Synoptische Beweis-Führung

Helmut Passing – Wirtschafts-Ethiker

Komplott

Roland Berger hat vor Gericht falsch vortragen lassen

Dadurch hat Seibold die Münchner Prozesse verloren

Denn von Seibolds Anwälten kam keine Gegenwehr

Aus kriminologischer Sicht – bei der es bekanntlich um Motiv-Forschung geht – handelt es sich bei der Vernichtung der DMPG um ein von langer Hand strategisch äußerst geschickt geplantes sowie bandenmäßig organisiertes und durchgeführtes Komplott.

Der Nachweis dafür läßt sich nicht allein aus einzelnen Dokumenten ableiten, zumal es zur Lebens-Wirklichkeit gehört, daß viele Dinge persönlich besprochen werden und es dafür meist weder Zeugen noch schriftliche Dokumente gibt. Der Nachweis, daß es sich bei der DMPG-Vernichtung um ein Komplott handelt, ergibt sich jedoch aus einer Fülle von Indizien, die sich einem dann erschließen, wenn man bereit ist, den Fall in seinen weit verzweigten Verästelungen und Hintergründen eingehend zu betrachten.

Diese Ausarbeitung dient deshalb dem Bemühen, Licht in das Dunkel jener Finsternis zu bringen, die von Roland Berger und dessen Helfern über das Leben von Seibold und dessen DMPG und auch über unser Land gebracht wurde, weil das innovativste Unternehmen der deutschen Bau-Wirtschaft aus sachfremden Erwägungen heraus in den Konkurs geführt wurde. Denn die DMPG stand den strategischen Macht-Interessen der konventionellen Konzerne der deutschen Bau-Wirtschaft im Weg, weil diese dem bahnbrechenden Bau-System des 21. Jahrhunderts außer Macht-Interessen nichts entgegenzusetzen hatten und haben.

Diese Ausarbeitung schreibt im übrigen fort, was als Anlagen 3 und 4 bereits Gegenstand der Seibold’schen Straf-Anzeige gegen Roland Berger pp. vom 25.6.2014 ist.

Anmerkung:
  • Die erste Unter-Ziffer (z.B. 1.1) bezieht sich auf die vorgebrachten Behauptungen.
  • Die zweite Unter-Ziffer (z.B. 1.2) bezieht sich auf die Widerlegung durch Fakten und benennt die dafür Ver-antwortlichen.
  • Die Kausalität der Ereignisse sei von den Seibold-Anwälten nicht dargelegt worden, weshalb sie vom Münchner Gericht nicht erkannt werden konnte (Anlage 61).
  • Im übrigen sei eine Beweis-Aufnahme durch die Vernehmung von Zeugen nicht veranlaßt gewesen.
Behauptung und deren Widerlegung durch Fakten Behaupter bzw.
Verantwortlicher
Anlage
1.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Die DMPG liege verkehrsungünstig.
RA Obermeyer 36
1.2 Fakten:
  • Die DMPG lag zwischen Hamburg, Braunschweig und Berlin, eine verkehrsgünstigere Lage gibt es nicht. Es waren acht weitere Fabrikations-Standorte in Deutschland geplant, die DMPG hätte somit alle Räume im Land abgedeckt (Anlage 28).
  • Dazu kam, daß Dannenberg ein sehr günstiges Lohn-Niveau hat.
  • Obermeyer hätte sich nur eine Straßen-Karten anschauen müssen, um zu bemerken, wie vorteilhaft der Standort Dannenberg für die DMPG und deren Kunden war.
RB&P 28
2.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Die DMPG habe einen hohen Investitions-Bedarf
RA Obermeyer 36
1.1 Fakten:
  • Die DMPG war damals in Expansion begriffen und investierte deshalb alles in Forschung und Innovation. Das war Basis und Voraussetzung für ihren künftigen Erfolg, und genau das machte die DMPG für Beteiligungs-Interessenten (Anlage 24) attraktiv.
  • RB&P-Manager Wolfgang Ströbele hatte diese Vorteile in seinem Info-Memorandum klar herausgestellt (Anlage 34).
  • Im Zeitalter von Quartals-Bilanz und schnellem, finanziellen Erfolg tun viele Manager das Gegenteil des Nötigen, indem sie Innovationen und jene Investitionen unterlassen, die zwar heute Geld kosten, jedoch den Gewinn von morgen generieren.
  • Sie denken dabei nur an ihre eigene Karriere, weil sie eben nicht Unter- nehmer, sondern Angestellte sind.
  • Seibold aber war Unternehmer, und zwar 20 Jahre lang außerordentlich erfolgreich – und er hat, anders als viele andere, seine hohen Gewinn-Steuern in Form hoher, zweistelliger Millionen-Beträge ausschließlich in Deutschland veranlagen lassen und bezahlt.
  • Obermeyers Argumentation ist deshalb der untaugliche Versuch, die Attraktivität der DMPG als Nachteil erscheinen zu lassen.
  • Roland Berger läßt durch seinen Anwalt das eigene Info-Memorandum entwerten. Dadurch entwertet RB&P all seine Prüf-Berichte, und zwar weltweit.
RB&P 24
34
3.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Die DMPG habe kein Management und keine gesicherten betriebs-wirtschaftlichen Daten gehabt.
RA Obermeyer 36
3.2 Fakten
  • Geschäfts-Führung und Betriebs-Organisation waren für ein bis dato kleines, mittelständisches Unternehmen vollkommen ausreichend.
  • Es gab sehr wohl „gesicherte, betriebs-wirtschaftliche Daten„, und diese wurden von RB&P-Manager Wolfgang Ströbele in wochenlanger Arbeit für das Info-Memorandum erarbeitet (Anlage 34).
  • Das fehlende Management hat Berger bei der DMPG in Person von GF Graf installiert, und dieses Management führte die DMPG binnen eines Jahres in den Konkurs.
  • Falsch-Aussage./li>
RB&P 34
4.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Die DMPG habe keinen gesicherten Absatz. Dies umso mehr, als die DMPG nicht in der Lage gewesen sei, ihre Markt-Chancen selbst wahrzunehmen, zumal sie nur über eine Produkt-Idee verfügt habe. Es habe sogar die Produktions-Genehmigung gefehlt.
RA Obermeyer 36
4.2 Fakten:
  • Die DMPG hatte ein hervorragendes, von Ströbele festgestelltes Renommee, und dies führte zu einer stetig wachsenden Nachfrage (Anlage 34).
  • Die DMPG hat ohne Werbung 600 Ein- und Mehrfamilien-Häuser und Gewerbe-Bauten sowie ganze Siedlungen errichtet, und zwar alle auf Basis von Weiter-Empfehlung zufriedener Bauherren.
  • Diese Häuser wurden Weiß bei seinem ersten Besuch in Dannenberg am 19.3.1997 – und später auch Feldhahn – von Seibold präsentiert, und beide waren von dem, was sie dabei zu Gesicht bekamen, begeistert (Anlage 45).
  • Der RB&P-Projekt-Verantwortliche und Bau-Fachmann Dieter Weiß bestä-tigt am 20.3.1997 nach seinem ersten Besuch seine außerordentlich positiven Eindrücke von der DMPG (Anlage 5).
  • Dr. Rollny bestätigt am 19.6.1998, daß sein Chef Weiss-Berlin über seine Tochter-Firma Hansa-Bau 400 Häuser mit DMPG-Knowhow bauen wolle. Das entspricht einem Auftrags-Volumen von etwa 12 Mio. Mark (Anlage 20).
  • Weiss-Berlin aber wurde – wie alle anderen Beteiligungs-Interessenten auch – von GF Graf abgewiesen, und zwar auf Geheiß von Dieter Weiß, weil RB&P über sehr viel attraktivere Investoren verfüge als die von Sei-bold präsentierten.
  • Schreiben des Architekten Ritscher vom 14.9.1997, wonach die DMPG über einen Auftrags-Bestand von 65 Mio. Mark verfügte (Anlage 51).
  • Die Nachfrage nach DMPG-Häusern in ganz Deutschland war so groß, daß es deshalb laut RB&P erforderlich sei, acht Fabriken – verteilt auf ganz Deutschland – zu bauen, um diesen riesigen Bedarf befriedigen zu können.
  • Angesichts dieser Tatsachen zu behaupten, die DMPG habe nur über eine „Produkt-Idee“ und noch nicht einmal über eine Produktions-Genehmigung verfügt, ist genauso absurd, als wenn Seibold behaupten würde, Roland Berger verfüge über kein Beratungs-Konzept oder über keine Genehmigung, um seine Unternehmens-Beratung zu betreiben.
  • Also erneute Falsch-Aussage von Obermeyer, die eins ums andere Mal nur dazu dient, die DMPG für schrottreif zu erklären mit dem Ziel, sie als wertlos hinzustellen, damit Berger – kein Wert, kein Schaden – keinen Schaden-Ersatz zu leisten braucht.
RB&P 34
45
5
20
51
5.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-
Behauptung: Außerdem habe die DMPG keine Patente gehabt.
RA Obermeyer 36
5.2 Fakten:
  • Natürlich hatte die DMPG Patente. (Anlage 17).
  • In Ströbeles Info-Memorandum nachzulesen (Anlage 34).
RB&P 17
34
6.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Die DMPG habe über keine bau-physikalischen Erfahrungen verfügt.
RA Obermeyer 36
6.2 Fakten:
  • Natürlich verfügte die DMPG über die notwendigen, „bau-physikalischen Erfahrungen“, und auch dies ist von Ströbele in seinem Info-Memorandum gewürdigt worden (Anlage 34).
  • Diese „bau-physikalischen Erfahrungen“ machten den Kern des DMPG-Knowhows aus, auf dessen Basis massive und vollinstallierte Wände industriell in der Fabrik hergestellt und mit einem malerfertigen Innen-Putz versehen wurden. Dabei wurden alle Ver- und Entsorgungs-Leitungen für Wasser, WC und Strom geschoßübergreifend bereits in der Fabrik eingebaut, und zwar auf Basis individueller Architekten-Pläne (Los-Größe 1). Auch Fenster und Türen wurden bereits in der Fabrik in jene „Schublade“ integriert, die das Gerüst für die jeweilige Wand bildete.
  • Das alles zeigt im übrigen jener 10minütige Film sehr eindrücklich, in dem die Herstellung in der Fabrik und die Montage auf der Baustelle zu sehen sind (Anlage 54).
  • Wieder eine Falsch-Aussage von Obermeyer, um die Einzigartigkeit der DMPG herabzuwürdigen.
RB&P 34
54
7.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Dennoch habe man sieben strategisch geeignete Partner präsentiert.
RA Obermeyer 36
7.2 Fakten:
  • Ja, diese wurden von RB&P nach Dannenberg gebracht.
  • Doch keiner dieser angeblich so wertvollen RB&P-Kontakte hat sich für die DMPG interessiert, weil diesen Konventionellen der deutschen Bau-Wirtschaft Verständnis und Knowhow für die bahnbrechende, millimetergenaue System-Technik der DMPG fehlten.
  • Denn diese Präzisions-Technik setzte das Knowhow des Maschinenbauers voraus, und dieses Knowhow gab es nur bei der DMPG. Worin dieses in der Bau-Wirtschaft bis dato völlig unbekannte Spezial-Knowhow des Maschinenbauers besteht, ergibt sich aus dem Film über die DMPG (An-lage 54) sowie aus Anlage 14 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.
  • Damit erweist sich die Weiß-Behauptung, RB&P verfüge über sehr viel wertvollere Beteiligungs-Interessenten als Seibold, als Luft-Nummer.
RB&P 54
14/Straf-Anzeige
8.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Damit habe RB&P den Vertrag erfüllt, denn RB&P habe keinen Erfolg geschuldet.
RA Obermeyer 36
8.2 Fakten:
  • Ausweislich des am 3.8.1997 zwischen RB&P und der DMPG geschlossenen Vertrages schuldete RB&P sehr wohl genau diesen Erfolg (Anlage 41).
  • Dazu heißt es im Vertrag: „Das Vertrags-Verhältnis endet spätestens mit dem Abschluß der notariellen Beurkundung des Verkaufs-Vertrages“ (siehe Ziffern 6.1 und 6.4 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Dieser Erfolg war eines der Kern-Elemente des Vertrages: Neben der weltweiten Vermarktung und dem zwei Jahre später laut Dieter Weiß geplanten Börsengang jene Beteiligungs-Interessenten für die DMPG zu gewinnen, mit deren Kapital die weltweite Expansion der DMPG ermöglicht werden sollte.
  • Um solche Investoren in ein Unternehmen aufzunehmen, aber bedarf es der Änderung der Eigentums-Verhältnisse, und dazu ist eine notarielle Beurkundung unumgänglich (siehe Ziffer 7.33 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Eine notarielle Beurkundung mit einem Beteiligungs-Interessenten an der DMPG aber hat es nie gegeben.
  • Sondern nur die Aufnahme der Berger-Gesandten Kall, Weiß und Graf (KWG) sowie später auch Dr. Feldhahn (Anlage 33).
  • Zufall?
  • Der Vorgänger von Graf als GF der DMPG, Ploss, bestätigt am 8.11.2001 an Eides statt, daß laut Weiß/RB&P der Verkauf von DMPG-Anteilen „reine Formsache“ sei (Anlage 31).
  • Roland Berger aber hat seinen Vertrag nicht erfüllt und demnach ein sechsstelliges Honorar für eine Leistung erhalten, die er gar nicht erbracht hat.
  • Die einzige ‚Leistung‘, die RB&P erbracht hat, besteht in der Tatsache, daß RB&P das Unternehmen seines eigenen Klienten statt an die Börse in den Konkurs geführt hat.
  • Diese ‚Leistung‘ aber ist weder Gegenstand des mit Berger geschlossenen Vertrages noch jemals von Seibold intendiert gewesen. Denn Seibolds Interesse bestand ja darin, auf Empfehlung der Deutschen Bank und mit Bergers Hilfe die Expansion seiner DMPG voranzutreiben, statt diese dem Tod durch Konkurs-Betrug zu überantworten.
  • Erneut also eine Falsch-Behauptung von Obermeyer.
RB&P 41
4/Straf-Anzeige
33
31
9.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Ebenfalls hätten Seibold und Moos Weiß gefragt, ob er Verstärkungen für das Management habe. Weiß habe daraufhin Leute aus seinem privaten Umfeld angesprochen und sich wg. der Seibold- bzw. Moos-Bitte an der DMPG beteiligt.
RA Obermeyer 36
9.2 Fakten:
  • Auch diese Obermeyer-Behauptung entspricht nicht den Tatsachen.
  • Dieter Weiß war es, der im Hinblick auf den geplanten Börsengang von der Notwendigkeit eines „professionellen, konzernfähigen Managements“ gesprochen und deshalb darauf gedrungen hat, die bisherige Geschäfts-Führung der DMPG (Ploss) abzulösen und durch Leute aus dem Umfeld von RB&P zu ersetzen.
  • Deshalb wurde Christoph Graf als neuer DMPG-GF von Weiß eingesetzt.
  • Auch ist die Behauptung falsch, wonach sich Weiß „wg. der Seibold- bzw. Moos-Bitte an der DMPG beteiligt“ habe.
  • Richtig hingegen ist, daß die Beteiligung von Berger-Leuten dem Vertrag mit RB&P widersprach. Weiß aber hat behauptet, daß sich eine Beteiligung von Berger-Leuten an der DMPG auf deren Wert sehr positiv auswirke und sich dies später auch in deren Börsen-Wert niederschlage.
  • Schon bei seinem ersten Besuch am 19.3.1997 hat Weiß von „einem in die Milliarden gehenden Börsen-Wert“ gesprochen, denn die DMPG werde „die Bau-Wirtschaft revolutionieren“ (Anlage 45).
  • Durch den Einstieg von KWG in die DMPG sollten dieser liquide Mittel, Man-Power und Kompetenz zufließen. Außerdem werde die DMPG durch deren Einstieg noch wertvoller, und das werde sich auch auf den Börsengang positiv auswirken.
  • Siehe auch Ex-Geschäftsführer Ploss (Anlage 31).
RB&P 45
31
10.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Das Informations-Memorandum sei eine rein hypothetische Marktpotential-Einschätzung gewesen und deshalb nicht geeignet, als Grund-lage für eine Unternehmens-Bewertung zu dienen.
RA Obermeyer 36
10.2 Fakten:
  • Auch diese Obermeyer-Behauptung stellt eine Entwertung des Info-Memorandums aus dem Hause Roland Berger dar (Anlage 34).
  • Das Info-Memorandum sollte die wesentliche Entscheidungs-Hilfe für Investoren sein, und dazu mußten das DMPG-Potential und die sich daraus ergebenden Vorteile für eine Beteiligung im Detail herausgearbeitet werden.
  • Auch die weitere Obermeyer-Behauptung, wonach des Info-Memorandum „nicht geeignet“ sei, „als Grundlage für eine Unternehmens-Bewertung zu dienen“, ist falsch.
  • Ströbele hat auf Wunsch der Deutschen Bank den Unternehmens-Wert der DMPG per 15.5.1997 mit Hilfe des üblichen Ertrags-Wert-Verfahrens abgeleitet und mit 130 bis 140 Mio. Mark beziffert. Bei diesem Telephonat Ströbeles mit der Deutschen Bank waren Seibold, Moos und Ploss anwesend.
  • Ploss hat in seiner Eidesstattlichen Versicherung vom 8.11.2001 dies be-stätigt (Anlage 31).
  • Nach dem Konkurs wurde die Unternehmens-Bewertung durch Ströbele von Berger als dessen „persönliche Meinung“ herabgewürdigt, wodurch sich Ströbele in seinem Ehr-Gefühl als ordentlicher Kaufmann schwer verletzt fühlte.
  • Deshalb war Ströbele auch bereit, im Prozeß gegen RB&P für Seibold auszusagen. Er wurde daraufhin aber einen Tag vor Prozeß-Beginn von seinem Chef Weiß gemobbt und an seiner Zeugen-Aussage gehindert.
  • Der Brief des von RB&P desavouierten Mitarbeiters Ströbele vom 9.2002 an das LG-München belegt dies. Ströbele wollte im Prozeß gegen RB&P zu Gunsten von Seibold aussagen, wurde jedoch von seinem Chef Weiß gemobbt (Anlage 37).
  • Die Seibold-Anwälte haben nicht darauf bestanden, daß der Haupt-Belastungszeuge Ströbele geladen und vernommen wurde.
  • Zufall?
RB&P 34
31
37
11.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Man habe den Rat von RB&P in Anspruch genommen, nachdem man mit anderen Unternehmens-Beratern (z.B. Angemann) gescheitert war
RA Obermeyer 36
11.2 Fakten:
  • Auch hier täuscht Obermeyer, denn von „gescheitert“ kann keine Rede sein.
  • Seibold kannte Angemann als Unternehmens-Verkäufer, denn der hatte seine frühere, sehr gut gehende Firma für ihn gewinnbringend veräußert.
  • Angemann aber ist kein Unternehmens-Berater und war deshalb für die Expansions-Pläne der DMPG als Partner nicht geeignet, wenngleich auch Angemann von dem, was die DMPG verkörperte, sehr angetan war.
  • So trug Seibold seiner Hausbank, der Deutschen Bank Lüneburg, seine Expansions-Pläne vor. Direktor Heinmann empfahl ihm dabei dringend die Unternehmens-Beratung Roland Berger & Partner/RB&P, „damit Sie keine Fehler machen.“ Denn bei Roland Berger handele es sich um den Berater der Bundes-Regierung mit weltweiter Erfahrung und entsprechen-den Verbindungen. Das von diesem im Rahmen einer Überprüfung aller Daten und Fakten zu erstellende Informations-Memorandum sei ein Zertifikat, das alle Türen öffne, und zwar weltweit.
  • So kam der Kontakt zu RB&P zustande, und kurze Zeit später kam Dieter Weiß als Berger-Repräsentant nach Dannenberg (Anlage 45).
RB&P 45
12.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-
Behauptung: Im übrigen habe das Info-Memorandum nicht dem Zweck gedient, den Ist-Zustand der DMPG festzustellen. Es sei nicht die Aufgabe von RB&P gewesen, die DMPG-Unterlagen zu überprüfen. Außerdem habe RB&P zur Erstellung des Info-Memorandums lediglich die von der DMPG bereitgestellten Informationen und Zahlen übernommen, denn deren Überprüfung sei nicht Gegenstand des Beratungs-Auftrages gewesen.
RA Obermeyer 36
12.2 Fakten:
  • Auch diese Obermeyer-Behauptungen sind einfach absurd.
  • RB&P-Manager Ströbele hat das Unternehmens-Konzept und die Zahlen der DMPG in wochenlanger Recherche vor Ort auf Herz und Nieren überprüft (Anlage 34).
  • Die äußerst positiven Resultate dieser DMPG-Überprüfung bilden den Kern des Informations-Memorandums.
  • Selbstverständlich ist es die Aufgabe jedes seriös arbeitenden Unternehmens-Beraters, die Daten und Fakten des jeweiligen Klienten zu überprüfen, und das ist mittels Info-Memorandum geschehen, weil dieses die wichtigste Entscheidungs-Hilfe für Beteiligungs-Interessenten darstellte.
  • Und selbstverständlich gehört zu dieser Überprüfungs-Aufgabe auch, den Ist-Zustand des jeweiligen Klienten zu ermitteln. Denn nur, wer den aktuellen Stand seines Klienten kennt, kann diesem irgendwelche Ratschläge für die Zukunft erteilen. RB&P aber lebt von dem Anspruch, genau solchen Rat zu erteilen.
  • Diesem Anspruch aber ist Roland Berger gegenüber der DMPG nicht gerecht geworden – es sei denn, man zählte es zu den Aufgaben eines Unternehmens-Beraters, das florierende und von ihm zuvor mit allergrößtem Zukunfts-Potential zertifizierte Unternehmen des eigenen Klien-ten in den Konkurs zu führen.
  • Mit der o.e. Obermeyer-Aussage entwertet RB&P erneut all seine Prüf-Berichte, und zwar weltweit.
RB&P 34
13.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Es entbehre zudem jeglicher Realität, wenn Seibold als Kläger behaupte, neue Produktionsstätten hätten jemals mit Ziel-Auslastung betrieben werden können.
RA Obermeyer 36
13.2 Fakten:
  • Schreiben des Architekten Ritscher vom 14.9.1997, wonach die DMPG über einen Auftrags-Bestand von 65 Mio. Mark verfüge (Anlage 51).
  • Dr. Rollny bestätigt am 19.6.1998, daß sein Chef Weiss-Berlin über seine Tochter-Firma Hansa-Bau 400 Häuser mit DMPG-Knowhow bauen wolle. Das entspricht einem Auftrags-Volumen von etwa 12 Mio. Mark (Anlage 20).
  • Graf und Wittmark dokumentieren am 1.11.1998, daß der Umsatz im 2. HJ 1998 von 970.000 auf 3,7 Mio. Mark steige. Das ist eine Steigerung auf 381 % (Anlage 4). Geht man von durchschnittlich 300.000 Mark je Haus aus, so entsprechen diese 3,7 Mio. Mark 12 Häusern in sechs Monaten, also 24 Häusern p.a.
  • Graf bestätigt am 29.11.1998 eine Gewinn-Steigerung auf 50.000 Mark pro Auftrag ab 1999, also eine Umsatz-Rendite von 17 % (Anlage 1).
  • Graf bestätigt am 30.11.1998 positive Aussichten der Löwenthal-Beteiligung (Anlage 3).
  • Weiß bestätigt am 20.3.1997 nach seinem ersten Besuch seine außerordentlich positiven Eindrücke von der DMPG (Anlage 5).
  • Am 7.12.1998 und nur eine Woche vor Konkurs-Antrag:
    • Wittmark besucht Seibold und bespricht die Graf- und Wittmark-Info vom 22.10.1998 mit diesem, wonach die DMPG u.a. über eine Produktions-Auslastung von zwei Jahren verfüge und acht neue Fabriken gebaut werden sollen, um den riesigen Auftrags-Bestand abarbeiten zu können (Anlage 15).
    • Als Sofort-Maßnahme habe man den Zwei-Schicht-Betrieb einge-führt (Anlage 15).
    • Die Planungen für die neue Produktions-Anlage seien fertig, und dazu werde es demnächst eine Besprechung mit RB&P in München geben (Anlage 15).
  • Geht man von durchschnittlich 300.000 Mark je Haus aus, so entspricht der Auftrags-Bestand von 65 Mio. Mark 217 Häusern. Bei einer Auslastung von zwei Jahren entspricht dies 108 Häusern p.a.
  • Da die Produktions-Anlage ausgelastet war, erforderte dieser große Auftrags-Bestand für die noch kleine DMPG in der Tat acht neue Fabriken, denn 24 mal 9 ergibt 217 Häuser.
  • Jede dieser acht Fabriken sollte etwa 13 Mio. Mark kosten, woraus sich ein Investitions-Volumen von 104 Mio. Mark (8 x 13) ergibt.
  • All diese Zahlen zeigen, daß die DMPG gut aufgestellt war und die von RB&P in seinem Info-Memorandum festgestellten, außerordentlich rosi-gen Zukunfts-Aussichten von der Realität gedeckt waren.
  • Die Deutsche Bank war zur Finanzierung dieser Zukunfts-Investitionen grundsätzlich bereit, wollte sich jedoch absichern und verlangte deshalb Roland Berger als Expansions-Berater.
  • Obermeyer versucht ein weiteres Mal, die DMPG schlechtzureden, um Roland Berger vor Haftungs-Ansprüchen zu schützen.
RB&P 51
20
4
1
3
5
15
14.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M
Behauptung: Außerdem sei das vorgelegte Gutachten von WP Dr. Woelke zum DMPG-Wert am Bewertungs-Stichtag 15.5.1997 gleich null.
RA Obermeyer 36
14.2 Fakten
  • Stellungnahme von WP Dr. Woelke vom 10.3.2003 zum Urteil des LG-München vom 4.12.2002, wonach die DMPG einen Wert von 207 Mio. Mark gehabt habe (Anlage 22).
  • Dr. Woelke hatte den DMPG-Wert per 15.5.1997 (Anlage 39) ermittelt.
  • Erneut also eine Falsch-Behauptung von Obermeyer.
RB&P 22
39
15.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M:
Behauptung: Obermeyer behauptet auf Seite 7, allein der Vertrag vom 22.7. 1997 sei gültig.
RA Obermeyer 36
15.2 Fakten:
  • Auch diese Obermeyer-Behauptung ist falsch.
  • Damit ist die Kurz-Fassung des Vertrages gemeint (Anlage 47).
  • Die wurde jedoch von der Lang-Fassung des Vertrages vom 3.8.1997 abgelöst (Anlage 41).
  • Hintergrund ist, daß Weiß ohne Vertrag in Dannenberg zu arbeiten begonnen hatte und deshalb eine kurze, vertragliche Vereinbarung aufsetzte, die das Wesentliche beinhaltete.
  • Diesen ‚Vor-Vertrag‘ haben Weiß und Seibold unterschrieben mit der Maß-gabe, daß später nur noch die Lang-Version – die sich noch in Arbeit befand und anschließend von Seibolds Anwalt noch zu überprüfen war – Gültigkeit haben sollte.
RB&P 47
41
16.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M:
Behauptung: Dieser Vertrag sei ordnungsgemäß erfüllt worden und am 31. November 1997 ausgelaufen
RA Obermeyer 36
16.2 Fakten:
  • Daß RB&P seine vertraglichen Verpflichtungen mitnichten erfüllt hat, wurde bereits in Ziffer 8.2 dargelegt.
  • Weiß hatte, weil er von der DMPG und deren Potential so begeistert war, zunächst ohne Vertrag zu arbeiten begonnen.
  • Dann aber hat er sich am 22.7.1997 mit Seibold zusammengesetzt und einen kurzen Vertrag aufgesetzt, der den groben Rahmen des zu Erledi-genden absteckte (Anlage 47).
  • Die Lang-Fassung wurde von der Münchner Rechts-Abteilung von RB&P erstellt, und nachdem Seibolds Anwalt diesen für gut befunden hatte, fuhr Seibold nach München und hat dort diesen Vertrag am 3.8.1997 zusam-men mit der RB&P-Geschäftsleitung unterzeichnet (Anlage 41)
RB&P 7
41
17.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M:
Behauptung: Die Seibold-Aussage, der Vertrag vom 3.8.1997 sei gültig, sei versuchter Prozeß-Betrug und Urkunden-Fälschung.
RA Obermeyer 36
17.2 Fakten:
  • Wie Roland Berger dazu kommt, seinen Anwalt Obermeyer solches behaupten zu lassen, mögen Psychologen beurteilen.
RB&P
18.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M:
Behauptung: Deshalb habe Weiß „die DMPG ab 1.1.1998 als Privat-Person beraten“ und nicht mehr als Repräsentant von RB&P. Dazu habe es mehrere Besprechungen mit Moos gegeben.
RA Obermeyer 36
18.2 Fakten:
  • Dies hätte einen entsprechenden Separat-Vertrag mit der DMPG erfordert (siehe Ziffer 1.1 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Weiß hätte dazu außerdem bei RB&P als Angestellter ausscheiden müssen (siehe Ziffer 1.2 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Dieter Weiß aber war noch bis über den 1.1.2002 hinaus als Angestellter für RB&P tätig (siehe Anlage 26 bzw. Ziffer 1.3 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Einen separaten Vertrag zwischen Dieter Weiß und der DMPG hat es nie gegeben, da auch nach dem 1.1.1998 alle Honorar-Rechnungen von RB&P an die DMPG gestellt wurden und nicht von Dieter Weiß (siehe Ziffer 1.4 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Solche Besprechungen hat es, anders als von Obermeyer behauptet, nie gegeben.
  • Im übrigen hätte eine vorzeitige Beendigung des Auftrages jene „vertragsbeendenden Maßnahmen“ erfordert, die Gegenstand des Vertrages vom 3.8.1997 sind (Anlage 41). Diese sahen ausdrücklich Schriftlichkeit vor. Diese vertragsbeendenden Maßnahmen aber hat es nicht gegeben.
  • Darüber hinaus: Angenommen, der Projekt-Verantwortliche von RB&P, Dieter Weiß, wäre ab 1.1.1998 „als Privat-Person“ beratend für die DMPG tätig gewesen, dann hätte es schon aus Haftungs-Gründen eines Abgrenzungs-Papiers bedurft (siehe Ziffer 4.1 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Ein solches Abgrenzungs-Papier aber hat es nie gegeben (siehe Ziffer 4.2 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Selbst jeder Klein-Unternehmer hätte, wenn er einen Auftrag in andere Hände übergibt, mindestens eine Akten-Notiz verfaßt, die dieses Procedere – inhaltlich und haftungsrechtlich – regelt (siehe Ziffer 4.3 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Roland Berger aber will uns weismachen, daß eine Projekt-Übergabe dieser Größenordnung – ohne irgendwelche Unterlagen, die das Procedere regeln – stattgefunden habe (siehe Ziffer 4.4 von Anlage 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Desweiteren: Notiz von GF Graf vom 3.2.1999 über die Besprechung vom 31.1.1999 in München, bei der Ströbele in Vertretung seines Chefs Weiß als RB&P-Repräsentant anwesend war.
  • Daran wird deutlich, daß RB&P auch nach dem 1.1.1998 noch beratend für die DMPG tätig war und nicht Weiß als Privat-Person (Anlage 10).
  • Desweiteren: Daß RB&P bis zum 31.1.1999 beratend für die DMPG tätig war, bestätigt auch RA Fiehn am 18.5.2001 zum Prozeß gegen Grund-mann, der an der Besprechung vom 31.1.1999 in München teilnahm (Anlage 13).
  • Desweiteren: Dr. Rollny/Weiss-Berlin bestätigt, daß Weiß/RB&P ihm im Juni 1998 gesagt habe, daß nur er entscheidungsbefugt sei. Damit bestätigt Weiß, daß er zu jener Zeit noch beratend als RB&P Mann für die DMPG tätig war. (Anlage 18).
  • Sogar RB&P-Anwalt Obermeyer bestätigt in einem Schreiben an das LG-München vom 2.10.2002, daß Weiß noch drei Jahre nach dem DMPG-Konkurs für RB&P tätig gewesen sei (Anlage 26).
  • Auch das Moos-Schreiben vom 27.8.2000 an Seeger bestätigt, daß Weiß auch nach dem 1.1.1998 für RB&P und nicht als Privat-Person beratend tätig war (Anlage 46).
  • Der Vertrag lief demnach ab 1.1.1998 weiter bis 31.1.1999 (Themen-Bereich 8/Ziffer 8.02 der Dokumentation/Lang-Fassung).
RB&P 4/Straf-Azeige
41
10
13
18
26
46
Th-B 8.02
19.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M:
Behauptung: Es sei falsch, wenn Seibold behaupte, RB&P hätte bis zum Erfolg – DMPG-Verkauf an sog. richtige Partner – und somit über den 31.11.1997 hinaus weiterarbeiten müssen.
RA Obermeyer 36
19.2 Fakten:
  • Siehe Ziffer 8.2.
RB&P 41
4/Straf-Anz
31
20.1 Quelle: Schriftsatz des RB&P-Anwaltes Obermeyer vom 14.5.2002 an LG-M:
Behauptung: Es habe keine Beteiligungs-Interessenten gegeben.
Denn die Kläger-Versuche, selbst Investoren zu finden (z.B. Dr. Rollny/Weiss-Berlin), seien gescheitert.
Seibold und Moos hätten daraufhin Weiß gefragt, ob er nicht selbst einsteigen wolle.
Im übrigen sei es nur um die Suche von max. 10 geeigneten Partnern gegangen, und es seien sieben präsentiert worden, die jedoch an der DMPG kein Interesse gehabt hätten. RB&P habe somit seinen Vertrag erfüllt.
RA Obermeyer 36
20.2
  • Dr. Rollny bestätigt das Beteiligungs-Interesse von Weiss-Berlin. Dieses wurde von Weiß/RB&P abgelehnt (Anlage 18).
  • Es gab elf solvente, von Seibold akquirierte Beteiligungs-Interessenten, von denen im Dezember 1998 vier für einen sofortigen Einstieg in die DMPG bereitstanden. Schockemöhle, Hensel-Brüder, Weiss-Berlin und Weber-Haus (Anlagen 12 und 24).
  • Schreiben der Hensel-Brüder vom 13.12.1999, wonach diese im Oktober und November 1998 einen Investor an der Hand hatten (Anlage 50).
  • Ehlhardt-Schreiben vom 30.11.1999, dem es genauso wie den Hensel- Brüdern erging (Anlage 52).
RB&P 18
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24
50
52
21.1 Das von Mitarbeiter Ströbele erstellte Info-Memorandum stelle, so Weiß bei dessen Übergabe am 15.5.1997 zu Seibold, eine Art Zertifikat dar, das welt-weit als Tür-Öffner diene, weshalb Seibold weiter unbesorgt in die Zukunft der DMPG investieren könne (Anlage 49). Projekt-Leiter Weiß 49
21.2
  • Sehr negativer Bericht in CAPITAL 5/2004 über die Geschäfts-Praktiken von RB&P (Anlage 23).
  • Das spricht allem, was RB&P zuvor hatte verlauten lassen, Hohn.
RB&P 23
22.1 Notar-Vertrag über den Einstieg von KWG am 11.2.1998 in die DMPG:
Weiß hatte in den Monaten zuvor immer wieder behauptet, für den späteren Börsen-Wert sei es außerordentlich positiv, wenn sich die Berger-Gesandten Kall, Weiß und Graf (KWG) an der DMPG beteiligen.
Projekt-Leiter Weiß 33
22.2 Die DMPG wurde von Weiß jedoch nicht an die Börse, sondern in den Konkurs geführt.
  • Der Vorgänger von Graf als GF der DMPG, Ploss, bestätigt am 8.11.2001 an Eides statt: Der Vorschlag, daß sich eine Gruppe von RB&P zuzurechnenden Personen an der DMPG beteiligen sollte, sei von Weiß gekommen, und die Seibold-Bürgschaften sollten auf die Alt- und Neu-Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil aufgeteilt werden (Anlage 31)
  • Durch den Einstieg von KWG in die DMPG, so Ploss, sollten dieser liquide Mittel, Man-Power und Kompetenz zufließen. Außerdem werde die DMPG durch deren Einstieg noch wertvoller, und das werde sich auch auf den Börsengang positiv auswirken (Anlage 31)
RB&P 31
23.1 Weiß-Behauptung, die 3 Mio. Mark von Dr. Schläger seien eingegangen:
Anruf von Weiß bei Seibold während eines Abend-Essens am 15.10.1998 beim Italiener in Dannenberg zusammen mit Heike Sauer: Seibold stellte auf Laut-Hörer, so daß Sauer mitbekam, was Weiß verkündete:
Die 3 Mio. Mark des Investors Dr. Schläger seien eingegangen. Auf dem Nach-hauseweg kamen Grundmann und Graf Seibold und Sauer auf einer nahege-legenen Brücke entgegen, und diese haben die Weiß-Aussage bestätigt (Anla-ge 53).
Projekt-Leiter Weiß 53
23.2
  • Auf Basis dieser Aussage (Anlage 53) – die sich später als dreiste Falsch-Behauptung herausstellte – löste Seibold 955.000 Mark bei der Com-merzbank-Ludwigshafen ab (Anlage 8), weil die DMPG laut Weiß nur noch mit der Deutschen Bank arbeiten sollte.
  • Dadurch ist Seibold ein weiteres Mal um fast eine Mio. Mark erleichtert worden, ohne daß dies seinen Vermögens-Interessen und denen der DMPG genutzt hat.
RB&P 53
8
24.1 Zum Prozeß gegen den ehemaligen DMPG-Kunden Löwenthal 2000: GF Graf
RA Dr. Feldhahn
29
24.2 RAin Hüsken in ihrem, Schriftsatz vom 10.5.2000 an die StA-Lüneburg:
  • Im Dezember 1998 sei es in München zu einer Vor-Besprechung mit GF Graf gekommen, an der RA Dr. Feldhahn, Grundmann und Löwenthal mit dessen Tochter teilnahmen. Es müsse, so Graf, keine neue Gesellschaft gegründet werden, weil man noch über einen „unbelasteten Firmen-Mantel“ namens BT/Vermögens-Treuhand verfüge, der lediglich in „Dannenberger Fertigteile GmbH“ umbenannt werden müsse.
  • Diese sei vom Konkurs-Verwalter am 20.1.1999 mit der Abwicklung und Fertigstellung div. Bau-Vorhaben beauftragt worden.
  • Daran wird deutlich, wie systematisch die Neu-Gesellschafter unter juristi-scher Anleitung durch Dr. Feldhahn die Vernichtung der DMPG planten.
RB&P 29
25.1 Zum Prozeß gegen den technischen Berater Joachim Grundmann 2001: GF Graf 13
25.2
  • Um Roland Berger vor Straf-Verfolgung zu schützen, wurde Grundmann als Bauern-Opfer angeklagt.
    RA Fiehn bestätigt am 18.5.2001 zum Prozeß gegen Grundmann, daß Seibold von Wittmark „angepumpt“ werden sollte, weil der von RB&P als Investor auserkorene Dr. Schläger seine 3 Mio. nicht bezahlt hatte (Anla- ge 13).
  • Wittmark sei, wenn es um Geld-Beschaffung (im Auftrag von GF Graf) ging, immer der Treibende gewesen.
  • Fiehn zitiert auch GF Graf, nach dessen Aussage am 13.12.1998 in Biebelsried über die schwierige, wirtschaftliche Situation der DMPG mit Seibold gesprochen wurde und daß Seibold über den Konkurs-Antrag Bescheid wußte.
  • Damit kann allenfalls der Konkurs-Antrag der von Graf nicht bezahlten Handwerker vom 7.12.1998 gemeint sein, denn der Konkurs-Antrag zur DMPG-Vernichtung wurde von Graf erst am 16.12.1998 gestellt, und davon war am 13.12.1998 in Biebelsried nicht die Rede.
  • Anlage 32: Urteil des LG-Frankfurt/Oder vom 13.2.2002.
RB&P 13
32
26.1 Zur Situation unmittelbar vor und nach dem DMPG-Konkurs RA Dr. Feldhahn
GF Graf
26.2 Fakten:
  • Auflösung zweier Lebens-Versicherungen durch Feldhahn ohne Absprache mit Seibold i.H.v. 250.000 Mark am 23.11.1998. Das vereinnahmte Geld stellte Feldhahn als Darlehen der DMPG zur Verfügung (Anlagen 56 und 16).
  • Seibold wurde am 7.12.1998 – nur eine Woche vor Konkurs-Antrag – von Wittmark u.a. belegt, daß sich die frei verfügbare Bank-Liquidität auf 189.000 Mark belaufe (Anlage 25).
  • Ebenfalls am 7.12.1998 hatten zwei Handwerker – weil diese von GF Graf trotz vorhandener Liquidität im Oktober und November 1998 nicht bezahlt worden waren – Konkurs-Antrag gestellt.
  • Zur Abwendung eines möglicherweise weiteren Konkurs-Antrags bittet Wittmark Seibold am Abend des 7.12.1998 um weitere 460.000 Mark und bespricht mit Seibold dazu die außerordentlich positive Situation in Form von Zahlen (Anlage 15). Siehe Ziffer 12.2.
  • Bau & Grund/Löwenthal bestätigt am 19.12.1998 – nur drei Tage nach Konkurs-Antrag – in einem Schreiben an GF Graf, daß er sich mit 200.000 Mark an der Auffang-Gesellschaft beteiligen wolle (Anlage 27). Demnach muß Graf schon vor dem Konkurs-Antrag mit Löwenthal über die Auffang-Gesellschaft verhandelt haben. Diese 200.000 Mark hätten für die DMPG verwendet werden müssen.
  • Diese Vorbesprechung – natürlich ohne Wissen von Seibold – muß laut RAin Hüsken vor dem Konkurs-Antrag (16.12.1998) gewesen sein, weil Löwenthal ja am 19.12.1998 sein Plazet für eine Beteiligung an der Auffang-Gesellschaft abgegeben hatte (Anlage 29).
  • Auf Grund des Konkurs-Antrags vom 7.12.1998 der von Graf trotz vorhandener Liquidität nicht bezahlten Handwerker forderte der Konkurs-Verwalter am 9.12.1998 500.000 Mark an (Anlage 30). Allerdings nicht bei den Gesellschaftern, sondern bei GF Graf.
  • Graf hat diese Forderung gegenüber Seibold verschwiegen, und gegenüber dem Konkurs-Verwalter hat er den Eingang der 460.000 Mark von Seibold verschwiegen (Anlagen 42 und 55).
  • Anläßlich einer Besprechung mit RB&P am 31.1.1999 in München erfährt Seibold, daß GF Graf bereits vor sechs Wochen Konkurs angemeldet und eine Auffang-Gesellschaft inzwischen den Geschäfts-Betrieb der DMPG nahtlos übernommen habe (Anlage 57).
  • Graf-Notiz über diese Besprechung vom 31.1.1999 (Anlage 10):
    • Dieser Termin war ursprünglich dazu gedacht, mit Seibold die fertig geplante, neue Produktions-Anlage zu besprechen und abzusegnen, siehe Ziffer 12.2.
    • An diesem 31.1.1999 notiert Graf, „daß die Alt-Gesellschafter keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung haben.“
    • Auch sei „eine Beteiligung (an der Auffang-Gesellschaft, d. Verf.) nur insofern möglich, als daß sich die Alt-Gesellschafter entsprechend engagieren.“
    • Übersetzt heißt das: Beteiligt werden können diese daran nur, wenn sich Seibold in diese einkaufe.
    • Das ist so, als wenn ein Auto-Händler von seinem Kunden verlangt, den bereits bezahlten Wagen ein zweites Mal zu bezahlen.
    • Die Auffang-Gesellschaft aber wurde mit Seibolds Geld gegründet, weshalb sie zweifellos Seibold gehörte.
    • Deren Sinn aber lag aus Sicht der KWG-/Neu-Gesellschafter aber genau darin, Seibold dieses Eigentums-Recht zu verweigern.
  • Polizeiliche Vernehmung von Wittmark am 11.7.2001 (Anlage 48): Darin bestätigt dieser, daß die 300.000 (der erste Teil der 460.000 Mark von Seibold/Anlage 42) für die DMPG bestimmt waren.
  • Anlage 55: Seibold-Bürgschaft über 160.000 Mark an die DMPG.
    • Diese Bürgschaft – die gemäß Absprache vom 7.12.1998 ausschließ-lich zum Abwenden eines möglichen, weiteren Konkurs-Antrages vor-gesehen war – wurde von GF Graf am 4.3.1999 eingelöst, obwohl sie von diesem nicht zum Abwenden des DMPG-Konkurses eingesetzt, sondern für die Auffang-Gesellschaft verwendet wurde.
    • GF Graf hätte dieses Geld deshalb Seibold erstatten müssen.
  • Große Teile dieser 460.000 Mark wurden allerdings zu Gunsten der Auffang-Gesellschaft unterschlagen.
  • Diese 460 TDM hätten – bis auf 40.000 DM – ausgereicht, die Forderung des Konkurs-Verwalters (500 TDM) zu befriedigen.
  • Hätte Seibold von dessen 500.000-Forderung gewußt, er hätte die feh-lenden 40.000 DM ebenfalls zur Verfügung gestellt.
  • Weil im Münchner Zivil-Prozeß gegen RB&P Roland Berger seinen Anwalt Obermeyer hat – wie dargelegt – falsch vortragen lassen und von Seibolds Anwälten – wie von Berger gewünscht – keine Gegenwehr kam, hat sich der Konkurs-Verwalter dieser Auffassung angeschlossen (Anlage 59).
  • Obermeyer wiederum (Anlage 36) hat genüßlich auf den falschen – weil auf falschen Graf-Angaben fußenden – Bericht des Konkurs-Verwalters vom 3.2.1999 (Anlage 59) verwiesen, und auch hier kam wie gewünscht keine Gegenwehr von Seibolds Anwälten, so daß der Prozeß für Seibold verlorenging.
  • Er konnte aber nur verlorengehen, weil Seibolds Anwälte – klar erkennbar – Parteien-Verrat begangen hatten, um Roland Berger vor Straf-Verfol-gung zu schützen.
  • Liquidität zum Abwenden des Konkurses war jedenfalls ausreichend vorhanden. Sie ist jedoch für die Auffang-Gesellschaft zweckentfremdet worden, die zwar mit Seibolds Geld installiert wurde, doch ohne Seibold an dieser zu beteiligen.
  • So etwas nennt man kalte Enteignung.
  • Nach alledem gab es keinen, die DMPG selbst betreffenden Grund für einen Konkurs. Dieser wurde aus sachfremden Erwägungen heraus von RB&P betrieben.
  • Siehe auch Anlage 3 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014: „Was den Kon-kurs hätte abwenden können und müssen.“
RB&P 56
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Th-B 7.17
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3/Straf-Anzeige
27.1 Quelle: Schriftsatz RA Dr. Feldhahn vom 30.6.2005 an LG-München:
Behauptung: Die DMPG habe nur ein vom Markt nicht angenommenes, nicht fertig entwickeltes, nicht massives und zudem nicht patentiertes Produkt gehabt. Die DMPG habe nur vereinzelte Prototypen vorweisen können. Deshalb habe das Produkt der DMPG keinerlei Wert gehabt.
RA Dr. Feldhahn 11
27.2 Fakten:
  • Seibolds Partnerin Heike Sauer hatte als Alt-Gesellschafterin Klage beim LG München eingereicht und dazu PKH beantragt.
  • Dieser Prozeß aber ist nie eröffnet worden; Begründung: Seibold habe alle Prozesse verloren, und Sauer und Seibold seien als Einheit zu betrachten.
  • Die DMPG hat 600 massive Häuser gebaut die Feldhahn besichtigte. Außerdem gab es Patente (Anlage 17).
  • Dr. Rollny/Weiss-Berlin bestätigt, daß dessen Tochter-Firma Hansa-Bau 400 Häuser mit DMPG-Knowhow errichten wollte (Anlage 20).
  • Angebot der Handels-Vertretung Herwig vom 4.1.1998, den Vertrieb für die DMPG übernehmen zu wollen (Anlage 21).
  • RAin Hüsken in ihrem, Schriftsatz vom 10.5.2000 an die StA-Lüneburg: Sie bestätigt im Prozeß gegen Löwenthal, daß dieser mit dem Produkt der DMPG außerordentlich zufrieden war (Anlage 29).
  • DMPG-Prospekt und deren Produkt-Beschreibung von 1997 (Anlage 43):
    • Aus diesen geht das patentierte, öko-logische, voll installierte und malerfertig sowie geschoßübergreifend montierbare Wand-System in massiver Bauweise hervor.
    • Aus alledem ergaben sich die konkurrenzlos kurzen Bau-Zeiten und der ebenso konkurrenzlos günstige Preis. Siehe auch Film über Fabrikation und Montage (Anlage 54).
  • Letzteres hatte auch der Berliner Bau-Unternehmer Weiss erkannt, der deshalb mehrere arabische Regierungen für das Bauen mit DMPG-Knowhow begeistern konnte und daher bereits im Mai 1997 seine Beteiligung an der DMPG anbot (Anlage 18).
  • Dieser Beteiligungs-Wunsch ist jedoch von GF Graf auf Geheiß von Weiß/RB&P zurückgewiesen worden (Anlage 18).
  • Das öko-logische System-Haus der DMPG war aber auch für europäische Länder oder die USA von Bedeutung, weil es gesundes Wohnen mit entsprechendem Raum-Klima auch für Bevölkerungs-Schichten ermöglichte, die sich so etwas bislang nicht leisten konnten (Anlage 14 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
  • Die Vernichtung der DMPG stellt somit einen riesigen, volks-wirtschaftlichen Schaden dar (siehe Kommentar auf der Homepage dazu).
  • Die Deutsche Bank hätte RB&P der DMPG nicht empfehlen dürfen, weil die Großen der deutschen Bau-Wirtschaft zur Klientel von RB&P gehörten. Denn daraus erwuchs ein bedeutungsvoller Interessen-Konflikt, weil RB&P bei erfolgreicher Vermarktung der DMPG seine eigene Kundschaft geschädigt und deshalb von dieser keine Beratungs-Aufträge mehr erhalten hätte.
  • Dabei ist unerheblich, ob Roland Berger selbst zu der Einschätzung kam, daß dem so ist oder ob seitens seiner Stamm-Kundschaft Druck auf ihn ausgeübt wurde.
    Diese Zusammenhänge waren der Deutschen Bank bekannt. Aus heutiger Sicht muß deshalb davon ausgegangen werden, daß die Empfehlung, ausgerechnet RB&P mit der weltweiten Vermarktung und dem Börsengang der DMPG zu beauftragen, nur deshalb erfolgte, um diesen gefährlichen Konkurrenten der konventionellen Bau-Industrie geräuschlos zu entsorgen und deshalb statt an die Börse in den Konkurs zu führen.
  • Der Konkurs-Verwalter bestätigt in seinem Bericht vom 3.2.1999 neben den Patenten auch die ernormen Kosten-Senkungen durch die industrielle Vorfertigung, die den zentralen Wettbewerbs-Vorteil der DMPG gegenüber der konventionellen Konkurrenz darstellten (Anlage 59).
  • Die DMPG war das innovativste Unternehmen der deutschen Bau-Wirtschaft, und das hat Ströbele als Fachmann von RB&P in seinem Info-Memorandum klar herausgestellt (Anlage 34).
  • Was Feldhahn hier negativ darstellt, ist das, was man permanente Innovation zwecks Verbesserung von Waren oder Dienstleistungen nennt. Davon scheint Feldhahn noch nie etwas gehört zu haben.
  • Die massive, voll installierte, malerfertig verputzte und geschoßübergreifend montierbare Wand war das Kern-Element der millimetergenauen Präzisions-Technik der DMPG (Anlage 54).
  • Hier maßt sich ein Jurist, der ganz offensichtlich von Bau-Technik keine Ahnung hat, an, das herabzuwürdigen, was von RB&P in seinem Info-Memorandum als weltweit einzigartig bezeichnet und deshalb als außerordentlich zukunftsträchtig zertifiziert wurde (Anlage 34). Der Autor dieser Ausarbeitung kann das hingegen beurteilen, und zwar aus mehr als 25jähriger Beratungs-Tätigkeit zu Gunsten von Architekten als einem zen-tralen Teil der Bau-Wirtschaft.
  • Die öko-logische System-Technik der DMPG verkörperte das Bau-System des 21. Jahrhunderts.
  • Mit seiner Behauptung, die DMPG habe keinerlei Wert gehabt, stuft Dr. Feldhahn alle anderen, die den Wert der DMPG klar erkannt hatten, fak-tisch als Trottel ein.
RB&P 17
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14/Straf-Anzeige
Kommentar Homepage
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28.1 Quelle: Feldhahn-Brief vom 14.6.2004 an RA Bauer
Behauptung: Er sei nie Berater oder Anwalt von Seibold gewesen, sondern nur der Neu-Gesellschafter.
RA Dr. Feldhahn 74
27.2
  • Feldhahn-Schreiben vom 30.7.1998 an Seibold: Aus diesem ergibt sich, daß dieser auch Berater der Alt-Gesellschafter war. Feldhahn wurde von Weiß nach dem Einstieg von KWG in die DMPG als neuer Anwalt für die DMPG installiert, und dazu gehörte auch, sowohl die Alt- als auch die Neu-Gesellschafter in allen anstehenden Fragen zu beraten (Anlage 35).
  • Im Feldhahn-Schreiben vom 8.12.1998 an Seibold geht es um die Abwicklung der Lebens-Versicherung über 250.000 Mark und das daraus resultierende Darlehen zu Gunsten der DMPG. Dadurch bestätigt Feldhahn erneut, daß er auch beratend für Seibold tätig war (Anlage 38).
  • Eingang von 300.000 Mark am 14.12.1998 Barmitteln von Seibold bei GF Graf. Auch darüber wußte Feldhahn Bescheid, denn natürlich hatte Seibold mit Feldhahn als seinem Berater darüber gesprochen (Anlage 42).
  • Feldhahn kannte auch die Verpfändungs-Erklärung Seibolds vom 13.12. 1998 über 161.000 Mark zu Gunsten der Deutschen Bank Lüneburg als weitere Sicherheit für die DMPG. Sie ist der zweite Teil der von Wittmark im Auftrag von Graf am 7.12.1998 erbetenen 460.000 Mark zur Abwendung eines möglichen, weiteren Konkurs-Antrages (Anlage 55).
    Feldhahn verlangt von Seibold am 11.2.1998 500.000 Mark, obwohl die laut Vereinbarung erst fällig werden, wenn die DMPG Gewinne macht. Gewinne machte die DMPG damals deshalb nicht, weil das Geld in Zukunfts-Investitionen gesteckt wurde. Auch dies belegt, daß Feldhahn für Seibold beratend tätig war (Anlage 33).
  • Die Vernichtung der DMPG wurde somit unter der juristischen Leitung von Dr. Feldhahn, der auch Seibold beraten hat, durchgeführt.
  • Der von Seibold als Kontroller eingesetzte Berater Wittmark wurde bestochen und beteiligte sich an den Betrügereien gegen Seibold.
  • Fazit: Feldhahn gibt zu, daß er der Anwalt der Neu-Gesellschafter war, die Seibold vernichteten.
  • Weil diese gänzlich andere Interessen verfolgten als Seibold, hätte Feldhahn das Seibold-Mandat niederlegen müssen, was er jedoch nicht tat. Auch daraus ergibt sich der Tatbestand des Parteien-Verrates.
  • Seibold erfuhr erst viel später, daß Feldhahn, Weiß und Graf seit Jahren befreundete Golfer waren.
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29.1 Notar-Vertrag über den Einstieg von KWG am 11.2.1998 in die DMPG:
Evtl. vorhandene Verluste werden bis zum Höchst-Betrag von 500.000 Mark ausschließlich durch Verrechnung mit Gewinn-Ausschüttungen ausgeglichen.
RA Dr. Feldhahn 33
29.2
  • Feldhahn verlangt von Seibold 500.000 Mark, obwohl die laut Verein-barung erst fällig werden, wenn die DMPG Gewinne macht.
  • Gewinne machte die DMPG damals deshalb nicht, weil das Geld in Zukunfts-Investitionen gesteckt wurde (Anlage 19).
RB&P 19
30.1 Beschluß LG-München vom 4.12.2002: RA Obermeyer 69
30.2
  • Roland Berger hat durch seine Anwälte falsch vortragen lassen, und die Seibold-Anwälte haben dieser Argumentation nichts entgegengesetzt (Anlage 36).
  • Außerdem wurde Seibolds Kron-Zeuge Ströbele vom Gericht nicht einvernommen (Anlage 37).
  • Hier wirkte sich verhängnisvoll aus, daß GF Graf dem Konkurs-Verwalter wesentliche Informationen hatte, vorenthaltenweshalb in dessen Konkurs-Bericht vom 3.2.1999 (siehe Anlage 59) über die tat-sächliche – positive – DMPG-Situation nichts erwähnt wird.
  • Somit ist der Bericht des Konkurs-Verwalters in zentralen Punkten falsch, und diese vom Berger-Getreuen Graf bewußt herbeigeführte Tatsache haben die Berger-Anwälte genüßlich ausgeschlachtet (Anlage 36).
  • Auch hier haben die Seibold-Anwälte nicht interveniert, um die Dinge richtigzustellen (Anlagen 63, 65 und 67).
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31.1 Das von Seibold angerufene OLG-München weist als Revisions-Instanz in seinem Urteil vom 26.11.2003 die Berufung zurück: RA Obermeyer
RA Dr. Feldhahn
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31.2
  • Erneut wirkt sich der durch GF Graf provozierte, falsche Bericht des Konkurs-Verwalters verhängnisvoll aus (Anlage 59). Denn die 7,9 Mio. Mark Schulden lesen sich für den die Hintergründe nicht Kennenden so, als handele es sich dabei um Bank- oder Lieferanten-Schulden.
  • Sieben der 7,9 Mio. Mark aber stammten vom Alt-Gesellschafter Seibold und haben somit Eigenkapital-Charakter.
  • Auch hier hätten die Seibold-Anwälte intervenieren und die Dinge richtigstellen und vor allem auf der Einvernahme des Zeugen Ströbele bestehen müssen. Doch deren Interesse war – siehe Anlagen 60 sowie 62 bis 68 -, RB&P vor Straf-Verfolgung zu schützen.
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32.1 Beschluß des OLG-Frankfurt/Main vom 3.1.2006: RA Obermeyer
RA Dr. Feldhahn
71
32.2
  • Das OLG-Ffm. weist die Auffassung der Münchner Kollegen zurück und bringt klar zum Ausdruck, daß es zu weit gehe, dem Antragsteller (Seibold) Mutwillen zu unterstellen.
  • Die Münchner Richter ließen sich davon jedoch nicht beeindrucken (Anlage 73).
RB&P 73
33.1 Beschluß LG-München vom 16.3.2006: Klage-Abweisung RA Obermeyer 72
33.2
  • Die Klage wird abgewiesen. Begründung: Der Kläger habe seine Ansprüche nicht substantiiert vorgetragen.
  • Es fehle die Kausalität, wonach die Neu-Gesellschafter den Konkurs verursacht hätten. Denn diese hätten sich nicht an der DMPG beteiligt, um ihr Geld anschließend durch Konkurs zu verlieren.
  • Ein vorsätzliches, strafbares Verhalten der Neu-Gesellschafter sei deshalb nicht zu erkennen.
  • Das mag vordergründig so ausschauen. Für Hintergründe und Zusammenhänge aber hat sich das Gericht nicht interessiert.
  • Und Seibolds Anwälte haben es verabsäumt, dem Gericht diesbezüglich aufzuhelfen (Anlagen 60 bis 68 wie vor).
  • Der von Seibolds Anwalten verabsäumte Kausalitäts-Nachweis wurde von Seibolds Berater Passing 2014 nachgeholt (Anlagen 3 und 4 der Straf-Anzeige vom 25.6.2014).
RB&P 60-68
3+4/Straf-Anzeige
34.1 Beschluß des OLG-München vom 24.5.2006: Mutwillige Rechts-Verfolgung RA Obermeyer 73
34.2
  • Es hält die Rechts-Verfolgung durch Seibold für mutwillig.
    Siehe auch Anlage 71.
  • Das OLG-M wäre auf Grund seiner Zweifel am Woelke-Gutachten (Anlage 39) verpflichtet gewesen, einen Gerichts-Gutachter zu bestellen, um sich ein eigenes Urteil zu bilden.
  • Genau das aber ist unterblieben.
  • Seibolds Anwälte hätte auch darauf dringen müssen (Anlagen 60 bis 68 wie vor).
  • Die Begründung der Münchner Richter Mayr, Bauer und Dr. Gremmer in Bezug auf die behauptete Mutwilligkeit des Geschädigten und Klägers Seibold lautet wie folgt (Anlage 73): „Der Senat war überzeugt, daß der Kläger einen Rechts-Streit – jedenfalls nicht in Höhe der kompletten Rest-Forderung – nicht führen würde, müßte er ihn aus eigener Tasche finanzieren und hätte er die erforderlichen Mittel. Ein bedürftiger Kläger dürfe nicht besser gestellt sein als ein nicht bedürftiger Kläger, der sich den Prozeß leisten könnte, aber nicht führen würde. Der vom OLG-Ffm angeführte Grundsatz der Waffen-Gleichheit (Anlage 71) gelangt hier nicht mehr zum Zuge. Ein nicht Bedürftiger würde schon aus ökonomischen Gründen angeblich auf einen Rechts-Streit mit einem Streitwert von über 20 Millionen Euro verzichten.“
  • Jeder mag sich darüber sein eigenes Urteil bilden.
RB&P 71
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60-68
73
35.1 Quelle: Verfassungs-Beschwerde von Seibolds Anwalt Baumann vom 11.9.2007 beim BVG-KA:
  • Baumann reicht dabei Sachverhalts-Schilderungen ein, die er beim LG- und OLG-München versäumt hatte, vorzubringen: Das, worum Seibold Bauer und Baumann immer wieder gebeten hatte (Anlagen 60 bis 68).
  • Baumann hat erst in der dritten Instanz die strafrechtlichen Tatbestände eingereicht.
RA Baumann 2
35.2 Fakten:
  • Als erfahrener Strafrechts-Anwalt hätte er wissen können und müssen, daß diese in der dritten Instanz nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
  • Besonders delikat daran ist, daß Baumann selbst davon schreibt, „daß die nachfolgende Sachverhalts-Schilderung nicht ausschlaggebend sein dürfte.“ Dennoch wolle er „sich erlauben, die nachfolgenden Ausführungen zur Akte zu reichen.“
  • Übersetzt heißt dies: Baumann mußte – und gibt dem BVG gegenüber sogar zu -, daß das Vorbringen in der dritten Instanz nicht mehr zulässig ist.
  • Warum aber hat er diese Beschwerde dann überhaupt eingereicht?
  • Wollte er sein Gewissen angesichts des jahrelang (2000 bis 2007) Versäumten und von Seibold immer wieder Angemahnten beruhigen? (Anlagen 60 bis 68 wie vor.)
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68
36.1 Quelle: Feldhahn-Abmahnung vom 26.11.2013 an Seibold
Behauptung: Seibold betreibe durch die Veröffentlichungen auf seiner Homepage Ruf-Schädigung und verletze somit Feldhahns Persönlichkeits-Rechte.
RA Dr. Feldhahn 75
36.2 Fakten:
  • Nach einem Telephonat des Seibold-Anwaltes Harms mit Dr. Feldhahn bat Harms Seibold darum, die Formulierung „dubiose Machenschaften“ auf der Homepage zu ändern, weil diese zu unbestimmt sei.
  • Daraufhin wurde die Überschrift von Ziffer 7.04 in Themen-Bereich 7 „Die dubiosen Machenschaften von Rechts-Anwalt Dr. Feldhahn“ abgeändert in „Der Rechts-Anwalt der DMPG Dr. Feldhahn“.
  • Der Aufforderung Feldhahns, auch den Vorwurf des Parteien-Verrats aus der Homepage zu löschen, kam Seibold nicht nach, weil der Parteien-Verrat Feldhahns gegeben und belegt ist.
  • Feldhahn ließ die Angelegenheit dann auf sich beruhen.
RB&P 11
ThB 7.04
37.1 Quelle: Feldhahn-Schreiben vom 8.1.2015 an RA Harms wg. der Abmahnung an Seibold vom 26.11.2013 RA Dr. Feldhahn 76
37.2
  • Nach über einem Jahr kam Feldhahn nun auf diese Angelegenheit zurück.
  • Es ist delikat, daß hier ein Jurist versucht, dem eigenen, ehemaligen Mandanten vorzuwerfen, er würde ihn in seinem Ehr-Gefühl und in seinen Geschäfts-Interessen durch unwahre Behauptungen beeinträchtigen. Nein, derjenige, der dreisteste Lügen verbreitet, ist Dr. jur. Michael Feldhahn, und dieser destruktiven Absicht wird massiv entgegengetreten.
  • Es war Roland Berger, der Feldhahn – und Obermeyer – falsch vortragen ließ und zugleich dafür sorgte, daß von Seibolds Anwälten Bauer und Baumann keinerlei Gegenwehr kam.
  • Das Gericht hat nicht nachgefragt, und weil von Seibolds Anwälten keine Gegenwehr kam, hat das Gericht die Falsch-Aussagen von Feldhahn und Obermeyer für wahr befunden, und deshalb hat Seibold die Münchner Prozesse verloren (Anlagen 11 und 36).
  • Ob man das nun Parteien-Verrat nennt oder nicht, ist vollkommen gleichgültig. Fakt ist, daß sowohl Feldhahn als auch Bauer und Baumann als Seibold-Anwälte tätig waren, doch zugleich und tatsächlich haben diese die Interessen von RB&P vertreten, um diesen vor Straf-Verfolgung zu schützen.
  • Feldhahn hat also – wie Obermeyer – Falsch-Aussagen getätigt, nicht Seibold. Seibold wehrt sich lediglich gegen die dreisten Entgleisungen eines Advokaten, der offenbar Lust dabei empfindet, andere niederzumachen.
  • Der von Feldhahn am 8.1.2015 angedrohten Klage auf Schaden-Ersatz und Unterlassung wird Seibold deshalb mit großer Gelassenheit entgegen-sehen.
RB&P 11
36
37.1 Behauptung: Der Fall sei längst verjährt. RAe Bauer und Baumann 62
64
38.2 Fakten:
  • Jahrelange Prozeß-Verschleppung. Dadurch entstand das Dauer-Delikt, und zwar durch den Fortsetzungs-Zusammenhang.
  • Erst durch den letzten Rechtszug – der Klage vor dem BVG-KA vom 11.9.2007 – hat der Fall juristisch seine Beendigung gefunden.
  • Schwerer, bandenmäßig organisierter Betrug verjährt erst nach zehn Jahren.
  • Weil diese Verjährungs-Frist erst in 2007 zu laufen beginnt, verjährt der Fall deshalb erst in 2017.
  • Die Justiz ist deshalb gefordert, sich dieses Offizial-Deliktes endlich mit dem gebotenen Nachdruck anzunehmen, und dies auch deshalb, um dem allseits in Miß-Kredit geratenen Rechts-Staat aufzuhelfen.
RB&P 2
60-68
Resümee
1. Positives Info-Memorandum als Voraussetzung für die Mandats-Übernahme durch RB&P
Die äußerst positiven, von Ströbele dokumentierten Fakten über die DMPG waren für RB&P die Voraussetzung dafür, den Beratungs-Auftrag zu übernehmen:

  • Weltweite Vermarktung.
  • Beschaffen von Investoren incl. deren Aufnahme als Mit-Gesellschafter in die DMPG.
  • Außerdem – zwei Jahre später – der Börsengang.
Das Info-Memorandum wurde von Weiß und der Deutschen Bank als Zertifikat bezeichnet, das weltweit alle Türen öffne.

  • Als Weiß das Info-Memorandum am 15.5.1997 an Seibold übergab, hat er die Aussage über den Charakter des Info-Memorandums nicht nur wiederholt, sondern zudem davon gesprochen, daß Seibold nun weiter unbesorgt in die Zukunft seiner DMPG investieren könne.
  • Seibold fühlte sich demnach bei RB&P in guten Händen und vertraute den Aussagen des hochrangigen RB&P-Managers Dieter Weiß.
2. Kriminologische Spuren-Suche: Komplott
Man kann sich, wie eingangs erwähnt, diesem Fall nur aus kriminologischer Sicht nähern, um zu begreifen, was hier geschehen ist – und deshalb nach dem Motiv forschen.

Schaut man sich diesen Kriminal-Fall der Extra-Klasse aus der Vogel-Perspektive des Zusammenhangs an, dann erkennt man unschwer, daß es sich hierbei um ein systematisch geplantes und bandenmäßig organisiertes Komplott handelt.

  • Das patentierte, öko-logische Bau-System der DMPG war sehr wohl vom Markt angenommen, und das Unternehmen verfügte über genügend liquide Mittel.
  • Es gab deshalb keinerlei Anlaß für den von RB&P betriebenen Konkurs.
Der Konkurs der DMPG wurde demnach aus sachfremden – weil die DMPG nicht selbst betreffenden – Erwägungen betrieben.

  • Diese gründen in der strategischen Interessen-Lage von RB&P und dessen Klientel: Den Großen der konventionellen, deutschen Bau-Wirtschaft.
  • Denn diese sahen in der – aufstrebenden und binnen kurzem bundesweit erfolgreich tätigen – DMPG einen sehr gefährlichen Konkurrenten, dem man außer Macht-Interessen nichts entgegenzusetzen hatte und hat.
  • Diesen lästigen Konkurrenten galt es deshalb auszuschalten.
3. Komplott, Teil 1: Vorsätzliche DMPG-Vernichtung durch feindliche Übernahme
Sicherlich war der Bau-Fachmann Dieter Weiß des Hauses RB&P bei seinem ersten Besuch in Dannenberg im März 1997 hellauf begeistert von dem, was er dort zu Gesicht bekam. Er war jedoch eingebunden in die Konzern-Struktur einer weltweit agierenden Unternehmens-Beratung mit entsprechend weitreichenden Interessen.

RB&P wußte von Anfang an um den veritablen Interessen-Konflikt. Denn RB&P hätte sich durch die erfolgreiche Vermarktung der DMPG gegenüber seiner angestammten Klientel selbst das Wasser abgegraben, und deshalb wird der begeisterte Weiß-Bericht vom März 1997 die Geschäfts-Führung von RB&P alarmiert haben.

Folge: Entwickeln und Umsetzen einer Abwehr-Strategie, um die eigene Markt-Position nicht zu gefährden.

  • Ziel: Ausschalten dieses lästigen Konkurrenten der angestammten Klientel.
  • Grund: Wahren eigen-wirtschaftlicher Beratungs- und Honorar-Interessen gegenüber den Großen, Konventionellen der deutschen Bau-Wirtschaft.
  • Mittel: Feindliche Übernahme der DMPG durch Erlangen der Macht über diese und deren anschließende, möglichst geräuschlose Entsorgung durch Konkurs-Betrug.
Das Drehbuch zum aus der Abwehr-Strategie abgeleiteten Komplott – der aus RB&P-Sicht notwendigen DMPG-Vernichtung – fußte deshalb, um die wahren Ziele und Absichten zu verschleiern, auf Tricksen und Täuschen:

  • Aufbau einer außerordentlich freundlichen Gesprächs- und Beratungs-Atmosphäre, um das Vertrauen der Alt-Gesellschafter zu gewinnen.
  • Erstellen eines Informations-Memorandums, das der DMPG eine glänzende Zukunft attestierte. Dieses wurde Seibold am 15.5.1997 von Weiß mit den Worten präsentiert, jetzt könne er weiter unbesorgt in die Zukunft der DMPG investieren, weil das Info-Memorandum aus dem Hause Roland Berger wie ein Zertifikat wirke, das alle Türen öffne, und zwar weltweit.
  • Daraufhin übernahm RB&P den Auftrag, die DMPG weltweit zu vermarkten, Beteiligungs-Interessenten als Investoren zu gewinnen und das Unternehmen binnen zweier Jahre an die Börse zu führen.
  • Besetzen der Positionen des Geschäftsführers und des Anwaltes der DMPG mit Leuten aus dem Umfeld von RB&P (Graf und Dr. Feldhahn).
  • Einkauf von KWG – Kall als Spezialist für den geplanten Börsengang, Weiß als Projekt-Verantwortlicher und Graf als neuer Geschäftsführer – in die DMPG als erster, strategischer Schritt einer feindlichen Übernahme:
    • 30 % für nur 1,8 Mio. Mark. Seibolds Widerstand wurde durch des glaubwürdig klingende Weiß-Argument, wonach sich der Wert der DMPG durch den Einstieg von KWG vervielfachen werde, was schlußendlich entsprechende Auswirkungen auf den Börsen-Wert habe, gebrochen.
    • Der Alt-Gesellschafter Moos lieferte RB&P im August 1998 die Steil-Vorlage zu Gunsten des zweiten, strategischen Schrittes einer feindlichen Übernahme. Dessen – vergleichsweise – kleine Verfehlung bestand darin, daß dieser Häuser für sich und einige Freunde zum Vorzugs-Preis und somit zu Lasten der DMPG errichtet hatte.
    • RB&P präsentierte sich folglich als Saubermann und erpreßte Seibold: Falls sich dieser nicht sofort von Moos trenne, werde man das Mandat niederlegen.
    • Als man auch diesen Widerstand gebrochen hatte, folgte der dritte Teil der Strategie zwecks feindlicher Übernahme: Präsentation des insolventen Dr. Schläger als Übernehmer der 36,45 % Moos-Anteile, obwohl Seibold diese Anteile auf Grund mehrerer Mio. Mark, die er zu diesem Zeitpunkt schon in die Zukunfts-Gestaltung seiner DMPG investiert hatte, zugestanden hätten.
    • Husaren-Stück von DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn als viertem Teil der bandenmäßig organisierten und durchgeführten feindlichen Übernahme: Feldhahn verleibte sich die 36,45 % Moos-Anteile für nur eine Mark ein, nachdem Dr. Schläger nicht zahlte und Weiß am Abend des 15.10.1998 noch die Falsch-Aussage gemacht hatte, daß Dr. Schläger die vereinbarten 3 Mio. Mark bezahlt habe, wodurch Seibold ein weiteres Mal vorsätzlich getäuscht wurde.
    • Er und die KWG-/Neu-Gesellschafter verfügten nach vollzogener, in vier strategischen Schritten erfolgter, feindlicher Übernahme über die zur Vernichtung der DMPG notwendige Mehrheit von 66,45 %, um Seibold ausbooten zu können.
    • Diese Mehrheit erlangte man für nur 1,8 Mio. plus eine Mark, obwohl RB&P-Mitarbeiter Ströbele den DMPG-Wert auf 140 Mio. Mark taxiert hatte.
    • Die Neu-Gesellschafter hätten somit nach Adam Riese für die Mehrheit von 66,45 % 93 Mio. Mark bezahlen müssen.
  • Feldhahn verstieß gegen Standes-Recht.
    • Denn kein Anwalt darf sich am Vermögen des eigenen Mandanten vergreifen.
    • Doch solche ‚Kleinigkeiten‘ interessieren offenbar nicht, wenn man einen schmutzigen Vernichtungs-Krieg führt, um die eigen-wirtschaftlichen Interessen rücksichts- und skrupellos durchzusetzen.
  • Verbreiten permanent guter Stimmung und Untermauerung dieser mit immer neuen, ebenso positiven wie schriftlichen Berichten an die verbliebenen Alt-Gesellschafter Seibold und Sauer, um Seibold weiter in Sicherheit zu wiegen. (Heike Sauer spielte insofern keine Rolle, als diese als Seibolds Partnerin im Tandem mit diesem auftrat und handelte und deshalb mit ihrem Partner Seibold an einem Strang zog.)
    • Daß die Berger-Getreuen diese positiven – und im übrigen ja den Tatsachen entsprechenden – Berichte Seibold sogar in schriftlicher Form darreichten, diente nicht nur dazu, diesen gewogen zu halten, um keinen Verdacht aufkommen zu lassen.
    • Die Berger-Gesandten gingen auf Grund der gegebenen Macht-Fülle und des immensen Einflusses von Roland Berger zudem davon aus, daß dieses Schurken-Stück der Extra-Klasse nie öffentlich werden würde. (Das ist auch der Grund, warum Roland Berger ab 2011 – nachdem Seibold damit begonnen hatte, diesen Skandal des Beraters der Bundes-Regierung im Internet publik zu machen – keine Unterlassungs-Klage gegen Seibold führte: Dadurch hätte es genau den Prozeß gegeben, den Roland Berger – aus seiner Sicht nicht ohne Grund – seit Jahren fürchtet wie der Teufel das Weih-Wasser. Denn dieser Prozeß hätte Seibold erlaubt, dieses Husaren-Stück bandenmäßig organisierten und durchgeführten Konkurs-Betrugs öffentlich für sich und sein Begehren auf Rehabilitation zu nutzen. Roland Berger und dessen Anwälte wissen nämlich nur zu genau, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stimmen.)
  • Zeitgleich aber die systematische Vernichtung der DMPG.
    • GF Graf hat, folgt man der kriminologischen Spuren-Suche weiter, im Oktober und November 1998 – obwohl es genügend Liquidität gab – mehrere Handwerker absichtsvoll nicht bezahlt und dadurch deren Konkurs-Antrag vom 7.12.1998 provoziert.
    • Am Abend eben dieses 7.12.1998 hat Graf durch Wittmark bei Seibold weitere 460.000 Mark loseisen lassen, und zwar mit dem ausdrücklichen Argument, dieses Geld zur Abwehr eines möglichen, weiteren Konkurs-Antrags zu verwenden.
    • In seinem Gespräch mit dem Konkurs-Verwalter vom 9.12.1998 hat Graf den hervorragenden und Seibold gegenüber mehrfach schriftlich belegten Zustand der DMPG verschwiegen. Der Bericht des Konkurs-Verwalters vom 3.2.1999 ist deshalb in wesentlichen Punkten falsch.
    • Wäre der Konkurs-Verwalter von GF Graf über den hervorragenden Zustand der DMPG informiert gewesen, hätte dieser sowohl das Konkurs-Begehren vom 16.12.1998 als auch die Installation einer Auffang-Gesellschaft ablehnen müssen.
  • Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang allerdings wichtig:
    • Erstens: Warum hat der Konkurs-Verwalter nicht eigene Ermittlungen im Hause der DMPG angestellt? Dann wäre ihm der äußerst positive Zustand der DMPG nicht verborgen geblieben.
    • Zweitens: GF Graf wäre nicht nur verpflichtet gewesen, die Alt-Gesellschafter über seinen Konkurs-Antrag vom 16.12.1998 zu unterrichten. Er wäre auch verpflichtet gewesen, eine Gesellschafter-Versammlung einzuberufen.
      • Dann aber hätte Seibold nicht nur den Konkurs-Verwalter über den hervorragenden und von Graf verschwiegenen Zustand der DMPG und auch über seine 460.000 Mark unterrichtet.
      • Seibold hätte außerdem Schockemöhle – der ja bereits am 1.12.1998 sein OK für die Beteiligung an der DMPG gegeben hatte – angerufen und mit diesem einen Notar-Termin vereinbart.
      • Seibold hätte auch die drei anderen – Hensel-Brüder, Weiss-Berlin und Weber-Haus – angerufen, die Modalitäten eines Investments zu Ende besprochen und auch mit diesen einen Notar-Termin vereinbart.
      • Genau das aber sollte – so der Plan der KWG-/Neu-Gesellschafter – unter allen Umständen unterbleiben, um das Ziel – die möglichst geräuschlose DMPG-Entsorgung durch deren Konkurs – in Ruhe erreichen zu können.
      • Denn selbst Profis brauchen für das Ingangsetzen eines Konkurs-Verfahrens und das Installieren einer Auffang-Gesellschaft ein paar Wochen Zeit.
      • Deshalb durfte Seibold aus Sicht der Vernichtungs-Strategen vom Konkurs-Antrag des 16.12.1998 wochenlang nichts erfahren, weil Seibold sonst nämlich alle Hebel in Bewegung gesetzt hätte, um deren Vernichtungs-Plan zu durchkreuzen.
      • Daß Graf diese Gesellschafter-Versammlung nicht einberief, stellt somit eine grobe Pflicht-Verletzung dar. Denn als GF war ihm die DMPG zu treuen Händen anvertraut worden, weshalb er als deren GF erstens alles dafür hätte tun müssen, Unheil von der DMPG abzuwenden sowie zweitens, die Interessen nicht nur der Neu-, sondern auch der Alt-Gesellschafter zu wahren.
      • Auch hieran wird deutlich, daß der Einstieg von KWG in die DMPG allein dem Zweck diente, die Herrschaft über die DMPG zu erlangen, um diese dann geräuschlos entsorgen zu können. denn das war der Plan von RB&P.
      • Daß Seibold demnach systematisch und vorsätzlich daran gehindert wurde, das Überleben seiner DMPG zu ermöglichen, zeigt sehr konkret, daß es sich bei der Vernichtung der DMPG um ein sorgfältig organisiertes und bandenmäßig durchgeführtes Komplott handelt.
  • So aber konnte das Konkurs-Verfahren am 15.1.1999 auf Basis falscher Informationen eröffnet werden, und zeitgleich übernahm die Auffang-Gesellschaft namens „Dannenberger Fertigteile GmH“ den Geschäfts-Betrieb von Seibolds Firma.
  • Sie trat somit die Rechts-Nachfolge der DMPG an und ist deshalb auch im Besitz von deren Patenten.
    • Dieser letzte Punkt ist besonders wichtig.
    • Denn dadurch wurde das strategische Ziel, das DMPG-Knowhow für immer vom Markt verschwinden zu lassen, erreicht.
    • Denn in Bergers Panzer-Schrank verstaubende Patente stellen für die Großen der deutschen Bau-Wirtschaft – damals wie heute – keine Gefahr dar.
Daraus aber resultiert der immense, volks-wirtschaftliche Schaden.
  • Durch die DMPG-Vernichtung – Kriminalisten würden bei einem solchen Drehbuch von Auftrags-Mord sprechen, von Weiß/RB&P an GF Graf erteilt – wurde die Bau-Wirtschaft um inzwischen 16 Jahre zurückgeworfen.
  • Denn bis heute hat es kein Unternehmen der Bau-Wirtschaft geschafft, das zu realisieren und praktisch umzusetzen, was die DMPG schon 1997 in einzigartiger Weise – siehe Info-Memorandum – konnte:
    • Das Knowhow des millimetergenau arbeitenden Maschinenbauers durch Präzisions-Technik für den Bau von Häusern zu nutzen.
    • Dieses am Markt nicht mehr verfügbare Knowhow aber hat Tausende von Bauherren um die Möglichkeit gebracht, öko-logisches Bauen mit entsprechendem Raum-Klima zu einem konkurrenzlos günstigen Preis zu verwirklichen.
Dieses Drehbuch kann nur als kalte Enteignung von Seibold bezeichnet werden.
  • Die Auffang-Gesellschaft wurde zwar mit Seibolds Geld gegründet, Seibold an dieser jedoch nicht beteiligt.
    • Die Auffang-Gesellschaft aber gehörte Seibold, weil sie mit seinem Geld gegründet wurde.
    • Der lapidare Hinweis, er könne nur an dieser, seiner eigenen Gesellschaft beteiligt werden, wenn er sich in diese einkaufe, ist an Zynismus und Dreistigkeit schwerlich zu überbieten (siehe Ziffer 25.2).
  • Doch Seibold sollte ja nicht nur die DMPG – die das Bau-System des 21. Jahrhunderts verkörperte – entwendet, sondern auch finanziell ausgetrocknet werden.
    • Das ist den Scharlatanen mit Schlips und Kragen dank der gekonnten Regie von Dr. Feldhahn auch gelungen
    • Denn seither lebt Seibold in Armut, weil ihm das gesamte Vermögen entwendet wurde, die Schulden und vor allem die Bank-Bürgschaften aber bei ihm verblieben, so daß er eine EV ablegen mußte.
    • Seitdem lebt Seibold von dem, was die Pfändungs-Freigrenze hergibt (etwas mehr als tausend Euro), und das reicht bestenfalls zum nackten Überleben, zu mehr aber nicht.
    • Die Berger-Getreuen haben nicht nur Seibolds Lebens-Werk zerstört, sondern ihm auch 16 wertvolle Lebens-Jahre geraubt, deren Verlust durch keine Entschädigung dieser Welt ausgeglichen werden kann.
    • Im Grunde müßte man – im übertragenen Sinn – von Körper-Verletzung sprechen; denn seit nunmehr 16 Jahren wird Seibold daran gehindert, ein Leben in Würde und freier Selbst-Bestimmung zu führen.
  • Vom Konkurs-Antrag des 16.12.1998 hat Seibold erst sechs Wochen später – bei einer Besprechung mit RB&P am 31.1.1999 in München, als es u.a. um die neue Produktions-Anlage ging, um den Auftrags-Bestand von zwei Jahren Produktions-Auslastung bewältigen zu können – erfahren.
Das juristische Drehbuch für diese „Firmen-Vernichtung auf höchstem Niveau“ schrieb RA Dr. Michael Feldhahn.
  • Feldhahn war der juristische Berater der KWG-Gesellschafter, bevor diese in die DMPG eintraten. Er war auch, wie Seibold erst sehr viel später und per Zufall erfuhr, Golf-Partner von Weiß und Graf.
  • Weiß hat Dr. Feldhahn nicht ohne Grund als neuen DMPG-Anwalt installiert. Denn ohne dessen juristisches Knowhow und dessen Skrupellosigkeit wäre das Komplott zu Gunsten von Roland Berger nicht gelungen.
Die Tatsache, daß die KWG-/Neu-Gesellschafter für die Auffang-Gesellschaft namens „Dannenberger Fertigteile GmbH“ auf einen „unbelasteten Firmen-Mantel“ namens „BT/Vermögens-Treuhand“ (siehe Ziffer 23.2) zurückgriffen, läßt im übrigen darauf schließen, daß diese Auffang-Gesellschaft und somit die Vernichtung der DMPG von Anfang an geplant war.
  • Denn die KWG-/Neu-Gesellschafter haben sich mittels der „BT/Vermögens-Treuhand“ an der DMPG beteiligt.
  • Daraus läßt sich unschwer Vorsatz ableiten.
    • Und zwar deshalb, weil sich – völlig anders, als stets von Dieter Weiß/ RB&P behauptet – die Berger-Getreuen eben nicht an der DMPG beteiligt haben, um deren Wert in Folge des behaupteten RB&P-Renommees zu steigern.
    • Sondern deren Einstieg in die DMPG war von vornherein als feindliche Übernahme konzipiert mit dem Ziel, Seibold auszubooten und dessen DMPG zu vernichten.
    • Es ist sogar denkbar, daß Weiß und dessen Mitstreiter diese 1,8 Mio. Mark gar nicht selbst aufbrachten, sondern diese von RB&P bezahlt wurden.
    • Dabei hätten dann Weiß & Co. als Strohmänner für Roland Berger fungiert.
RB&P hat die Auffang-Gesellschaft später allerdings vom Markt nehmen müssen, weil deren Erfolg der sichere Beleg für die Zukunfts-Chancen der DMPG gewesen wäre. Diesen faktischen Nachweis galt es deshalb aus Sicht von RB&P zu verhindern.

4. Komplott, Teil 2: Kein Wert, kein Schaden
Als erfahrener Unternehmens-Berater wußte Roland Berger, daß Seibold gegen ihn juristisch vorgehen würde.

Den zweiten Akt an Dreistigkeit und Unlauterkeit macht aus, daß RB&P nach dem DMPG-Konkurs alles daran setzte, die berechtigten Schadenersatz-Ansprüche Seibolds gegenüber RB&P im Keim zu ersticken:
  • Die positiven Aussagen des Info-Memorandums wurden in ihr Gegenteil verkehrt und so der Eindruck erweckt, als habe die DMPG keinen Wert gehabt, weshalb auch kein Schaden entstanden sein könne.
  • Dieser Ansicht – wonach Seibold kein Schaden entstanden sei – ist im übrigen im November 2014 auch der Lüneburger Staats-Anwalt Dr. Klüger, gegen den deshalb eine Beschwerde läuft.
Obermeyer erweckt mit seinen Darlegungen den Eindruck, als habe die DMPG keinerlei Wert gehabt und sei im Grunde konkursreif gewesen, da ohne jede Substanz (siehe Ziffer 13). Mit dieser im Namen von RB&P vorgebrachten Haltung dementiert RB&P sich selbst und entwertet mit dieser Aussage alle seine Prüf-Berichte, und zwar weltweit.
  • Denn selbstverständlich ist es die Aufgabe jedes seriös arbeitenden Unternehmens-Beraters, sich das Zahlen-Material über den Ist-Zustand und das Zukunfts-Potential selbst zu erarbeiten.
  • Genau das tat RB&P-Manager Ströbele über Wochen und ließ all das dabei Ermittelte in sein Info-Memorandum einfließen.
  • Roland Berger schreckte noch nicht mal davor zurück, seinen eigenen Mitarbeiter Ströbele bloßzustellen, indem er seinen Anwalt Obermeyer behaupten ließ, das von Ströbele erarbeitete Info-Memorandum habe keinerlei Aussage-Kraft gehabt (siehe Ziffer 10).
  • Deshalb wollte Ströbele, der sich von Berger in seinem Ehr-Gefühl als ehrlicher Kaufmann schwer verletzt fühlte, im Prozeß zu Gunsten von Seibold aussagen, wurde daran jedoch gehindert.
  • Und Seibolds Anwälte haben nicht darauf bestanden, daß Seibolds wichtigster Belastungs-Zeuge gegen RB&P aus-sagen konnte.
5. Komplott, Teil 3: Keine Gegenwehr von Seibolds Anwälten
Durch die „Einigungs-Gespräche“ zwischen den Seibold-Anwalten Bauer und Baumann sowie dem RB&P-Anwalt Obermeyer wollte Roland Berger sicherstellen, im Prozeß gegen Seibold zu obsiegen.

Denn die RB&P-Strategie konnte nur aufgehen, wenn von den Seibold-Anwälten keine Gegenwehr kommt.

  • Demnach mußten die Voraussetzungen enau dafür geschaffen werden.
  • Das geschah in Form der geheimgehaltenen „Einigungs-Gespräche“ zwischen RB&P-Anwalt Obermeyer und den beiden Seibold-Anwälten Bauer und Baumann
    • Danach lief alles wie von RB&P gewollt und darum geplant, und des Komplottes dritter Teil konnte konkrete Formen annehmen.
    • Denn Seibolds Anwälte unterstützten durch ihre mit Obermeyer verabredete Passivität das RB&P-Drehbuch, Seibold die Prozesse in jedem Fall verlieren zu lassen.
  • Ab diesem Zeitpunkt konnte Roland Berger sicher sein, im Prozeß gegen Seibold zu obsiegen, und so geschah es dann ja auch.
  • Denn weil die Seibold-Anwälte keinerlei Gegenwehr zeigten, machten es sich die Münchner Richter nach der wenn, dann-Logik einfach und gaben Roland Berger recht.
  • Man muß RB&P und dessen Anwalt Obermeyer attestieren, daß diese ihr Handwerk – Kriegs-Führung durch Des- und Falsch-Information sowie mit Hilfe von Intrige, Erpressung, Einschüchterung und Nötigung – perfekt beherrschen und es deshalb schafften, in wg. der Fakten auswegloser Lage dennoch juristisch in München zu obsiegen.
So etwas nennt man nicht ohne Grund Parteien-Verrat.
  • Denn es ist die Aufgabe eines Anwaltes, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und nicht die des Gegners.
  • Daß die Seibold-Anwälte Bauer und Baumann jedoch Berger-Interessen vertraten, ergibt sich sehr konkret aus deren Verhalten, und zwar über Jahre.
  • Dieses läßt sich dahingehend zusammenfassen:
    • Es ging darum, RB&P vor Straf-Verfolgung zu schützen.
    • Dafür nahmen Bauer und Baumann in Kauf, daß Seibold erstens alle Zivil-Prozesse verlor sowie zweitens nie gegen RB&P strafrechtlich vorgegangen wurde.
  • tattdessen wäre es die Aufgabe von Seibolds Anwälten gewesen, die Kausalität der Ereignisse nachzuweisen, was mit dieser Ausarbeitiung sowie mit den Anlagen 3 und 4 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014 nachgeholt wurde.
  • Der Vorwurf des Parteien-Verrates gilt auch für den ehemaligen DMPG-Anwalt Dr. Feldhahn.
    • Dieser nahm die Interessen der DMPG als Ganzes wahr sowie die der Alt- und Neu-Gesellschafter und hat somit auch Seibold anwaltlich beraten, und zwar in allen Dingen, die die DMPG betrafen.
    • Feldhahn ließ es sich jedoch nicht nehmen, im Prozeß gegen Seibold aufzutreten (siehe Ziffern 26, 30 und 31).
    • Feldhahn hätte deshalb zuvor das Seibold-Mandat niederlegen müssen.
    • Man kann es drehen und wenden, wie man will; Fakt ist: Seibold wurde von jenem Mann in allen DMPG-Angelegenheiten anwaltlich beraten, der zugleich der juristische Berater jener war, die ihn und sein flo-rierendes Unternehmen vernichtet haben.
6. Komplott, Teil 4: Legenden-Bildung
Seit Jahren ist Roland Berger mit Legenden-Bildung befaßt, und darin ist er bis dato außerordentlich erfolgreich.
  • Zu seinem Standard-Repertoire gehört das süffisant verbreitete Statement, Seibold habe alle Prozesse gegen ihn verloren.
  • Das ist – vom Ende her betrachtet – richtig.
    • Berger unterschlägt dabei aber, daß diese Urteile durch Straf-Vereitelung im Amt und Rechts-Beugung sowie Erpressung und Nötigung zustande kamen.
    • Und ohne den Parteien-Verrat der Seibold-Anwälte Bauer und Baumann sowie Dr. Feldhahn wäre das alles gar nicht möglich geworden.
    • Denn erst durch deren Verhalten konnte das Pendel zu Gunsten von Berger ausschlagen, weil die Richter den für sie bequemen Weg einschlugen und nicht nachgefragt haben.
    • Man könnte im Falle des Roland Berger fast von ‚Fehl-Urteilen auf Bestellung‚ sprechen.
  • So viel zum Verhalten eines Mannes, der so viel Wert darauf legt, in der Öffentlichkeit als Ehren-Mann und Wohltäter gefeiert zu werden.
    • Der sogar regelmäßig Preise zur Menschen-Würde vergibt und nicht müde wird, zu behaupten, wie wichtig ihm Ethik auch im Geschäfts-Leben sei.
    • Und der sogar regelmäßig besonders innovative Unternehmen auszeichnet.
    • Seibolds DMPG war – laut Bergers Info-Memorandum – das innovativste Unternehmen der deutschen Bau-Wirtschaft, wurde aber von Berger nicht prämiert, sondern statt an die Börse in den Konkurs geführt.
    • Roland Berger hätte besser Schauspieler werden sollen.
7. Komplott, Teil 5: Schlüsse, die daraus zu ziehen sind
Die Vernichtung der DMPG erfolgte aus sachfremden Erwägungen, und jeder der nachfolgenden Punkte hätte schon allein ausgereicht, um zu erkennen, daß der DMPG-Konkurs durch nichts zu rechtfertigen war und ist:

  • Auftrags-Bestand von 77 Mio. Mark.
  • <>Produktions-Auslastung von zwei Jahren.
  • Die DMPG arbeitete im Zwei-Schicht-Betrieb, um den riesigen Auftrags-Bestand schneller bewältigen zu können.
  • Die Planung für die erste der insgesamt acht geplanten Zusatz-Fabriken war bereits fertig und sollte am 31.1.1999 in München abgesegnet werden.
  • Genügend liquide Mittel, von Seibold mehrfach bereitgestellt, zuletzt am 14.12.1999 in Höhe von 460.000 Mark und somit nur zwei Tage vor dem ’sachfremden‘ Konkurs-Antrag.
  • Elf solvente, von Seibold akquirierte Beteiligungs-Interessenten, von denen im Dezember 1998 vier für einen sofortigen Einstieg in die DMPG bereitstanden : Schockemöhle, Hensel-Brüder, Weiss-Berlin und Weber-Haus.
Auf Basis dieser Fakten wäre jede Bank bereit gewesen, die Zukunft der DMPG zu finanzieren.
  • Diese war von RB&P in dessen Info-Memorandum als ausgezeichnet klassifiziert worden.
  • RB&P aber hat die DMPG statt an die Börse in den Konkurs geführt.
Zu all diesen Tatsachen haben die Seibold-Anwälte Bauer und Baumann in den Münchner Prozessen geschwiegen.
  • Diese Passivität der Seibold-Anwälte war zentraler Teil des mit RB&P im Rahmen der o.e. „Einigungs-Gespräche“ verabredeten Komplotts.
  • Denn wenn Seibolds Anwälte, so der Plan, zu Obermeyers und Feldhahns Falsch-Behauptungen keine Gegenwehr zeigen, werden die Richter davon ausgehen, daß die – unwahren – Behauptungen der RB&P-Anwälte stimmen.
  • Seibold die Prozesse also unter allen Umständen verlieren und Roland Berger als Sieger vom Platz gehen zu lassen, diesen also vor Straf-Verfolgung zu schützen.
Weiterer, zentraler Baustein des Komplottes war, Seibold erst sechs Wochen nach Konkurs-Antrag – am 31.1.1999 bei der Besprechung mit RB&P in München – davon in Kenntnis zu setzen, daß seine DMPG von RB&P statt an die Börse in den Konkurs getrieben wurde. Denn diese Zeit brauchten die Komplott-Strategen, um das Konkurs-Verfahren in Gang und die Auffang-Gesellschaft ins Werk zu setzen.

Fazit:
  • Das öko-logische Bau-System des 21. Jahrhunderts der DMPG stand – mit seiner millimetergenauen, das Knowhow des Maschinenbauers erfordernden Präzisions-Technik – den strategischen Interessen der konventionellen Großen der deutschen Bau-Industrie im Weg, weil diese dem nichts entgegenzusetzen hatten und haben.
  • Diese konventionellen Großen aber wurden von RB&P vertreten, denn sie gehörten zu dessen Stamm-Kundschaft.
  • Deshalb hat Roland Berger – um seine Position diesen Konventionellen gegenüber nicht zu gefährden – den als lästig eingestuften Konkurrenten seiner Stamm-Kundschaft durch Konkurs-Betrug vom Markt gedrängt.
  • Das ist jener Situation vergleichbar, in der ein Angeklagter jemanden damit beauftragt, den wichtigsten Zeugen der Anklage zu beseitigen und somit auszuschalten.
  • Kriminologen nennen so etwas Auftrags-Mord.
Nachfolgend noch drei Photos aus dem Film über die DMPG (Anlage 54). Ausführliche Darlegungen über Produktions- und Montage-Technik ergeben sich aus Anlage 14 zur Straf-Anzeige vom 25.6.2014.

Hier entsteht die o.e. ‘Schublade‘; es wird gerade ein Wasser-Rohr verlegt (Quelle: Film über die DMPG)

Vorinstallierte Wasser-, Heizungs- und Elektro-Leitungen sowie Fenster, schon mit Glas (Quelle: Film über die DMPG)

Alles paßt millimetergenau auf- und zueinander. Hier sieht man die Fermazell-Platte, die als malerfertige Innen-Wand fungiert. (Quelle: Film über die DMPG)
8. Dauer-Delikt: Als Folge der RB&P-Strategie
Die Seibold-Anwälte Bauer und Baumann haben das Verfahren über Jahre verschleppt und dadurch das Dauer-Delikt (durch den Fortsetzungs-Zusammenhang) begründet.
  • Weil der Fall erst im Jahr 2007 juristisch seine Beendigung gefunden hat, tritt Verjährung erst in 2017 ein (siehe Ziffern 34 und 37).
  • Denn die Verjährungs-Frist für schweren, bandenmäßig organisierten und durchgeführten Betrug beträgt zehn Jahre.
9. Straf-Anzeige: Die Konsequenz aus allem
Roland Berger – damals oberster Chef der Unternehmens-Beratung gleichen Namens – hat sich jedoch verrechnet; denn er ist keineswegs aus dem Schneider.
  • Zum einen nicht, weil der Fall – anders als von ihm und den Seibold-Anwälten über Jahre behauptet – nicht verjährt ist.
  • Und zum anderen nicht, weil Seibold jetzt für das Unumgängliche sorgt: Daß Roland Berger zur Verantwortung gezogen und deshalb strafrechtlich belangt wird.
Seibold hat Ende 2013 von einem renommierten Verjährungs-Spezialisten erfahren, daß der Fall Seibold versus Berger noch nicht verjährt ist, siehe Anlagen 60 bis 68.
  • Deshalb hat am 25.6.2014 nachgeholt, was seine Anwälte Bauer und Baumann vor mehr als zehn Jahren verweigerten: Straf-Anzeige gegen Roland Berger zu erstatten.
  • Denn Roland Berger ist als damaliger Chef der Unternehmens-Beratung gleichen Namens für das verantwortlich, was in seinem Namen getan und/oder unterlassen wurde.
Die Justiz ist deshalb gefordert, die vorgelegten Beweise vorbehaltlos zu prüfen, ein Ermittlungs-Verfahren einzuleiten und einen Straf-Prozeß gegen Roland Berger zu führen.
  • Denn es handelt sich um ein Offizial-Delikt, für das Roland Berger als damals oberster Chef die Veranwortung trägt.
  • Zwar tragen diejenigen, die den ‚Auftrags-Mord‘ befahlen und durchführten, Teil-Verantwortung.
  • Die Gesamt-Verantwortung – und allein die ist letztlich entscheidend – aber liegt bei Roland Berger als dem damals obersten Chef der Unternehmens-Beratung gleichen Namens.
  • Und zwar deshalb, weil Roland Berger – wie jeder andere Selbständige auch – für das, was in seinem Namen getan bzw. unterlassen wurde, zu haften hat.
Ausgerechnet vom Berater der Bundes-Regierung und dessen Helfern vernichtet zu werden, ist für Seibold – damals ebenso wie heute – weit jenseits von allem, was man sich vorstellen kann, und mit dieser Einschätzung steht Seibold nicht allein.

Seit 16 Jahren kämpft der inzwischen 76jährige Seibold um sein Recht. Er hat – im Gegensatz zu vielen, auch namhaften anderen – seine hohen, zweistelligen Millionen-Beträge an Steuern ausnahmslos in Deutschland veranlagen lassen und bezahlt. Als Staats-Bürger hat er deshalb ein Recht darauf, von der Justiz als einem wesentlichen Staats-Organ endlich Unterstützung zu erfahren in seinem Kampf um Rehabilitation. Dies umso mehr, als alle RB&P-Behauptungen – siehe Ziffern 1 bis 19 – klar widerlegt sind.


Freiburg im Breisgau, 25. Januar 2015
Thuner Weg 18


Anmerkung vom 23.3.2016: Weitere Details dazu, wie skrupellos die Konkurs-Dramaturgen zu Werke gingen, siehe Komplott/Lang-Fassung/Ziffern 10 bis 13 in dieser Rubrik.