RB&P eindringlich empfahl, wissen können und müssen, daß ihre damalige Tochter-Gesellschaft RB&P eben nicht jene Institution sein konnte, die „alle Türen öffnet, und zwar weltweit.“
        Auch die Deutsche Bank hat Seibold somit arglistig getäuscht und hätte deshalb von den damaligen Seibold-Anwälten Bauer und Baumann nach dem DMPG-Konkurs straf-rechtlich belangt werden müssen. Nicht ohne Grund aber hat Roland Berger, als es nach dem in seinem Namen und Auftrag durchgeführten DMPG-Konkurs um seinen Kopf ging, auch das hintertrieben, indem er seinen Anwalt Obermeyer jene „Einigungs-Gespräche“ mit dem Ziel führen ließ, die Seibold-Anwälte auf die Berger-Seite zu ziehen, was dann ja auch geschah.
        Wegen der Mit-Verantwortlichkeit der Deutschen Bank wurde diese deshalb im Zuge der Straf-Anzeige vom 25.6.2014 mit angezeigt.
        » Siehe auch Anlage 15/Resümee/Komplott/Teil 3 zur Straf-Anzeige gegen Berger vom 25.6.2014.
    4. Husaren-Stück von Anwalt Dr. Feldhahn: DMPG-Mehrheit für nur eine Mark
      • Feldhahn verleibte sich die 36,45 % Moos-Anteile für nur eine Mark ein, nachdem Dr. Schläger nicht zahlte und Weiß am Abend des 15.10.1998 noch die Falsch-Aussage gemacht hatte, daß Dr. Schläger die vereinbarten 3 Mio. Mark bezahlt habe, wodurch Seibold ein weiteres Mal vorsätzlich getäuscht wurde.
      • Feldhahn und die KWG-/Neu-Gesellschafter verfügten nach vollzogener, in vier strategischen Schritten erfolgter, feindlicher Übernahme über die zur Vernichtung der DMPG notwendige Mehrheit von 66,45 %, um Seibold ausbooten zu können.
      • Diese Mehrheit erlangten die Neu-Gesellschafter für nur 1,8 Mio. plus eine Mark, obwohl RB&P-Mitarbeiter Ströbele den DMPG-Wert auf 140 Mio. Mark taxiert hatte.
      • Die Neu-Gesellschafter hätten somit nach Adam Riese für die Mehrheit von 66,45 % 93 Mio. Mark bezahlen müssen, und dieses Geld hätte Seibold zugestanden.
        >> Wenn der Name Kall in dieser Komplott-Dokumentation nicht weiter vorkommt, so deshalb, weil dieser für jenen Börsengang der DMPG zuständig war, der in Folge des von RB&P vorsätzlich betriebenen DMPG-Konkurses nie stattgefunden hat.
  13. Wie die Firmen-Vernichter dabei im Detail vorgingen
    Konkurs-Antrag
    • Dieser wurde am 16.12.1998 von GF und Neu-Gesellschafter Graf aus sachfremden Erwägungen gestellt.
    • Seibold hat davon absichtsvoll erst sechs Wochen später erfahren, nämlich am 31.1.1999 in München, als es um die Schluß-Besprechung für die neue Fabrikations-Anlage ging.
      • Doch an diesem 31.1.1999 gab es die DMPG bereits nicht mehr.
      • Denn die Auffang-Gesellschaft namens „Dannenberger Fertigteile GmbH“ – die schon Monate vorher ohne Wissen von Seibold geplant wurde – hatte den Geschäfts-Betrieb der DMPG nahtlos übernommen.
        >> Siehe Anlage 15/Resümee/Komplott/Teil 1 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
      • Delikat ist dabei, daß für ebendiese Auffang-Gesellschaft ein „unbelasteter Firmen-Mantel“ namens „BT/Vermögens-Treuhand“ verwendet wurde.
      • Denn bei dieser BT-Vermögens-Treuhand handelt es sich um jene Firma, mit der sich die Neu-Gesellschafter (KWG) in die DMPG eingekauft hatten.
      • Aus diesem Konstrukt ergibt sich, daß schon zum Zeitpunkt des Einkaufs der Neu-Gesellschafter in die DMPG – Februar 1998, also zehn Monate vor Konkurs-Antrag – geplant war, diese zu vernichten.
      • Um Seibold auszuschalten, ergaunerte man sich die Mehrheit an der DMPG für nur 1,8 Mio. und eine Mark.
        >> Siehe Anlage 15/ Resümee/Komplott/Teil 1 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
      • Um Seibold auszuschalten, ergaunerte man sich die Mehrheit an der DMPG für nur 1,8 Mio. und eine Mark.
        >> Siehe Anlage 15/Resümee/Komplott/Teil 1 sowie Anlage 29 von Anlagen-Ordner 6, verzeichnet ebenfalls in Anlage 8 mit Erläuterung der Hintergründe.
        Siehe auch Anlage 10/Themen-Bereich 7.02 mit erläuterndem Kommentar zu den Hintergründen zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    • Diese sechs Wochen (16.12.1998 bis 31.1.1999) aber waren und sind entscheidend:
      • Seibold wurde mit vollendeten Tatsachen – dem Konkurs seiner DMPG – konfrontiert und konnte deshalb selbst nichts zu deren Überleben beitragen.
      • Das aber ist ein zentraler Bestandteil des Komplotts. Denn dieses bestand – wie dargelegt – darin, Seibold in Sicherheit zu wiegen, um zeitgleich und hinter dessen Rücken die Zerstörung von dessen Lebens-Werk zu betreiben.
      • Kriminalisten nennen so etwas „Mord aus niederen Beweg-Gründen“.
    Roland Berger zog Seibolds Anwälte auf seine Seite
    • Aus Sicht der Konkurs-Dramaturgen mußte eine juristische Verantwortlichkeit von RB&P unter allen Umständen verhindert werden.
    • Natürlich war den Konkurs-Dramaturgen klar, daß sich Seibold juristisch zur Wehr setzen würde.
      • Deshalb wurde verabredet, daß es keinen Straf-Prozeß vor der für Dannenberg zuständigen Strafkammer für Wirtschafts-Kriminalität in Niedersachsen geben dürfe, sondern einen Zivil-Prozeß in München, wo RB&P erkennbar einen Heim-Vorteil besaß.
      • Dazu führte RB&P-Anwalt Obermeyer – wie bereits dargelegt – mehrere „Einigungs-Gespräche“ mit den Seibold-Anwälten Bauer und Baumann.
      • Zu dieser Abwehr-Strategie gehörte auch, zu verhindern, daß Seibolds Kron-Zeuge Ströbele – der Verfasser des Info-Memorandums, der auf Seibolds Seite stand – vor Gericht aussagen konnte.
      • Zur Abwehr-Strategie gehörte desweiteren, daß Roland Berger vor Gericht falsch vortragen ließ mit dem Ziel, daß die DMPG keinerlei Wert gehabt habe und deshalb gar kein Schaden entstanden sei.
      • Zentraler Bestandteil dieser verabredeten Strategie war es, daß die Seibold-Anwälte im Zivil-Prozeß gegen die Falsch-Behauptungen des RB&P-Anwaltes keinerlei Gegenwehr zeigten sollten und Seibold dadurch diese Prozesse verlieren sollte.
    • Genauso geschah es dann auch
      >> Siehe Anlage 10/Themen-Bereich 7.18 und Zusammenfassung Themen-Bereich 7 sowie Anlage 15/ Resümee/Komplott/Teile 2 und 3 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
    Roland Berger zerstört seine Glaubwürdigkeit als Unternehmens-Berater
    • Daß Wolfgang Ströbele auf Seiten Seibolds stand, hat seinen Grund:
      • Roland Berger/RB&P hat nach dem Konkurs das von seinem eigenen Mitarbeiter Ströbele verfaßte Info-Memorandum nicht mehr gelten lassen.
      • Dadurch sah sich Ströbele in seiner Ehre als ordentlicher Kaufmann tief verletzt.
    • Das Informations-Memorandum aus dem Hause Roland Berger aber war von der Deutschen Bank als dessen damaliger Mutter-Gesellschaft als jenes Zertifikat bezeichnet und gebührend herausgestellt worden, das alle Tore öffnen werde, und zwar weltweit.
    • Dadurch, daß Roland Berger/RB&P – um sich vor Straf-Verfolgung zu schützen – sein eigenes Zertifikat entwertete, hat er auch alle anderen von ihm verfaßten Prüf-Berichte ihres Wertes beraubt, und zwar weltweit.
    • Prüf-Berichte aber sind das Kern-Element der Unternehmens-Berater, wenn es darum geht, ihre Arbeit – nicht nur ihren Klienten, sondern auch gegenüber Dritten wie z.B. Banken – zu dokumentieren und zu präsentieren.
    • Roland Berger hat durch das Entwerten seines eigenen Zertifikats bewiesen, daß er dieses lediglich als taktische Manövrier-Masse ansieht.
    • Somit steht fest, daß sich Berger-Klienten auf die ihnen präsentierten Zertifikate nicht verlassen können.
    • Dadurch indes hat Roland Berger/RB&P seine Glaubwürdigkeit als ehrenhaft arbeitender Kaufmann und Unternehmens-Berater zerstört.
    Faktisches Schuld-Eingeständnis von Roland Berger
    • Die Tatsache, daß Bergers Anwälte nicht längst juristisch gegen Seibolds Anschuldigungen im Internet vorgegangen sind, zeigt sehr klar, daß Berger und dessen Anwälte wissen, daß die gegen RB&P erhobenen Vorwürfe zutreffen.
      • Denn der Fall ist, anders als von Berger behauptet, nicht verjährt.
      • Daß Roland Berger keine einstweilige Verfügung gegen Seibolds Internet-Veröffentlichungen erwirkt, liegt daran, daß es dadurch genau zu dem Prozeß käme, den Berger unter allen Umständen vermeiden möchte.
    • Bergers Verzicht auf Rechts-Mittel wirkt somit wie ein faktisches Schuld-Eingeständnis.
    Delikat ist aber noch etwas anderes:
    • Staats-Anwälte in Lüneburg und Celle – StA-LG, GStA-CE und OLG-CE – konnten trotz sehr umfangreicher, von Seibold vorgelegter Dokumente mit insgesamt 73 Beweisen nicht erkennen, daß Seibold ein Schaden entstanden ist.
    • Und sie sahen sich desweiteren nicht zu erkennen in der Lage, was Roland Berger zur Last gelegt werde.
    Man kann es drehen und wenden, wie man will: Fakt ist, daß es sich bei der Vernichtung der DMPG durch Roland Berger & Partner um einen „Auftrags-Mord aus niederen Beweg-Gründen“ handelt, um es in der Sprache der Kriminalisten zu sagen. Dies insbesondere deshalb, wenn man sich Folgendes nochmals vergegenwärtigt:
    1. Auftrags-Bestand i.H.v. 77 Mio. Mark, dadurch Produktions-Auslastung von zwei Jahren und genügend, von Seibold bereitgestellte Liquidität.
    2. Vier potente Investoren, die zum Zeitpunkt des sachfremden Konkurs-Antrages für eine sofortige Beteiligung bereitstanden.
    3. Nicht nur wurde das innovativste Unternehmen der Bau-Wirtschaft vernichtet.
    4. Sondern die Konkurs-Strategen haben durch das Verschweigen des Konkurses gegenüber Seibold alles dafür getan, um Seibold daran zu hindern, für das Überleben der DMPG – wie dargelegt – zu sorgen.
    5. Außerdem ist der Fall – wie schon in Kapitel 6 dargelegt – nicht verjährt. Denn durch die jahrelange, von Seibolds Anwältenmit RB&P abgesprochene Prozeß-Verschleppung wurde das Dauer-Delikt begründet, wodurch Verjährung erst im Jahr 2017 eintritt.
    Damit steht fest, daß Roland Berger/RB&P genau das Gegenteil des laut Geschäfts-Besorgungs-Vertrag mit der DMPG Verabredeten tat:
  14. Vernichtung statt Vermarktung.
    • Dadurch aber hat die Unternehmens-Beratung Roland Berger & Partner ein hohes, sechsstelligen Honorar für eine Leistung erhalten, die sie gar nicht erbracht hat.
    • Denn Konkurs durch Untreue war und ist nicht Gegenstand des mit RB&P geschlossenen Vertrages.
      >> Siehe Anlage 41 von Anlagen-Ordner 6, auch in Anlage 8 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014 verzeichnet.
      Siehe ebenfalls Anlage 4/Ziffer 6 zur Straf-Anzeige.
    Somit ist erwiesen, daß es sich bei der Vernichtung der DMPG um bandenmäßig organisierte und durchgeführte Wirtschafts-Kriminalität handelt, begangen von RB&P zu Lasten der Vermögens-Interessen des eigenen Klienten Karl-Heinz Seibold.
  15. Dies zu tun, setzt ein gerüttelt Maß an krimineller Energie voraus
    Kriminologen nennen so etwas b>Auftrags-Mord
    .
    1. Auftrag-Geber: Dieter Weiß als Bau-Fachmann und Projekt-Verantwortlicher von RB&P für die DMPG
    2. Ausführendes Organ: Neuer DMPG-Geschäftsführer Christoph Graf als dessen Vasall.
    3. Ausführendes Organ: Neuer DMPG-Geschäftsführer Christoph Graf als dessen Vasall.
    4. Juristische Regie: DMPG-Anwalt Dr. Michael Feldhahn schrieb das Drehbuch dafür
    5. Nutznießer: Roland Berger/RB&P, denn so verschwand ein lästiger Konkurrent seiner Stamm-Kundschaft, den großen, Konventionellen der deutschen Bau-Wirtschaft.
    Dies alles geschah in Namen und Auftrag von RB&P, und weil Roland Berger damals der oberste Chef der Unternehmens-Beratung gleichen Namens war, trägt er dafür die volle Verantwortung. Denn jeder Chef hat für die Missetaten seiner Untergebenen bzw. der für ihn Tätigen einzustehen.

    Die Justiz weiß demnach, was sie jetzt zu tun hat.

    Im übrigen kann jedem, der sich von RB&P beraten läßt, dasselbe passieren wie Seibold. Denn der Herrschafts-Anspruch des Beraters der Bundes-Regierung läßt es – wie dargelegt – nicht zu, Interessen-Konflikte wahrzunehmen, einzuordnen und zum Wohle seiner Klienten zu handeln.

    Summa summarum läßt sich feststellen, daß der Konkurs der DMPG unter Vorspiegelung falscher Tatsachen betrieben wurde, wodurch der Tatbestand des bandenmäßig organisierten, schweren Betrugs erfüllt ist.
    • Dies stößt Seibold umso saurer auf, als die benannten Delinquenten allesamt – und in krassem Gegensatz zum geschädigten Seibold – seit mehr als 17 Jahren ein unbehelligtes, wohlbeleumundetes und erfolgreiches Leben führen.
    • Und Roland Berger – der laut seinem eigenen Info-Memorandum das innovativste Unternehmen der Bau-Wirtschaft vernichten ließ – läßt sich in der Öffentlichkeit auch noch als Wohltäter feiern,
      • Dazu vergibt er regelmäßig nicht nur den Preis für Menschen-Würde.
      • Sondern er ist sich noch nicht einmal zu fein dafür, sogar besonders innovative Unternehmen zu prämieren.
      • Die von seinem Berater-Stab als das innovativste Unternehmen der Bau-Wirtschaft zertifizierte DMPG aber wurde von ihm nicht prämiert, sondern auf sein Geheiß in den Konkurs geführt.
      • Dieses öffentliche Auftreten und Wirken ist angesichts der dargelegten Tatsachen obszön; denn Roland Berger ist nicht der, für den er sich ausgibt und öffentlich feiern läßt.
    • Roland Berger ist demnach zur Rechenschaft zu ziehen.
    • Doch Bergers Verantwortlichkeit ist die deutsche Justiz bislang nicht zu erkennen in der Lage.
  16. Als weitere Folge: Milliarden-Schaden für die Volks-Wirtschaft
    Die DMPG wurde von RB&P als das innovativste Unternehmen der Bau-Wirtschaft zertifiziert.
    • Sie wurde jedoch statt an die Börse in den Konkurs geführt, weil sie den strategischen Macht-Interessen von Roland Berger und dessen konventioneller Klientel im Weg stand.
    • Dadurch ist ein Milliarden-Schaden entstanden, und zwar nicht nur bei Seibold, sondern in Bezug auf die gesamte Volks-Wirtschaft.
    • Denn das für Millionen von Bürgern wegweisende Bau-System des 21. Jahrhunderts wurde nicht weltweit vermarktet, sondern geräuschlos entsorgt.
    • Kanzlerin Merkel und namhafte Politiker aber ignorieren den Fall Seibold/Berger, denn es darf offenbar nicht sein, daß die Nummer Eins im Land, der Berater der Bundes-Regierung, ein Firmen-Vernichter ist, der einen enormen, in die Milliarden gehenden volks-wirtschaftlichen Schaden angerichtet hat.
    • Dieser besteht im Wesentlichen aus drei Aspekten:
      • Erstens, daß die DMPG laut Bergers Info-Memorandum auf weltweites Interesse stieß und dazu konkrete Kontakte – z.B. zu Libyen und Korea – bestanden, wo Tausende von Häusern mit DMPG-Knowhow errichtet werden sollten.
      • Zweitens war die DMPG schon vor 19 Jahren in der Lage, massiven Wohn-Raum in öko-logischer Qualität zu konkurrenzlos günstigem Preis und in ebenso konkurrenzlos kurzer Bau-Zeit für die Masse jener Bevölkerung anzubieten, die sich so etwas – gesundes Raum-Klima – bislang nicht leisten konnte.
      • Und drittens wäre die DMPG durch ihre millimetergenaue Präzisions-Technik auf Basis industrieller Vor-Fertigung in Los-Größe 1 heute in der Lage, einen evidenten Beitrag zur Linderung der durch die vielen Bürgerkriegs-Flüchtlinge verschärften Wohnungs-Not zu erbringen, und zwar zu einem konkurrenzlos günstigen Preis.
      >> Einzelheiten dazu siehe Anlage 14 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014 sowie Kommentar zum volks-wirtschaftlichen Schaden, einsehbar auf dieser Homepage unter der Rubrik gleichen Namens.
  17. Komplott: Verworrenes Intrigen-Spiel auf mehreren Ebenen
    1. Bandenmäßig organisierte Wirtschafts-Kriminalität statt weltweiter Vermarktung.
    2. Der Konkurs-Verwalter hätte Konkurs-Begehren und Auffang-Gesellschaft ablehnen müssen.
    3. Berger verpflichtete Seibolds Anwälte dazu, Seibold die Zivil-Prozesse verlieren zu lassen.
    4. Roland Berger verweigert jegliche Haftung für den von ihm angerichteten Milliarden-Schaden.
    5. Die Justiz sanktioniert dies alles.
  18. Verfassungs-Beschwerde wegen kläglichen Versagens der deutschen Justiz
    • Auch die mit Klage vom 10.3.2015 angerufene Beschwerde-Instanz namens OLG-Celle hat sich mit Beschluß vom 15.4.2015 der Rechts-Beugung sowie der Straf-Vereitelung im Amt schuldig gemacht, weil auch die Celler Richter dem Kläger Seibold das rechtliche Gehör verwehrt haben.
    • Auch haben die Celler Ober-Richter – man glaubt es kaum – allen Ernstes behauptet, trotz Kenntnis aller Details nicht erkennen zu können, was Roland Berger zur Last gelegt werde.
    Auch die mit Klage vom 10.3.2015 angerufene Beschwerde-Instanz namens OLG-Celle hat sich mit Beschluß vom 15.4.2015 der Rechts-Beugung sowie der Straf-Vereitelung im Amt schuldig gemacht, weil auch die Celler Richter dem Kläger Seibold das rechtliche Gehör verwehrt haben. Auch haben die Celler Ober-Richter – man glaubt es kaum – allen Ernstes behauptet, trotz Kenntnis aller Details nicht erkennen zu können, was Roland Berger zur Last gelegt werde.

    Weil auch die Celler Beschwerde-Instanz kläglich versagt hat und die Fehl-Entscheidungen der Vor-Instanzen für rechtens erklärte, ist am 22.5.2015 beim BVG-KA Verfassungs-Beschwerde eingelegt worden, und zwar auf Basis von insgesamt 21 nachgewiesenen Verfassungs-Verstößen, derer sich die deutsche Justiz schuldig gemacht hat.
    • Diese Urteils-Verfassungs-Beschwerde wurden vom BVG-KA zur Entscheidung angenommen.
    • Die BVG-Entscheidung selbst steht noch aus.
    • Sie wird für Frühjahr 2016 erwartet.
      » Siehe Rubrik Verfassungs-Beschwerde.
  19. Straf-Anzeige wg. politisch motivierter Straf-Taten der Justiz
    Mit der Verfassungs-Beschwerde war und ist es nicht getan.
    • Denn die involvierten Staats-Anwälte und Richter haben Roland Berger in seiner Eigenschaft als Berater der Bundes-Regierung und somit aus politisch motivierten Gründen vor Straf-Verfolgung geschützt und dazu Verfassung und Recht gebrochen.
    • Dabei ist unerheblich, ob diese in vorauseilendem Gehorsam oder auf Weisung von ganz oben gehandelt haben.
    • Die involvierten Staats-Anwälte und Richter haben sich somit der Rechts-Beugung sowie der Straf-Vereitelung im Amt schuldig gemacht.
    • Straf-Vereitelung und Rechts-Beugung jedoch sind die beiden schwersten Kapital-Verbrechen, die man einem Staats-Anwalt bzw. Richter in Ausübung seines Beru-fes vorwerfen kann.
    • Diese eklatanten Straf-Taten gegen einen Bürger sind deshalb zu ahnden.
    • Denn die Grund-Rechte des Staats-Bürgers, Klägers und Beschwerde-Führers Karl-Heinz Seibold wurden gleich 21 mal verletzt.
    • Demzufolge wurde beim General-Bundes-Anwalt in Karlsruhe/GBA-KA Straf-Anzeige erstattet, und zwar wg. politisch motivierter Straf-Taten von Staats-Organen zu Lasten von Bürger-, Kläger- und Beschwerde-Interessen.
    Wir haben es demnach bei der Causa Seibold versus Berger nicht nur mit einem Komplott des Beraters der Bundes-Regierung zu tun, sondern zudem mit einem Staats-Komplott gegen die durch unsere Verfassung verbrieften Grund-Rechte der Bürger.



    Der GBA-KA mußte demnach wissen, was er zu tun hat, zumal er sich erst am 6.2.2016 im Interview mit dem Nachrichten-Magazin Der Spiegel dazu bekannt hat, daß „wir als Justiz nicht Rechte mit Füßen treten dürfen.“

    Genau das aber ist auf haarsträubende Art und Weise nicht nur seitens der drei Vor-Instanzen geschehen.
    • Sondern inzwischen hat auch der GBA-KA seine eigenen, öffentlich bekundeten Einlassungen ad absurdum geführt und wie die drei Vor-Instanzen das Recht gebeugt sowie Straf-Vereitelung im Amt begangen.
    • Und zwar dadurch, daß er die in der Straf-Anzeige dezidiert nachgewiesenen, politisch motivierten Straf-Taten von Verfassungs-Organen gegen die Grund-Rechte des Bürgers verneint.
    • Denn der GBA-KA hat – an der Verfassung vorbei – eine Lex Merkel und somit ein Sonder-Recht geschaffen, um dieses Komplott von Staats-Organen zu vertuschen.
    Im Widerspruchs-Schreiben vom 12.3.2016 war dem GBA-KA jedoch zuvor eine Brücke gebaut worden, indem ihm mitgeteilt wurde, daß eine weitere, gegen sein Haus gerichtete Verfassungs-Beschwerde unausweichlich werde, sollte er seine ablehnende Haltung vom 17.2.2016 nicht korrigieren.
    • Der GBA-KA aber hat mit seiner Verfügung vom 17.3.2016 die ihm gebaute Brücke ausgeschlagen und damit gezeigt, wes Geistes Kind er ist: Nämlich das, was man in anderen Zusammenhängen „willige Helfer“ genannt hat.
    • Damit aber hat der oberste Ankläger der Republik klargemacht, daß er seine Statements vom 6.2.2016 gegenüber dem Spiegel nicht ernstgemeint haben kann:
      • „Wofür ich stehe, ist die konsequente Straf-Verfolgung.“
      • „Die Rechte des Bürgers sind wichtig.“
    • Und zwar deshalb, weil der GBA-KA – ganz im Gegenteil – das Staatsschutz-Interesse, Staats-Bedienstete vor Straf-Verfolgung und Ansehens-Verlust zu schützen, höher einstuft als die in unserer Verfassung verbrieften Grund-Rechte der Bürger.
    • Die Grund-Rechte aber gehören zum essentiellen und somit unveräußerlichen Bestandteil unserer Grund-Gesetz genannten Verfassung.
      » Siehe Rubrik Straf-Anzeige gegen Justiz.
    Somit ist die weitere, nunmehr gegen den GBA-KA zu richtende Verfassungs-Beschwerde unausweichlich geworden.

    Für uns Bürger bedeutet dies nichts Gutes. Denn es zeigt, daß nicht nur Roland Berger bereit ist, kaltblütig das beiseite zu räumen, was seinen strategischen Macht-Interessen im Weg steht, sondern daß unsere Verfassungs-Organe es ihm gleichtun mit der Folge, daß wir es bei der BR Deutschland nicht mit einem demokratischen Verfassungs-Staat, sondern mit einem Willkür-Regime zu tun haben.


    Freiburg im Breisgau, 25. März 2016
    Thuner Weg 18




Redaktionelle Anmerkung: Dieser Artikel entstand in mehreren Stufen seit dem 22.4..2015 und wurde mehrfach aktualisiert und ergänzt.